Materielles Zivilrecht im 2. Staatsexamen: Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach § 305

  • für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
  • Vertragsbedingungen
  • die von einem Vertragspartner gestellt
  • und nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden

Fußnoten

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