SHK-Handwerke in Sachsen: Vom Meisterverein zum Fachverband: Nachkriegszeit und DDR

Das SHK-Handwerk in der Nachkriegszeit und in der DDR Bearbeiten

Die Organisation des Handwerks nach dem Krieg und in den Anfangsjahren der DDR


In der Nachkriegszeit spielte das Handwerk in Sachsen eine wichtige Rolle bei der Wiederbelebung der Zivilgesellschaft sowie später beim Wiederaufbau. Die drei Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie weitere sächsische Städte hatten durch Bombenangriffe schwere Zerstörungen erlitten. Dresden hatte einen Bevölkerungsrückgang von 30 Prozent zu verzeichnen. In Chemnitz und Plauen waren es 28 bzw. 26 Prozent. In Sachsen waren durch die Kriegseinwirkungen 683 Groß- und Mittelbetriebe völlig zerstört 812 waren schwer oder mittelschwer beschädigt. 8000 Kleinbetriebe waren vernichtet oder hatten Kriegsschäden aufzuweisen. In Bautzen waren 1280 der 3720 Wohnhäuser und alle 379 Betriebe 3 zerstört oder beschädigt. In Leipzig hatte der Krieg die Zerstörung von 40 000 und Beschädigungen an über 50 000 Wohnungen gebracht. 30 000 bis 40 000 Leipziger verloren ihr Leben. Besonders die letzten Kriegsmonate stürzten Zehntausende in eine Katastrophe. Oft waren Wohnung und Habe verloren. Von jedem fünften Kind war der Vater gefallen. Zahllose Familien waren zerrissen. Von ihren Schicksalen zeugten die vielen Suchanzeigen, die auf Ruinenmauern geschrieben wurden. Die meisten Männer waren in Kriegsgefangenschaft, ihr Schicksal ungewiß. Flüchtlinge suchten eine neue Heimat. Sie kamen aus zwei Richtungen, aus Osten und Süden, auf Sachsen zu. Allein in Görlitz und deren näherer Umgebung hielten sich im Juli 1945 ca. 60 000 Flüchtlinge auf. In ihrer Not bei Ernährung und Obdach hofften sie auf eine baldige Rückkehr in ihre Heimat.

Wie nach dem Ersten Weltkrieg stellten auch die Klempner- und Installateurmeister ihre Erfahrungen und Kräfte zur Überwindung der Kriegsfolgen im tagtäglichen Überlebenskampf und für das eigene Handwerk zur Verfügung. Dabei kamen ihnen die Erfahrungen ihrer Selbstverwaltung aus der Zeit vor den dreißiger Jahren zu Gute. Wenn auch während der Zeit des deutschen Faschismus die Selbstverwaltungsorgane des Handwerks rigoros gleichgeschaltet und aufgelöst worden waren, so gab es dennoch Erfahrungen damit und Reste dieser Einrichtungen. Dies war z. B. bei der am 26. April 1920 von 26 Klempnermeistern unter Leitung des Obermeisters Goldammer gegründeten Einkaufsgenossenschaft der Klempner und Installateure (eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht) EDKI in Zwickau der Fall. Obwohl die EDKI infolge der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik von 1933 bis 1945 15 Prozent ihrer Mitgliedsbetriebe verloren hatte, konnten sich die Klempner- und Installateurmeister des Zwickauer Raums in den Wochen nach der Kapitulation ihre Genossenschaft bei der Überwindung der Kriegsfolgen zu Nutze machen. Der EDKI, die in den Gebäuden der „Posthalterei" in Zwickau ihr Domizil hatte, war durch die Initiative seiner Mitglieder ein Dampfkraftwagen (DKW-Kasten) mit 690 cm3 Hubraum (rot mit schwarzen Kotflügeln) als Transportfahrzeug erhalten geblieben.

Nach dem Einrücken der sowjetischen Besatzungsmacht in den Zwickauer Raum wurde das Fahrzeug durch ein sowjetisches Armeekommando kurzerhand konfisziert. In einem Schreiben, welches auch das diplomatische Geschick der EDKI-Geschäftsleitung beweist, bittet diese den sowjetischen Stadtkommandanten Rjasanzeff, ihr bei der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges behilflich zu sein. Interessant ist dabei, daß in dem Schreiben nicht sowjetische Soldaten für den Diebstahl verantwortlich gemacht worden waren, sondern ein „Serbe" als Täter benannt wurde. Der Stadtkommandant und der Bürgermeister, die nun für die Überwindung der Kriegsfolgen in Zwickau verantwortlich waren, halfen daraufhin der EDKI-Genossenschaft bei der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges. Krankenhäuser, Flüchtlingswohnungen und Bombengeschädigte bedurften der Arbeit der Klempner- und Installationsbetriebe. Diese wiederum benötigten Materialien wie Waschbecken, Klosetts und Spülkästen, Rohrmaterial usw. Die EDKI war in der Lage, ihre Mitgliedsbetriebe entsprechend zu beliefern.

Und so war es auch nicht verwunderlich, daß sich die Anzahl ihrer Mitglieder von 1945 bis 1949 mehr als verdoppelte und auf 271 anstieg. Der Umsatz der Genossenschaft vervierfachte sich in diesen vier Jahren und erreichte 1949 eine Höhe von 500 000 Mark. Bereits fünf Jahre später überschritt der Umsatz erstmals die Millionengrenze.[1]

Auch in anderen Teilen Sachsens suchten Klempner- und Installationsbetriebe nach Möglichkeiten, ihre Kraft bei der Überwindung der Kriegsfolgen zu bündeln. So bildete sich zwei Monate nach Kriegsende - noch unter amerikanischer Besatzung - in Leipzig ein Dreierausschuss für das Klempner- und Installateurhandwerk, der die Leitung der Innung übernahm. Später wurde dieses Gremium zum Neunerausschuss erweitert, dem nun die Klempnermeister Albert Thurm, Alfred Birkfeld, Gustav Bosse, Gustav Reich, Arthur Häußler, Paul Wildt, Josef Zeus, Rudolf Linke und Carl Frisch angehörten. Noch bevor von der seit August 1945 auch in Leipzig wirkenden sowjetischen Besatzungsmacht Weichenstellungen für die Entwicklung im Handwerk vorgenommen wurden, beriet dieses Fachorgan bereits über die Gründung einer Genossenschaft. Dabei konnte man an die in den zwanziger Jahren in Leipzig gemachten Erfahrungen genossenschaftlicher Zusammenarbeit im Klempner- und Installationsgewerbe anknüpfen. Offensichtlich waren es auch die Kontakte zwischen den im ehemaligen Landesverband organisierten Klempner- und Installationsbetrieben, die auch durch die Gleichschaltung in den zwölf Jahren der faschistischen Diktatur in Deutschland nicht abgerissen waren, die nun bei der Überwindung der Kriegsfolgen und der Wiederbelebung der Selbstverwaltungsstrukturen im SHK-Bereich in Sachsen behilflich waren.

Die Nachkriegsverhältnisse beschleunigten zudem die Bildung von Selbstverwaltungen bzw. Selbsthilfevereinigungen, da die Materialbeschaffung ohne Kontakte untereinander nur schwerer zu bewerkstelligen war. Eine geordnete Verwaltung existierte noch nicht. Ohne Improvisation waren die Schäden an Gas- und Wasserleitungen nicht zu beseitigen und das Ingangsetzen von sanitären Anlagen in bombengeschädigten Häusern oder die Reparatur von Betriebsanlagen nicht durchführbar. Das Bild der Trümmerfrauen steht als ausdrucksstarke Stereotype für jene Jahre. Ohne Handwerksbetriebe des Bauhandwerks wären die Bemühungen zur Überwindung der Kriegsfolgen in den Städten und Gemeinden nicht denkbar gewesen.

Nach der Übernahme der Stadt Leipzig durch die sowjetische Militäradministration (SMAD) wurde am 30. September 1945 im Lokal „Zöllner" (Alte Straße 6) die Einkaufs- und Liefergenossenschaft für das Installateur- und Klempnerhandwerk Leipzig unter dem Namen „Klempner-Einkauf" ge-gründet. Bereits zur Gründungsversammlung erklärten 91 Klempner und Installateure ihren Beitritt zu dieser Genossenschaft. Der erste Vorstand bestand aus den Klempnermeistern Paul Wildt, Rudolf Peter und dem Diplomkaufmann Otto Frieß. Der Aufsichtsrat setzte sich aus den Meistern Albert Thurm, Arthur Häußler, Henry Roth, Otto Menel und Carl Frisch zusammen. Die Leipziger Klempner- und Installateurmeister, die noch vor entsprechenden Befehlen der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) die Einkaufsgenossenschaft gegründet hatten, mussten bei den damaligen im Entstehen befindlichen Regierungsstellen zunächst die Anerkennung als Großhandels- und Versorgungsorgan einholen. Durch den Kerber-Erlaß wurde den Genossenschaften die Großhandelseigenschaft zugesprochen und ihnen damit auch preisrechtlich eine sichere Existenzbasis geschaffen.[2] Die bewältigten organisatorischen Hürden und materiellen Probleme zeugen vom Unternehmergeist der genossenschaftlichen Klempner- und Installateurmeister. Dies gilt auch für die Gewohnheit, über die Grenzen der Innung hinweg die Erfahrung von Berufsgenossen aus anderen sächsischen Regionen für die Entwicklung des Gewerbes des eigenen Territoriums zu nutzen.


Die ersten Geschäftsräume der Leipziger Einkaufs- und Liefergenossenschaft (ELG) „Klempner- Einkauf" wurden in einer Bürogemeinschaft mit der Fachgruppe am Leipziger Nordplatz 8 eingerichtet. Der ELG standen hier zwei Zimmer und ein Keller als einziger (!) Lagerraum zur Verfügung. Um die vorhanden örtlichen Reserven besser zu nutzen, beschloss eine Mitgliederversammlung am 30. April 1946 auch eine Tauschzentrale für die Handwerkskollegen einzurichten. Als einziges genossenschaftliches Transportmittel stand ein kleiner Anhänger zur Verfügung, der an die damals noch spärlich durch die Leipziger Trümmerlandschaft verkehrenden Straßenbahnwagen angekuppelt werden konnte.[3] Bereits am 1. Juli 1946 konnte die Genossenschaft in geeignetere Geschäftsräume in die Bitterfelder Straße 13 umziehen. Hier standen ihr allein 80 m2 Büroraum und 400 m2 überdachter Lagerraum, ein größeres Hoflager, ein Gleisanschluss sowie ein Lastenaufzug zur Verfügung.

Ein geeignetes Dreirad lieferte bereits 1946 Waren an die Handwerksbetriebe aus. Da die Reichsbahn über wenig Transportraum verfügte -ein großer Teil des Wagenparks war zerstört -, wurde ein Waggon auf Kosten der Genossenschaft wieder instandgesetzt. Dieser Eisenbahnwaggon lief ausschließlich für die Gemeinschaft. Mit den Lieferumsätzen wurden die Aufbaukosten amortisiert. Die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) entwickelten sich zu Instrumenten der Durchsetzung von Interessen des Handwerks, auch oder obwohl sie unter der Aufsicht der Handwerkskammern standen. Sie entlasteten die Handwerksmeister vor allem von der damals außerordentlich schwierigen Beschaffung von Material und Werkzeugen. Die ELG’s existierten bis zum Ende der DDR. Sie behielten bis in die achtziger Jahre ihre Bedeutung, auch wenn die Materialzuteilung zunehmend direkt von staatlichen Wirtschaftsorganen übernommen wurde. Sie wurden von den Handwerkskammern angeleitet und waren in Fachausschüssen zusammengefasst. Anlässlich einer 1988 stattfindenden Ausstellung zum 35jährigen Bestehen der Bezirkshandwerkskammer Leipzig wurde eine Übersicht über die ELG’s der Leipziger Handwerkskammer veröffentlicht. Danach existierten folgende Fachausschüsse:

  • Bäcker-, Müller- und Konditorenhandwerk,
  • dienstleistendes Handwerk,
  • leder- und textilverarbeitendes Handwerk,
  • holzverarbeitendes Handwerk
  • Metall- und Elektrohandwerk
  • Bau- und Baunebenhandwerk

Innerhalb dieser Fachausschüsse existierten zwischen 6 und 17 ELG’s, die jeweils für die Belieferung eines bestimmten Gebietes zuständig waren. Insgesamt gab es nach dem Zweiten Weltkrieg 75 ELG’s im Bereich der Leipziger Handwerkskammer.[4]

Nach dem Krieg waren die sowjetische Besat­zungsmacht ebenso wie die sächsischen Behörden, in denen meistens Kommunisten die Schlüsselposi­tionen einnahmen, bemüht, die Leistungsfähigkeit des Handwerks in seiner gesamten Vielfalt mög­lichst schnell wiederherzustellen. Andererseits ging es ihnen aber entsprechend ihrer gesellschaftspoliti­schen Ziele zugleich darum, die Mittelschichten als selbständige wirtschaftliche und politische Kraft auszuschalten und das Handwerk in die entstehen­de zentralgeleitete Planwirtschaft einzugliedern.

Hinsichtlich der grundlegenden gesetzlichen Weichenstellung für das sächsische Handwerk gab es eine Besonderheit: Normalerweise wurden grundlegende gesellschaftliche Probleme durch die Befehle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) geregelt. In bezug auf das Handwerk in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) galten die SMAD - Befehle Nr. 160 vom 25. Mai 1946 („Zu­lassung von Handwerksgenossenschaften") und Nr. 161 vom 27. Mai 1946 („Über die Organisation der Handwerkskammern"). Die Landesverwaltung Sachsen hatte jedoch schon am 10. Januar 1946 eine „Verordnung über die Bildung der Handwerks­kammer im Bundesland Sachsen" erlassen und am 25. Mai - also immer noch zwei Tage vor den ent­sprechenden SMAD -Befehlen - Ausführungsbestim­mungen zu der Verordnung vom 10. Januar 1946, die vom Präsidenten und Vizepräsidenten der Lan­desverwaltung Sachsen, Friedrichs und Selbmann, unterzeichnet waren. [5]In Thüringen wurde z. B. die entsprechende Ausführungsbestimmung erst am 15. Juli 1946 erlassen, also deutlich später als die entsprechenden SMAD - Befehle.

Die Neuorganisation des Handwerks ging aller­dings nicht immer reibungslos vonstatten. Den ELG’s gelang es aber auch, ihre Interessen gegenüber dem planwirtschaftlichen Zentralismus durchzusetzen. So wurde am 18. September 1946 in Dresden die Ein­kaufs- und Liefergenossenschaft des Installations-, Klempner-, Kupferschmiede- und Zentralheizungs­bauerhandwerks ins Leben gerufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden SMAD - Befehle bereits in Kraft, auf deren Grundlage die Zusammenarbeit mit weniger Unwägbarkeiten als in den Monaten zuvor organisiert und entwickelt werden konnte. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten auch Handwerks­meister aus dem benachbarten Freital, so der Ober­meister der Berufsgruppe der Klempner und Installa­teure Johannes Querner. Die Dresdner ELG versorgte auch die SHK - Betriebe im Freitaler Raum mit Materi­al und organisierte die Weiterbildung. 1958 sollten die Handwerker des Kreises Freital administrativ aus dieser ELG herausgelöst werden und ihre eigene ELG gründen. Die Genossenschaft umging diese An­ordnung jedoch, indem sie eine Freitaler ELG mit ei­genem Vorstand gründete, die allerdings nur auf dem Papier existierte. Unter dem Vorwand einer Ver­einfachung der Verwaltung gelang 1963 die Rück­führung der imaginären Freitaler ELG in die Dresdner Stammgenossenschaft. Dies entsprach dem Willen der Freitaler Genossenschaftsmitglieder und war zu­gleich ein Sieg über die administrative Politik der DDR-Behörden.[6]

Wenngleich also das Procedere der Nachkriegsgesetzgebung für das Handwerk in Sachsen etwas ungewöhnlich erscheint, so bestand doch eine weit­gehende inhaltliche Übereinstimmung zwischen den SMAD - Befehlen und den Ausführungsbestim­mungen der Landesverwaltung Sachsen hinsichtlich der Neuorganisation des Handwerkes. Danach wur­den die Organisationen der Handwerker aufgelöst, zu denen die Wirtschaftskammer Sachsen (Abtei­lung Handwerk), die Kreishandwerkerschaften oder ähnliche Einrichtungen sowie die Innungen und alle handwerklichen Innungsverbände und Handwerks­gruppen gehörten. Das Vermögen der aufgelösten Einrichtungen ging an die neu zu bildende „Hand­werkskammer des Bundeslandes Sachsen" mit Sitz in Dresden über. Als nachgeordnete Organe der Landeshandwerkskammer wurden in jedem der 29 Kreise Sachsens Handwerkskammern gebildet.

Die neu geschaffenen sächsischen Handwerks­kammern hatten keinen Körperschaftsstatus. Der von den Nationalsozialisten bereits Anfang der vier­ziger Jahre geschaffene Status quo wurde damit praktisch beibehalten. Ausdrücklich heißt es in den Ausführungsbestimmungen vom 27. Mai 1946: „Die Handwerkskammern im Bundesland Sachsen sind Organe des Handwerks und der Handwerks­wirtschaft, sie sind jedoch keine selbständigen Wirt­schaftsorgane, sondern in der Durchführung ihrer Aufgaben an die Weisungen der Landesverwaltung Sachsen gebunden."[7] Dementsprechend wurden der Präsident der Landeshandwerkskammer und die Vorstände der Handwerkskammern auch von der Landesverwaltung berufen. Gebildet wurden die Vorstände der Handwerkskammer nicht nur aus Vertretern des Handwerks, sondern auch aus Ver­tretern der Gewerkschaften sowie der Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialverwaltung. Mitglieder der Hand­werkskammern waren alle selbständigen Hand­werksbetriebe und handwerklichen Nebenbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen waren.

Die sächsischen Handwerkskammern hatte sich im wesentlichen auf eine „beratende Tätigkeit" für die Landesverwaltung und die Handwerker zu be­schränken. Als ihre Aufgabe wurde „die Durchfüh­rung der von der Zentralverwaltung und der Landes­verwaltung des Bundeslandes Sachsen in bezug auf das Handwerk erlassenen Anordnungen" bestimmt. Sie waren verpflichtet, insbesondere die handwerkli­che Entwicklung in bezug auf die Produktion - unter Einschaltung der freien Initiative der Handwerker zu fördern und zu erweitern."[8]Einen detaillierten Einblick in die Aufgaben der Handwerkskammern in Sachsen gibt die nachstehende Auflistung zur Struktur der Handwerkskammern. Daraus wird auch deutlich, daß die Handwerkskammern erneut an einer starken Reglementierung des Handwerks mit­zuwirken hatten. Die sächsische Handwerkskammer setzte sich aus folgenden Abteilungen zusammen:

  1. Personalabteilung (Erledigung der Personalangelegenheiten),
  2. Verwaltung und Finanzen (Allgemeine Verwaltung und Finanzierung der Kammer – wie an anderer Stelle bestimmt, wurden die Mittel per Umlage von den Handwerksbetrieben erhoben),
  3. Rechtsabteilung (Ausarbeitung von Verträgen sowie Erledigung sämtlicher juristischer Angelegenheiten),
  4. Statistik (Erstellung von statistischem Material für die gesamte Handwerkswirtschaft),
  5. Handwerksrolle (Führung und Überwachung der Handwerksrolle),
  6. Handwerkliche Genossenschaften (Förderung und Entwicklung der handwerklichen Genossenschaften wie Produktions-, Einkaufs- und Absatzgenossenschaften),
  7. Wirtschafts- und Kontrollabteilung (Organisierung eines Kontrollsystems, Einholen der Produktionsmeldungen, Vorbereitung des Produktionsplanes im handwerklichen Sektor, Überprüfung der einzelnen Betriebe in bezug auf die Durchführung der Produktionsauflage, Beratung bei der Beschaffung und Verteilung von Rohstoffen),
  8. Berufsbildung, Umschulung (Weiterbildung des handwerklichen Berufsnachwuchses, Mitwirkung bei der Bildung und Erweiterung von Fachschulen, Erstellung von Prüfungsausschüssen zur Abnahme der Gesellen und Meisterprüfung, Organisierung, Ausbau und Förderung von Umschülerkursen, Ausarbeitung von Vorschriften für die Ausbildung von Lehrlingen, Aufstellung von Richtlinien für Gesellen- und Meisterprüfungen),
  9. Revision, Preisbildung und Preisüberwachung (Mitwirkung bei der Gestaltung und Überwachung der Preise sowie Überprüfung der handwerklichen Preiskalkulation, Berufung von Fachausschüssen zur Entwicklung von Gesamtvereinbarungen von Handwerkstarifen sowie Regelung der Arbeitsbedingungen und sozialen Verhältnisse in den Handwerksbetrieben, Ausarbeitung von Vorschlägen und Gutachten, Beratung und Förderung in bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.

Zur Beratung konnten die Handwerkskammern nach Bedarf Fachausschüsse berufen, zu denen aus­drücklich bestimmt wurde, daß sie keine selbständi­gen Organe seien. Offenbar wollte man damit ver­meiden, daß unter dem Namen Fachausschüsse die alten Innungen mit dem Anspruch auf Selbständig­keit weiter existierten. Bei der Landeshandwerks­kammer wurden folgende Fachausschüsse gebildet: Bauhandwerk, Baunebengewerbe, Holzhandwerk, Metallhandwerk, Bekleidungshandwerk, Fahrzeug­handwerk, Nahrungsmittelhandwerk, Leder und Textilhandwerk, Reinigungshandwerk und Körper­pflege, graphisches, Kunst- und sonstige Handwer­ke. Die heutigen SHK-Handwerke waren dabei dem Baunebengewerbe zugeordnet.

Mit der Gründung der DDR im Jahre 1949 wurde auch die bisherige Handwerkspolitik, deren rechtli­che Grundlagen neben den SMAD - Befehlen vor allem auf Landesebene angesiedelt waren, auf zen­traler Ebene weitergeführt. Dabei musste die SED - Führung der Notwendigkeit des Handwerks Rech­nung tragen und im Zusammenhang damit auch die weitere Existenz eines „gewerblichen Mittel­standes" akzeptieren. Anderseits sollte das Hand­werk in die sozialistische Planwirtschaft eingebun­den werden. Vor allem aber sollte die Entwicklung neuer größerer privater Industriebetriebe aus den Handwerksbetrieben heraus verhindert werden. Un­mittelbar nach der Gründung der DDR, am 12. Ok­tober 1949, erklärte der damalige Ministerpräsident Otto Grotewohl in seiner Regierungserklärung: „Die Regierung wird der Entwicklung des Handwerks und des gewerblichen Mittelstandes ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Auch im gewerblichen Mittel­stand und im Handwerk sieht die Regierung einen wichtigen Faktor unserer Gesamtwirtschaft, dessen Existenzgrundlage zu sichern ist."[9]Knapp ein Jahr später, am 9. August 1950, erließ die Volkskammer als parlamentarische Legislative der DDR das „Ge­setz zur Förderung des Handwerks"[10]Es blieb bis zum Ende der DDR - ergänzt durch eine ganze Reihe von Ausführungsbestimmungen - die wich­tigste gesetzliche Grundlage für die Stellung des Handwerkes in der DDR. Dieses Gesetz zielte erklär­termaßen auf eine stärkere Einbindung des Hand­werks in das zentralgeleitete Wirtschaftsgefüge ab. Zugleich wurde mit dem Gesetz beabsichtigt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Handwerks und der Handwerksgenossenschaften zur Errei­chung volkswirtschaftlicher Ziele noch stärker her­anzuziehen.

Besonders wegen der Leistungsfähigkeit des Handwerks knüpfte man auch in der DDR in man­cher Hinsicht an die Traditionen des Handwerkes an. So sah es auch weiterhin die Beibehaltung der Meisterprüfung, des „Großen Befähigungsnachwei­ses", vor. Die ideologische Zielrichtung des Gesetzes wird besonders in einer Regelung von weitreichen­der Bedeutung für die Entwicklung des Handwerks deutlich, an der bis zum Ende der DDR unverändert festgehalten wurde. Als Maximalgröße von Hand­werksbetrieben wurden danach „Handwerksbetrie­be mit einer Beschäftigtenzahl von in der Regel nicht mehr als zehn Personen" bestimmt. Beim Bau- und Baunebengewerbe lag die Höchstzahl aller­dings bei 20 bzw. 15 Beschäftigten pro Betrieb. Die Beschäftigung von einem oder mehreren Schwer­behinderten führte zu einer Erhöhung dieser Maxi­malzahl auf elf Beschäftigte. Außerdem durfte zu­sätzlich je Lehrjahr ein Lehrling beschäftigt werden, also maximal drei Lehrlinge gleichzeitig. Größere Betriebe verloren ihren Status als Handwerksbetrie­be und wurden der Industrie- und Handelskammer unterstellt. Die Inhaber dieser Handwerksbetriebe wurden aufgrund dieses Gesetzes nicht mehr den Handwerkern, sondern der „Kapitalistenklasse" zugeordnet.

Im Jahre 1958 wurden in einer Ergänzung zu dem Gesetz von 1950 als weitere unabdingbare Merkmale von Handwerksbetrieben die eigene pro­duktive Tätigkeit des Meisters und seine fachliche Qualifikation bestimmt.[11]Demzufolge musste der Betriebsinhaber die Meisterprüfung abgelegt haben und selbst handwerklich tätig sein. Auch eine Aus­bildung von Lehrlingen sollte nach dieser Gesetzes­novelle in dem Betrieb möglich sein. Außerdem musste der Betrieb handwerkliche Produktions-, Re­paratur- und Dienstleistungsarbeiten vollbringen und durfte nicht industriell produzieren, vor allem durfte er nicht auf eine Serienproduktion speziali­siert sein.

Mit dem Gesetz wurde die schon bestehende Organisationsstruktur der Handwerkskammern weit­gehend bestätigt. Sie wurden der Aufsicht „des für die Industrie des jeweiligen Landes zuständigen Mi­nisteriums" unterstellt. Die Aufgaben dieser Landes­handwerkskammern, die in den Kreisen Geschäfts­stellen unterhielten, bestanden in dem Erfassen der Handwerksbetriebe in der Handwerksrolle, der Kleinindustrie in der Gewerberolle und der Genos­senschaften in besonderen Listen; aber auch in der Beratung der Mitglieder in wirtschaftlichen Fragen für eine Leistungssteigerung, in der Ausübung der Aufsicht über die Handwerksgenossenschaften und Berufsgruppen sowie in der „Erziehung" ihrer Mitglieder im „fortschrittlichen demokratischen Sinne".[12]

Eine weitere Rechtsgrundlage für das DDR-Handwerk bildete das „Gesetz über die Steuer des Handwerks" vom 6. September 1950. Es legte für den Handwerker eine Normativsteuer fest, um ihm einen Anreiz zur Steigerung seiner Arbeitsprodukti­vität und zur Senkung seiner Selbstkosten zu geben. Der jeweils erzielte Mehrertrag verblieb dem Betriebsinhaber in voller Höhe. Nach zeitgenössi­schen DDR-Darstellungen zu dieser Problematik waren die Steuersätze erheblich niedriger, als die früher vom Handwerk zu zahlenden Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern. Ähnliches wurde im Vergleich zu den Steuern der westdeutschen Hand­werker festgestellt.[13]

Eine neue Stufe der Reglementierung des Hand­werks war dessen Einbeziehung in die zentral gesteuerte Volkswirtschaftsplanung. So hieß es im „Gesetz über den ersten Fünfjahrplan" (1951-1955): „Im Fünfjahrplan kommt der Ent­wicklung des Handwerks große Bedeutung zu. Die Leistungen aller Handwerksbetriebe sollen von 4,424 Milliarden DM im Jahre 1950 auf 7,079 Milli­arden DM im Jahre 1955, das heißt auf 160 Pro­zent gesteigert werden. [...] Das Handwerk wird mit der ständigen Steigerung seiner gediegenen Quali­tätsarbeit wesentlich zur Verbesserung unserer Kon­sumgüter beitragen. Es sind alle Voraussetzungen für die Beteiligung der Handwerker am Export hochwertiger Erzeugnisse zu schaffen."[14]

Nachdem die 11. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 den „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus in der DDR" beschlossen hatte, begann eine be­sonders abenteuerliche Phase in der Entwicklung der DDR-Wirtschaft. Die staatlichen Stellen versuch­ten, die Wirtschaftsentwicklung durch massiven ad­ministrativen Druck zu beschleunigen. Das Lebens­niveau der Bevölkerung verschlechterte sich da­durch zusehends. Eine ganze Reihe von administra­tiven Maßnahmen betrafen auch das Handwerk. So ging die bedeutende Erhöhung der Investitionen für die Schwerindustrie nicht zuletzt auch auf die Kosten des Handwerks; ebenso wie die Erhöhung von Steuern und die verschärften Methoden zu ihrer Eintreibung. Dabei wurde auch gegen die Fest­legungen der erst wenige Jahre zuvor beschlosse­nen Gesetze für das DDR-Handwerk verstoßen. Dies führte zu Unzufriedenheiten auch unter den Handwerkern - oder wie es in der SED-Geschichtsschrei­bung hieß: Die administrativen Maßnahmen störten „das Bündnis der SED mit den anderen werktätigen Klassen und Schichten"[15]

Um dem wachsenden Unmut der Bevölkerung zu begegnen und die zunehmend gefährlichere Si­tuation wieder zu entspannen, beschloss die SED am 11. Juni 1953 einen „neuen Kurs", konnte aber damit den Ausbruch des Unmuts am 17. Juni 1953 nicht mehr verhindern. An diesem Tag beteiligten sich z. B. in Leipzig von den 170 000 Beschäftigten 26 000 an den Streiks und rund 40 000 an Demon­strationen auf der Straße. Wie in Berlin dominierten auch hier die Vertreter der Baugewerke.[16] Die wirt­schaftspolitische Kurskorrektur der SED vom Som­mer 1953 zielte daraufhin auf eine Verbesserung des Lebensniveaus der Bevölkerung ab. Vor allem ging es um eine Steigerung der Produktion von Massenbedarfsgütern. So wurde unter anderem ein Zusatzprogramm für deren Produktion im Werte von einer Milliarde DM beschlossen.

In diesem Zusammenhang mussten aber auch re­pressive Regelungen für das Handwerk außer Kraft gesetzt werden, mit denen teilweise gegen das be­reits erwähnte „Gesetz zur Förderung des Hand­werks" sowie gegen das „Gesetz über die Steuer des Handwerks" von 1950 verstoßen worden war. Eine Regierungsverordnung vom 23. Juli 1953 brachte dem Handwerk Steuererleichterungen für den Rest des Jahres in Höhe von fünfzig Millionen Mark. Außerdem wurden für diesen Zeitraum zu­sätzliche Kredite in Höhe von 9,4 Millionen Mark bereitgestellt. Weiterhin wurde die Materialversor­gung des Handwerks erleichtert. Am 26. Juni 1953 ordnete der Ministerpräsident „Maßnahmen zur Förderung der Produktion des Handwerks" an. Darin wurde die Materialkontingentierung für 1091 Planpositionen aufgehoben.[17]

Quellen und Anmerkungen Bearbeiten

  1. Vgl. O.A.: 75 Jahre EDKI. Eine Festschrift, o.O., o.J., S. 5
  2. Vgl. O.A.: 25 Jahre Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Klempner- und Installateurhandwerks e.G.m.b.H., Leipzig 1970, S. 7; Kerber war als führender Mitarbeiter der sich im Aufbau befindlichen sächsischen Staatsregie­rung maßgeblich an der Ausarbeitung dieses Erlasses beteiligt; vgl. auch Gesetze, Befehle, Verordnungen der Landesregierung Sachsen, 2. Jg., 1946, S. 103ff., BPA Dresden A/747, Bd. 2, Blatt 203, Sächsisches Staatsarchiv Dresden
  3. Vgl. O.A.: 1945-1965. 20 Jahre Einkaufs- und Lieferge­nossenschaft des Klempner- und Installateurhandwerks Leipzig, o.O., o.J., S. 5
  4. Vgl. O.A.: Zur Geschichte der Handwerkskammer des Bezirkes Leipzig, Leipzig 1988, S. 19
  5. Vgl. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachun­gen, hrsg. v. d. Landesverwaltung Sachsen, 2. Jg., 1947, Nr. 15, S. 214f.
  6. Vgl. Boenke, R: Geschichte des Freitaler Handwerks, Frei­tal 1997, Manuskriptdruck, S. 35
  7. O.A.: 35 Jahre Handwerkskammer des Bezirkes Leipzig, Manuskriptdruck, Leipzig 1988, S. 14
  8. Ebd., S. 22f
  9. O.A.: Leipziger Handwerk und seine Kammer im Zeiten­wandel. Eine Festschrift aus Anlaß des 125jährigen selb­ständigen Bestehens der Gewerbe- und Handwerkskam­mer zu Leipzig, Leipzig 1993, S. 31
  10. Vgl. Gesetzblatt der DDR 1/1950, Nr. 91
  11. Vgl. Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Förderung des Handwerks vom 12. März 1958. In: Gesetzblatt der DDR, 1958, Teil I, S. 261, § 2/
  12. Vgl. auch O.A.: Leipziger Handwerk und seine Kammer im Zeitenwandel. Eine Festschrift aus Anlaß des 125jährigen selbständigen Bestehens der Gewerbe- und Hand­werkskammer zu Leipzig, a.a.O., S. 32
  13. Vgl. z. B. Rühle, 0.: Das Handwerk gestern und heute, Leipzig-Jena 1955, S. 71
  14. Ebd., S. 75
  15. O.A.: Geschichte der SED, Abriß, Berlin 1978, S. 293
  16. Vgl. Festschrift zum 555jährigen Jubiläum der Maurerinnung Leipzig, a.a.O., S. 27
  17. Vgl. Rühle, 0.: Das Handwerk gestern und heute, a.a.O., S. 72