Behandlung von Free and Open Source Software im deutschen Steuerrecht/ Einkommensteuer/ Bewertung

Die Bewertung im deutschen Einkommensteuerrecht regelt sich nach folgenden Vorschriften: §§ 5, 6 EStG i. V. m. § 255 HGB. Die Besonderheiten zur Bewertung von immateriellen Wirtschaftsgüter, zu denen auch Software gehört sind in § 5 Abs. 2 EStG i. V. m. § 248 Abs. 2 HGB. Gemäß dieser Vorschriften sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur zu bilanzieren, sofern sie entgeltlich erworben wurden. Sind Wirtschaftsgüter zu bilanzieren, so ist die Höhe des Ansatzes zu bestimmen. Der Wert bestimmt sich gem. § 6 EStG i. V. m. § 255 HGB als Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten.