Verwaltungsrecht in der Klausur/ Die Fälle / Übungsfälle zur allgemeinen Leistungsklage


§ 5 Übungsfälle zur allgemeinen Leistungsklage

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Die Struktur der allgemeinen Leistungsklage

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Autor der Ursprungsfassung ist Nikolas Eisentraut

Der gutachterlichen Prüfung der allgemeinen Leistungsklage liegt die folgende Struktur zugrunde:

A. Zulässigkeit

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (s. § 1 Rn. 8 ff.)[1]
II. Statthafte Klageart (s. § 1 Rn. 6 ff.)[2]
III. Klagebefugnis[3]
IV. Beteiligte[4]
V. Zuständiges Gericht[5]
VI. Rechtsschutzbedürfnis[6]

B. Begründetheit[7]

I. Anspruchsgrundlage[8]
II. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt?

Übungsfälle zur allgemeinen Leistungsklage

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Fall 9: Leistungsklage zur Geltendmachung eines Anspruchs aus öffentlich-rechtlichem Vertrag

Fall 10: Vorbeugende Unterlassungsklage bei staatlichem Informationshandeln



Fußnoten

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  1. Ausführlich zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Eisentraut, in: Eisentraut, Veraltungsrecht in der Klausur, 2020, § 1 Rn. 162 ff.
  2. Ausführlich zur allgemeinen Leistungsklage als statthafter Klageart Weidinger, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 2 ff.
  3. Ausführlich zur Klagebefugnis bei der allgemeinen Leistungsklage Burbach, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 31 f.
  4. Ausführlich zu den Beteiligten bei der allgemeinen Leistungsklage Creemers, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 37 ff.
  5. Ausführlich zum zuständigen Gericht bei der allgemeinen Leistungsklage Goldberg, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 38 ff.
  6. Ausführlich zum Rechtsschutzbedürfnis bei der allgemeinen Leistungsklage Valentiner, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 46 ff.
  7. Ausführlich zur Struktur der Begründetheitsprüfung der allgemeinen Leistungsklage Weidinger, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 49 ff.
  8. Ausführlich zur Prüfung der Anspruchsgrundlagen aus öffentlich-rechtlichem Vertrag Abromeit, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 65 ff., zum öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch Himstedt, a.a.O., § 5 Rn. 134 ff., zu weiteren Ansprüchen aus dem Recht der Öffentlichen Ersatzleistungen Himstedt, a.a.O., § 5 Rn. 153 ff., zur Leistungsklage im Polizei- und Ordnungsrecht Eisentraut, a.a.O., § 5 Rn. 223 ff. und zum Kommunalrecht Piecha, a.a.O., § 5 Rn. 235 ff.