Behandlung von Free and Open Source Software im deutschen Steuerrecht/ Einkommensteuer/ Bewertung/ Kategorien/ Trivialsoftware
Trivialsoftware bezeichnet Software von untergeordnetem Wert (Anschaffungskosten unter € 150,--), die auf einem Datenträger (CD, DVD o. ä.) geliefert wurde. Im Bereich der FOSS fallen regelmäßig Linuxdistributionen unter diesen Begriff. Die Kosten sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.