Trampen - Reisen per Anhalter/ Automobil/ Rechtliches

Haftung

Deutschland

Beim Mitnehmen eines Anhalters handelt es sich um eine Gefälligkeitsfahrt, bei der man von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung für den Fahrer ausgehen kann, da die volle Haftung wegen unüberschaubarer Risiken für den Fahrer unzumutbar wäre und die Fahrt ausschließlich oder ganz überwiegend im Interesse des PKW-Halters liegt.