Betriebswirtschaft/ Belegwesen/ Belege im Geschäftsprozess


Beleg - eine Begriffsklärung

Bearbeiten

Begriffsklärung Beleg

Die Belegpflicht stellt einen Teil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dar, siehe auch Buchführung. Aus dem eben verwiesenen Artikel stammt auch die u.g. Aussage über die Belegpflicht:

Belegpflicht

Bearbeiten

Eine sich aus der Forderung nach Wahrheit und Klarheit zwingend ableitende Regel lautet, dass keine Buchung erfolgen darf, ohne dass ein Beleg vorliegt. Wenn der Beleg nicht aus dem Geschäftsvorfall direkt entsteht (zum Beispiel Eingangsrechnung, Quittung), ist ein Eigenbeleg anzufertigen (Kopie der Ausgangsrechnung, Lohnbeleg, Materialentnahmeschein, Abschreibungsbeleg, ...). Bei der Anfertigung von Eigenbelegen ist von vornherein zu bedenken, dass sie jeder Revision standhalten müssen, besonders auch vor dem Finanzamt. Für Buchführungsunterlagen bestehen Aufbewahrungspflichten.

Spezielle Belege

Bearbeiten

Buchungsbelege

Bearbeiten

Geschäftsbriefe

Bearbeiten

Zum Aufbau eines Geschäftsbriefs siehe auch die Hinweise im Buch Umgangsformen

Kaufverträge

Bearbeiten

Siehe weiter oben.

Belege im SAP R/3- bzw. SAP ECC-System

Bearbeiten
  • Kopfdaten
  • Positionsdaten
  • Einteilungsdaten