Dieses Buch steht im Regal Ratgeber.

Einleitung

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Untermiete ist die Vermietung von Wohnraum von einem Mieter an einen Dritten. Weil der Vermieter (künftig, um Missverständnisse zu vermeiden Hauptvermieter genannt) ein Recht darauf hat, die Nutzer seines Eigentums selbst auszusuchen, muss für die Untervermietung seine Erlaubnis eingeholt werden. Diese kann er verweigern, jedoch nicht, wenn für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein gewichtiges Interesse an einer Untervermietung entsteht.

Dieses Buch soll ein kleiner Leitfaden werden, worauf man bei der Untervermietung eines Zimmers achten sollte. Der Schwerpunkt soll weniger in rechtlichen Details liegen, sondern soll auf den praktischen Aspekt gelegt werden. Wie und wo inseriert man zweckmäßigerweise? Worauf sollte man bei Interessenten achten? Wie organisiert man Besichtigungen, Zusagen und Absagen am zweckmäßigsten? Was bedeuten die Angaben in einem Standard-Mietvertrag?

Diese und folgende Fragen möchte ich anschneiden und freue mich über die Mitarbeit möglichst vieler Wikifreunde. Das Buch ist noch in der rudimentären Entstehungsphase (Grobstrukturierung). Auch eine Erweiterung des Buches um Aspekte aus der Sicht der Mieter wären wünschenswert.

Um Missverständnissen vorzubeugen. Im Text werden folgende Begriffe synonym gebraucht:

  • Hauptvermieter = Wohnungseigentümer
  • Hauptmieter = Untervermieter

Vor- und Nachteile der Untervermietung

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Es gibt im wesentlichen zwei Formen der "Untermiete", wie sie in diesem Buch behandelt werden soll. Die dauerhafte Vermietung von Wohnraum in einer Wohngemeinschaft und die zeitlich begrenzte Vermietung einer Wohnung oder eines Zimmers (welches sich natürlich ebenfalls in einer WG befinden kann), sog. Zwischenmiete.

Wohngemeinschaften

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Vorteile:

  • Geteilte Fixkosten
  • Gegenseitige Unterstützung (Einkaufen, Studium, etc)
  • Soziales Wohnumfeld (Austausch mit den Gästen der Mitbewohner etc)

Nachteile:

  • Schlechter planbare Nebenkosten
  • Geringere Privatsphäre
  • Rücksichtnahme erforderlich

Der wichtigste Grund für WGs ist sicherlich die Kosteneinsparung. Theoretisch sind mittlere und größere Wohnungen preiswerter zu haben als mehrere Einzelwohnungen. Allerdings sind nicht alle Hauptvermieter dazu zu bewegen, an eine Gruppe von Leuten zu vermieten bzw. die Gründung einer WG zuzulassen...

Zwischenmiete

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Zwischenvermietung ist nicht nur für WGs, sondern auch für Einzelwohnende interessant für die Zeit einer mehrwöchigen oder -monatigen Abwesenheit. Häufiger Grund (bei Studierenden) sind Praktika oder Auslandssemester. Es gibt daher glücklicherweise auch immer Nachfrage nach Zimmern für einen kürzeren Zeitraum. Auch für Zwischenmiete gilt, dass der Hauptvermieter (der Wohnungseigentümer) damit einverstanden sein muss.

Vorteile:

  • Keine unnötig bezahlte Miete für die Zeit der Abwesenheit
  • Ggf. Pflege vorhandener Pflanzen

Voraussetzungen:

  • Erfordert Vertrauen in die Zwischenmieter (bei Abwesenheit des Untervermieters)
  • Nur bei abschätzbarer/bekannter Abwesenheitsdauer praktikabel

Allgemeines

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Der Untervermieter haftet gegenüber dem Hauptvermieter auch für Schäden, die der Untermieter verursacht hat (§ 540 Abs.2 BGB). Darum ist es wichtig, dass auch bei Untermiete eine Kaution gestellt wird.

Inserieren

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Folgende Medien stehen für Inserate zur Verfügung:

  • Internetportale sind zum Teil kostenlos und sind von Internetnutzern weltweit abrufbar. Viele Internetdatenbanken teilen sich die Daten, weswegen es ausreicht, bei den Favoriten zu inserieren, die Nutzer anderer Datenbanken bekommen dann die Anzeige gleichermaßen zu Gesicht.
  • Aushänge bieten sich an, wenn eine bestimmte Zielgruppe angesprochen werden soll.

So könnte Berta, die gerade eine Ausbildung macht, einen Aushang an der Berufsschule aushängen, falls sie sich eine Mitbewohnerin mit gleichem Background wünscht. Aber nicht jeder Aushang ist sinnvoll: Ein Zettel beim Getränkehändler wird nur wenigen potentiellen, ortsfremden Untermietern auffallen: Denn wer kauft schon Sprudelkisten, ehe deren Stehplatz gefunden wurde? Aushänge sind also nur dort sinnvoll, wo suchende Untermieter anzutreffen sind, also etwa an Bildungseinrichtungen.

  • Printanzeigen sind das klassische Medium, Mieter zu finden. Aber bei den (oben bereits erwähnten) klassischen Untermietergruppen wird man damit vermutlich weniger Rückmeldungen erhalten als über die anderen Medien.

Zielgruppe Studierende, Praktikanten, Azubis

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In Hochschulstädten gibt es häufig ein Schwarzes Brett oder einen Ringordner für Wohnungsangebote, wo Studierende nachschlagen können. Das ist besonders für die Zeit vor und um Semesterbeginn interessant, falls Sie an Studierende vermieten möchten. Hierfür ist oft jemand vom jeweiligen AStA zuständig. Neben Inseraten in Internetdatenbanken ist das die effektivste kostenlose Möglichkeit.

Bei Aushängen werden gerne im unteren Bereich kleine Zusammenfassungen zum Abreissen vorgefertigt, damit Interessierte die Telefonnummer nicht abschreiben müssen. Bei vielen Schwarzen Brettern ist es notwendig, dass der Aushang mit dem Aushangsdatum versehen wird, da das Papier sonst wieder abgenommen wird.

Daneben gibt es auch manchmal Datenbanken der Akademischen Auslandsämter der jeweiligen Hochschulen, die Zimmer für Gaststudenten aus dem Ausland suchen. Befürchtungen, Gaststudenten könnten in finanziellen Schwierigkeiten sein und daher die Miete nicht begleichen können, sind übertrieben, da zur Erlangung eines Visums dargelegt werden muss, dass die finanziellen Mittel für Miete und Lebenshaltung in Deutschland aufgebracht werden können. Für nähere Informationen bitte beim Akademischen Auslandsamt nachfragen.

Maklerauftrag

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Natürlich gibt es die Möglichkeit, für die Interessentensuche einen Makler zu beauftragen. Aufgrund der Kosten ist diese Möglichkeiten eher für längerfristige Vermietungen interessant. Es ist auch eher selten, dass Studierende, Praktikanten und Auszubildende - die klassischen Untermieter also - sich an Makler wenden.

Interessentenauswahl

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Allgemeines

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  • Soll man mehrere Bewerber hintereinander einladen und dann auswählen? (Vor- und Nachteile, Alternativen)
  • Wie sagt man zweckmäßigerweise ab?
  • Strategische Erwägungen usw
  • Absicherung

Je nach Stadt ist das Verhältnis von Angebot zur Nachfrage unterschiedlich. Das spricht sich herum, weswegen in Städten mit knappem Wohnraum sich Wohnungssuchende darauf einstellen, mehr Besichtigungen zu unternehmen, um größere Chancen zu haben. Tatsächlich steigen die Chancen damit nicht, weil das ja dann jeder macht.

Beispiel: Sind in einer Stadt gleich viele Zimmer wie Bewerber vorhanden - und besichtigt jeder mindestens 10 Zimmer, bekommt jeder Interessent im Schnitt natürlich 9 Absagen. Die eine mehr, der andere weniger :-).

In Städten mit knappem Angebot und hoher Nachfrage (München z.B.) sind es praktisch die Vermieter, die auswählen, welchen Interessenten sie nehmen. In Städten mit geringer Nachfrage und hohem Angebot sind es die Interessenten, die praktisch die Entscheidung treffen. In der Regel ist es so, dass dann der Auswählende zu- oder absagt.

Jemandem absagen zu müssen, ist nicht schön. Gerade wenn man die Person zu einer Besichtigung eingeladen hat und man sich sympathisch war. Gleiches gilt natürlich für Absagen, die man erhält. Beide Seiten, Vermieter und Mieter, wollen das Beste aus ihrer Lage machen. Das Probem ist, dass nicht jeder eine Prioritätenliste bei einer höheren Instanz (einer Börse oder so) abgeben kann, die dann die Zuteilung objektiv und fair durchführt. Stattdessen wird jeder Interessent die nicht so sehr priorisierten Wohnungsvermieter möglichst spät über seine Präferenzen informieren wollen oder möglichst spät von diesem informiert werden wollen, während er noch auf Zusagen "besserer" Wohnungen wartet. Für den Vermieter gilt dasselbe, er will natürlich möglichst früh eine Zusage haben.

Taktische Erwägungen

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Auf der einen Seite will jeder Akteur möglichst viele Wohnungen oder Interessenten sehen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Auf der anderen Seite will jeder der Akteure von den bevorzugten Partnern möglichst früh eine Zusage - und will gleichzeitig den anderen möglichst spät Absagen geben.

Beispiel: Arne hat zwei Interessenten: Bernd und Christian. Arne würde lieber Bernd das Zimmer geben. Bernd will sich das mit dem Zimmer noch ein paar Tage überlegen...

Nun ruft Christian an. Christian will gern das Zimmer bei Arne und möchte eine Entscheidung, denn er sollte sich am gleichen Tag noch für oder gegen das Zimmer bei Herrn Zorn entscheiden...

Arne hat nun ein Problem: Entweder wartet er auf die Zusage von Bernd - mit dem Risiko, keinen Interessenten mehr zu haben und von Neuem suchen zu müssen. Oder er gibt das Zimmer an Christian, den er vielleicht nicht so mag.

Dieses Dilemma lässt sich nicht lösen, aber zumindest verringern.

In einem Vermietermarkt (Wohnraumangebot < Nachfrage => Wohnraumknappheit): Der Vermieter setzt einen Stichtag, bis zu dem er eine Entscheidung fällen will. Bis dahin lässt er Interessenten die Wohnung besichtigen. Vor oder während des Stichtages ruft er seine bevorzugten Interessenten an, angefangen beim potentiellen Lieblingsmieter, und bietet dem Angerufenen das Zimmer an. Falls der Angerufene das Zimmer nicht will ("Habe schon eine andere Zusage angenommen, aber trotzdem danke!"), wird der Nächste auf der Liste angerufen usw, bis eine Zusage vorliegt.

In einem Mietermarkt (Wohnraumangebot > Nachfrage => Wohnraumüberangebot): Hier sind es de facto die Interessenten, die zu- oder absagen. Als Vermieter wartet man quasi auf die Zusage eines Interessenten und überlegt dann, ob man an die betreffende Person untervermieten möchte - oder eben nicht. Wenn alle Wohnraumsuchenden allerdings bessere Möglichkeiten finden, wird man unter Umständen keinen Mieter finden können. Wenn dieser Fall eintritt, sollte man eine Verringerung des Mietpreises in Erwägung ziehen - oder andere Möglichkeiten finden, wie man den Wohnraum aufwerten kann.

Wichtig ist, dass einer Zusage dann auch wirklich ein unterschriebener Mietvertrag des Interessenten folgt, sonst hat der Vermieter das Nachsehen. Für vorsichtige Vermieter gilt: Das Zimmer ist noch frei, solange kein unterschriebener Vertrag vorliegt! Man kann Mietinteressenten auch gern eine Kopie des Vertrages mit auf den Weg geben - allerdings auf keinen Fall unterschrieben, solange man nicht selbst eine unterschriebene Kopie hat.

Beispiel: Steven gibt allen seinen Interessenten eine unterschriebene Kopie des Mietvertrages mit auf den Weg. Er vereinbart, dass derjenige, der zuerst eine unterschriebene Kopie zurückschickt, das Zimmer bekommt. Doch leider hat Steven ein paar Tage später gleich zwei gegengezeichnete Vertragskopien im Briefkasten: Von Bernd und Christian, die nun beide auf Erfüllung des Vertrags pochen.

Steven sitzt jetzt ziemlich in der Patsche. Im schlimmsten Fall muss er einem der beiden die Differenz zur höhere Miete für eine andere Wohnung mitfinanzieren - als Schadensersatz.

Sagt der Vermieter allen anderen Interessenten ab, werden diese anderen, "schlechteren" Angeboten zusagen, falls sie nicht mehr auf der Suche sind. Wenn nun kein Vertrag vorliegt und die mündliche Absichtserklärung des Interessenten wieder zurückgezogen wird, kann der Vermieter erneut mit der Suche nach Interessenten beginnen! Das kann unter Umständen ein Problem werden, das Mietausfälle und weiteren zeitlichen Aufwand zur Folge hat.

Wichtig daher: Darauf achten, dass eine mündliche Zusage unmissverständlich erfolgt, im Zweifel noch mal nachfragen! Theoretisch würde sich ein Interessent schadenersatzpflichtig machen, wenn er Zusagen nur zum Schein abgibt, aber in der Praxis müsste so ein Anspruch erst einmal durchgesetzt werden.

Zwischenstand: Der Vermieter hat nun also eine mündliche Zusage - und braucht noch einen unterschriebenen Vertrag.

Die anderen, unterlegenen Interessenten warten unter Umständen auf eine Entscheidung und wollen für ihre eigene Suche möglichst schnell wissen, was Sache ist. Oft kommt es vor, dass Interessenten schon vor dem Stichtag anrufen und den Vermieter zu einer Entscheidung drängen wollen, was aus ihrer Sicht völlig verständlich ist, den Vermieter aber in Gewissensnöte bringt, wenn er noch Interessenten zu einem Besichtigungstermin erwartet. Diesen dann vorab abzusagen ist auch nicht schön. Aber wenn sich der Vermieter ohnehin schon innerlich entschieden hat, ist es sicherlich die ehrlichere Vorgehensweise.

Persönliches

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Bei den Besichtigungsterminen werden nicht nur die Wohnung, sondern auch die Mietinteressenten in Augenschein genommen. Es gehört ein bisschen Übung und Mut dazu, fremden Menschen Fragen zur Person zu stellen. Trotzdem sollte man als Vermieter die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen und auch ein bisschen von sich selbst preisgeben. Die Erfahrung zeigt aber, dass man oberflächliche Daten wie zum Beispiel Hobbys und Interessen nicht auf die Goldwaage legen sollte. Stattdessen sollte man sich als Vermieter vorstellen, wie der alltägliche Umgang mit den jeweiligen Interessenten aussehen könnte.

Beispiel: Anne besichtigt die Wohnung von Bernd und Claudia. Anne berichtet voller Empörung, dass sie jetzt schon das dritte Mal im Streit mit "unausstehlichen" WG-Bewohnern auseinanderging, aber "diesmal" wird sie es ihren Ex-Mitbewohnern schon noch "heimzahlen" und sie auf Erstattung von diesem und jenem verklagen... Daneben hat Anne eine Menge kritischer Fragen zu Nachbarn, bemängelt die Ausstattung der Wohnung und bemerkt, dass sie leider von ihrer Lieblingswohnung eine Absage kassiert hat und nun eben vorübergehend nehmen muss "was kommt".

Bernd und Claudia - als harmonieliebende Menschen - werden es sich hoffentlich zweimal überlegen, ehe sie der anspruchsvollen Anne ein Mietangebot unterbreiten... Denn ein späterer Streit scheint praktisch schon vorprogrammiert.

Vertragsschließung

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(Wichtige Anmerkung vorab: Ein Buch kann keine Rechtsberatung leisten, außerdem sind alle Angaben ohne Gewähr)

Die grundlegenden rechtlichen Regelungen zur Wohnungsmiete finden sich (nach deutschem Recht) im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Wichtig sind insbesondere die §§ 549 ff. Allgemein kann man sagen, dass das deutsche Mietrecht äußerst umfangreich ist, es gibt auch laufend eine Unmenge Verfahren (und damit Urteile) zu diesem Thema. Ebenso eine Menge Ratgeber zu mietrechtlichen Fragen. Der Mieter ist vom deutschen Recht sehr gut geschützt und genießt viele Rechte.

Wie eingangs erwähnt, muss der Hauptvermieter der Untervermietung zustimmen, sofern das nicht bereits im Mietvertrag geschehen ist. Meist ist der Hauptvermieter ja Eigentümer der Wohnung oder des Zimmers - und kann darum nicht gezwungen werden, einem x-Beliebigen sein Eigentum zu überlassen. Auf der anderen Seite hat ein Mieter unter Umständen einen Anspruch darauf, untervermieten zu dürfen, sofern er ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann.[1]

Um sich einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen zu verschaffen, kann man sich einen Standard-Untermietvertrag besorgen. Diese gibt es in jedem gut sortierten Schreibwarengeschäft. Oder besser: Gleich zwei Kopien (oder mehr), denn diese werden später, zur Vertragsschließung, ohnehin benötigt.

  • Wichtige Regelungen des Mietvertrages:
    • Wer vermietet, wer mietet?
    • Zeitraum (begrenzt, unbegrenzt?)
    • Umfang (was genau wird vermietet? Adresse, Zimmer, ...; Was darf mitbenutzt werden?)
    • Höhe der Miete, Höhe der Kaution, Zahlungsweise (wann, auf welches Konto?)
    • weitere Kosten (welche Nebenkosten sind berücksichtigt, nicht berücksichtigt? Warm/Kaltmiete? Welcher Abschlag wird monatlich vorausbezahlt?)
    • Welche Schlüssel werden übergeben?
    • Weitere Regelungen (Rauchen erlaubt? Sonstige Pflichten, wie die Kehrwoche in BaWü?)

Wenn Dinge nicht geregelt sind (Fristen etwa) gelten die Regelungen des BGB. Viele dieser Regelungen sind ohnehin nicht frei wählbar

  • Beispiel: Regeln zur Kündigung (nicht abschließend!):
    • Die ordentliche Kündigungsfrist des Vermieters kann nicht kürzer als 3 Monate sein
    • Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (bis zum dritten Werktag des laufenden Monats, wenn dieser noch zur Frist dazuzählen soll).
    • Vermieter muss (berechtigte!) Kündigungsgründe nennen

Das Thema "Rechtliche Regelungen" kann im Einzelfall für viel Frust sorgen. Am besten ist immer, man nimmt nur Mitbewohner, mit denen es erst gar nicht zum Streit kommt. Daneben ist es ratsam, sich einen aktuellen Rechtsratgeber in Buchform zu besorgen (gibt es preiswert, etwa aus der Reihe "Beck Rechtsberater im dtv" und von anderen Verlagen), um gegebenenfalls Details nachschlagen zu können.

Obwohl Mietverträge nur schriftlich gekündigt werden können, können sie durchaus mündlich geschlossen werden. Oder auch durch "konkludentes Verhalten". Beides sollte, um "Missverständnisse" zu vermeiden, ebenfalls vermieden werden.

Beispiel: Anne wohnt bei Berta zur Untermiete. Ihr Vertrag wurde rechtmäßig auf Ende Januar gekündigt. Berta erlaubt Anne aber, noch ne Weile wohnen zu bleiben...

Dadurch entsteht unter Umständen ein "neuer" Mietvertrag nach § 545 BGB, sofern Berta das nicht bei der Kündigung explizit ausgeschlossen hat.

Weiterführendes zum Thema Vertragsschließung


WG-Leben

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Was sind so die Best Practises erfahrener WG-Bewohner? Was tun, wenn es ernsthaftere Konflikte gibt? Bzw: Wie vermeidet man solche?

Soziale Organisation

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Sehr wichtig ist es, gleich am Anfang mit den neu Eingezogenen zu klären, welche Erwartungen man aneinander hinsichtlich der Arbeitsteilung stellt. Üblicherweise gibt es Vereinbarungen übers Putzen, meistens entscheidet man sich dafür, gewisse Pflichten zu definieren, wie "Bad putzen" und diese werden dann abwechselnd von jedem Bewohner erledigt. Es kann aber durchaus auch Sinn ergeben, wenn jeder Mitbewohner eine "feste" Aufgabe bekommt. Das funktioniert besonders gut, wenn die Eine z.B. sehr gerne Bäder putzt, es aber hasst, sich um Müll und Getränke zu kümmern. Wichtig ist dann, dass der anfallende Arbeitsaufwand fair verteilt ist und alle damit einverstanden sind. Der Vorteil gegenüber wechselnden Aufgaben ist die höhere Zuverlässigkeit. Wichtig ist auch, dass die getroffenen Festlegungen transparent und klar sind - am besten wird ein schriftlicher Putzplan erstellt. Das verhindert, dass sich die Verantwortlichen aus angeblicher "Unkenntnis" vor ihrer Aufgabe drücken.

  • Arbeitsteilung (Putzpläne) festlegen?
  • Nebenkosten abrechnen?

Darüber hinaus gibt es unzählige Möglichkeiten, wie weit man miteinander teilt. Das Spektrum reicht vom distanzierten Zusammenwohnen von nahezu Fremden bis hin zu quasi eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Es ist klar, dass man je nach Beziehung zwischen den Mitbewohnern anders miteinander lebt und umgeht. Einander Fremdgebliebene werden bemüht sein, ihre Lebensbereiche klar voneinander abzugrenzen. So werden Nutzungsmöglichkeiten und Räume klar aufgeteilt, wie etwa Kühlschrankfächer. Allerdings sorgt dieses Bemühen meiner Erfahrungen nach oft für Frustration, weil es eben nicht immer gelingt. Außerdem gehen den Bewohnern so einige Vorteile (Synergieeffekte) des gemeinsamen Wohnens verloren. So ist es ganz gewiss nicht sinnvoll, wenn alle Haushaltsgegenstände und Vorräte doppelt beschafft werden. In vielen WGs einigt man sich deshalb darauf, gewisse Vorräte gemeinsam zu benutzen und zu beschaffen. Das sind etwa Produkte wie

  • Putzmittel, Klopapier u.ä.
  • Butter, Brot u.ä.

Im Prinzip ist das bei vielen Gütern realisierbar, solange sie von allen Beteiligten gleichmäßig verbraucht werden. Eine Möglichkeit, das zu organisieren, ist eine gemeinsame Liste mit gerade benötigten Produkten... Wer diese dann gekauft hat, schreibt den Preis und seinen Namen dahinter - und am Monatsende zählt man zusammen und gleicht mögliche Zahlungsdifferenzen aus:

Beispiel für eine gemeinsame Einkaufs- und Abrechnungsliste (Eingetragen werden alle Güter, die gemeinschaftlich besorgt und gleichermaßen verbraucht werden.):

Was gekauft von Datum Preis
Spülmittel Berta 2. Januar 2,-
Topfreiniger
Putzlappen Anton 3. Jan 1,50

Im Beispiel wurde noch kein Topfreiniger besorgt. 3,50 Euro wurden ausgegeben, also 1,75 Euro für jeden. Anton schuldet Berta damit 25 Cent.

Ganz wichtig, am wichtigsten überhaupt für jede Art von Zusammenleben, ist Kommunikation. Bewohner müssen nicht befreundet sein, um miteinander wohnen zu können. Aber es ist wichtig, dass man gut miteinander reden kann, wenn Probleme auftreten.

Technisches

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Telefon und Internet: Im Regelfall stehen Telefonanbieter und Internetprovider beim Untervermieten nicht zur Disposition, da solche Verträge längerfristig bestehen (Meist mit Mindestlaufzeit von 1-2 Jahren). Somit sind Änderungen der "Telekommunikations-Konfiguration" für eine kurzfristige Vermietdauer in den meisten Fällen uninteressant, sofern die Basics ( = Telefonanschluss oder zumindest Internetzugang) vorhanden sind. Die Verträge laufen unter dem Namen des Hauptmieters weiter. Viele Untervermieter benötigen zumindest einen Internetzugang, der klassischerweise einen Festnetztelefonanschluss voraussetzt. Allerdings gibt es sowohl für den Telefonanschluss, als auch für Internetzugang, mittlerweile mobile Lösungen.

Ein weiteres Problem ist die Abrechnung der individuell angefallenen Telefongebühren. Die herkömmliche Lösung ist, vom Telefonanbieter eine Auflistung der getätigten Gespräche anzufordern. Wenn nun jeder seine Gespräche notiert, kann monatlich durch Vergleich mit der Liste abgerechnet werden. Bei größeren WGs kann das trotzdem problematisch sein. Zwar gibt es Telefonflatrates, so dass bei regulären Festnetzgesprächen keine variablen Kosten mehr anfallen - Mobilnummern und Auslandsnummern werden aber weiterhin nach Nutzung berechnet. Bei näheren Detailfragen sollte man sich an jemanden wenden, der im Tarifdschungel ein klein wenig Überblick hat. Websites wie Teltarif.de können einen kleinen Überblick über Tarife bieten.

Bei manchen Mobilfunkanbietern kann man zusätzlich zur (teuren) Mobilnummer auch eine zweite, virtuelle Festnetznummer bekommen, die innerhalb einer sog. "Homezone" funktioniert. Vorteil: Für Anrufer ist das Telefonat preislich und praktisch dasselbe wie ein Anruf auf echtem Festnetz - und im Gegensatz zu echtem Festnetz gibt es keine Abrechnungsprobleme mehr, weil kein gemeinsam genutzter Festnetzanschluss mehr notwendig ist. Sofern vorhanden, telefoniert am Besten nur noch einer darüber - wohl der Hauptmieter, auf den der Anschluss auch angemeldet ist.

Geklärt werden muss also:

  • Ist ein Telefonanschluss vorhanden? Wie werden die Kosten hierfür verteilt?
  • Ist ein Telefon vorhanden oder muss eines mitgebracht werden?
  • Gibt es - bei ISDN-Anschlüssen - eine eigene Nummer für den Untermieter?
  • Gibt es einen Internetzugang? Ist der Tarif volumen- oder zeitbasiert oder ist eine Flatrate vorhanden?

Kündigungen von Telekommunikationsverträgen sind übrigens unter Umständen fast noch problematischer als außerordentliche Mietkündigungen. Hier wie da ist Schriftform mit Einschreiben dringend zu empfehlen, da solche Schreiben stark überproportional oft "verloren gehen" - stets zu Lasten des Absenders. Dies sollte die Hauptmieterin insbesondere beachten, wenn sie (oder er) zum Ende der Untervermietung die Wohnung aufgibt und an den Untermieter oder eine andere Person als Nachmieter übergibt.

Für Stromversorgung und Müllversorgung gilt das Gleiche: Die Verträge sind langfristiger Natur und laufen gewöhnlich auf den Namen des Hauptmieters weiter, selbst wenn dieser für die Dauer der Untermiete nicht in der Wohnung wohnt. Der Mietvertrag muss Angaben darüber enthalten, ob Kosten hierfür als Nebenkosten abgerechnet werden oder nicht.

Kleiner Tip: Erfahrungsgemäß ist es am einfachsten, wenn die Grundgebühren für Telefon und Internet in der Miete bereits inbegriffen (bzw. aufgeschlagen) sind: Für den Fall, dass die Untermieterin plötzlich gar kein Telefon o.ä. in Anspruch mehr nimmt (weil sie beispielsweise neuerdings einen Mobilfunkvertrag mit Homezone-Festnetznummer hat), spart man sich Diskussionen darüber, inwieweit die ihre Nebenkostenabrechnung zu verringern ist - jetzt, wo die Untermieterin gar kein Festnetztelefon mehr benötigt.

Häufige Probleme

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Wenn mehrere Menschen sich eine Wohnung teilen, kann es zu einer Vielzahl von Problemen kommen.

  • Streit über Geschmacksfragen (Essensgerüche, Musikstil und -lautstärke)
  • Missverständnisse (vor allem nach unklaren Absprachen)
  • Lagerkoller bei zuwenig Rückzugsmöglichkeiten
  • Amouröse Verwicklungen

Menschen verändern sich - und man darf nicht erwarten, dass der erste Eindruck eines künftigen Mitbewohners unveränderlich bleibt.

Literatur

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  • Günter Mersson: Vermieterleitfaden. DTV-Beck, 2005, ISBN 3-423-05626-6 (enthält auch Gesetzestexte)

Fußnoten

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  1. Rechtliches zur Untermiete: http://www.bmgev.de/mietrecht/files/untermiete-2001.pdf (Berliner Mietergemeinschaft)

Zusammenfassung des Projekts

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  • Hier werden praktische Hinweise gegeben, was beim Untervermieten bedacht werden soll, insbesondere bei häufigeren Vermietungen, etwa bei Studenten-Wohnungen und WGs. "Vermieten für Dummies" sozusagen.
  • Autoren sollten praktische Erfahrungen mit WGs haben oder mit Makeln.
  • Projektumfang: Das Buch soll ein Handbuch werden, das rechtliche und soziale Aspekte berücksichtigt. Der Fokus sollte auf praktischen Erwägungen des VERmietens liegen. Später könnte das Buch auf beide Aspekte erweitert werden.
  • Themenbeschreibung: Wichtig sind rechtliche und soziale Aspekte, sowie taktische Vorgehensweise beim Auswählen der Interessenten und das Zusammenleben in einer WG
  • Lernziele: Gelungenes Vermieten und dann Zusammenwohnen ist nicht einfach - ob man zufrieden vermieten kann, hängt wesentlich von der Vorgehensweise beim Vermieten und von sozialen Aspekten ab. Besonders wichtig ist, dass die Beteiligten miteinander kommunizieren.
  • Richtlinien für Co-Autoren: Bitte Informationen klar und knapp darstellen. Dazwischen sind anschauliche Beispiel möglich.
  • Buchpatenschaft / Ansprechperson: Zur Zeit niemand. Buch darf übernommen werden.
  • Aufbau des Buches:
  • Struktur: Struktur ist unten dargelegt. "Richtige" Kapitel werde ich noch anlegen. Diese werden wie die jeweiligen Unterüberschiften heißen, wie unten. Textergänzungen sind natürlich auch jetzt schon gern gesehen.