Reisen in das Alte Dresden/ Dresden in der Napoleonzeit/ Dresdner Persönlichkeiten der Napoleonzeit/ Heinrich Cerrini de Monte Varchi

1806 sächsischer Generalmajor und Generalinspekteur der Infanterie, 1807 Kabinettsminister und Staatssekretär für die Angelegenheiten des Militärkommandos, 1809 Gouverneur der königlichen Residenz Dresden und Oberkommandierender der Truppen, nach der Entlassung des sächsischen Kriegsministers Wilhelm von Low dessen Nachfolger

Ernst Georg Moritz Freiherr von Friesen: "Dresden im Kriegsjahre 1809". Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Elftes Heft. Wilhelm Baensch’ K. S. Hofverlagsbuchhandlung. Dresden 1893, S. 3f.

Erst in der Zeit zwischen dem 6. und 9. Februar gelangte eine Nachricht nach Dresden, die für zuverlässig gehalten wurde, daß nämlich Österreich nur noch auf eine entscheidende Antwort aus Petersburg warte, um mit einer ansehnlichen Macht in Sachsen einzurücken. Gleichzeitig gewann das Gerücht von dem nahe bevorstehenden Ausbruche eines Krieges zwischen Frankreich und Österreich immer mehr an Boden.

Der König Friedrich August befand sich seit Ende Oktober 1808 immer noch in Warschau, wohin er sich wegen des dort tagenden Reichstages begeben hatte. Am 9. Februar 1809 meldete der Kriegsminister, [4] Generalmajor von Cerrini, obige aus Böhmen eingelaufene Nachrichten dem Könige und bat um gemessene Verhaltungsbefehle.

Der Sejm des Herzogtums Warschau trat nur dreimal zusammen: zu ordentlichen Sitzungen in den Jahren 1809 und 1811 und zu einer außerordentlichen Sitzung im Jahr 1812 (auch als Warschauer Reichstag bezeichnet). vgl. Sejm (Księstwo Warszawskie)

Verfassung der Herzogthums Warschau vom 22. Juli 1807 (geändert durch königl. Dekret vom 17. April 1810. - faktisch aufgehoben infolge der vollständigen Besetzung des Gebietes des Herzogtums Warschau am 13. Mai 1813; formal aufgehoben durch den § 165 der Verfassung des Königreichs Polen vom 27. November 1815). Zweiter Titel. Von der Regierung. Art. 5. Die herzogliche Krone von Warschau ist erblich in der Person des Königs von Sachsen, seiner Abkömmlinge, Erben und Nachfolger, nach der im sächsischen Hause eingeführten Successionsordnung. Art. 6. Die Regierung beruht auf der Person des Königs. Er übt die Verrichtungen der vollziehenden Gewalt in ihrem ganzen Umfange aus, und hat die Initiative der Gesetze. Art. 9. Der König beruft, prorogirt und vertagt die Versammlung des allgemeinen Reichstages. Eben so beruft er die Landtage oder Districtsversammlungen, ingleichen die Gemeindeversammlungen. Er führt im Senate den Vorsitz, wenn er es für zuträglich hält. Art. 10. Die Güter der herzoglichen Krone bestehen a) in einem jährlichen Einkommen von sieben Millionen polnischer Gulden, halb in Landgütern oder königlichen Domänen, halb auf den öffentlichen Schatz angewiesen; b) in dem königlichen Palaste zu Warschau, und dem sächsischen Palaste. Vierter Titel. Von dem allgemeinen Reichstage. Art. 19. Der allgemeine Reichstag besteht aus zwei Kammern, nämlich: der ersten Kammer, oder Kammer des Senats, und der zweiten Kammer, oder Kammer der Landboten. Art. 20. Der allgemeine Reichstag versammelt sich aller zwei Jahre zu Warschau in dem durch di königliche Zusammenberufungsacte bestimmten Zeitpuncte. Die Sitzung dauert nicht über fünfzehn Tage. Art. 21. Seine Geschäfte bestehen in Berathschlagung über das Abgaben- oder Finanzgesetz, und über die Gesetze in Bezug auf die in der Civil- oder Criminalgesetzgebung, oder im Münzsysteme vorzunehmenden Änderungen. Art. 22. Die im Staatsrathe verfassten Gesetzesentwürfe werden auf Befehl des Königs der allgemeinen Reichsversammlung übersandt, in der Landbotenkammer durch geheimes Scrutinium, und nach der Mehrheit der Stimmen berathen und dem Senate zur Sanction überreicht.[1]



Heinrich Cerrini de Monte Varchi (General, 1740)


Churfürstlich-Sächsischer Hof- und Staatscalender (1800)

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Dresdner Anzeigen 1806, Avancements und Beförderungen. Vom Militäretat

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Neuer Nekrolog der Deutschen auf das Jahr 1823

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Literatur

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Adelslexikon

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  • GHdA, Adelslexikon Band II, Band 58 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1974, S. 267

Deutsche Biographische Enzyklopädie

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Neues preussisches Adelslexicon, Band III, Leipzig 1837

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  1. vgl. https://www.verfassungen.eu/pl/verf07-i.htm