Öffentliches Recht im 2. Staatsexamen: Klausurtypen
Anders als im zivilrechtlichen Teil des zweiten Examens, der sich ganz auf den Zivilprozess und die Anwaltssicht konzentriert, können Klausuren im öffentlichen Recht aus sehr verschiedenen Perspektiven zu schreiben sein.
Zu unterscheiden sind:
- Bearbeitung aus Sicht des Verwaltungsgerichts (Urteil bzw. Beschluss)
- Bearbeitung als Vertreter der Verwaltungsbehörde (v.a. Entwurf eines (Widerspruchs-)Bescheides)
- Anwaltliche Aufgaben (Widerspruch, Klageschrift, Gutachten etc.)
- Reine Gutachten (ohne praktische Aufgabenstellung)
Verwaltungsgerichtliche Klausuren
BearbeitenVerwaltungsbehördliche Klausuren
BearbeitenHauptthemen in verwaltungsbehördlichen Klausuren sind das Verfassen von Ausgangs- oder Widerspruchsbescheiden. Vereinzelt können auch Reaktionen auf nichtförmliche Anträge (Petitionen, Aufsichtsbeschwerden) und Schriftsätze aus Sicht der Behörde an Gerichte verlangt sein.
Ausgangsbescheid
BearbeitenGefordert wird in diesem Fall meist ein vorbereitendes Gutachten bzw. ein Vermerk indem die Rechtslage beleuchtet wird um auf Basis dieser Arbeit dann den Bescheid zu entwerfen. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Begleitverfügung.
Widerspruchsbescheid
BearbeitenDie Widerspruchsklausur folgt im Prinzip demselben Aufbau, mit einigen zusätzlichen Prüfungspunkten:
- Auslegung des Antrags des Bürgers als Widerspruch
- Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde nach § 73 VwGO
- Durchgeführtes Abhilfeverfahren
- Sachentscheidungsvoraussetzungen des Widerspruchs