Lehrbuch Einbürgerungstest Hessen/ Antwort Frage 47

47. Welche Möglichkeiten haben Eltern, die Partnerwahl ihres Sohnes oder ihrer Tochter zu beeinflussen? Welche Handlungen sind verboten?

Die Partnerwahl durch die Eltern ist in unserem deutschen Staatswesen schon lang nicht mehr zeitgemäß (nicht zuletzt, weil sie gegen viele Grundrechte verstößt) und deshalb eine Tradition, die ich zwar aus meinem Heimatland mitbringe, aber ablege, wenn ich Deutsche(r) werde.
Eltern können nur beratend eingreifen, etwa in einem freundlichen bzw. vertraulichem Gespräch. Natürlich kann man auch einen Partner mit friedlichen Mitteln grundsätzlich ablehnen und, wählt das Kind trotzdem diesen Partner, zum Beispiele alle oder viele Kontakte abbrechen.
Verboten sind insbesondere solche Handlungen, die die Grundrechte der Kinder beeinträchtigen, z.B. Verschleppung in das Heimatland, alle Arten körperlicher Gewalt oder Bedrohung mit derselben, um eine gewünschte Hochzeit durchzusetzen oder eine ungewünschte Hochzeit zu verhindern.
Ist eine Person noch minderjährig, hat aber das 16. Lebensjahr vollendet, so können die gesetzlichen Vertreter (Eltern) laut $1303 BGB einer Hochzeit widersprechen. Dann entscheidet das Familiengericht, ob das Kind heiraten darf. Bei Kindern (< 14 Jahre) ist eine Heirat in keinem Fall erlaubt. Zudem haben die Eltern das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Somit können die Eltern verhindern, dass das Kind dem Partner begegnet. Umgekehrt ist es strafbar, das Kind zum Beischlaf mit einer anderen Person aufzufordern oder dies auch nur zu erlauben, selbst wenn es sich dabei um den Partner handelt.