Religionskritik: Aktuelles

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siehe http://de.wikinews.org/wiki/Portal:Religion

siehe http://de.wikinews.org/wiki/Portal:Islam

Todesstrafe für Homosexuelle

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In Mashhad/Iran wurden zwei jugendliche Schwule hingerichtet. 25.07.2005 16:26 Siehe dazu:

Religionskritische Sicht dazu: Länder, die die Homosexualität nicht tolerieren, sind mittelalterlich, rückständig und verstossen gegen die Menschenrechte. Die Todesstrafe ist für so etwas sowieso außerhalb jeder   Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Todesstrafe ist insgesamt abzulehnen und verstößt gegen die Menschenrechte.

Einmal Moslem immer Moslem

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Siehe dazu den Fall von   Abdul Rahman (Konvertit) vom 26. März 2006

Religionskritische Meinung dazu: Jede Religion muß sich an die Menschrechte und an den Grundsatz der Religionsfreiheit halten. Tut sie das nicht, gehört sie als verfassungsfeindlich verboten.

Debatte zwischen Islamgelehrten: Darf die Ehefrau zurückschlagen?

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Sächische Zeitung online - 6. Dez. 2007

Das geistliche Oberhaupt der Schiiten im Libanon, Scheich Mohammed Hussein Fadhlallah, hat ein Rechtsgutachten (  Fatwa) zu der Frage erstellt, ob eine muslimische Frau die Schläge ihres Ehemannes ertragen muß oder zurückschlagen darf. "Wenn ein Mann seine Ehefrau verprügelt, dann hat sie das Recht, es ihm mit gleicher Münze heimzuzahlen, Schlag für Schlag." Das Verhältnis zwischen einem Ehemann und seiner Frau sei nicht "wie das Verhältnis zwischen Herr und Sklave".

Gaudat Abdul Ghani Bassiuni, Vorsitzender der ägyptischen   Al-Azhar-Universität- Abteilung für islamisches Recht, meinte, der Islam erlaube es dem Ehemann nicht, seine Ehefrau brutal zu schlagen. Er kann sie nur vorsichtig "züchtigen, um sie zurück auf den rechten Weg zu führen".

Ein Religionskritiker meint zu diesem Thema:

  • Ob man sich Gewalt antun läßt, wegläuft oder zurückschlägt, hängt immer davon ab, wie stark man sich selbst einschätzt und wie die aufgeheitzte Situation am besten wieder abgekühlt werden kann.
  • Bei mehrfacher Anwendung von Gewalt muß man sich scheiden lassen. Bei den Muslims ist eine Scheidung aber nicht erlaubt. Das ist obsolet und wenig lebensnah.
  • Die Frage geht die Religionsgelehrten nichts an, sondern sie muß zivilrechtlich oder strafrechtlich geklärt werden.
  • Herr Bassiuni vertritt eine rückständige frauenfeindliche Ansicht.

Siehe dazu

'  Ehescheidung

Verfolgung der Bahai im Iran

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Es werden Friedhöfe geschändet, führende Mitglieder ins Gefängnis gebracht etc. Diese religiöse Intoleranz wird vom iranischen Staat tatkräftig unterstützt bzw. nicht verhindert.

siehe dazu

Katholische Kirche

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11.9.2011 Die Kirche als Arbeitgeber genießt fragwürdige Sonderrechte

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Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1985 können die Kirchen Arbeitsverträge nach ihren Vorstellungen regeln. Angestellte können bei Verstoß gegen diese Arbeitsverträge ihren Arbeitsplatz verlieren ( zb bei Abtreibung, Scheidung, Wiederheirat oder Kirchenaustritt). Schon diese Sonderverträge sind aus religionskritischer Sicht abzulehnen. Erstaunlicherweise spielt dann auch noch die Stellung, die der Arbeitnehmer bekleidet eine Rolle. Mitarbeiter in leitenden Positionen können eher entlassen werden als normale Angestellte. Aus religionskritischer Sicht ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz: Gleiches Recht für alle.

Wenn Kirchen wie normale Arbeitgeber agieren, dann müssen sie sich aus unserer Sicht auch wie normale Arbeitgeber behandeln lassen. Die vordemokratische Praxis, dass kirchliche Einrichtungen glauben, sie könnten selbst entscheiden, welche Grundrechte und Gesetze für ihre Beschäftigten nicht gelten sollen, muss beendet werden. Pressemitteilung der Gewerkschaft verdi. Dieser Aussage ist aus relgionskritischer Sicht voll und ganz zuzustimmen.

Siehe Arbeitsrichter kippen Chefarztentlassung http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,785229,00.html

1.2.09 Weihbischof Gerhard Wagner aus Linz wird Bischof

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Gerhard Wagner hat die Harry-Potter-Bücher von Joanne K. Rowling in die Nähe des "Satanismus" gerückt. Er meint auch, dass der Wirbelsturm "Katrina" nicht zufällig "alle fünf Abtreibungskliniken sowie Nachtklubs zerstört" habe.

Bischof verbietet den Verkauf von Kondomen

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Die Fuldaer Filiale der Firma Anton Schlecker darf keine Kondome verkaufen. Da sie ihr Geschäft in einem Haus betreibt, welches der katholischen Kirche gehört, mußte Schlecker im Mietvertrag eine Sittenklausel unterschreiben, die ihr den Verkauf von Artikeln verbietet, die dem Ansehen der Kirche schaden könnten.

Zitat: Bistumssprecher Christof Ohnesorge Fulda:

Die Kirche kann nicht einerseits mechanische Verhütungsmittel ablehnen, 
aber andererseits dulden, dass in einem Haus der Kirche 
mit Kondomen Geschäfte gemacht werden."

Zitat: Filialleiterin Monika Michel, Schleckermarkt Fulda

Kondome dürfen wir nicht verkaufen, weil das Haus der katholischen Kirche gehört. 

Siehe http://www.welt.de/welt_print/article1816374/Bischof_verbietet_Kondom-Verkauf.html

Ein Religionskritiker meint zu diesem Thema:

Dieses Beispiel belegt die Sexualfeindlichkeit und medizinische Unwissenheit der katholischen Kirche. Wer heute noch gegen Kondome ist, hat noch nichts von deren guter Wirksamkeit gegen Geschlechtskrankheiten gehört und meint wahrscheinlich, Enthaltsamkeit sei der einzige moralisch akzeptierbare Weg, das Bevölkerungswachstum der Menschheit zu begrenzen.

19.03.2009 Benedikt in Afrika, Aids und Kondome

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Zitat Pabst Benedikt: Die Geißel Aids kann nicht mit der Verteilung von Kondomen beseitigt werden. Im Gegenteil, sie vergrößern das Problem.

Diese Äußerung hat dem Pabst heftige Kritik in Fachkreisen und bei AIDS bekämpfenden Organisationen eingetragen.

Scientology

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06. Mai 2008 Verfassungsschutz darf Scientology überwachen

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf   Scientology weiterhin überwachen. Ein entsprechendes Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster für weiterhin rechtskräftig erklärt. Scientology wird seit etwa 10 Jahren mit dem Verdacht der   Verfassungsfeindlichkeit überwacht und wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Scientology wird angelastet, seine Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen.

Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur

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Harry Potter verdirbt unsere Kinder. Dies ist eine Meldung auf der Internetseite Kinder in Gefahr. Sie will Kinder und Jugendliche vor Pornogrfie, Gewalt und sonstigen bösen Einflüssen schützen und ihnen dafür ein geordnetes deutsches und christliches Weltbild näher bringen. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, nämlich überzogene Gewalt- und Pornodarstellungen in den Medien zu bremsen, schlägt schnell in eine allzu sauberes Bild vom Menschen um.

Nach eigenen Angaben ist die Vereinigung katholisch orientiert, ihr Anliegen aber überkonfessionell. Die DVCK e.V. wurde 1983 gegründet. Erklärtes Ziel ist der selbstlose Schutz der geistigen, sozialen und kulturellen Werte der christlich-abendländischen Kultur und Zivilisation, die angeblich von einer seit mehr als fünf Jahrhunderte anhaltenden zersetzenden Revolution nach und nach zerstört werden soll.

siehe http://www.aktion-kig.de/artikel.htm