Materielles Zivilrecht im 2. Staatsexamen: Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
BearbeitenAllgemeine Geschäftsbedingungen sind nach § 305
- für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
- Vertragsbedingungen
- die von einem Vertragspartner gestellt
- und nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden