Bürgerwissen Deutschland/ Antwort Frage 39
39. Einer Frau soll es nicht erlaubt sein, sich ohne Begleitung eines nahen männlichen Verwandten allein in der Öffentlichkeit aufzuhalten oder auf Reisen gehen zu dürfen: Wie ist Ihre Meinung dazu?
- (eine mögliche Antwort wäre:) Wenn Frauen und Männer vor dem Gesetz gleich sind, haben sie auch die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn ein Mann also das Recht hat, sich ohne Begleitung eines nahen weiblichen Verwandten allein in der Öffentlichkeit aufzuhalten oder auf Reisen gehen zu dürfen, gilt das im Umkehrschluß auch für Frauen.
- Außerdem gibt es das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Artikel 2 des Grundgesetzes, in der allgemeine Handlungsfreiheit zugesichert wird. Allgemeine Handlungsfreiheit beinhaltet auch das Recht, sich allein in der Öffentlichkeit aufzuhalten oder auf Reisen gehen zu dürfen. Diese Zusicherung gilt generell, auch dann, wenn niemand dabei ist.
- (und weiter, Mann gibt Antwort:) In der Tradition des Kulturkreises, aus dem ich komme, ist das allerdings anders. Ich habe mit meiner Frau darüber gesprochen, sie ist sich ihrer neuen Rechte hier durchaus bewusst und ich habe ihr zu verstehen gegeben, daß ich beide Entscheidungen respektiere. Sie hat sich jetzt aus freien Stücken, ohne Druck und freiwillig dazu entschieden, lieber unserer Tradition zu folgen / unserer Tradition nicht zu folgen und ihre neuen Rechte wahrzunehmen.
- (und weiter, Frau gibt Antwort:) Ich bin mir der Rechte, die ich jetzt als deutsche Frau genieße, durchaus bewußt. In meinem Kulturkreis, aus dem ich komme, ist das allerdings anders. Ich habe mich freiwillig, unabhängig und ohne Druck entschieden, meiner Tradition zu folgen / diese Tradition abzulegen und meine neuen Rechte in Anspruch zu nehmen.