Religionskritik: Gesetze

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Menschenrechte Bearbeiten

 
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Nicht nur aus religionskritischer Sicht sind die   Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1949 formuliert worden sind, ein großer Fortschritt in der menschlichen Geschichte gewesen. Sie sind aus religionskritischer Sicht jeder religiösen Rechtssammlung wie z. B. der Scharia überlegen. Die Ableitung religiöser Rechtssysteme aus einer höheren, göttlichen Begründung und ihre damit einhergehende Überlegenheit und Universalität ist aus diesem Grunde scharf zu kritisieren und nicht akzeptierbar.

Liste der wichtigsten Menschenrechte Bearbeiten

  • Gleichbehandlung
    • Anerkennung als Rechtsperson / Rechtsfähigkeit
    • Diskriminierungsverbot / Rechtsgleichheit
  • Privatsphäre und Familie
    • Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit
    • Schutz der Privatsphäre
    • Schutz der Familie
    • Ehefreiheit
  • Religion, Kultur, Wissenschaft, Bildung
    • Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit
    • Religionsfreiheit
    • Kunstfreiheit / Teilnahme am kulturellen Leben
    • Minderheitenrechte
    • Wissenschaftsfreiheit
    • Recht auf Bildung
  • Öffentlichkeit und Politik
    • Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit
    • Versammlungsfreiheit
    • Vereinigungsfreiheit
    • Politische Rechte
  • Freiheitsentzug und Justiz
    • Recht auf Leben
    • Persönliche Freiheit / Freiheitsentzug
    • Verfahrensrechte
    • Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung
  • Existenzsicherung
    • Recht auf Nahrung
    • Recht auf Wasser
    • Recht auf eine Unterkunft
    • Recht auf Gesundheit
    • Recht auf soziale Sicherheit / Nothilfe
  • Wirtschaft
    • Arbeitsrechte
    • Gewerkschaftsfreiheit
    • Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
    • Verbot der Ausbeutung von Kindern
    • Schutz des materiellen und geistigen Eigentums

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Gesetze, die Religionen betreffend Bearbeiten

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 18 Bearbeiten

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 3 des Grundgesetzes Bearbeiten

  • (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
    • Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  • (3) Niemand darf wegen
    • seines Geschlechtes,
    • seiner Abstammung,
    • seiner Rasse,
    • seiner Sprache,
    • seiner Heimat und Herkunft,
    • seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
      • benachteiligt oder bevorzugt werden.
  • Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4 des Grundgesetzes Bearbeiten

  • (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 
  • (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. 
  • (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 

  Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten

In diesem Artikel werden einige Bestimmungen der Weimarer Verfassung in das Grundgesetz übernommen, die sich auf Religionen beziehen. Er ist die wichtigste rechtliche Bestimmung des deutschen Grundgesetzes zum Thema Religionsgemeinschaften und ihr Verhältnis zum Staat.

In diesem Artikel 140 des GG werden die Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 übernommen. 

Trennung von Kirche und Staat Bearbeiten

Die   Trennung von Kirche und Staat ist eine wichtige Errungenschaft moderner Staaten.

Kirchliche und nichtreligiöse Feiertage Bearbeiten

Laut dem Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland sind humanistische Gedenktage wie der (World Humanist Day/Welthumanistentag) an der   Sonnenwende (21. Juni), der 24. November (Evolution Day, zur Erinnerung an die Veröffentlichung von   Über die Entstehung der Arten) und der 10. Dezember (  Tag der Menschenrechte zur Erinnerung an die   Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) in keinem Bundesland als   Feiertag gesetzlich anerkannt. Lediglich das Land Berlin hat im Dezember 2014 den internationalen humanistischen Feiertag am 21. Juni in einer Regelung zur Schulbesuchspflicht mit den Feier- und Gedenktagen verschiedener Religionen gleichgestellt und Schülern mit humanistischer Überzeugung eine Unterrichtsbefreiung ermöglicht.

Andere säkulare Gedenktage sind der 30. September Blasphemy Day zur Erinnerung an die   Mohammed-Karikaturen der Jyllands-Posten Muhammad cartoons controversy und der   Darwin-Tag am 12. Februar, dem Geburtstag von   Charles Darwin.

  Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches, Blasphemieparagraph Bearbeiten

Dieser Paragraph gehört aus Sicht der Religionskritik abgeschafft. Eine gute und fachkundige Begründung dafür liefert folgender Artikel aus der ZEIT von 2015. Siehe http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/blasphemie-gotteslaesterung-straftatbestand-religion

Die Kirche muss keine Gerichtskosten zahlen Bearbeiten

In mehreren Bundesländern beispielsweise in Schleswig-Holstein müssen Kirchen keine Gerichtsgebühren bezahlen. Das gilt auch wenn die Kirche im Prozess verliert.

Rechtsverstöße der Kirchen, Beispiele Bearbeiten

Beispiel 1 Unsaubere Schürzen 11.10.1961 Bearbeiten

siehe http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43366842.html

Katholischer Religionslehrer entlassen Bearbeiten

Wenn man sich als verheirateter katholischer Religionslehrer scheiden lässt und wieder heiratet, wird man gekündigt. Ist das nicht rechtlich zweifelhaft?

Schwuler katholischer Religionslehrer entlassen Bearbeiten

  David Berger ist ein katholischer Theologe und Philosoph sowie Deutsch- und ehemaliger Religionslehrer am Ville-Gymnasium in Erftstadt. wegen seiner Homosexualität entzog ihm das Erzbistum Köln im Jahr 2011 die kirchliche Lehrberechtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht.

Siehe http://www.zeit.de/2011/23/Das-ist-mir-heilig

Katholische Erzieherin nicht eingestellt, weil sie vor 20 Jahren einen geschiedenen Mann heiratete Bearbeiten

Siehe Kirche gibt Erzieherin nach Scheidung keine Chance 12.09.2010 | 19:19 Uhr

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/kirche-gibt-erzieherin-nach-scheidung-keine-chance-id3702723.html

Zitat Meschede: Die katholische Kirche stellt eine Erzieherin aus Wehrstapel nicht ein, weil sie vor 23 Jahren einen bereits geschiedenen Mann geheiratet hat. Die Zeit heile die Wunden nicht, sagt die Kirche.

Lesbischer Kindergärtnerin wird gekündigt Bearbeiten

siehe http://www.sueddeutsche.de/bayern/kirche-unterliegt-vor-gericht-himmelschreiende-doppelmoral-1.1388562

Kirchlicher Krankenhausträger muss wegen religiöser Diskriminierung zahlen Bearbeiten

Ein Krankenhaus in NRW muss an einen Krankenpfleger wegen Diskriminierung auf Grund seiner fehlenden Religionszugehörigkeit ein Monatsgehalt zahlen. Das Krankenhaus hat gegen das   Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

Eine Kirche darf bei der Einstellung von Personal nicht auf die richtige Religionszugehörigkeit dringen Bearbeiten

Eine konfessionslose Sozialpädagogin wurde nach ihrer Bewerbung von der Diakonie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Sie klagte auf Entschädigung. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat sie nun vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen und muss entschädigt werden.

Zitate und Meinungen Bearbeiten

Dr. Thomas Heinrichs, Rechtsanwalt zum Thema Diskrimierung kirchenferner Menschen in der Bundesrepublik Das Recht der Religionen und Weltanschauungen in der BRD ist in seinen wesentlichen Zügen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen worden. Zwar kennt die Weimarer Reichsverfassung die formale Gleichstellung aller Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften, faktisch aber orientiert sich das Recht am Muster der Kirche. Wer nicht als Kirche organisiert ist und wer nicht in der Rechtsform der Körperschaft existiert, erscheint rechtlich und auch faktisch als Religion bzw. Weltanschauung zweiter Klasse. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Noch immer ist in Recht und Politik die ‚Kirche‘ die normsetzende Form von Religion und Weltanschauung. Alle anders organisierten Religionen und Weltanschauungen werden strukturell benachteiligt.

Literatur Bearbeiten

  • Gott hat hohe Nebenkosten: Wer wirklich für die Kirchen zahlt
    • Eva Müller (Autor)
      • Wenn Sie bei der Kirche arbeiten, sollten Sie sich nicht scheiden lassen. Sonst fliegen sie nämlich.
      • Zum großen Teil vom Staat finanziert, können die Kirchen ungestört ihre Diskriminierungspolitik durchziehen.
  • Politik und Religion: Zur Diagnose der Gegenwart (Beck'sche Reihe)
    • Friedrich Wilhelm Graf

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