Strafprozessuale Probleme im 2. Staatsexamen: Plädoyerklausur
AufbauBearbeiten
AnredeBearbeiten
- Hohes Gericht, sehr geehrte/r Vertreter/in der Staatsanwaltschaft, oder
- Sehr geehrte Damen und Herren Richter, sehr geehrte/r Frau/Herr Staatsanwält/in,
Zusammenfassendes ErgebnisBearbeiten
- Freispruch
- Teilfreispruch
- von Anklage abweichende Verurteilung
SachverhaltBearbeiten
Soweit abweichend vom Vortrag der Staatsanwaltschaft
BeweiswürdigungBearbeiten
- Verstoß gegen Verwertungsverbote
- alternative Interpretation verwertbarer Beweise
Rechtliche WürdigungBearbeiten
Die Klausur weicht hier deutlich von der Praxis ab. Die Rechtliche Würdigung erfolgt
- im Urteilsstil
- nach bekanntem Schema Obersatz, Definition, Subsumtion
Strafart und StrafzumessungBearbeiten
StrafartBearbeiten
- Geldstrafe bis Freiheitsstrafe, Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung
- Nebenstrafen (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
- Maßregeln
StrafzumessungBearbeiten
- Alles für den Mandanten Sprechende
GesamtstrafenbildungBearbeiten
AnträgeBearbeiten
Antrag zum Schuld- und StrafausspruchBearbeiten
NebenanträgeBearbeiten
- Aufhebung des Haftbefehls
- Feststellung der Entschädigungspflicht (Fälle: § 2 StrEG)
KostenBearbeiten
Ergänzendes GutachtenBearbeiten
Rechtliche und tatsächliche Probleme des Falls, die aus taktischen oder sonstigen Gründen nicht ins Plädoyer aufgenommen wurden.
LiteraturBearbeiten
- Weitner/Schuster: Das Verteidigerplädoyer, JA 2015, 618