44. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. In welchem Alter beginnt die Schulpflicht, wann endet sie?
Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten.
Für Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August und dauert normalerweise 9 Jahre.
Für Jugendliche, die nach Ende der 9jährigen Vollzeitschulpflicht weder eine weiterführende Schule besuchen noch in eine Berufsausbildung oder eine Maßnahme der Agentur für Arbeit von einjähriger Dauer eintreten, wird die Vollzeitschulpflicht um 1 Jahr verlängert. Somit dauert die Schulpflicht faktisch mindestens 10 Jahre.
So können Kinder unter Umständen schon früher eingeschult werden (sog. Kann-Kinder) oder bei entsprechendem Entwicklungsstand auch (in der Regel bis zu einem Jahr) später.
Auszubildende sind für die gesamte Dauer ihres Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind in Hessen nach Erfüllung der auf 10 Jahre verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule "berechtigt", jedoch nicht verpflichtet. In anderen Bundesländern dauert die Schulpflicht hingegen generell bis zum 18. Geburtstag.
Die Schulpflicht ist Ländersache und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, eine eindeutige Antwort auf die unzutreffend auf "Deutschland" Bezug nehmende Frage schon deshalb nicht möglich. Und: Asylbewerberkinder und Kinder von "geduldeten" Ausländern unterliegen in manchen Ländern, so auch in Hessen, überhaupt nicht der Schulpflicht(!).
In bestimmten Bundesländern ist eine Verkürzung der Schulpflicht auf 8 Jahre unter bestimmten Umständen, z.B. zur Begabtenförderung, bereits möglich. In Hessen will man dies demnächst auch zulassen.