Öffentliches Recht im 2. Staatsexamen: Immissionsschutzrecht


Das Immissionsschutzrecht ist in erster Linie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Am relevantesten im Examen ist dabei der anlangenbezogene Immissionsschutz nach den §§ 4 bis 31 BImSchG. Anlagen sind legaldefiniert in § 3 Abs. 5 BImSchG.