Rechte und Gesetze gegen Benachteiligung psychisch Kranker

Gesetze gegen Benachteiligung psychisch Kranker (Kurzfassung) 05.06.2009 Bearbeiten

Dieser Artikel macht die Forderung für Rechte und Gesetze gegen Benachteiligung psychisch Kranker zum Thema.


Gesetze regeln das Zusammenleben und sollen denen Recht geben, die legal und rechtens handeln und diejenigen mit Strafe abschrecken, die gegen das Gesetz handeln. Ich gehe von der Voraussetzung aus, dass psychisch Kranke auch nicht psychisch krank sein können, wenn sie im Begriff sind, wie ihnen genetisch identischen Menschen ihr Werk zu machen, so dass sie nur noch nach ihren Möglichkeiten dominant sind.

Die Gesetze gegen Benachteiligung sind größtenteils Kritik an der Sitte und Moral der Beteiligten und können nur unter Umständen als allgemeine Gesetze zur Vorschrift dienen. Da es aber auch Sitte und Moral in herkömmlichen Gesetzen gibt, sind meine Gesetze ebenso möglich. Hier mein Entwurf für das Gesetz gegen Benachteiligung psychisch Kranker:


1. Damit psychisch Behinderte gleichgestellt werden können, müssen sie erst mal nicht benachteiligt werden. Dass einige Politiker davon ausgehen, dass psychisch Kranke mit Sonderlingen auf gleicher Ebene stünden, das ist eine Frechheit.


2. Psychisch Kranke darf niemand mit Recht entrechten. Verbrecher gibt es unter psychisch Kranken prozentual nicht mehr als bei Gesunden.


3. Wenn man keine Rechte hat, kann man nur unter Umständen richtig denken. Die Ursachenforschung muss mal klar stellen, dass psychisch Kranke angeblich entrechtet werden, weil sie nicht richtig denken, dabei ist die Reihenfolge genau eine umgekehrte.


4. Man muss den Standpunkt allen Beteiligten ein- für allemal klarstellen, dass man kein Kind ist und das sowohl Mündigkeit, Fähigkeit, als auch geistige Gesundheit für einen selbstverständlich sind und das man vernünftig über alles reden kann.


5. Schuld ist einem nicht unbekannt, man kann aber nur bei einer Wahl, die man wissen kann, schuldfähig sein. Wirklich seine Wahl wissen, tut man aber erst dann, wenn man am Ende eines langen Wissensprozesses steht.


6. Ärzte, Krankenpfleger und alle sonstigen Helfer haben die Pflicht, so zu handeln, dass der/ die psychisch Kranke keine Benachteiligung in Bezug auf seine/ ihre Karriere und Gesundheit hat. Diese beiden Faktoren hängen miteinander zusammen.


7. Wenn man sagt, jemand sei uneinsichtig, dann sagt man damit, dass er das Dasein nicht einsehe. Psychiater sollen Patienten nur noch einsichtig behandeln.


8. Niemand darf wegen seiner Ideen und psychotischen Inhalte als nicht Zurechnungsfähig entrechtet werden, solange er nichts Schlechtes tut. Dieses Denken nämlich wird später richtig sein.


9. Psychische Krankheiten gibt es. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den psychisch Kranken eine gute rechtliche Position zu verschaffen.


10. Niemand darf aufgrund seiner gesundheitlichen/ genetisch angelegten Merkmale als „Vulnerabel“ angesehen werden und deshalb mit Recht als „Krank“ benachteiligt werden. Wo bleibt da die Gelassenheit? „Gott schuf den Esel und gab ihm ein dickes Fell.“, hat Einstein gesagt.


11. Eine Krankheit darf nicht als Grund für den niedrigeren Gesellschaftsstatus gelten.


12. Keinem Benachteiligten ist es erlaubt, gegen Benachteiligung mit Gewalt vorzugehen. Er muss sich auf die Stärke des Rechts verlassen, nicht auf das Recht des Stärkeren.


13. Psychisch Kranke werden mit Verbrechern gleichgestellt, indem sie entrechtet werden. Beide Gruppen werden in einen Topf geworfen und müssen sich auf einer Station aufeinander einstellen. Da gibt es Verbrecher, die sich nicht mal in der Klinik zurückhalten können. Diese Verbrecher sind an den Menschenrechtsverletzungen alleine Schuld. Das Zusammensperren psychisch Kranker mit Schwerverbrechern soll den Zuständigen verboten werden.


14. Psychisch Kranke haben, nachdem sie in einer Klinik gewesen sind, eine so verkehrte Vorstellung, wie ihre Rechte tatsächlich aussehen, so dass sie bei etwaigen späteren Bewerbungen keine Chance haben und von allen Mitarbeitern benachteiligt werden. Psychisch Kranke werden aufgrund von fadenscheinigen Gründen selektiert, abgesägt und nicht eingestellt, aber das macht die Klinik sie.


15. Aufgrund der Tatsache, dass es Institutionen für psychisch Kranke gibt, stehen Kranke schlimm unter Druck, dass sie dorthin eingewiesen werden könnten. Die Institutionen müssen mit den Kranken gehen, nicht gegen sie.


16. Einweisungen per PsychKG stellen eine Menschenrechtsverletzung dar, und genau deshalb glauben psychisch Kranke daran, dass sie kein Recht hätten.


17. Die einweisenden Polizisten können sich den Glauben der psychisch Kranken nicht erzwingen, wenn sie es doch besser wissen, als diese. Sie können aber auch nicht zu etwas zwingen, das der Patient auch noch für sinnvoll halten soll und ihn für so dumm halten, dass man nicht mehr vernünftig miteinander spricht. Psychisch Kranke sind keine zu Bevormundenden, weder im Erscheinungsbild, noch in ihren Ambitionen. Dass die Rechte einiger psychisch Kranker in Frage stehen, ist ein Angriff auf die Rechte der Menschen in der freien Welt.


18. Die Verantwortlichen in Kliniken müssen ihre Patienten dahin führen können, dass diese sich den Glauben von Sturköpfen erkämpfen können. Es geht nicht an, dass es ein Jahrzehnt dauert, bis der psychisch Kranke seine Größe entfalten kann.


19. Warum sollen psychisch Kranke schlecht bezahlte Tätigkeiten machen, die aufgrund ihrer Monotonie schwieriger zu bewerkstelligen sind, als normale Arbeit? Für die 30 Stunden Arbeit, mit zum Teil wenigen Pausen, soll ein Mindestlohn, wie auf dem ersten Arbeitsmarkt bereits gefordert, ebenfalls für Behinderte in Behindertenwerkstätten gelten.