UN-Kaufrecht: Entstehungsgeschichte


Vorgänger

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Vorläufer des UN-Kaufrechts waren die Haager Einheitlichen Kaufgesetze aus dem Jahr 1964. Diese erlangten außerhalb Westeuropas keine große Bedeutung. Sie wurden u. a. von Frankreich und den USA nicht ratifiziert.

Erarbeitung des UN-Kaufrechts

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In der Folge begann die UNCITRAL mit dem Prozess, im Rahmen jährlicher Konferenzen unter Beteiligung von zuletzt 62 Nationen, ein einheitliches internationales Kaufrecht zu entwickeln. Ergebnis war im Jahr 1980 die bei einer Konferenz in Wien angenommene Convention on the International Sale of Goods (CISG), wegen der finalen Konferenz in Wien oft auch als Wiener Kaufrecht bezeichnet. Die nicht verbindliche deutsche Fassung des UN-Kaufrechts wurde 1982 im Rahmen einer Konferenz der deutschsprachigen Länder erarbeitet.[1]

Entwicklung nach Verabschiedung des UN-Kaufrechts

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In Deutschland trat das UN-Kaufrecht am 1. Januar 1991 in Kraft. Es wurde inzwischen von 83 Staaten übernommen.[2] Unter den 20 größten Handelspartnern Deutschlands fehlt dabei nur das Vereinigte Königreich.

Seitdem hat das UN-Kaufrecht als Vorbild zahlreicher Gesetzgebungsprojekte sowohl im Bereich der Rechtsvereinheitlichung als auch der Reform nationaler Gesetzgebung gedient. Auch die deutsche Schuldrechtsreform 2002 war - wie auch die ihr teilweise zugrunde liegende EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie - vom UN-Kaufrecht inspiriert.

In der Praxis wurde das UN-Kaufrecht zunächst regelmäßig abgewählt. Mit zunehmender Bekanntheit und dem Entstehen einer lebhaften internationalen Rechtsprechungspraxis hat es inzwischen deutlich an Bedeutung gewonnen.[3]

Fußnoten

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  1. BGBl. 1989 II S. 588
  2. CISG: Table of Contracting States
  3. Schlechtriem/Schroeter, Internationales UN-Kaufrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 16