Strafprozessuale Probleme im 2. Staatsexamen: Plädoyerklausur


Hohes Gericht, sehr geehrte/r Vertreter/in der Staatsanwaltschaft, oder
Sehr geehrte Damen und Herren Richter, sehr geehrte/r Frau/Herr Staatsanwält/in,

Zusammenfassendes Ergebnis

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  • Freispruch
  • Teilfreispruch
  • von Anklage abweichende Verurteilung

Sachverhalt

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Soweit abweichend vom Vortrag der Staatsanwaltschaft

Beweiswürdigung

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  • Verstoß gegen Verwertungsverbote
  • alternative Interpretation verwertbarer Beweise

Rechtliche Würdigung

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Die Klausur weicht hier deutlich von der Praxis ab. Die Rechtliche Würdigung erfolgt

  • im Urteilsstil
  • nach bekanntem Schema Obersatz, Definition, Subsumtion

Strafart und Strafzumessung

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Strafart

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  • Geldstrafe bis Freiheitsstrafe, Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung
  • Nebenstrafen (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
  • Maßregeln

Strafzumessung

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  • Alles für den Mandanten Sprechende

Gesamtstrafenbildung

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Anträge

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Antrag zum Schuld- und Strafausspruch

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Nebenanträge

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  • Aufhebung des Haftbefehls
  • Feststellung der Entschädigungspflicht (Fälle: § 2 StrEG)

§ 465, § 467 StPO

Ergänzendes Gutachten

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Rechtliche und tatsächliche Probleme des Falls, die aus taktischen oder sonstigen Gründen nicht ins Plädoyer aufgenommen wurden.

Literatur

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  • Weitner/Schuster: Das Verteidigerplädoyer, JA 2015, 618