Bürgerwissen Deutschland/ Wahlen, Parteien und Interessenverbände/ Wahlen

48. Die Wahlen zu den deutschen Parlamenten müssen nach Artikel 38 der Verfassung - allgemein - unmittelbar - frei - gleich und - geheim sein. Erklären Sie diese Wahlgrundsätze!

Siehe im Wikipedia-Verweis den Abschnitt Wahlrechtgrundsätze

50. Begründen Sie, warum die Wahlen in der ehemaligen DDR nicht unseren demokratischen Wahlgrundsätzen entsprachen!

Die Wahlgrundsätze sind an einigen Stellen nicht eingehalten worden:
Erstes Beispiel: Es gab nur die Möglichkeit, eine sozialistische Einheitsliste zu wählen, welche von der SED dominiert wurde. So war zum Beispiel auch die CDU der DDR gezwungen, in diesen sozialistischen Einheitsblock einzutreten. Damit war aber der Grundsatz der freien Wahl gebrochen: Wahlen sind dann frei, wenn weder in die Aufstellung der Wahlvorschläge, in die Wahlwerbung oder in die Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts von dritter Seite eingegriffen wird. Daß zum Beispiel auch Abgeordnete, die sich in der DDR für so eine Partei entschieden hatten, oftmals vom Volk dann nicht für voll genommen wurden (gängige Titulierung mit "Blockflöte" und ähnlichem), war letztlich eine logische Konsequenz daraus.
Zweites Beispiel: Wer zur Wahl kommt, wurde genau kontrolliert und es gab durchaus Fälle, in denen Personen, die nicht gewählt haben, zuhause aufgesucht und nachträglich noch zur Wahl zitiert wurden oder mit anderen negativen Konsequenzen zu rechnen hatten. Freie Wahl beinhaltet aber grundsätzlich auch das Recht, sich zu entscheiden nicht zu wählen bzw. nicht zur Wahl zu gehen.
Drittes Beispiel: Ein weiterer Grundsatz ist die öffentliche und transparente Auszählung. Die zur Wendezeit beobachteten und aufgedeckten Wahlfälschungen zeigen, daß es hier offensichtlich auch zu erheblichen Manipulationen gekommen ist.