Julius Döpfner und das Zweite Vatikanische Konzil

Dieses Buch steht im Regal Religion.

Dieses Buch beschäftigt sich mit der Rolle des  Kardinals Julius Döpfner beim Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965).

Julius Döpfner (Ende Juli 1964)

Am 25. Januar 1959 rief Papst Johannes XXIII. nach dem Gottesdienst die Kardinäle zur Versammlung in der römischen Sankt Paul vor den Mauern-Kirche zusammen und kündigte die Durchführung eines Konzils an, das später zum Zweiten Vatikanischen Konzil werden sollte. Nur wenige Kardinäle waren vorab eingeweiht. Umso größer war die Überraschung beim großen Rest der Kardinalsversammlung. Mit dem Konzil sollte Johannes XXII., der im Jahr zuvor von den Kardinälen nach dem 19jährigen Pontifikat von Papst Pius XII. als Übergangspapst gewählt worden war, in der Entwicklung der Kirche für eine Art von Übergang sorgen, mit der niemand gerechnet hatte. Papst Johannes XXIII. hatte erkannt, dass sich die Kirche immer mehr von den Gläubigen entfremdet und keinen Bezug mehr zu den aktuellen Problemen der Menschen in der Welt hatte. Als ihn ein Besucher nach dem Ziel des Konzils fragte, soll er laut einer berühmt gewordenen Anekdote das Fenster geöffnet und geantwortet haben, er wolle etwas frische Luft reinlassen.

Schon während des Konzils wehrten sich konservative Kräfte gegen Neuerungen, und auch nach seinem Ende herrscht nicht nur Einigkeit über die Frage, ob das Konzil sein Ziel erreicht habe. Dennoch hat es einige Neuerungen vollbracht. Dies fängt schon bei einigen äußerlich offensichtlichen Punkten an. So ist nun der Einsatz der jeweiligen Volkssprache im Gottesdienst möglich – zuvor wurde dieser ausschließlich auf Latein abgehalten. Ferner wendet sich der Priester nun auch den Gläubigen zu, statt wie zuvor – mit den Rücken zu den Gläubigen – seinen Blick nach Jerusalem zu richten.

Während des Konzils sollten sich mehrere Teilnehmer als prägend für Verlauf und Ergebnisse des Konzils erweisen. So wäre beispielsweise der italienische Kardinal Giacomo Lercaro, Erzbischof von Bologna, zu nennen, der im Konzil die Liturgiereform entscheidend prägen und einer der vier Konzilsmoderatoren werden sollte. Der Mailänder Erzbischof Giovanni Battista Montini, lenkte zu Beginn des Konzils dessen Verlauf in günstige Richtungen und führte nach dem Tod von Papst Johannes XXIII. als dessen Nachfolger Paul VI. das Konzil im Jahr 1965 zu Ende. Aus Deutschland wäre der Kölner Bischof Josef Frings zu nennen, der unter anderem schon zu Beginn des Konzils einen Vorstoß der reformfeindlichen Kurie, das Konzil auszubremsen, zu verhindern wusste.

Laut Kirchenhistoriker Klaus Wittstadt gebührt ein großer Anteil am Verlauf des Konzils auch Julius Kardinal Döpfner (zu dieser Zeit Erzbischof von München und Freising), um den es im vorliegenden Wikibook gehen soll. In diesem Zusammenhang soll auf seine Rolle im Verlauf des Konzils näher eingegangen werden. Ein Ziel dieses Wikibooks ist es, ein möglichst breites Spektrum an Lesern zu erreichen. Leser mit wenigen theologischen Vorkenntnissen finden Erklärungen zu Hintergründen und Zusammenhängen zur Vorgeschichte des Konzils und zum Konzil selbst. Doch auch Leser mit Vorkenntnissen könnten – so zumindest die Hoffnung – im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema dieses Wikibooks noch Neues erfahren. Möge es gelingen!

Vorgeschichte des Konzils

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Historische Entwicklung

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Anfänge

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Papst Johannes XXIII.

Angelo Giuseppe Roncalli, der spätere Papst Johannes XXIII., wurde am 25. November 1881 in der italienischen Gemeinde Sotto il Monte in der Lombardei geboren. Er wuchs als eines von dreizehn Kindern des Bauern und Landpächters Giovanni Battista Roncalli und dessen Frau Marianna Roncalli auf. Vater Giovanni Battista stellte sich zunächst gegen den Wunsch seines Sohnes, Priester werden zu wollen, da er ihn als Arbeitskraft auf seinem Gut brauchte. Nur mit Mühe konnte er überzeugt werden, dem Wunsch seines Sohnes nachzugeben. Gefördert und geprägt wurde der junge Angelo von seinem Großonkel Zavario sowie dem Gemeindepriester Don Rebozzini, der ihm Lateinunterricht gab.

Nach Studium und Priesterweihe sammelte Roncalli erste Erfahrungen als Apostolischer Delegat und Vikar für die Türkei und Griechenland sowie ab Dezember 1944 als Apostolischer Nuntius in Frankreich. Im Jahr 1953 ernannte Papst Pius XII. ihn zum Patriarch von Venedig und damit der Tradition entsprechend auch gleichzeitig zum Kardinal. Am 28. Oktober 1958 wurde er zum Nachfolger des verstorbenen Papst Pius XII. gewählt und nahm den Papstnamen Johannes XXIII. an. Die zweitmeisten Stimmen gingen an den armenischen Kardinal Krikor Bedros XV. Agagianian, der später im Zweiten Vatikanischen Konzil einer der vier Moderatoren werden sollte.

 
Johannes XXIII. (Gegenpapst) in der zeitgenössischen Konstanzer Konzilschronik von Ulrich Richental

Mit der Wahl seines Papstnamens bekräftigte Roncalli auch die Illegimität des Gegenpapstes Johannes XXIII., der von 1410 bis 1415 amtiert hatte. Hintergrund war das Abendländische Schisma, das von 1378 bis 1417 die katholische Kirche beherrscht hatte. Auslöser dafür war das Avignonesische Papsttum, dessen Päpste im französischen Avignon residierten und das von 1309 bis 1376 quasi als Konkurrenz zum üblichen Papsttum in Rom herrschte. Die Päpste beziehungsweise ihre Nachfolger beider Lager sahen sich als legitime Päpste an. Im Jahr 1410 wurde Johannes XXIII. Nachfolger von Alexander V. Die Hoffnung, mit der Wahl von Alexander V. im Jahr 1410 den Konflikt zu lösen, hatte sich nicht erfüllt; stattdessen gab es nun mit Benedikt XIII. (der für das Avignoner Papsttum stand) und Gregor XII. (der für das Römer Papsttum stand), die auf ihrer Legitimität beharrten, drei konkurrierende Päpste. Der Konflikt konnte erst auf dem Konzil von Konstanz von 1414 bis 1418 mit der Wahl von Papst Martin V. gelöst werden.

Eine weitere markante Station im nur fünfjährigen Pontifikat von Johannes XXIII. war – neben dem Konzil – die Kubakrise, während der er zwischen dem US-Präsidenten John F. Kennedy und dem sowjetischen Staatsschef Nikita Chruschtschow vermittelte. Einerseits trug Papst Johannes XXIII. wie seine Vorgänger auch die Tiara, die mächtige Krone des Papstes. Andererseits schaffte er bereits vor dem Konzil den bis dahin bei Päpsten üblichen Fußkuss und die bei Privataudienzen üblichen drei Kniefälle ab. Entgegen dem Protokoll soll er auch nachts den Vatikan verlassen haben, um mit den Menschen auf der Straße sprechen zu können. Einer verbreiteten Anekdote zufolge soll er nach seiner Wahl zum Papst gesagt haben, er sei zwar jetzt unfehlbar, habe aber nicht die Absicht, davon Gebrauch zu machen (das Thema der päpstlichen Unfehlbarkeit wird uns in wenigen Absätzen nochmal ausführlicher begegnen).

Noch während des Konzils erlag er am 3. Juni 1963, einem Pfingstmontag, einem Krebsleiden. Kardinal Giovanni Battista Montini, der am 21. Juni 1963 als Papst Paul VI. zu seinem Nachfolger gewählt wurde, führte das Konzil im Jahr 1965 zu Ende. Auch auf Papst Paul VI. werden wir im Verlauf dieses Wikibooks noch ausführlicher zurückkommen.

Im Lauf der Geschichte der katholischen Kirche fanden verschiedene Konzile statt, so zum Beispiel im Jahr 325 das Erste Konzil von Nicäa, das von Konstantin dem Großen einberufen wurde, nachdem dieser den katholischen Glauben zur Staatsreligion erhoben hatte. Auf diesem Konzil wurde beispielsweise im Zusammenhang mit dem Zölibat geregelt, dass Geistliche sexuell enthaltsam zu leben haben.

La tradizione sono io! – Papst Pius IX. und die Dogmen

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Pius IX. (Porträt, um 1860)

Das Vorgängerkonzil des Zweiten Vatikanums war das Erste Vatikanische Konzil (1869–1870). Es wurde am 29. Juni 1868 von Papst Pius IX. einberufen. Pius IX. wurde am 13. Mai 1792 als Giovanni Maria Mastai Ferreti im italienischen Seebad Senigellia an der Adria geboren. Er entstammte einer als fromm geltenden Adelsfamilie. Nach Studium an der Päpstlichen Universität Gregoriana wurde er 1819 zum Priester geweiht. Im Jahr 1823 wurde er Leiter des römischen Waisenhauses St. Michele, 1827 Erzbischof von Spoleto, 1832 Bischof von Imola sowie 1840 Kardinal. Er wurde am 16. Mai 1846 nach nur zweitägigem Konklave zu seiner eigenen Überraschung als Nachfolger von Gregor XVI. zum Papst gewählt und nahm den Papstnamen Pius IX. an. Zunächst war sein Pontifikat von einigen liberalen Reformen wie zum Beispiel einer vorsichtigen Annäherung an die Pressefreiheit geprägt. Doch nachdem die europaweiten Unruhen nach der Revolution von 1848 auch den Kirchenstaat erfassten, Pius IX. fliehen musste und erst 1850 nach Rom zurückkehren konnte, verfolgte er nun eine konservativ ausgelegte Politik. Zu den umstrittenen Entscheidungen des 1868 von ihm einberufenen Ersten Vatikanischen Konzils gehörte das Unfehlbarkeitsdogma, mit dem Pius IX. die unsichere Situation der Kirche festigen wollte. Pius IX. starb am 7. Februar 1878 in der Vatikanstadt. Sein Pontifikat gilt mit seiner Dauer von 31 Jahren und 8 Monaten als längstes historisch nachweisbares Pontifikat in der Geschichte des Papsttums.

Das Erste Vatikanische Konzil wurde hastig abgebrochen, als im Jahr 1870 nach einem Konflikt zwischen Frankreich und dem Norddeutschen Bund um die Thronfolge in Spanien der Deutsch-Französische Krieg unter preußischer Führung durch Reichskanzler Otto von Bismarck ausbrach. Im Verlauf des Krieges annektierte der italienische Staat den Vatikan und der Papst wurde zum Gefangenen im Vatikan. Seit den Lateranverträgen von 1929 gilt die heutige Vatikanstadt als Nachfolgestaat des Kirchenstaats. Das Konzil wurde nur formell beendet. Die beiden Vorgänger von Johannes XXIII., Pius XI. und Pius XII., dachten darüber nach, das Konzil fortzuführen, verwarfen entsprechende Pläne aber wieder.

Das umstrittene, aus diesem Konzil hervorgegangene Unfehlbarkeitsdogma besagte, dass Entscheidungen, die der Papst „ex cathedra“, also von der Kanzel herab, verkündet, als unfehlbar gelten, und stieß während des Konzilsverlaufs auf heftigen Widerstand. Das Dogma hatte die Konstitution Pastor Aeternus (lat.: Ewiger Hirte) als Grundlage, die aus der Gesamtvorlage De ecclesia (lat.: Über die Kirche) hervorgegangen war. Im engeren theologischen Sinn des Unfehlbarkeitsdogmas gilt jedoch nicht ein vom Papst verkündeter Beschluss als „infallibilis“, also unfehlbar, sondern der Papst, der es ausspricht. Der vom Papst verkündete Beschluss gilt als „irreformabilis“, also rechtlich nicht angreifbar. Dieses Prinzip wurde auch auf andere päpstliche Beschlüsse über das Dogma hinaus angewandt. In diesem Sinne regierte vor allem Pius XII. zentral von Rom aus, ohne den Teilkirchen vor Ort Entscheidungsmacht zuzugestehen.

Es dient möglicherweise dem Verständnis der Bedeutung des Unfehlbahrkeitsdogmas, kurz in die Vergangenheit zurückzugehen und auf Das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis Mariens aus dem Jahr 1854 zu verweisen – erstmals in der Kirchengeschichte wurde ein Dogma ohne die Legimitation durch ein Ökumenisches Konzil allein durch die Autorität eines Papstes, im konkreten Fall also durch Papst Pius IX., definiert. Ein weit verbreitetes Missverständnis besagt, es gehe bei diesem Glaubenssatz darum, dass Maria bei der Geburt ihres Sohnes Jungfrau geblieben sei. Dieses Missverständnis geht jedoch auf den Genitiv Mariae in der Formulierung Immaculata Conceptio Mariae (lat.: Unbefleckte Empfängnis Mariens) zurück, der den Bezug vermuten lässt, es gehe um die Geburt Jesu durch Maria. In Wahrheit geht es jedoch um die Geburt Mariens ohne Erbsünde durch ihre Mutter Anna. Die von Generation zu Generation weitergegebene Erbsünde geht wiederum auf den Sündenfall von Adam und Eva im Paradies zurück. Da von dieser Erbsünde bei ihrer Geburt als Mensch auch Maria betroffen wäre, argumentierte der Kirchenlehrer Thomas von Aquin, Maria sei bereits im Schoß ihrer Mutter Anna – übrigens wie im Falle des Propheten Jeremias sowie Johannes des Täufers – geheiligt worden.

Es sei vielleicht anzumerken, dass die Theologen in den Jahrhunderten der Diskussionen zum Thema mit einigen Problemen und Widersprüchen zu tun hatten. Da der Autor dieses Wikibooks die Befürchtung hegt, dass dieser Aspekt an dieser Stelle zu weit führen würde, möchte er den interessierten Leser beispielhaft auf das sechste Kapitel Das Übernatürliche, hier wird's Ereignis – Das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis (1854) (S. 187–217) in der auch im Literaturverzeichnis genannten Papst-Pius-IX.-Biographie Der Unfehlbare – Pius IX. und die Erfindung des Katholizismus im 19. Jahrhundert – Biografie von Hubert Wolf verweisen.

Schon während Kindheit und Jugend von Papst Pius IX. prägte seine Mutter Caterina die große Marienverehrung ihres Sohnes, und auch im Erwachsenenalter suchte der künftige Papst vor allem in den schweren Phasen seiner Epilepsieanfälle Stabilität bei der Jungfrau Maria. In den 1830er Jahren setzte nun eine große Marienverehrung ein, die sich in zahlreichen Marienerscheinungen äußerte. Dies nahm am 17. November 1830 seinen Anfang, als die Jungfrau Maria in Paris der Ordensschwester Catherine Labouré erschien, was unter anderem in Paris zur Gründung der Herz-Mariä-Bruderschaft führte. Papst Gregor XVI., der Vorgänger von Papst Pius IX., hielt sich bei der Formulierung eines Dogmas noch zurück. Anders hingegen Papst Pius IX., der im Jahr 1848 eine siebzehnköpfige Expertenkommission auf das Thema ansetzte. Doch wurde die Arbeit vom aktuellen Zeitgeschehen gestört, als auch Rom von den Revolutionswirren erfasst wurde und der Papst fliehen musste. So konnte Papst Pius IX. das Dogma schließlich erst am 8. Dezember 1854 unter Tränen der Rührung veröffentlichen, wobei es von einigen als göttliches Zeichen angesehen wurde, als bei der Verlesung des Dogmentextes ein Sonnenstrahl auf Papst und Papstthron fiel.

Unter den von Papst Pius IX. eingesetzten Experten herrschte im Übrigen alles andere als Einigkeit zum Thema. An dieser Stelle sei der Ausführlichkeit wegen nochmal auf das sechste Kapitel in Hubert Wolfs Papst-Pius-IX.-Biografie verwiesen. Papst Pius IX. selbst sah sich wiederum in den zahlreichen Marienerscheinungen zwischen 1803 und 1917 – also sowohl vor als auch nach dem Dogma – wie zum Beispiel am 11. Februar 1858 in Lourdes bestätigt. Eine weitere berühmte Marienerscheinung geschah – nach dem Tod von Papst Pius IX. – im Jahr 1917 in Fátima.

Neben der Dogmatisierung des Lehrsatzes durch Papst Pius IX. ohne die Legitimation durch ein Ökumenisches Konzil gab es noch einen weiteren Bruch mit der Dogmengeschichte. Bis dahin konnte eine Dogmatisierung nur als allerletztes Mittel bei einem Angriff auf eine zentrale Glaubensweisheit des Christentums ergriffen werden, der den Fortbestand des Glaubens selbst gefährdet hätte – was hier allerdings nicht der Fall war. Papst Pius IX. hat jedoch mit dem Dogma zwei Ziele erreicht. Zum einen verkündete er ein Dogma, dessen Inhalt weder aus der Schrift noch aus der Tradition hervorging. Zum anderen war dies ein praktischer Test für die päpstliche Unfehlbarkeit, die Papst Pius IX. später im Ersten Vatikanischen Konzil selbst zum Dogma erklärte. Als am 18. Juni 1870 Filippo Maria Kardinal Guidi in einer Privataudienz Papst Pius IX. nach dem Unfehlbarkeitsdogma Vorhaltungen machte, er müsse nach der Tradition der Kirche zunächst den Rat der Bischöfe einholen, bekam dieser einen seiner berüchtigten Wutanfälle und rief: La tradizione sono io! (ital.: Die Tradition bin ich!)

Pius XII.

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Pius XII.

Bisher war Pius XII. der einzige Papst, der sich zum bisher einzigen Mal in der Geschichte auf dieses Dogma berufen hat, und zwar in seinem Schreiben Munificentissimus Deus (lat. Der unendlich freigiebige Gott) über das Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel.

Papst Pius XII. wurde am 2. März 1876 als Eugenio Pacelli in Rom geboren. Seine Familie war in mehrfacher Hinsicht mit dem Vatikan verbunden. So war Großvater Marcantonio Pacelli (1804–1902) unter anderem Vize-Innenminister im Kirchenstaat, während Vater Filippo Pacelli (1837–1916) als Rechtsanwalt für den Heiligen Stuhl tätig war und in dieser Funktion unter anderem an der Kodifizierung des kanonischen Rechts beteiligt war. Nach Studium der Philosophie und Theologie wurde Eugenio Pacelli am 2. April 1899, einem Ostersonntag, zum Priester geweiht. Der Familientradition folgend, schlug er die Laufbahn eines Kirchendiplomaten ein. Zu den wichtigsten Stationen vor seinem Pontifikat zählt die Ernennung zum Nuntius für die Apostolische Nuntiatur in München am 20. April 1917. In dieser Funktion war er – jedoch vergeblich – im Schatten des Ersten Weltkrieges an einer päpstlichen Friedensinitiative beteiligt. Am 22. Juni 1920 wurde er Nuntius für die Weimarer Republik. In dieser Zeit lernte er perfekt deutsch und stellte unter anderem die deutsche Klosterschwester Pascalina Lehnert ein, die bis zu seinem Tod als Haushälterin und Sekretärin für ihn tätig war. Andererseits erkannte er in diesen Jahren ebenso die Gefahren, die von Adolf Hitler und den Nationalsozialisten ausgingen. In seiner Funktion als Kardinalstaatssekretär (ab 7. Februar 1930) war Pacelli an der Enzyklika Mit brennender Sorge beteiligt, in der Papst Pius XI. Politik und Ideologie des Nationalsozialismus verurteilte.

Am 2. März 1939, seinem 63. Geburtstag, wurde Pacelli, wenige Monate vor Beginn des Zweiten Weltkrieges, zum Papst gewählt. Später entzündeten sich vor allem durch das 1963 erschienene Schauspiel Der Stellvertreter des deutschen Dramatikers Rolf Hochhuth Diskussionen um sein Pontifikat. So habe Pius XII. unter anderem aus Deutschlandfreundlichkeit nicht gegen die Judenverfolgungen und den Holocaust durch NS-Deutschland protestiert, sondern stattdessen beharrlich geschwiegen. Die inzwischen verbesserte Quellenlage erlaubt einen differenzierteren Blick auf Hochhuths Kritikpunkte. Am 9. Oktober 1958 starb Pius XII. im Alter von 82 Jahren in der Folge mehrerer Schlaganfälle. In seiner letzten Enzyklika Meminisse iuvat (lat.: Es ist hilfreich, sich zu erinnern) bat er Gott um Gnade und schrieb, die Vergegenwärtigung der Mängel und Fehler eines so langen Pontifikates und einer so schwerer Zeit hätten ihm seine Unzulänglichkeit klar vor Augen geführt.

 
Madre Pascalina Lehnert, 88-jährig, im Juni des Jahres 1983

An dieser Stelle sei – thematisch hoffentlich passend – ein kurzer Vorgriff auf das Kernthema des Wikibooks gestattet. Denn kurz nach Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils trat Kardinal Augustin Bea im Namen der Ordensschwester Pascalina Lehnert mit der Bitte an Döpfner heran, sich bei Papst Johannes XXIII. für eine Seligsprechung von Pius XII. einzusetzen.[1] Mit einer Seligsprechung von Pius XII. wäre es allerdings auch schwerer geworden, dessen Enzyklika Humani generis zu entgehen, die sich gegen die Nouvelle Théologie aussprach.[1] Diese in den 1930er Jahren in Frankreich entstandene Denkrichtung setzte sich für ähnliche Umbrüche in der katholischen Theologie ein, wie sie im Zweiten Vatikanischen Konzil umgesetzt werden sollten.[1] Eine Seligsprechung von Pius XII. wäre dementsprechend dem Geist des Konzils zuwidergelaufen.[1]

Pascalina Lehnert kam am 29. August 1894 im oberbayerischen Ebersberg als Tochter eines Postbeamten zur Welt. Sie trat dem Orden der Schwestern vom heiligen Kreuz bei und wurde im Jahr 1918 von ihrem Orden nach München geschickt, um als Haushälterin für Eugenio Pacelli, den bayerischen Nuntius und späteren Papst Pius XII., zu arbeiten. Von München folgte sie ihm nach Berlin und später, als Pacelli Kardinalsstaatssekretär wurde, nach Rom. Dort erlebte sie im Jahr 1939 seine Wahl zum Papst. In Rom hatte die streitbare Pascalina einige kirchliche Würdenträger zum Feind. Von 1944 bis 1958 wirkte sie entscheidend im von Papst Pius XII. gegründeten Päpstlichen Hilfswerk. Im Jahr 1959 beschrieb sie ihre Erinnerungen an die Zeit mit Papst Pius XII. in ihrer Autobiografie Ich durfte ihm dienen, die erst 1982 veröffentlicht wurde. Im Jahr 1983 starb sie in Wien kurz nach der Teilnahme an einem Gedenken zum 25. Todestag von Papst Pius XII. Am 18. November 1983 wurde sie im Vatikan beigesetzt. Sie war – von Christine Neubauer dargestellt – die Hauptfigur des Fernsehzweiteilers Gottes mächtige Dienerin, der auf dem gleichnamigen Buch der Historikerin Martha Schad beruht und an Ostern 2011 in der ARD uraufgeführt wurde. Auch der Umgang des von Remo Girone dargestellten Papst Pius XII. mit Hitlerdeutschland wird in dem Zweiteiler ausführlich behandelt. Bereits 2010 hatte Christine Neubauer im zweiteiligen Spielfilm Pius XII. (mit James Cromwell als Pacelli-Papst) die Rolle der Pascalina Lehnert – dort allerdings als Nebenrolle – verkörpert.

Frische Luft im Vatikan – Das Zweite Vatikanische Konzil

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Konzilsväter, im Vordergrund der Liturgiewissenschaftler Aimé-Georges Martimort

Nach eigener Aussage in einer Ansprache an Pilger aus Venedig am 8. Mai 1962 und in seinem Tagebuch am 15. September 1962 kam Johannes XXIII. ganz spontan auf die Idee, ein Konzil einzuberufen. So sei ihm diese Idee während einer Lagebesprechung mit seinem Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini am 20. Januar 1959 gekommen. Inwieweit die Aussage von Papst Johannes XXIII., seine Idee zum Konzil sei eine spontane Eingebung gewesen, wörtlich zu nehmen ist, ist zweifelhaft. Wie das zwischenzeitliche Quellenstudium nahelegt, kam Johannes XXIII. die Idee zum Konzil nicht ganz so spontan wie von ihm geschildert, sondern war über längere Zeit hinweg in ihm gereift. Im 14. Kapitel Die Eingebung des Konzils (S. 390–412) seiner auch im Literaturverzeichnis dieses Wikibooks genannte Papst-Johannes-XXIII.-Biografie geht Biograf Peter Hebblethwaite genauer auf diese Frage ein. Johannes XXIII. distanzierte sich in der Form von den Konzilsplänen seines Vorgängers Pius XII., dass er ein „pastorales“, „seelsorgliches“ Konzil plante.

Zu dieser Zeit war die Weltkirche durch Pius XII. so mächtig wie nie zuvor. Gleichzeitig hatte sich eine Entfremdung zwischen den Gläubigen und ihrer Kirche entwickelt. Dies zeigte sich nicht nur in den damaligen atheistischen Regimen, sondern auch in Wissenschaft, Kultur und Lebensstil in den demokratischen Staaten. Tardini reagierte distanziert auf die Idee eines Konzils und stöhnte laut Zeugenberichten oft vom Papst, der im vierten Stock des Vatikanpalastes arbeitete, als „dem da oben“, worauf Johannes XXIII. ihm eines Tages erwiderte, „der da oben“ sei Gott, der Herr; Tardini solle die Rangordnung nicht durcheinander bringen.

Neben Tardini reagierten auch viele weitere Skeptiker mit Kritik auf die Konzilsankündigung. Zu den anfänglichen Kritikern und Skeptikern gehörte auch Giovanni Kardinal Montini, der später als Papst Paul VI. und Nachfolger von Johannes XXIII. das Konzil zu Ende führen sollte. Um die Durchführung des Konzils zur Erneuerung der Kirche durchzusetzen, konnte sich Johannes XXIII. interessanterweise auf den traditionellen, unbedingten Gehorsam dem Papst gegenüber berufen. Er stellte es unter das Motto des Aggiornamento (ital. Aktualisierung, wörtl. Verheutigung). Das Konzil sollte in Hinsicht auf die Liturgie, also den zeremoniellen Ablauf des Gottesdienstes, sowie in Hinsicht auf ihr Auftreten die Öffnung der Kirche gegenüber der modernen Welt ermöglichen. Es ging ihm nicht nur um Erneuerungen auf rein kirchenrechtlicher Ebene, sondern auch um eine Verlebendigung des Glaubens und um die Glaubensgemeinschaft. Johannes XXIII. gab dem Konzilsverlauf keine Vorgaben, was in der Konsequenz auch dazu führte, dass er auch Beschlüsse in der Öffentlichkeit verteidigte, die ihm nicht genehm waren.

Am 11. Oktober 1962 wurde das Zweite Vatikanische Konzil eröffnet. Es bildeten sich zwei bis ins Konzil bestehende Gruppen, von denen sich die eine der Kurie verpflichtet sah und die andere pastoral geprägt war.

 
Alfredo Kardinal Ottaviani (1958)

Für das Konzil sollten sich nun mehrere Teilnehmer als prägend erweisen. Zur Zeit des Konzils wurde das Heilige Offizium – eine Behörde, die sich später zur Kongregation für die Glaubenslehre entwickelte – von Alfredo Kardinal Ottaviani geleitet. Ottaviani gehörte zu den konservativen Teilnehmern des Konzils und war am Entwurf verschiedener Dokumente beteiligt. Ottaviani wurde als Sohn einer kinderreichen Bäckersfamilie im römischen Armenviertel Trastevere geboren und wurde von den Menschen, die ihn kannten, als äußerst liebenswürdig beschrieben. Otto Hermann Pesch vermutet den Grund für Ottavianis trotz allem konservativer Haltung darin, dass Ottaviani im Lauf der Zeit jeden Kontakt zur seelsorgerischen Realität verloren hatte.[2] In einem Interview im Jahr 1968 sagte Ottaviani, er sei es gewesen, der Papst Johannes XXIII. schon im Konklave auf den Gedanken ansprach, es müsse ein Konzil stattfinden.[3] Er wiederholte diese Aussage im Februar 1975 in einem Gespräch mit Bernard R. Bonnot, einem amerikanischen Doktoranden.[3]

 
Joseph Kardinal Frings (1959)

Weiterhin wäre beispielsweise Josef Kardinal Frings zu nennen, seines Zeichens Bischof von Köln. Josef Kardinal Frings wurde am 6. Februar 1887 im nordrhein-westfälischen Neuss als zweites von acht Kindern des Weberei-Fabrikanten Heinrich Frings und dessen Ehefrau Maria, geb. Sels, geboren. Sein Theologiestudium absolvierte er in München, Innsbruck, Freiburg im Breisgau und Bonn. Am 10. August 1910 wurde e in Köln zum Priester geweiht und im Jahr 1916 in Freiburg zum Doktor der Theologie promoviert. Zu seinen beruflichen Stationen gehörte von 1922 bis 1924 die Leitung eines Waisenhauses in Neuss. Am 1. Mai 1942 wurde er überraschend in das Amt des Erzbischofs von Köln berufen; er bekleidete es bis 1969. Am 18. Februar 1946 wurde er in das Kardinalskollegium berufen. Frings starb am 17. Dezember 1978 im Alter von 91 Jahren und wurde in der erzbischöflichen Gruft im Kölner Dom beigesetzt. Auf Josef Kardinal Frings geht der Begriff „fringsen“ zurück. Dieser Begriff wurde durch Frings' Silvesterpredigt am 31. Dezember 1946 in der Kirche St. Engelbert in Köln-Riehl geprägt und bezeichnet die eigentlich widerrechtliche Beschaffung von Lebensmitteln zur Eigenversorgung in Notzeiten, wenn dies nicht durch eigene Arbeit und Ähnliches möglich ist. Jedoch glaubte Frings, wie er in der Silvesterpredigt betonte, dass „dass in vielen Fällen weit darüber hinausgegangen worden ist. Und da gibt es nur einen Weg: unverzüglich unrechtes Gut zurückgeben, sonst gibt es keine Verzeihung bei Gott.“

Bereits in der Frühphase des zweiten Vatikanischen Konzils konnte Kardinal Frings die Kurie ausbremsen, die den Reformkurs des Konzils zu stoppen versuchte. Zu Beginn der ersten Tagungsperiode des Konzils im Oktober 1962 verteilte die Kurie bei der Wahl der Konzilskommission Wahlzettel, auf denen zum Großteil die Namen von Vertretern der kurialen Linie zu lesen waren. Unter großem Beifall des anwesenden Kollegiums bat Kardinal Frings gemeinsam mit dem französischen Kardinal Liénart aus Lille, die Wahl um einige Tage zu verschieben, damit die sich die versammelten Bischöfe noch besser kennenlernen konnten. Dies sollte nicht der einzige Versuch der konservativen Kurie bleiben, den Konzilsverlauf zu bremsen. Ferner bewirkte Frings eine Umgestaltung des Heiligen Offiziums. Kardinal Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., war Berater und Redenschreiber von Kardinal Frings. In einer für Frings verfassten Rede stellte sich Ratzinger gegen eine neuscholastische Erstarrung Roms sowie gegen Missstände im Heiligen Offizium.

 
Benedikt XVI. in liturgischer Kleidung (2010)

Joseph Ratzinger wurde am 16. April 1927 im bayerischen Marktl als Sohn des Gendarmeriemeisters Joseph Ratzinger und dessen Ehefrau, der Köchin Maria, geb. Peintner, geboren. Von 1946 bis 1951 studierte er in Freising und dann in München katholische Theologie und Philosophie. Am 29. Juni 1951 wurde er gemeinsam mit seinem Bruder Georg durch Kardinal Faulhaber zum Priester geweiht. Im Juli 1953 wurde Ratzinger zum Doktor der Theologie promoviert. Im Jahr 1957 folgte an der Münchner Universität die Habilitation. Diese war durch den Einspruch des angesehenen Dogmatikers Michael Schmaus, der uns im Lauf dieses Wikibooks wieder begegnen wird, gegen Ratzingers Habilitationsschrift zeitweise gefährdet. Im Januar 2024 erregte die Veröffentlichung von Schmaus' Gutsachten zu Ratzingers Habilitationsschrift Diskussionen über Ratzingers Darstellung, Schmaus habe beinahe seine theologische Karriere verhindert.[4] In der Folgezeit hatte Ratzinger mehrere Lehrstühle inne. Im Mai 1977 wurde Ratzinger nach dem Tode Döpfners zum Erzbischof von München und Freising berufen. Bereits einen Monat später wurde er am 27. Juni 1977 in das Kardinalskollegium aufgenommen. Seit 2010 wird sein Wirken in München kritisch bewertet, da Ratzinger Fälle von sexuellem Kindesmissbrauchs durch katholische Priester vertuscht haben soll; zuletzt sorgte die Veröffentlichung eines entsprechenden Gutachtens im Januar 2022 für Aufsehen.[5] Am 25. November 1981 wurde Kardinal Ratzinger durch Papst Johannes Paul II. zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt. Als dessen Nachfolger wurde Kardinal Ratzinger am 19. April 2005 zum Papst gewählt und gab sich den Papstnamen Benedikt XVI. Überraschend erklärte er am 11. Februar 2013 seinen Verzicht auf das Papstamt. Am 31. Dezember 2022 starb der emeritierte Papst im Alter von 95 Jahren in seiner Residenz im Kloster Mater Ecclesiae in Vatikanstadt.

Eine prägende Rolle sollte ebenso der liberal und pastoral geprägte Julius Kardinal Döpfner spielen, womit wir uns an dieser Stelle dem Kernthema dieses Wikibooks nähern.

Julius Döpfner

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Julius Döpfner (Ende Juli 1964)
 
Kloster Hausen in Bad Kissingen

Julius Kardinal Döpfner, zu dieser Zeit Erzbischof von München und Freising, gehörte zu den liberalen Teilnehmern des Konzils. Papst Johannes XXIII. selbst vertrat in einer Radioansprache vom 11. September 1962 sowie in seiner Konzileröffnungsrede Gaudet Mater Ecclesia (lat.: Es freut sich die Mutter Kirche) vom 11. Oktober 1962 Döpfners Position.

Wichtige Themen waren für Döpfner unter anderem:

  • die Öffnung der Kirche der modernen Welt gegenüber
  • die Verwendung der jeweiligen Landessprache statt des Lateinischen im Gottesdienst sowie
  • die Stellung des Diakons, dem es erlaubt sein sollte, zu heiraten. Während eine zweite Weihe erforderlich ist, um Priester zu werden, sollte ein Diakon schon nach der ersten Weihe einige Aufgaben eines Priesters übernehmen können, im Gegensatz zum Priester aber heiraten dürfen. Döpfner hatte in diesem Zusammenhang das Beispiel seines Studienfreundes Angermaier vor Augen, dem es trotz Eignung für die Priesterlaufbahn wegen seiner Heirat nicht möglich war, Priester zu werden.

Julius Döpfner wurde am 26. August 1913 im unterfränkischen Hausen bei Bad Kissingen geboren. Heute ist Hausen Stadtteil des nahegelegenen Kurorts. Unter den Fürstbischöfen Julius Echter und Mespelbrunn, Johann Philip Schönborn und Adam Friedrich von Seinsheim entwickelte Hausen eine wichtige Rolle bei der Gewinnung von Salz, das zu dieser Zeit nicht nur der Ernährung diente, sondern auch für die Konservierung von Lebensmitteln unabdingbar war. Zu seiner Zeit als Reichskanzler verbrachte Otto von Bismarck zahlreiche Kuraufenthalte in Hausen und verfasste hier das bekannte Kissinger Diktat, das den Rahmen seiner Außenpolitik regelte. Eine lange Geschichte hat auch das in Hausen befindliche Kloster Hausen, das seit seit dem 24. Juli 2001, dem 25. Todestag des Kardinals, das Kardinal-Döpfner-Museum beherbergt.

Hier kam Döpfner als Sohn eines Hausdieners und einer Schreinerstochter zur Welt und wuchs in einfachen Verhältnissen auf. Schon früh entwickelte er den Wunsch, Priester werden zu wollen. Ebenfalls frühzeitig zeigte sich seine besondere Begabung, so dass der Hausener Kaplan sowie seine Lehrer dazu rieten, ihn auf das Gymnasium im nahe gelegenen Münnerstadt zu schicken. Bereits ein Jahr später wechselte er auf das bischöfliche Knabenseminar Kilianeum zu Würzburg und bestand dort im Jahr 1933 das Abitur als Klassenbester. In Würzburg begann Döpfner ein Theologiestudium und setzte es am Germanicum in Rom fort. Am Germanicum reagierte er kritisch auf die dortige Mentalität der Uniformität und Unterordnung; ihm wurde früh bewusst, dass es in Zukunft auf selbstbewusste Einzelpersönlichkeiten ankommen würde. Schon früh wollte er ein tiefgebildeter Priester werden, der auch auf menschlicher und organisatorischer Ebene wirkt. Im Jahr 1941 wurde Döpfner mit seiner Dissertation Natur und Übernatur bei John Henry Newman zum Doktor der Theologie promoviert. Döpfners Doktorvater war der niederländische jesuitische Theologe Sebastian Tromp, der später auch beim Konzil mitwirkte. Der im Mittelpunkt von Döpfners Doktorarbeit stehende John Henry Newman war ein britischer Kardinal aus dem 19. Jahrhundert, der ursprünglich Anglikaner war und im Oktober 1845 zum Katholizismus konvertierte.

Nach einigen Kaplansstellen wurde Döpfner im Jahr 1948 von Papst Pius XII. zum Bischof von Würzburg geweiht und war mit 35 Jahren der jüngste Bischof weltweit. Unter dem Motto „Wohnungsbau ist Dombau“ lag ihm der Wiederaufbau des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Würzburg am Herzen. In seiner Zeit als Bischof von Berlin (1957–1961) wandte er sich entschieden gegen die damalige DDR-Regierung. Er protestierte mehrfach – allerdings vergeblich – gegen seine Versetzung nach München durch Papst Johannes XXIII. Döpfner war auf dem Standpunkt, dass er in solch schwierigen Zeiten seine Berliner Gemeinde nicht im Stich lassen könne. Über die genauen Beweggründe des Papstes für Döpfners Versetzung wird bis heute spekuliert. Unabhängig davon kann aber gesagt werden, dass Johannes XXIII. Döpfner sehr schätzte. Johannes XXIII. war es auch, der Döpfner im Jahr 1958 zum Kardinal ernannte.

Das gleiche Gutachten, das Joseph Ratzingers Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche während seines Episkopats in München kritisch bewertete, wies auch Julius Döpfner in seiner Münchner Amtszeit Versäumnisse nach.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

Wenig später folgte Döpfners Teilnahme auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil, in dessen Verlauf er einer der vier Moderatoren wurde. Am 24. Juli 1976 starb Döpfner in München überraschend im Alter von 62 Jahren an einem Herzinfarkt. Zu seinem Nachfolger als Erzbischof von München und Freising wurde Joseph Ratzinger ernannt. Döpfner wurde in der Krypta des Münchner Liebfrauendoms bestattet.

Döpfner zeigte sich sein ganzes Leben über heimat- und menschenverbunden. So besuchte er von der Bischofsweihe bis zu seinem Tod im Jahr 1976 so oft wie möglich seine fränkische Heimat und nahm dort Trauungen und Firmungen vor. Als begeistertem Wanderer in den Bergen konnte es ihm leicht passieren, dass er, wenn er in einer Gaststätte einkehrte, die neugierigen Blicke der Anwesenden auf sich zog, die er lächelnd mit einem »Ja, ja, ich bin's schon« beantwortete. Döpfner, der Zeit seines Lebens am liebsten einfacher Priester geblieben wäre, nahm trotzdem jede neue Aufgabe als Herausforderung an.[6] Er galt vielen Hausenern und auch anderen Unterfranken auch als „papabile“, also als aussichtsreicher Kandidat für das Papstamt.[6] Stadt- und Kreisheimatpfleger Werner Eberth vertritt allerdings die Meinung, dass nach dem Eindruck, den Döpfner als Moderator des Zweiten Vatikanischen Konzils gemacht hatte, die Kardinäle einen derartig meinungsstarken Kandidaten wie Döpfner eher nicht gewählt hätten.[6]

Consilia et Vota

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Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils

Kirchenhistoriker Klaus Wittstadt stimmt mit dem Theologen Karl Forster darin überein, dass Döpfner einen großen Anteil an Verlauf und Inhalt des Konzils hatte.[7] Johannes XXIII. berief am 17. Mai 1959 eine Vor-Vorbereitungskommission ein, um Vorschläge von diversen katholischen Instanzen einzuholen. Döpfners Antwort Consilia et Vota (lat. für: Ratschläge und Empfehlungen) vom 6. November 1959 gehört laut Wittstadt „zu den umfangreichsten, am besten vorbereiteten und theologisch reifsten“ Vorschlägen.[8]

Für Consilia et Vota gaben die Theologen Hans Urs von Balthasar, Otto Karrer sowie die Jesuiten Pater Paul Mianecki und Herbert Roth unterstützende Gutachten ab:

  • Hans Urs von Balthasar sah u. a. in der Ökumene das zentrale Anliegen des Konzils (auf das Thema Ökumene wird an anderer Stelle des Wikibooks noch genauer einzugehen sein). Er sprach sich auch dafür aus, das Erste Vatikanische Konzil mit einer Klärung des Verständnisses von Kirche – beispielsweise in Bezug auf eine Dezentralisierung der Kurie – abzuschließen.
  • Otto Karrer sprach Themen an wie das Verhältnis der Katholiken zum Protestantismus oder die Vermeidung einer Autokratisierung durch Ex cathedra-Dogmatisierungen, also der Verkündung von Lehrmeinung durch den Papst unter Berufung auf die päpstliche Unfehlbarkeit.
  • Paul Mianecki machte organisatorische Vorschläge, wie zum Beispiel die Installation von Nationensprechern.
  • Herbert Roth legte den Schwerpunkt auf die Stellung der Bischöfe, der Laien, der nichtkatholischen Christen, der ungetauften Kinder sowie die Frage nach einer Unionsmöglichkeit der Christenheit und weist damit Überschneidungen mit Döpfners Notizen auf.

Grundlegende Anliegen von Döpfners Text waren

  • eine Konzentration auf das Wesentliche und die Klärung von Grundfragen,
  • eine zeitgemäße Dogmenentwicklung und Gestaltung des Kirchenrechts,
  • die Frage nach dem Menschen und
  • die Situation der Laien und die Ökumene.

Das Konzil sollte das christliche Volk sittlich erneuern und die kirchliche Disziplin den Anforderungen der Zeit anpassen. Die Vorlage enthält bereits die bestimmenden Inhalte des Konzils.

Consilia et vota sollte die erforderlichen Mittel für die aktuellen Anpassung der kirchlichen Lehraussagen darlegen. Es sollte verstärkt darauf eingegangen werden, warum Welt und Menschen sich von der Religion abwenden. Als Ziel beschrieb Döpfner eine Verkündigung der Menschenwürde durch die Kirche und eine Magna Charta der Menschenrechte. Die deutschen Bischöfe übernahmen einige von Döpfners Ideen in ihre allgemeine Stellungnahme vom 27. April 1960. Zu dieser Zeit fand ein Votum der Bischöfe in Berlin statt. Das Netzwerk an Kontakten, das Döpfner in dieser Zeit aufbaute, sollte sich für das Konzil als entscheidend erweisen. Der Mainzer Bischof Albert Stohr wurde für dogmatische Fragen und der Trierer Bischof Matthias Wehr für disziplinarische Fragen bestimmt.

Von Bischof Stohr, unter wesentlicher Mitwirkung des Münsteraner Dogmatikprofessors Herman Volk, wurde eine Vorlage verfasst. Darin ging es um das Wesen der Kirche allgemein, wichtige Einzelaspekte wie zum Beispiel die Rolle der Bischöfe sowie – zwecks Miteinbeziehung der Gemeinde – den Vorzug der jeweiligen Muttersprache vor dem Lateinischen im Gottesdienst. Stohrs Votum fand Döpfners volle Zustimmung.

In den bischöflichen Anmerkungen der unter Bischof Wehr erstellten Vorlage De disciplina, findet sich auch ein Schreiben Döpfners, in dem dieser auf die Punkte wie Kalenderreform bezüglich des Osterfestes und Hinwendung des Pfarrers zur Gemeinde während des Gottesdienstes eingeht (vorher war es üblich, dass der Pfarrer während seiner Zuwendung zu Gott im Gottesdienst den Gläubigen den Rücken zuwendete). Am Ende des Bischofsvotums beschäftigte Döpfner sich, im Hinblick auf das bevorstehende Gesamtdeutsche Votum, mit der Bedeutung eines christlichen Menschenbildes in einer von Materialismus und Glaubensverlust geprägten Zeit.

Die zentrale Vorbereitungskommission

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Organisation

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Im päpstlichen Schreiben „Superno Dei“ („  Motu proprio“) von Pfingsten 1960 setzte Papst Johannes XXIII. die eigentlichen Vorbereitungsgremien fest. Diese sollten Vorschläge von klerikalen Stellen aus aller Welt sammeln. Es wurden neun Kommissionen eingerichtet, die sich jeweils mit Themen wie zum Beispiel Lehrfragen, Sakramentenpraxis, Orden, Liturgie und Laienapostolat beschäftigen sollten. Die zehnte Kommission war die am 10. Juni 1960 gebildete Zentralkommission, zu der unter anderem die Vorsitzenden der neun thematisch organisierten Kommissionen gehörten. Bremsend auf den Konzilsverlauf sollte sich die Anbindung der Vorbereitungskommission an die Kurie erweisen, die gegen eine Reform der Kirche eingestellt war. Die Kurialbeamten trachteten dementsprechend danach, den Konzilsverlauf zu verzögern.

Bis zum Frühsommer 1961 erarbeiteten die Vorbereitungskommissionen Schemata aus den weltweit gesammelten Vorschlägen. Diese Schemata wurden in der zentralen Vorbereitungskommission erörtert, die im Nachhinein als Konzil im Kleinen oder Konzil vor dem Konzil gilt. Laut den Gutachten in den Acta et Documenta ergriff Döpfner während dieser zentralen Vorbereitungskommission über 30 mal das Wort.

Während der Arbeitsphase der zentralen Vorbereitungskommission kamen 69 Schemata zusammen. Hierbei sind Schemata als Vorlagen zu verstehen, die wie weltliche Gesetzestexte diskutiert werden, bis ein offizieller Beschluss aus ihnen wird, der auch offiziell verabschiedet werden kann. Der Einfluss der reformfeindlichen Kurie macht aus den 69 Schemata, was Otto Hermann Pesch einen „Offenbarungseid“ nennt.[9] Auf diese Weise sei nämlich, so Pesch, das Konzil gezwungen gewesen, bei dem Umgang mit den Schemata zu theologischen Positionen der Weltkirche Stellung zu beziehen.[9] Verabschiedet wurden, als das Konzil im Jahr 1965 endete, schließlich 16 Dokumente.

Die Berufung Döpfners

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Döpfner wurde am 24. Dezember 1960 nach Fürsprache durch Nuntius Corrado Bafile an Pericle Felici, den Generalsekretär der Konzilsarbeiten, in die zentrale Vorbereitungskommission berufen. Nuntius Bafile betonte, Döpfner könne seine Erfahrungen mit der Situation der Kirche unter kommunistischer Herrschaft einbringen und zudem von seinem Wohnsitz in Westberlin problemlos nach Rom reisen. In seiner letzten Sitzung als Präsident der BOK (Berliner Ordinarienkonferenz) am 12. und 13. Juli 1961 informierte Döpfner über die Konzilsvorbereitungen. So sollte das Konzil offene antikommunistische Angriffe vermeiden (sich aber gleichwohl mit dem Kommunismus beschäftigen), ein positives katholisches Menschenbild vermitteln und ein Signal auch an nicht-christliche Menschen aussenden.

Deutsche Teilnehmer

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Karl Rahner 1974 im Gespräch (links)

Bei einer Audienz bei Papst Johannes XXIII. am 24. Januar 1961 erreichte Döpfner die Teilnahme des umstrittenen Theologen Karl Rahner. Bekannt wurde Karl Rahner beispielsweise durch die von ihm angestoßene Diskussion über ein wörtliches Verständnis der von der Kirche postulierten Jungfrauengeburt. Rahner zufolge sei die Jungfrauengeburt weniger biologisch, sondern vielmehr theologisch zu verstehen. Dieser Punkt wurde in den späten 1980er Jahren von der Theologin Uta Ranke-Heinemann aufgenommen und führte zum Entzug ihrer Lehrerlaubnis durch Papst Johannes Paul II. Nach dem Konzil veröffentlichte Rahner das auch im Literaturverzeichnis dieses Wikibooks genannte Kleine Konzilskompendium mit einer Sammlung aller Konzilstexte.

Die deutschen Vertreter in der Zentralen Vorbereitungskommission waren neben Döpfner die Kardinäle Joseph Frings, Alfred Bengsch sowie Augustin Bea. Für die erste Sitzungsperiode wählte Döpfner Joseph Pascher als seinen theologischen Berater. Joseph Pascher wurde am 28. September 1893 im rheinland-pfälzischen Härtlingen geboren. Im Jahr 1921 wurde er in Frankfurt am Main zum Dr. phil sowie im Jahr 1929 in Würzburg zum Dr. theol. promoviert. Im Jahr 1929 schloss sich die Habilitation im Fach Fundamentaltheologie an. Es folgten Lehrtätigkeiten an den Universitäten in Würzburg, München und Münster. Im Jahr 1960 wurde Pascher emeritiert. Zu seinen Schülern gehörte unter anderem Joseph Ratzinger. Nach Ende des Konzils, bei dem er als Döpfners Berater tätig war, wurde er Mitarbeiter im Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution sowie Berater bei der Deutschen Bischofskonferenz. Pascher starb am 5. Juli 1979 an den Folgen eines Schlaganfalls und wurde auf dem Münchener Waldfriedhof bestattet.

Döpfners Konzilssekretär Gerhard Gruber

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Döpfners Konzilssekretär wurde Gerhard Gruber. Der im bayerischen Prien am Chiemsee geborene Gruber absolvierte sein Theologiestudium unter anderem, wie Döpfner, am Germanicum in Rom. Nach Priesterweihe und Doktorat war er in München seelsorgerisch tätig. Laut eigener Aussage hat Gruber nie erfahren, warum Döpfner ihn als Konzilssekretär auswählte. Seiner Meinung nach muss Döpfner seine Entscheidung nach einer Fortbildungsveranstaltung im September 1961 getroffen haben. Dort hatte Gruber als Präses der Marienanstalt – zu seiner Überraschung erfolgreich – um einen Besprechungstermin gebeten, um auf ein Problem hinzuweisen. Für Gruber als Konzilssekretär sprachen mehrere Faktoren. Durch sein Studium am Germanicum kannte er Rom und sprach Italienisch. Nach dem Konzil wurde Gruber Döpfners Referent für römische Angelegenheiten. Im Jahr 1968 wurde er Nachfolger von Matthias Defregger als Generalvikar von München und übte diese Tätigkeit 22 Jahre lang bis zum Jahr 1990 aus.

Exegese und Laien

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Während der ersten Sitzungsperiode beantwortete Döpfner auf Grundlage eines Antwortkatalogs des Paderborner Erzbischofs Lorenz Jaeger sieben Fragen zum Inhalt der Geschäftsordnung des Konzils, die Pericle Felici, der der Generalsekretär der Vorbereitungskommission und später auch des Konzils war, im Namen des Papstes vorgelegt hatte. Döpfner betonte, teilweise über Jaegers Vorlage hinausgehend, die Bedeutung der Exegese (der Textauslegung) und der Laien.

In Bezug auf die Exegese betonte Döpfner die Bedeutung einer ausreichenden Zahl von Exegeten. Genauso wichtig war ihm, dass diese den modernen Methodenkatalog beherrschten und gleichzeitig mit gesundem Urteil vorgehen sollten und dabei von katholischer Gesinnung sein sollten. Döpfner hatte die Vorzüge der wissenschaftlichen Exegese im Blick und wies ihr zugleich den entscheidenden kirchlichen Bezugsrahmen zu. Dies sollte einer Verbesserung der Verkündigung sowie der anzustrebenden Einheit der Christen dienen. In diesem Zusammenhang hoffte Döpfner auf eine leichtere Rückkehr der getrennten Christen in die katholische Kirche. Neben der Teilnahme von Exegeten wünschte sich Döpfner der pastoralen Ausrichtung des Konzils entsprechend die Anwesenheit von Pastoraltheologen, die die aktuellen Lebensbedingungen der Menschen beurteilen sollten. In diesem Zusammenhang sei auch die Auseinandersetzung mit der kommunistischen Ideologie nicht zu vermeiden.

Ebenso bestand Döpfner auf einer Beteiligung der Laien am Konzil, deren Vernachlässigung in der Vorbereitungskommission ihn schmerzte. Ihre Teilnahme sah er als entscheidend bei Problemen an, die sie beträfen, was sich neben theologischen beispielsweise auch auf natur- und sozialwissenschaftliche Fragen erstreckte.

Nichtkatholische Konzilsbeobachter

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In der zweiten Sitzungsperiode sprach sich Döpfner für die Zulassung von nichtkatholischen Konzilsbeobachtern aus. Diese Frage berührte bereits bei der entsprechenden Aussprache am 7. November 1961 das Thema Ökumene (auf das im Verlauf des Wikibooks an passender Stelle noch genauer eingegangen werden wird), da es ein Bekenntnis zu den von Papst Johannes XXIII. gewünschten ökumenischen Anliegen des Konzils erforderte. Der Wille des Papstes zur Ökumene wird auch in der Einrichtung des Einheitssekretariats unter Leitung von Kardinal Bea deutlich. Auch wenn Döpfner einräumte, dass Einiges gut überlegt werden müsste, fand er es notwendig, in dieser Frage mutig vorzugehen. Eine informelle Einladung über das Einheitssekretariat solle sicherstellen, dass keine nichtkatholischen Beobachter zum Konzil kämen, die gegen die Kirche handelten.

Ein Netzwerk an Konzilstheologen

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Zwischen Januar und März 1962 suchte Döpfner während der dritten Sitzungsperiode für das Konzil nach einem Konzilstheologen. Sein Favorit Karl Rahner wurde allerdings Berater von Kardinal Franz König. Rahner empfahl als Alternativkandidaten Heinrich Fries; Joseph Pascher wiederum empfahl Fries und Michael Schmaus. Diverse Gründe, zum Beispiel unterschiedliche Schwerpunkte der einzelnen Theologen, veranlassten Döpfner, einem Ratschlag von Pascher zu folgen und ein Netzwerk an Konzilstheologen aufzubauen.

Michael Schmaus wurde am 17. Juli 1897 im bayerischen Oberbaar geboren. nach dem Abitur studierte er in München katholische Theologie. Im Jahr 1922 wurde er zum Priester geweiht sowie im Jahr 1924 zum Doktor der Theologie promoviert. Schmaus absolvierte mehrere Lehraufträge und wurde in diesem Zusammenhang Professor für Dogmatik. Zu seinen zahlreichen Schülern gehörten Joseph Ratzinger und Uta Ranke-Heinemann. Durch seinen Einspruch gegen Ratzingers Habilitationsschrift war dessen Habilitation zeitweise gefährdet. Im Januar 2024 erregte die Veröffentlichung von Schmaus' Gutsachten zu Ratzingers Habilitationsschrift Diskussionen über Ratzingers Darstellung, Schmaus habe beinahe seine theologische Karrieere verhindert.[4] Michael Schmaus starb am 8. Dezember 1993 im oberbayerischen Gauting.

Döpfners Wirken während des Konzils

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Die Professio fidei

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Pius X.
 
Papst Pius IV., Umkreis von Tizian

Auf Grundlage eines Gutachtens des Dogmatikers Michael Schmaus übte Döpfner Kritik an der Professio fidei, die auf der Professio fidei Tridentina (Trienter Glaubensbekenntnis) von 1564 unter Papst Pius IV. basierte, und erarbeitete Verbesserungsvorschläge. In diesem Zusammenhang übte Döpfner Kritik an der Vorlage, die unter Kardinal Ottaviani sowie Döpfners früherem Doktorvater Professor Tromp entstanden war.

Die Professio fidei war im Jahr 1910 aus dem Kampf von Papst Pius X. gegen theologische, pauschal als modernistisch verurteilte Aufbrüche hervorgegangen. Dieser Kampf endete vordergründig mit einem Sieg der Kurie. Seitdem musste die Professio fidei als Antimodernisteneid bei Antritt eines Kirchenamts geleistet werden und über die Rechtgläubigkeit des Amtsanwärters Zeugnis ablegen. Bereits der historische Vorgänger dieser Professio fidei, die im Jahr 1564 im Rahmen des Trienter Konzils erlassene Professio fidei Tridentina, war von Papst Pius IV. zur Abgrenzung gegen die Reformation erlassen worden.

Döpfner sprach sich vor den versammelten Kardinälen und Vertretern des Weltepiskopats entschieden für Änderungen an der Vorlage aus, da ansonsten einige wichtige Fragen des Konzils von vornherein entschieden gewesen wären.

Gegen Ende der zweiten Sitzungsperiode sorgte Döpfner sich »über den Geist und die Arbeitsweise der theologischen Kommissionen« und befürchtete, »dass die Linie des Positiven, Weckenden, die Rücksicht auf die Außenstehenden, zumal die Christen, in dieser Kommission zu wenig beachtet wird«.

De ordine morali

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Zu Beginn der dritten Sessio der zentralen Vorbereitungskommission meldete sich Döpfner am 23. Januar 1962 zum Schema De ordine morali zu Wort. Zunächst dankte er den Autoren, die das Schema gemäß Papst Johannes XXIII. als »Manifestation des Glaubens und der Barmherzigkeit der Kirche vor den Völkern«[10] ansahen. Andererseits sah er Anlass zur Überarbeitung und äußerte seine Kritikpunkte in zwei Teilen.

Im ersten – generellen – Teil kritisierte er den negativen Grundtenor der Vorlage. Um die christliche Moral und Ethik positiver zu schildern, solle weniger die abstrakte Philosophie betont werden, sondern stattdessen vielmehr mit dem Offenbarungsgeheimnis argumentiert werden. Zudem solle viel stärker das zentral auf Christus hingeordnete Heilshandeln Gottes als Basis für die Ausführungen dienen. Auf die aktuellen Irrtümer solle – bevor auf die Gefahren eingegangen werde – zunächst positiver herangegangen werden; zudem sollten, so Döpfner, nicht so viele Irrtümer behandelt werden.

Darauf aufbauend ging Döpfner im zweiten – speziellen – Teil auf genauere Korrekturvorschläge ein. In diesem Sinne warnte er vor ungenauen Begriffen sowie vor Pauschalisierungen. So würde beispielsweise das Kapitel über die Keuschheit eher in ein Dokument über Ehe und Familie passen, da es zum vorliegenden Schema keinen Zusammenhang habe. Zum Schluss äußerte Döpfner sich optimistisch, dass das Schema mit den genannten Verbesserungsvorschlägen den Gläubigen helfe, den göttlichen Willen zu erkennen und zu lieben, sowie den Nichtkatholiken positiv beeinflusse.

De deposito fidei

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Bei De deposito fidei handelte es sich um das brisanteste Schema im Vorfeld des Konzils. Während die anderen Schemen „lediglich“ Einzelthemen behandelten, stellte De deposito fidei eine Synthese dar und sollte gemeinsam mit der erneuerten Professio fidei einen Schutz gegen Angriffe sowohl von innen als auch von außen bieten. Es implizierte eine Wiederbelebung des Antimodernismus aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und widersprach damit der Intention von Papst Johannes XXIII.

In Döpfners Konzilsnachlass befinden sich zu dem Schema zwei Gutachten von Michael Schmaus und eines von Gerhard Gruber. Grubers Gutachten war das erste von mehreren Gutachten, die Gruber im Vorfeld des Konzils für Döpfner anfertigte. Im Gegensatz zu den folgenden Gutachten Grubers liegen in diessem Fall keine weiteren Unterlagen vor.

Grubers Meinung nach in zu geringem Maße die Zielsetzung, die Verkündigung Christi fortzuführen, in der sich Gott zum Heil der Menschheit selbst erschließt und schenkt. Das Konzil hätte die einmalige Chance, die Verkündigung Christi zu betonen und den Menschen damit Hoffnung zu schenken. In Bezug auf die Beweisbarkeit Gottes seien die Gottesbeweise zwar richtig, würden aber zu sehr angewandt, um den „bösen Ungläubigen“ ihren Irrtum bewusstzumachen; stattdessen solle man aber den Menschen ansprechen. Gruber sah auch die Verurteilung des namentlich nicht genannten Teilhard de Chardin kritisch, der sich für ein Miteinander von Naturwissenschaften und Theologie ausgesprochen hatte; in diesem Zusammenhang solle, so Gruber, die Theologie sich dessen bewusst sein, dass auch sie irren könne. In Bezug auf die Erbsünde, die ihren Ursprung in Adam und Eva hat, sah Gruber auch die Konzentration auf eine Abstammung der Menschheit von einem einzigen „Urelternpaar“ als kritisch. Indem er sich unter anderem auf den Alttestamentler de Fraine bezog, meinte Gruber, die Erbsünde könne auch von Generation zu Generation weitergegeben werden – also im Sinne des von der Naturwissenschaften vertretenen Polygenismus, wonach sich die Menschheit unabhängig voneinander an verschiedenen Orten der Welt entwickelte.

Schmaus sah das Schema positiver, sah aber dennoch Verbesserungspotential, so zum Beispiel bei der Ansprache des Atheismus, da der Mensch sich in der Übermacht von Naturwissenschaft und Technik selbst verliert. Schmaus beklagte die Gottesvergessenheit der Naturwissenschaften. Zu der Verurteilung Teilhard de Chardins meinte Schmaus, es seine auch andere Interpretationen möglich, da sein Name nicht genannt werde. In Bezug auf den Modernismus wies Schmaus darauf hin, dass im Verständnis Gottes, Jesu und Marias als Archetyp durchaus auch Gefahren lägen. Anders als Gruber betonte Schmaus die Abstammung der Menschheit von einem Stammelternpaar als theologische Notwendigkeit für die Erbsündenlehre. In Bezug auf die ungetauft verstorbenen Kinder vertrat Schmaus die Meinung, dass, wenn die unmündigen Kinder nicht im Stande seien, sich zum Glauben zu bekennen, sie das Heil nur durch die Taufe erlangen könnten.

In seinen insgesamt fünf Wortmeldungen kritisierte Döpfner trotz teilweisen Lobes das Schema. So gehe es dem Menschen weniger um einzelne Offenbarungswahrheiten statt vielmehr um den theologischen sowie generellen Sinn des Lebens. Das Schema konzentriere sich zu sehr auf bereits verurteilte Irrtümer, was gerade die getrennten Christen verschrecke. Ferner sollte beispielsweise die zu philosophische Darstellung mancher Abschnitte, so Döpfner, gemäßigt werden. Mit Verweis auf entsprechende Beispiele in der Konzilsgeschichte machte Döpfner den kühnen Vorschlag einer stärkeren Christuskonzentriertheit des Textes, was nichts anderes als eine neue Schemendisposition bedeutete. Im Anschluss machte Döpfner weitere Vorschläge wie zum Beispiel eine positivere Titelwahl für das Schema.

Im Januar 1962 äußerte sich Döpfner mit Bezug auf das Gutachten von Schmaus unter anderem auf die Frage, wie der Mensch wieder zum Glauben finden könne. Beim Thema Teilhard de Chardin bezog sich Döpfner sich sowohl auf Schmaus als auch auf Gruber. In Bezug auf die Erbsünde und den Monogenismus sei es, so Döpfner, für den modernen Menschen schwer verständlich, wie Sünde vererbt werden könne. Beim Thema Monogenismus verwies Döpfner wie Gruber auf die entsprechende milde Formulierung in der Enzyklika „Humani generis“ von Papst Pius XII. Wie Schmaus betonte Döpfner beim Thema der ungetauft verstorbenen Kinder die Notwendigkeit der Taufe sowie – ebenfalls wie Schmaus – das pastorale Argument.

Liturgieschema De liturgia

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Grundlagen

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Als erstes Thema des Konzils wurde das Liturgieschema De liturgia (lat.: Über die Liturgie) besprochen. Bei der Bitte um Stellungnahme an die Bischöfe zu möglichen Themen für das Konzil ging es bei fast einem Viertel der Rückmeldungen um Fragen der Liturgie, also dem rituellen Ablauf des Gottesdienstes. Dies lag darin begründet, dass die Neuzeit immer stärker die Wende zum Subjekt betonte und die Gefahr sah, dass sich die Riten zu äußerlichen Mechanismen entwickelten oder gar in Gefahr gerieten, sich in die Nähe des Aberglaubens zu bewegen.

Das Liturgieschema fand bei Döpfner Unterstützung, nachdem Papst Pius XII. unter anderem bereits im Jahr 1947 mit seiner Enzyklika Mediator Dei (lat.: Der Mittler zwischen Gott [und den Menschen]) die Liturgische Bewegung befürwortet hatte. De Ecclesia galt als unproblematisch und versprach im Gegensatz zu der Arbeit anderer Kommissionen Optimismus. Döpfner zufolge war De liturgia von den bisherigen Schemata das beste.[11]

Mit dem Latein am Ende?

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Im Rahmen der zentralen Vorbereitungskommission äußerte sich Döpfner Ende März 1962 überaus lobend zum Schema. Trotz des Mangels an Kritikpunkten fiel die Intervention ausführlich aus.

In seiner Intervention zu Kapitel 1 würdigte Döpfner unter anderem, dass den Bischöfen bei der Umsetzung der Liturgie in Abstimmung mit Rom viele Freiheiten zugestanden wurden und die Verwendung der Muttersprache den Gläubigen eine bessere Teilnahme am Gottesdienst ermögliche, was gerade in kommunistischen Ländern von Bedeutung sei.

Döpfners Intervention zu Kapitel 2 betonte unter anderem, wie wichtig es sei, die Normen aus Kapitel 1 nun auch auf die Eucharistie anzuwenden. Unter anderem kam Döpfner wieder auf die Verwendung der Muttersprache zurück. Muttersprache und Latein könnten sich zum Verständnis der Messfeier sogar ergänzen.

Im Rahmen der Intervention zu Kapitel 3 ging Döpfner grundsätzlich auf die Notwendigkeit von Reformen ein und verteidigte den eingeschlagenen Weg. Die Änderungen, um die es ginge, würden die Sendung der Kirche voranbringen und fördern. Aus seiner Erfahrung in der Berliner Diaspora wisse er um den Wert der Liturgie, die Gläubigen zu stärken.

Döpfners vierte Intervention behandelte Vorschläge, die Verpflichtungen innerhalb der Tagzeitenliturgie zu vereinfachen, um dem Priester mehr Zeit für geistliches Leben und theologische Bildung zu schaffen.

Zum Schluss der Intervention kritisierte Döpfner, dass das Schema auf Grund eines zunehmenden Mangels an Lateinkenntnissen beim Priesternachwuchs im Stundengebet die Muttersprache zulassen wolle – im Gegensatz zum Gottesdienst, wo er den Gläubigen die Muttersprache zugestehen wollte. Stephan Mokry wirft die Frage auf, ob Döpfner wirklich ernsthaft oder doch eher ironisch die Apostolische Konstitution Veterum Sapientiae (lat.: Die Weisheit der Alten) von Papst Johannes XXIII. meinte.[12] Die Konstitution war am 22. Januar 1962 – also kurz vor Konzilsbeginn – veröffentlicht worden und stieß auf kontroverse Diskussionen. Sie sah vor, dass das Lateinische wieder offizielle Vorlesungssprache an allen kirchlichen theologischen Fakultäten werden sollte. Für Peter Hebblethwaite, Biograf von Johannes XXIII., war die Konstitution »gewiß das wirkungsloseste Dokument, das jemals von Papst Johannes herausgegeben wurde«.[13] Für das Konzil selbst wurde Latein als Verhandlungssprache festgelegt – zum Leidwesen derjenigen Konzilsteilnehmer, die nicht genug Praxis in der Anwendung des Lateinischen hatten. Insgesamt wurde Latein als Verhandlungssprache allerdings akzeptiert.

Döpfner, der Panzerkardinal

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Zu Beginn des eigentlichen Konzils in der Generalkongregation vom 11. Oktober 1962 mussten die Konzilsväter feststellen, dass ein manipuliertes Liturgieschema an sie verteilt worden war. Der Text war von einer im Geheimen einberufenen Arbeitsgruppe manipuliert worden. Ohne die eigentliche Substanz anzutasten, wurde in wesentliche Details eingegriffen. Demnach hätten die lokalen Bischöfe beispielsweise über die Verwendung der Volkssprache statt des Lateinischen nicht mehr, wie ursprünglich geplant, „bestimmen“ ( lat.: „statuere“), sondern nur noch „vorschlagen“ (lat.: „proponere“) dürfen. Ferner besagte die manipulierte Textfassung, die Vorlage müsse an die Theologische Kommission und damit an Kardinal Ottaviani überwiesen werden. Döpfner bestand auf seiner Forderung nach dem authentischen Text, was ihm nach Aussage von Hermann Kardinal Volk den Spitznamen „Der Panzerkardinal“ einbrachte.[14]

Am 15. Oktober 1962 hatten sich im Präsidialrat vier von neun Stimmen gegen das Schema ausgesprochen. Das Schema war damit mit knapper Mehrheit angenommen worden. Eine Gruppe von deutschen, holländischen und französischen Bischöfen unter Joseph Pascher wollte Änderungen am Liturgieschema vornehmen und beschloss, Döpfner als Debattenredner für eine Intervention zu gewinnen. Dieser Bitte kam Döpfner sofort nach. In enger Zusammenarbeit mit Gruber erarbeitete er das Manuskript und verwendete unter anderem Vorschläge von Pascher.

Döpfner trug am 22. Oktober sowie am 9. November 1962 jeweils eine Intervention zum Liturgieschema vor. Als sechster von acht Rednern lobte er das Schema wegen seiner maßvollen, zeitgemäßen und praktisch orientierten Ausführungen. Ferner kam er unter anderem auf die Verwendung der Volkssprache zurück und verwies auf seine Erfahrungen in der Berliner Diaspora, wo sich der Einsatz der Volkssprache als besonders bedeutsam herausgestellt hatte. Die im Manuskript enthaltenen Anmerkungen zum Thema Konzelebration sowie das Thema der Lateinkenntnisse beim Priesternachwuchs im Zusammenhang mit dem Breviergebiet ließ er aus.

Diese Themen holte er bei seiner zweiten Intervention zum Liturgieschema am 9. November 1962 nach. Döpfner hatte die Möglichkeit, zu den Themen christlicher Kunst und Musik in der Liturgie zu sprechen, ausgelassen, so dass sich seine diesbezüglichen Ausführungen lediglich schriftlich in den Akten befinden. Die Bearbeitungsspuren im Manuskript zum Beispiel zum Thema der Kompetenz der Bischöfe und Bischofskonferenzen in Fragen der Neufassung liturgischer Bücher belegen die aktive Gestalterrolle Grubers beim Formulierungsprozess. In seiner Intervention setzte sich Döpfner für eine Vereinfachung des Breviergebets aus. In Bezug auf die Volkssprache sprach sich Döpfner für eine Wiederherstellung der Schemareform Nr. 77 aus, die den Einsatz der Volkssprache erlaubte, wenn der Klerus über zu schlechte Lateinkenntnisse verfügte. In diesem Zusammenhang mutet für Stephan Mokry Döpfners Verweis auf Veterum Sapientiae »seltsam anachronistisch« an, wenn er »nicht humorvoll oder den Gegner milde stimmend« gemeint war.[15] In Bezug auf das Bischofskollegium und die Bischofskonferenzen wollte Döpfner Befürchtungen ausräumen, der examinierte Text des Liturgieschemas wolle durch seine Zuteilung liturgischer Kompetenzen gegenüber Rom eine Zwischeninstanz in Form von Bischofskonferenzen etablieren.

Kirchenschema De ecclesia

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Grundlagen

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In dem Kirchenschema De ecclesia (lat.: Über die Kirche) ging es grundsätzlich um das Verhältnis zwischen dem Klerus und dem Volk der Gläubigen. Im Lauf der Zeit hatte sich der Klerus immer mehr zu einer autoritären Instanz entwickelt, die Verbote aussprach, die von den einfachen Gläubigen zu befolgen waren. Die Vorlage entwickelte die Richtung, dass die bisherigen Autoritäten wie Bischöfe und Ordensleute nunmehr die „Verfassung“ der Kirche repräsentierten und ein „Mittel“ Gottes waren, durch das er sein Volk leitete. Darüber hinaus unterschieden sich die selben Autoritäten aber nicht vom normalen Gläubigen. In Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Klerus und den Gläubigen wurde im Einzelnen auf Themen wie Bischöfe, Ordensleute, das Diakonat sowie Laien eingegangen.

Ein weiteres wichtiges Thema war der Begriff Mysterium. Das Wort Mysterium kann in den Texten der Bibel nicht nur Geheimnis, sondern auch Sakrament bedeuten. Der Begriff Sakrament wiederum ist nicht zwingend deckungsgleich mit den bekannten Sakramenten wie Taufe und Ehe. Vielmehr steht er hier für das Heilswerk Gottes, dessen Teil die Kirche ist. Jahrhundertelang stritten die Theologen, wie die allgemein bekannten sieben Sakramente zustande gekommen sind. Die heutige Theologie steht auf dem Standpunkt, dass sie in unterschiedlicher Form von Jesus Christus gestiftet wurden. Bei Sakramenten wie der Taufe habe er demnach den konkreten Rahmen vorgegeben Mt 28,19 (LUT), dagegen beispielsweise beim Bußsakrament nur den Grundcharakter Joh 20,23 (LUT). Bei Sakramenten wie der Krankensalbung oder der Ehe wiederum hätte er lediglich seinen Willen zu deren Entstehung geäußert. Dass die Kirche kein Sakrament in dem Sinne ist, dass sie als achtes Sakrament den üblichen Sakramenten hinzuzufügen wäre, wird unter anderem dadurch deutlich, dass die üblichen sieben Sakramente Handlungen sind, die Kirche selbst jedoch die Handelnde. Das Zweite Vatikanische Konzil sieht die Kirche nun als so etwas wie das Grundsakrament.

Eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Kirchenkonstitution spielte die Enzyklika Mystici Corporis (lat.: [Die Lehre] vom Mystischen Leib Christi) von Papst Pius XII. In der 1943 veröffentlichten Enzyklika ging es um ein wichtiges Thema des Kirchenschemas um das Wesen der Kirche, und zwar konkret um die Frage, ob die Kirche als Leib Christi oder als Volk Gottes zu verstehen sei. Theologen wie Karl Adam sahen die Kirche als Leib Christi, also als organisch gewachsenen Leib mit Christus als Haupt. Der Dominikaner Mannes Dominikus Koster wiederum verstand diesen Begriff lediglich als Metapher. In diesem Sinne sei die Kirche ein Volk Gottes und damit schlicht die Gesamtheit aller Christen, die nicht reflexartig den Signalen des Hauptes folgen müssen. Gegen Ende seiner Enzyklika bezeichnet Pius XII. den Leib Christi als Bildrede von der Kirche. Diese Bildrede dürfe, so Pius XII., nicht in unsachgemäße Schlussfolgerungen entfaltet werden. Der Richtung einer metaphorischen Bedeutung des Begriffes Leib Christi folgte auch das Zweite Vatikanische Konzil.

Aus der Vorlage De ecclesia ging die Kirchenkonstitution Lumen Gentium (lat.: [Christus ist das] Licht der Völker) hervor.

Entgegen seiner Bedeutung für das gesamte Konzil wurden die ersten Teile des Schemas erst in der vorletzten Sitzungsperiode der Zentralkommission im Mai 1962 diskutiert, was entsprechenden Unmut hervorrief, woraufhin die Theologische Kommission wiederum gereizt auf die eingehenden Verbesserungsvorschläge reagierte.

Döpfner nahm auf der Grundlage eines Gutachtens von Schmaus zu den zunächst vorgelegten Kapiteln 1 und 2 des Schemas Stellung. So wurde die Lehre von der Kirche – ein von der Enzyklika Mystici Corporis (lat.: [Die Lehre] vom Mystischen Leib Christi) von Papst Pius XII. inspirierten Thema sowie Thema des Schemas selbst – für Döpfner das »caput Theologicae«[16] (lat.: Haupt der Theologie). Mit einer Verdeutlichung der Ekklesiologie solle die Kirche, so Döpfner, sich in den Unsicherheiten der Gegenwart als Heilszeichen erweisen. Statt Häresien zu verurteilen, solle man vielmehr die Lehre von der Kirche positiv darlegen, um sowohl Gläubige als auch Kirchenferne näher an die Kirche heranzuführen.

So hielt er den Titel des ersten Kapitels Über das Wesen der streitenden Kirche sowohl für Gläubige als auch erst recht für Kirchenferne für missverständlich und schlug als Alternativititel Über das Wesen der pilgernden Kirche vor. Das erste Kapitel des Schemas greife, so Döpfner, zu kurz, wenn es die Kirche im göttlichen Heilsplan zur Erlösung der Menschen lediglich als Mittel zum Zweck darstelle. Döpfner forderte eine an Paulus und den Kirchenvätern orientierte Sichtweise, wonach der fortdauernde, sich aktualisierende Christus Haupt und Zentrum der ganzen Schöpfung sei.

Döpfner verlangte, das Schema solle Sendung und Auftrag Christi ansprechen, um dann auch auf die Amtsgewalt der Kirche eingehen zu können. Diese müsse von der Dreigliederung der Ämter Christi ausgehen. Zum besseren Verständnis im Zusammenhang mit der Tradition ließ Döpfner einen theologisch-historischen Exkurs folgen.

An den Ausführungen zur Kirchenstruktur in Nr. 3 kritisierte Döpfner, dass die Kirche nicht nur auf Petrus, sondern in gleicher Weise auch auf den Aposteln und deren Nachfolgern erbaut war. Die Bedeutung des Bildes vom Leib als Leib für die Kirche für die Ekklesiologie hielt er für schwer beweisbar, da von Christus selbst das Bild vom (Hochzeits-)Mahl stamme.

Weitere Wortmeldungen Döpfners zum Schema in der zentralen Vorbereitungskommission betrafen (ebenfalls mit Gutachten von Schmaus als Grundlage):

  • im Mai 1962 zu den Kapiteln 3 und 4 über die Bischöfe und den Papst, wobei er sich für die klare Entfaltung der Lehre vom Bischofsamt einsetzte, sowie
  • in der letzten Sitzungsperiode im Juni 1962 zu den Kapiteln 7 und 8 über Lehramt und Gehorsam in der Kirche. In Bezug auf das Lehramt meinte Döpfner, die Kirche müsse mehr auf die Situation der Menschen eingehen, um sie vor Irrlehren zu bewahren. Unter anderem müsse die Heilsverkündung als Aufgabe der Kirche stärker in den Blickpunkt.

Nachdem das Kirchenschema in der zentralen Vorbereitungskommission unter hastigen Umständen zustande gekommen war, verzögerte sich seine Vorlage zu Konzilsbeginn erneut. Der Text lag erst gegen Ende der ersten Sessio vor, was in den zahlreichen Rückmeldungen und einer entsprechend umfangreichen Überarbeitung begründet lag. Statt Sebastian Tromp, Autor der Mystici Corporis-Enzyklika von Papst Pius XII., beauftragte Ottaviani Professor Ugo Lattanzi mit der Ausarbeitung des Schematextes. Nach Konflikten entstand ein Schema, das auf Texten von Lattanzi und Tromp basierte. Gegen Ende der ersten Sitzungsperiode kam es am 1. Dezember 1962 schließlich auf die Tagesordnung.

Das Schema wurde von Döpfner scharf kritisiert. Bereits bei seiner Anmeldung einer Rede zum Kirchenschema am 28. November 1962 kritisierte er dessen wenig organisierte Struktur. So würdigte er zwar die immense Bedeutung von De ecclesia für die Erneuerung des kirchlichen Lebens, die Förderung des ökumenischen Dialogs und die Verabschiedung der anderen Konzilstexte, kritisierte aber die wenig organisierte Struktur des Textes. Argumentativ weist Döpfner auf seine späteren Wortmeldungen zum Thema voraus, während die Zusammenfassung inhaltlich darauf zurückgreift, was Döpfner bereits in der zentralen Vorbereitungskommission gesagt hat. Möglicherweise liegt darin ein Grund, warum Döpfner am nächsten Tag, dem 29. November 1962, das Generalsekretariat bat, seine Rede nicht vor dem 3. Dezember 1962 zu terminieren. In diesem Stadium wurde Döpfner von Otto Semmelroth aufgesucht, der ihm in einem zwanzigminütigen Gespräch die Bedeutung der ausstehenden Schemadebatte bewusst machte. Wie es heißt, habe Döpfner daraufhin ein Non placet als konsequentes Votum gegen das Schema beschlossen.[17][18] Vielleicht hatte er die Zusammenfassung nur „pro forma“ aus der Phase der zentralen Vorbereitungskommission eingeschickt, während nun neue Herausforderungen im Text auftauchten, die berücksichtigt werden mussten. Ein weiterer Grund könnte die zwischenzeitliche Wortmeldung Rahners sein, die Döpfner noch miteinbeziehen wollte. Die Aktenlage erlaubt in dieser Frage nur Mutmaßungen.

Auch Michael Schmaus hielt in seinen allem Anschein nach in aller Eile abgefassten Gutachten zum Kirchenschema dieses für »schwer heilbar«. Schmaus zufolge sei unter anderem zu juridisch (und konzentrierte sich demnach zu sehr auf eine moralisch-sittliche Herleitung des Rechts), orientierte sich zu sehr am päpstlichen Postulat, kümmerte sich zu wenig um aktuelle Probleme und deren Lösung wie der Bestimmung des Verhältnisses der Bischöfe zum Papst, sei nicht ökumenisch ausgerichtet und entsprach auch nicht dem aktuellen Stand von Dogmatik und Exegese.

Schmaus' und Rahners Stellungnahmen zeigt große inhaltliche Übereinstimmungen. Im Prolog und im ersten Kapitel merkte Schmaus zunächst folgende Dinge an:

  • Zunächst wollte er das alte Bundesvolk gleichberechtigt neben dem Volk Gottes des Kirchenschemas wissen; es solle nicht durch Formulierungsschwächen der Eindruck entstehen, das Volk Gottes sollte benachteiligt werden.
  • Zudem stand ihm bei der Kirchengründung Christus zu sehr im Hintergrund und die Vorsteher zu sehr im Vordergrund.
  • Einen militäristischen Wortschatz, der sowohl dem Sprachgebrauch der Moderne als auch der Kirche widerspreche, lehnte er ab.
  • Die einmalige Erlösungstat Christi solle in der Kirche nicht perpetuiert, sondern repräsentiert werden.
  • Ferner mahnte er zur Vorsicht, ob Jesus das Wort ekklesía wirklich gebraucht habe; dies würde eine große Last für die Exegeten bedeuten.
  • Zuletzt kritisierte er den einseitigen Sichtbarkeitsbegriff, da dieser sich nicht aus dem Begriff des mystischen Leibes ableiten lasse.

Döpfner selbst bemängelte am Schema:

  • die Länge,
  • ihr Wirken wie eine scholastische Dissertation,
  • den Mangel an scholastischem Geist,
  • den Mangel an zeitgenössischer Exegese und Dogmatik in Hinblick auf die Ekklesiologie,
  • den Mangel an einer stimmigen Struktur,
  • die Unverbindlichkeit der Inhalte
  • sowie diverse Mängel bezüglich der Lehre.

Dementsprechend betonte Döpfner bei seiner Intervention in der 32. Generalkongregation am 3. Dezember 1962 die grundsätzliche Bedeutung des Schemas und bezeichnete es gar als die Grundlage des Konzils, von dem vieles wie ein Fundament abhänge. Gleichzeitig wies er aber auf die Schwächen des Textes hin. Er vermisste für die Textkonzeption eine zentrale Leitidee, wie er beispielsweise beim Bischofsamt darlegte, das er gerne an seinem Fundament, der ekklesiologischen Idee vom Volk Gottes hergeleitet gesehen hätte. Des Weiteren dachte das Schema die Kirchengründung Döpfners Meinung nach zu juridisch, womit Döpfner sich auf Schmaus' Punkt bezog, Christus sei bei der Kirchengründung zu wenig im Mittelpunkt. Dies wiederum führte Döpfner zu dem Punkt, dass ihm das Kirchenschema insgesamt zu juridisch war. So werde die Kirchengliedschaft lediglich zur rechtlichen Eingliederung in eine äußerliche Gesellschaft. Zu guter Letzt müsse geklärt werden, wann die Lehre eines Konzils als definitiv gelte.

In der folgenden Spezialdebatte zum Bischofsamt konstatierte Döpfner, dessen Lehre »hätte einfacher und zusammenhängender gegeben werden können«[19]. Den Ursprung der bischöflichen Vollmachten sah Döpfner in der Weihe und nicht im jurisdiktionellen Akt der Ernennung durch den Papst. Zudem sah er das Bischofsamt als Dienstamt. Sein insgesamt negatives Fazit platzierte Döpfner rhetorisch geschickt in ein Bekenntnis zum Papsttum sowie zum Ersten Vatikanischen Konzil. Zu guter Letzt votierte er dafür, ein komplett neues Schema zu erarbeiten, da auch umfangreiche Arbeiten am bestehenden Schema nichts bewirken würden.

Döpfners Intervention folgten die Interventionen weiterer Kardinäle wie Montini, Lercaro und Suenens, die sich inhaltlich gegenseitig ergänzten. Der Zeitplan ergab es, dass nach Lercaros Rede die Einrichtung einer Koordinierungskommission verkündet wurde.

Nach der Wahl von Paul VI. wurde das Konzil in der zweiten Sitzungsperiode mit der Diskussion über das Kirchenschema fortgesetzt. Inzwischen war es nach dem Gutachten von Jedin und Hirschmann überarbeitet worden. Die meisten von Döpfners Änderungswünschen an dem Schema waren inzwischen umgesetzt. Döpfner wandte sich an dieser Stelle nun dem Thema Bischöfe und Weiheamt sowie dem Thema Diakonat zu.

Ständig verheiratetes Diakonat

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In Bezug auf das Schema De sacramento ordinis trat Döpfner während der dritten Sitzungsperiode der zentralen Vorbereitungskommission auf Grundlage eines Gutachtens von Klaus Mörsdorf für den ständigen und verheirateten Diakonat ein, das er aus Gründen des Priestermangels für erforderlich hielt. Es bedeutete den Einsatz von Diakonen, der ersten Stufe des Weihesakraments (während der Priester die zweite Stufe darstellt). Auch wenn Döpfner zum Thema Diakonat Mörsdorf' Gutachten zugrunde legte, so gab es dennoch einen erheblichen Unterschied. Während Mörsdorf sich einer Meinung enthält, ob die Einführung eines Diakonats angebracht ist oder nicht, spricht Döpfner sich wiederum deutlich dafür aus. Im Punkt der Niederen Weihen wiederum folgte Döpfner dem Gutachten von Mörsdorf, in dem dieser eine größere Einheitlichkeit in der Gesamtkirche vorschlug; dementsprechend sollten nur diejenigen Niederen Weihen beibehalten werden, die alle kirchlichen Teilgemeinschaften gemeinsam haben. Mörsdorf begrüßte die Einführung eines praktischen Diakonatsjahres, kritisierte aber, dass dieses in gemeinschaftlichem Leben zu absolvieren sein.

In einer ersten Stellungnahme lobte Döpfner das verdienstvolle Unternehmen, sich dieses Themas anzunehmen. Gleichzeitig könne es nur über verheiratete Diakone gelingen, um nicht nur Theorie zu bleiben. Das christliche Volk würde die Unterscheidung zwischen Priestern und Diakonen bald gewohnt sein. In Bezug auf die Niederen Weihen sollten nur die allen Kirchen gemeinsamen Weihestufen erhalten bleiben. Bei der Umsetzung der Weihebedingungen und des Ausbildungsweges plädierte Döpfner für weniger Zentralismus und mehr bischöfliche Autonomie.

In der zentralen Vorbereitungskommission sprachen sich lediglich Döpfner und Alfrink für das Diakonat aus; das Votum fiel insgesamt 29x Placet iuxta modum (soviel wie Ja mit Vorbehalt) sowie 25x Non placet (soviel wie Nein) aus.[20]

Am sechsten Sitzungstag am 26. Januar 1963 konnte Döpfner während der Intersessio mit seinem Gegner Ottaviani einen wichtigen Kompromiss bei der Frage der Einführung des ständig verheirateten Diakonats erreichen. Ottaviani sicherte Döpfner seine Unterstützung für den Fall zu, dass dieser das ständig verheiratete Diakonat vorschlage.

In der 52. Generalkongregation vom 7. Oktober 1963 während der zweiten Sitzungsperiode des Konzils griff Döpfner das Thema wieder auf. Die Grundlage bildete ein auf den Vortag datiertes Gutachten von Karl Rahner, der bereits im Jahr 1962 eine vielfach beachtete Publikation zum Thema veröffentlicht hatte. In dem Text, dem man durch Wortauslassungen und Ähnliches anmerkt, in welcher Eile er entstanden ist, fehlt mindestens eine weitere Seite.

Für Rahner hatte das Diakonat im ersten Abschnitt seines Gutachtens genauso sakramentalen Charakter wie die Bischofsweihe. Ausschlaggebend war für Rahner die Lehre des Trienter Konzils, demzufolge alle Sakramente notwendig sind. Döpfner sah sich genötigt, dem Rest des ersten Abschnitt Rahners die sprachliche Schärfe zu nehmen. Im zweiten Abschnitt seines Gutachtens sah Rahner durch das Diakonat Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft. Im dritten Abschnitt hielt Rahner neue Ausbildungsmöglichkeiten für nicht erforderlich, da es keine neuen Aufgaben gäbe, die diese Einrichtungen unterrichten müssten. Kritisch sah Döpfner den vierten Abschnitt des Gutachtens, in dem Rahner eine Gefahr für den Zölibat verneinte. Dennoch räumt Rahner ein, das Diakonat dürfe kein vollwertiger Ersatz für den Zölibat werden.

Nach einigen Korrekturen übernahm Döpfner Rahners Argumentation für seine Intervention am 7. Oktober 1963. Döpfner hatte hierbei das Beispiel seines Studienfreundes Georg Angermaier vor Augen, der zwar die Berufung zur Seelsorge in sich spürte, sie wegen seiner Heirat aber nicht ausüben konnte.

Mit dem Thema Diakonat packte Döpfner ein brisantes Thema an. Die Konflikte um De ecclesia brachen zwar im Fall der Frage um das Diakonat nicht offen aus, waren aber vorhanden. Um eine Auseinandersetzung wie beim Offenbarungsschema zu vermeiden, sollte beim Thema Diakonat zunächst eine Orientierungsabstimmung durchgeführt werden. Noch vor der Orientierungsabstimmung am 30. Oktober 1963 meldete sich Döpfner mit einer Intervention – ebenfalls zum Kirchenschema, aber speziell zum Thema Berufung zur Heiligkeit und Orden – zu Wort.

Evangelische Räte

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Grundlagen
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Im Rahmen der Dokumente des Kirchenschemas wurde vom 25. bis 31. Oktober 1963 auch das Kapitel über das Heiligtum und die Ordensleute besprochen. Es erwies sich unter anderem als problematisch, in diesem Zusammenhang über den Spezialfall der Ordensleute zu reden, da sie sich durch die Berufung auf die drei evangelischen Räte Armut, Keuschheit und Gehorsam in einer anderen Situation befanden als die Laien in der Welt. Die evangelischen Räte gehen auf Ratschläge zurück, die Jesus Christus laut Matthäus-Evangelium Mt 19,21 (LUT) den Menschen gab, die „vollkommen sein“ wollten. Sie beruhen auf der Lehre und dem Beispiel Christi, sind jedoch keine zwingende Voraussetzung, um das ewige Leben zu erlangen. »Nach allgemeinem Urteil«[21] soll Döpfner zu diesem Thema die gewichtigste Intervention gehalten haben. Bereits Anfang 1963 hatte er in der Koordinierungskommission das Ordensschema betreut und sich gegen den Widerstand von Suenens für die Beibehaltung des Themas im Kirchenschema ausgesprochen.

Für seine Wortmeldung zu den Evangelischen Räten am 29. Oktober 1963 lagen Döpfner zwei Entwürfe des Jesuiten und Ordensspezialisten Friedrich Wulf sowie drei Entwürfe zu einer Neufassung des gesamten Kapitels vor. Döpfner und Wulf setzten hiermit ihre Zusammenarbeit aus der Koordinierungskommission fort.

Im ersten, undatierten Entwurf bemerkte Wulf, dass die Kapitel 4 und 5 des Kirchenschemas zunächst nur von den Personen sprächen, die die evangelischen Räte abgelegt hatten, also zwischen Klerus und Laien unterschieden. Wulf plädierte dafür, zunächst von der Berufung zur Heiligkeit aller Gläubigen zu sprechen. Die Ansicht, man könne Gläubige in Klassifizierungen mit mehr oder weniger Heiligkeit einteilen, hielt er für falsch und nicht mehr zeitgemäß.

Als nächstes regte Wulf an, dass nicht nur Klerus und Laien, sondern auch die Kirchenorden ein eigenes Kapitel im Kirchenschema verdienen würden. Einerseits seien Orden unverzichtbar für das Kirchenleben. Andererseits gingen die Berufungen in die Orden zurück, da diese zu abgeschieden lebten. Wulf sprach sich für eine Restauration des Ordenslebens aus, das sich der Tradition verpflichten und sich gleichzeitig den aktuellen Herausforderungen der Welt stellen sollte. Es sollten weniger die asketischen Aspekte der evangelischen Räte im Vordergrund stehen. Die junge Generation der Ordensinteressierten habe vielmehr eine Begründung im Evangelium und im Erlösungsmysterium im Blick.

Hier ergab sich für Wulf, dass Kirche nicht nur Instrument zur Heilsvermittlung des Einzelnen, sondern eine heilige Gemeinschaft sei; in dieser zeuge der Einzelne von Christus und seinem Gottesreich. Dies gäbe der Berufung zu den Räten eschatologischen Charakter.

Für Wulf würde die Bedeutung der evangelischen Räte für das christliche Leben durch eine Rückführung auf das Mysterium der Kirche nicht nur bewahrt werden, sondern auch voller und tiefer hervorgehen. Mit dieser Grundlage schlug er vor, zwischen der Heiligkeit, die mit der Taufe zuteil wird, und der Heiligkeit, die sich nach der Taufe entfaltet, zu unterscheiden. Sodann müssten die Räte auf Christus, sein Leben und seine Sendung zurückgehen. In diesem Zusammenhang müsste die Verbindung zwischen dem eschatologischen und dem asketischen Sinn der Räte konkretisiert werden. Der Text ging bereits auf einige Vorstellungen Döpfners ein. Dennoch fügte Döpfner im Text noch einige Ergänzungen an.

Im zweiten Entwurf Wulfs wurde unter anderem eine Einleitung mit Döpfners grundsätzlichem Lob für das Schema ergänzt. Eine zweite Ergänzung sah es für die evangelischen Räte als vorteilhaft an, die Berufung zur Heiligkeit in Christus vom ganzen Volk Gottes her zu sehen. Der Abschnitt des ersten Entwurfs, der die Frage des modernen Menschen nach Sinn und Zweck der evangelischen Räte behandelte, wurde straffer formuliert. Döpfner widmete sein großes Augenmerk dem Schluss des Textes, in dem er konstatierte, »wie das traditionelle asketische Verständnis der evangelischen Räte aus deren ekklesiologischen Verständnis hervorgehe[n]«[22].

In Döpfners Akten befindet sich ein auf den 27. Oktober 1963 datiertes und als „Handexemplar“ gekennzeichnetes Redemanuskript aus der 57. Generalkongregation. Demzufolge hielt sich Döpfner bei seiner Intervention sehr eng und oftmals wortwörtlich an Wulfs zweiten Entwurf. Im zweiten Hauptteil seiner Intervention griff Döpfner auf Wulfs ersten Entwurf sowie sein „Summarium“ für die Anmeldung seiner Rede zurück. Dieser zweite Hauptteil der Intervention behandelte die in Wulfs erstem Entwurf sowie dem „Summarium“ enthaltenen Verbesserungsvorschläge.

Neben dem Kapitel 4 des Kirchenschemas stand auch das Schema über die Bischöfe auf der Tagesordnung dieser Sitzungsperiode des Konzils. Beide Texte waren seit der Intersessio aufs engste mit dem Namen Döpfner verbunden.

Bischöfe

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Am 27. Januar 1963, dem siebten und letzten Tag der Koordinierungskommission, stellte Döpfner die Fassung des Bischofsschemas De episcopis mit drei Abschnitten vor, und zwar

  • über die Beziehung der Bischöfe zur Kurie
  • über die Weihbischöfe und Koadjutoren, über den Rücktritt eines Bischofs und
  • über die Bischofskonferenzen.

Zu Döpfners Einlassungen gehörte der Vorschlag, die bischöflichen Vollmachten in ihrer Gesamtheit an das Amt zu knüpfen. Der Papst wäre erst für Fragen zur Wahrung des kirchlichen Allgemeinwohls zuständig gewesen. Weiterhin schlug er vor, den Abschnitt über den Rücktritt der Bischöfe zu mäßigen oder gar ganz wegzulassen, wenn eine Beratung auf dem Konzil zuviel Konfliktpotenzial erwarten ließ.

Nach der ersten Sitzungsperiode der Koordinierungskommission bearbeitete eine Rumpfkommission der Mitglieder aus Rom und Umgebung unter Präsident Paolo Marella Döpfners Bischofsschemata, wo sie auf Marellas Widerstand stießen. Döpfner gab daraufhin am 22. Februar 1963 weitere Verbesserungsvorschläge. Auf diese Weise übte er subtil seine Begleiterfunktion aus, wies aber explizit daraufhin, dass er die Verbesserungsvorschläge auf Grundlage seiner Autorität und Kompetenz einreichte, die allen Konzilsvätern zuständen. In der zweiten Sitzungsperiode der Koordinierungskommission lobte Döpfner am 26. März 1963 zahlreiche Verbesserungen an De episcopis und empfahl die direkte Übersendung an die Konzilsväter.

Döpfners Intervention zum Bischofsschema fand gerade erst zwei Wochen nach der Orientierungsabstimmung über zentrale Fragen des Kirschenschemas De ecclesia wie die amtstheologisch-ekklesiologische Klärung der Bischofsweihe und des Bischofsamts, die Klärung des Verhältnisses der Bischöfe sowohl untereinander als auch zum Papst sowie die Frage über die Einrichtung des ständigen verheirateten Diakonats statt. Der Widerstand durch Kurienkardinal Pericle Felici verzögerte den Erarbeitungsprozess der Propositiones unter der Leitung der Moderatoren Döpfner, Lercaro und Suenens in Zusammenarbeit mit Giuseppe Dossetti und Carlo Colombo, so dass eine für Mitte Oktober geplante Abstimmung erst am 30. Oktober stattfinden konnte.

Die Abstimmung machte den überwältigenden Wunsch der Konzilsväter deutlich, die Sakramentalität der Bischofsweihe mit daraus hervorgehenden bischöflichen Vollmachten zu bestimmen. Dies wiederum bedeutete für die Weihbischöfe dogmatisch eine Begegnung mit den residierenden Bischöfen auf Augenhöhe als Gegensatz zum Funktionsträger für bestimmte Akte in Abhängigkeit und Unterordnung zum Generalvikar. In diesem Zusammenhang kam es bei der Diskussion von De episcopis im Oktober und November 1963 während der zweiten Sitzungsperiode des Konzils zu Zweifeln, inwieweit der Rang eines Weihbischofs berechtigt war. Es kam zu einem Eklat, als der als Peritus referierende Mörsdorf keine biblisch-dogmatische Begründung für das Amt des Weihbischofs finden konnte und wollte.[23][24] Die Ortsbischöfe ernteten für ihre kritische Haltung in dieser Frage deutlichen Widerspruch von ihren Weihbischöfen.

Zu Döpfners entsprechenden Intervention am 11. November 1963 existieren keine schriftlichen Vorarbeiten in seinem Nachlass, was in dem zusätzlichen Arbeitsaufwand durch sein Moderatorenamt begründet sein könnte. Es existiert lediglich ein Redemanuskript mit zahlreichen handschriftlichen Bearbeitungen, was auf eine kurzfristige Überarbeitung hindeuten könnte.

Gleich zu Beginn seiner Intervention in der 64. Generalkongregation stellte Döpfner zunächst fest, dass eine Ortskirche nur einen einzigen Hirten haben könne, schloss aber Titularbischöfe ohne eigene Herde nicht aus.

Es folgte ein Einschub, in dem er das Vorgehen der Moderatoren im Zusammenhang mit der Abstimmung mit der Geschäftsordnung verteidigte, wonach den Moderatoren die Leitung des Konzils zukäme. Die Zeit der Abstimmungsverschiebung erklärte er, um die Zweifel der Kritiker zu zerstreuen, als Zeit der Prüfung und Erwägung der berechtigten Fragen.[25]

Als nächstes schlug Döpfner vor, Weihbischöfe beispielsweise mit der Klerusausbildung, dem Personalwesen und dem Seelsorgeamt zu betrauen. Beispielsweise durch den Einsatz des Weihbischofs als Generalvikar könne ein Status als „Neben-Bischof“ verhindert werden.

Dies war in der zweiten Sitzungsperiode des Konzils Döpfners letzte Wortmeldung, obwohl das Schema De oecumenismo unter anderem über das Verhältnis zum Judentum und zur Religionsfreiheit weiteres Konfliktpotential beinhaltete. Auch dies könnte in Döpfners Beanspruchung durch sein Moderatorenamt begründet liegen.

Ergänzung eines Marienkapitels

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Die Mariendarstellung Sixtinische Madonna (um 1512/13) von Raffael (1483–1520)

Zu Beginn der dritten Sitzungsperiode des Konzils im September 1964 stand mit der möglichen Ergänzung eines Marienkapitels zum Kirchenschema ein brisantes Thema an.

Die erste Kontroverse drehte sich bereits um die Frage, ob der Text über Maria als achtes Kapitel des Kirchenschemas oder als eigenständiges Dokument über Mariologie und Marienverehrung veröffentlicht werden sollte. Bereits während der zweiten Sitzungsperiode hatte sich eine knappe Mehrheit von 1114 zu 1074 Stimmen für eine Einfügung des Textes in die Kirchenkonstitution ausgesprochen. Die Befürworter eines eigenen Mariendokumentes argumentierten, die Einarbeitung in die Kirchenkonstitution würde die Aufgabe der Mutter Jesu bei der Erlösung unzulässigerweise nur auf den Zusammenhang mit der Kirche beschränken. Jene, die den Text in die Kirchenkonstitution einarbeiten wollten, meinten hingegen, Maria stelle als erste Glaubende den Typus der Kirche dar. Die persönlichen Privilegien Mariens dienten, so die Argumentation, dem Nutzen der Kirche.

In der dritten Sitzungsperiode wurde vom 16. bis 18. September 1964 schließlich der eigentliche Entwurf diskutiert.

Zahlreiche konservative Konzilsväter befürworteten eine Darstellung Mariens als Heilsmittlerin oder Erlöserin. Eine Abstimmung über die Ergänzung eines Marienkapitels endete unentschieden. Döpfner teilte die Meinung von Kardinal Frings, sich bei der Formulierung des Marienkapitels inhaltlich auf die Schnittmenge beider Positionen zu beschränken. Karl Rahner entwickelte hierauf einen Entwurf, der von Gruber durchgesehen wurde. In Döpfners Konzilsnachlass ist zu einer Marienintervention ein sehr disparates Entwurfsmaterial erhalten, das durch die verschiedenfarbigen Schreibgeräte seiner Bearbeiter optisch auffällt.

Dem Entwurf zufolge solle

  • erstens die Rolle Mariens mehr vom mystischen Leib her betrachtet werden,
  • zweitens vom ökumenischen Standpunkt her die Heilige Schrift deutlicher berücksichtigt werden,
  • drittens im Abschnitt über das Alte Testament das biblische Bild von der Jungfrau Israel angewandt werden,
  • viertens die Marginalisierung der Fleischwerdung Mariens und Christi vermieden werden,
  • sowie fünftens Maria als Glaubende wie auch als Pilgernde angesehen werden.

In der 81. Generalkongregation am 16. September 1964 hielt sich Döpfner mit lediglich zwei Abweichungen an Rahners Entwurf.

Ordensleute

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Döpfners Intervention in der Debatte vom 10. bis zum 12. November 1964 während der dritten Sitzungsperiode des Konzils betraf das Ordensschema. Norman Tanner zufolge lag die Kürze der Diskussion im Döpfnerplan begründet, um das Konzil nicht unnötig in die Länge zu ziehen.[26] Das erste dieser kurzen Dokumente, das vom 13. bis zum 15. Oktober 1964 verhandelte Priesterschema, sei ein wichtiger erster »Test für die anderen kurzen Schemata«[27] gewesen. Das Ordensschema lag vielen Konzilsvätern mit Ordenshintergrund zu Recht am Herzen, die in der Debatte zu Recht vortrugen, dass angesichts der Bedeutung von Mönchtum und Ordenswesen sowie der etwa zwei Millionen Ordensleuten neben dem Laienschema auch ein Ordensschema wünschenswert sei. Zudem war die Abfassung eines solchen Schemas in der ersten Intersession auch definitiv beschlossen worden.

Neben der zu juridischen und zu trockenen Sprache hatte der Entwurf für Döpfner drei große Hauptkritikpunkte:[28]

  • mangelhafte Berücksichtigung von Schrift und Liturgie,
  • unzeitgemäße Darlegung der evangelischen Räte und
  • die unbefriedigende Bestimmung des Verhältnisses zwischen Ordensleuten und moderner Welt.

Laut einem Gutachten von Wulf, der sich spätestens in der ersten Interesessio für Döpfner unentbehrlich gemacht sowie durch seine Mitarbeit an den Priesterschemata Döpfners Vetrauen gewonnen hatte, wurde das Schema der Bedeutung der Orden sowie der Erwartung der Ordensleute nicht gerecht. Trotz viel Nützlichem im Schema treffe dieses »nicht genügend den Nerv der Schwierigkeiten«[29].

In der 120. Generalkongregation am 11. November 1964 ging Döpfner selber mit gutem Beispiel voran und folgte seinem eigenen Motto, sich kurz zu fassen, um auch andere Konzilsväter zu Wort kommen zu lassen. In seiner Intervention trat er für eine Erneuerung des spirituellen Lebens und eine Berücksichtigung der modernen Zeitumstände ein und sprach die Verwirklichung des Armutsgelübdes an. Die Orden sollten sich nicht vor der Welt verschließen. Auch vertieftere Studien für den Ordensklerus seien wichtig für eine Erneuerung des Ordenslebens. Döpfners Bemühungen für das Schema, das er in der Koordinierungskommission zu betreuen hatte, zeigten nur begrenzte Wirkung.

Reaktion der evangelischen Kirche

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An dieser Stelle gebietet es sich wahrscheinlich, auf die Kritik der – gerade der deutschen – evangelischen Kirche an der Kirchenkonstitution hinzuweisen. Einer der Kernkritikpunkte lautete, die katholische Kirche würde sich im Verhältnis des einzelnen Menschen zu Gott in einem derartigen Maße dazwischenschalten, dass der einzelne Christ in seinem Glauben keinen direkten Kontakt zu Gott mehr hat, sondern als einer von vielen in der großen Masse aller Gläubigen quasi untergeht. Leider würde es wahrscheinlich den Rahmen dieses Wikibooks sprengen, auf diesen Aspekt vollumfänglich einzugehen. Wer diesen Aspekt vertiefen möchte, findet beispielsweise in dem im Literaturverzeichnis genannten Buchtitel Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte – Verlauf – Ergebnisse – Wirkungsgeschichte von Otto Hermann Pesch, S. 196–204, eine Anlaufstelle.

Ökumene

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Im Kapitel über Döpfners Consilia et Vota war bereits vom Exposé des Schweizer Kirchenhistorikers und Ökumenikers Otto Karrer die Rede. Am 30. März 1959, dem Ostermontag des Jahres, versandte er unter anderem an Döpfner, Joseph Wendel (Erzbischof von Münschen und Freising), Franz König (Erzbischof von Wien), Giovanni Battista Montini, Joseph Frings und einige andere Persönlichkeiten, die sich später als einflussreich für das Konzil erweisen sollten, den bereits im Consilia et Vota-Kapitel angedeuteten Entwurf unter anderem »mit Gedanken und Anregungen im Hinblick auf das Ökumenische Konzil und auf zu erhoffende offizielle Besprechungen mit Vertretern reformatorische Gemeinschaften«[30]

In dem Exposé drückt sich die Hoffnung aus, die damals der Begriff Ökumenisches Konzil im Hinblick auf eine Einigung der gespaltenen Christenheit weckte. Doch ist in diesem Zusammenhang zu ergänzen, dass Papst Johannes XXIII. damit keine Wiedervereinigung der einzelnen Kirchen im Sinn hatte, sondern ein Konzil der Gesamtkirche, die nach eigenem Verständnis als einzige nach all den Spaltungen als die wahre Kirche Jesu Christi übriggeblieben ist – also die römisch-katholische Kirche. Ihm war bewusst, dass – im Gegensatz zu früheren Konzilen – diesmal eine mögliche Einigung in weiter Ferne lag – auch wenn dies für ihn kein Nebenthema war. Dennoch verzichtete er zur Lösung des Problems auf eine offizielle Einladung an die getrennten Kirchen, sondern lud sie lediglich zur Entsendung formeller Beobachter zum Konzil ein. Dies verpflichtete beide Seiten zu nichts, gab den getrennten Kirchen aber dennoch die Möglichkeit zur Teilnahme am Konzil.

Um die ökumenischen Beziehungen der einzelnen Kirchen untereinander zu fördern, gründete Papst Johannes XXIII. das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen, kurz Einheitssekretariat genannt. Zum Leiter des Einheitssekretariats berief er den Jesuiten Augustin Bea, der gleichzeitig in den Kardinalsstand erhoben wurde.

Das Exposé Otto Karres behandelt folgende vier Themen:

  • Ostkirche,
  • Protestantismus,
  • die gemeinsamen Problematiken beider Konfessionen, sowie
  • einen selbstreflexiven Blick auf die eigenen innerkirchlichen Probleme.

In Bezug auf die Ostkirche suchte Karrer im römisch-katholischen Papsttum Anknüpfungspunkte für die orthodoxe Kirche. Die konfessionellen Unterschiede seien eher moralischer als theologischer Natur, was ein Papstamt als »oberstes Schlichtungsamt um der Einheit willen«[31] ermöglichen würde. Wie beim Kirchenvater Johannes Chrysostomos (auch: Johannes von Antiochia) sei das Volk das Pleroma, also der gottheitliche Sitz, des Bischofs, mit ihm eine Einheit und damit auch eine Einheit mit dem Oberhirten bildet.

In Bezug auf den Protestantismus machten Karrer zufolge die päpstliche Lehrautorität und die jüngsten Dogmatisierungen eine Einheit problematisch. Karrer dachte dabei an die jüngste Dogmatisierung der Leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel im Jahr 1950 durch Papst Pius XII. Da die Dogmen wegen Ausgrenzung der Ostkirchen bei Ex-Cathedra-Entscheidungene eine päpstliche Autokratie begünstigten, sei das Erste Vatikanische Konzil zu ergänzen und die Rolle des Episkopats näher zu beschreiben.

Im Zusammenhang mit den Problematiken zwischen beiden Konfessionen erschien Karrer eine Union zwischen beiden wegen der Vielgestaltigkeit des Protestantismus als unmöglich. Ein Kennenlernen sei wichtig, denn eine protestantische Annäherung dürfe keine Unterordnung gegenüber dem Hl. Stuhl bedeuten. Die Katholiken dürften ihre Mitschuld an den Spaltungen nicht leugnen. Döpfner hob diese Stelle im Manuskript besonders hervor. Beide Konfessionen führten Quellwasser des Lebens mit sich, dessen gemeinsamer Ursprung jedoch in der Urkirche zu suchen sei. Karrer befürwortete Einigungsbestrebungen an einem runden Tisch; gleichzeitig warnte er vor einer einseitigen Annäherung an die orthodoxen Kirchen.

In Bezug auf die innerkirchlichen Probleme ging Karrer auf die konkreten zu erwartenden Reformen ein und in diesem Zusammenhang auf Themen wie das Episkopat und die apostolische Liturgie. Zudem übte er Kritik unter anderem an Ablasshandel und Vatikanbürokratie und mahnte die Rolle des Sanctum Officium an.

Grundlage für Döpfners spätere Consilia et Vota wurden Karrers Exposé, Ausführungen von Pater Herbert Roth SJ mit dem Titel Fragen an die Kirche sowie Döpfners eigene Notizen zum Konzil. In der Zwischenzeit erhob der Paderborner Erzbischof Lorenz Jaeger gegen Karrers Exposé. Dennoch folgte Döpfner Karrers Vorlage.

Döpfner griff das Thema Ökumene im Döpfnerplan wieder auf, den er im Juni 1963 für den neu gewählten Papst Paul VI. ausarbeitete. Dort bezeichnete er als eines seiner wichtigsten Postulate die ökumenischen Aufgeschlossenheit. In einem im ersten Entwurf enthaltenen, später aber wieder gestrichenen Satz bezog er auch das Judentum, den Islam und den Hinduismus mit ein.

Döpfner lag das Thema Ökumene persönlich sehr am Herzen. Im Jahr 1953, während seiner Amtszeit als Bischof von Würzburg, hatte er mit dem Fall Ochsenfurt für deutschlandweite Aufmerksamkeit gesorgt. Hierbei ging es um die Teilnahme des evangelischen Dekans Wilhelm Schwinn bei der Einweihung der Zuckerfabrik im unterfränkischen Ochsenfurt. Auf Grund der katholischen Mehrheit in der Region behielt sich Döpfner die liturgische Segnung der Zuckerfabrik vor. Als Döpfner in Ochsenfurt von der Teilnahme des evangelischen Dekans erfuhr, weigerte er sich, die Segnung gemeinsam mit ihm durchzuführen. Der Fall Ochsenfurt rief großen Unmut in der Bevölkerung hervor und zog diplomatische Kreise, da sogar Bundeskanzler Konrad Adenauer den in diplomatischen Krisen erfahrenen Ministerialdirektor Dr. Globke vom Bonner Bundeskanzleramt als Vermittler entsenden musste. Im Nachhinein betrachtet entstand der Fall Ochsenfurt durch eine Abstimmungspanne.[32][33][34] Demnach wollte Dekan Schwinn an der Segnung lediglich in Zivil teilnehmen, wie er es bereits bei der Grundsteinlegung der Zuckerfabrik im Jahr 1951 getan hatte. Bei der Einweihung im Jahr 1953 kam es diesbezüglich zwischen dem Direktor der Zuckerfabrik sowie dem Ochsenfurter Geistlichen Josef Braun zu einer Kommunikationspanne. Döpfner trat sogleich mit Dekan Schwinn in Verbindung, um sich mit ihm zu versöhnen. Wie Agathe Schwinn, die Tochter von Dekan Wilhelm Schwinn, im Jahr 2014 erklärte, tat der Vorfall der Freundschaft zwischen beiden Männern keinen Abbruch.[35] Wie Kirchenhistoriker Klaus Wittstadt ausführt, kann man nicht davon ausgehen, Döpfner sei gegen die Ökumene gewesen.[36] Dies habe Döpfner, wie auch Stephan Mokry ausführt, in verschiedenen Predigten deutlich gemacht.[37] Während seiner Amtszeit als Bischof von Berlin legte Döpfner Wert auf gute Beziehungen zu seinem evangelischen Bischofskollegen Otto Dibelius.

Offenbarungsschema De fontibus revelationis

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Hans Speckart: Die Bekehrung des Saulus auf dem Weg nach Damaskus, zwischen 1570 und 1577

Grundlagen

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Das Offenbarungsschema gehörte zu den wichtigsten, aber auch umstrittensten Vorlagen des Konzils. Um die Kontroversen um die Vorlage während des Konzilsverlaufs besser zu verstehen, müssen wir noch etwas auf die Vorgeschichte speziell zum Thema Offenbarung, Schrift, Schriftauslegung (Exegese), Lehramt und Tradition zurückblicken.

An und für sich hatte das Erste Vatikanische Konzil über die Dogmatische Konstitution Dei Filius (lat.: Gottes Sohn) bereits alles zum Thema Offenbarung gesagt. Unklarheiten ergaben sich jedoch aus den Diskussionen in den Jahrzehnten zwischen Modernismus-Streit und Zweitem Vatikanischen Konzil. Kernpunkt war die Berechtigung der so genannten historisch-kritischen Methode in der Bibelauslegung. Im Fall ihrer Verurteilung hätten die blockierenden Folgen des Modernismus-Streits zurückgenommen werden können. Eine Zulassung der historisch-kritischen Methode stellte die Frage nach der Heilswahrheit und ihrer Weitergabe durch die Kirche ganz neu, da eine historisch-kritische Methode dann auch auf die kirchliche Lehrverkündigung angewendet werden müsste. An diesem Punkt entspann sich eine Konfliktsituation zwischen Schrift, Tradition, Exegese und Lehramt, was zu Einschränkungen der theologischen Forschung führte.

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts gehörte die tägliche Bibellektüre zum normalen Alltag im Leben der normalen Bevölkerung bis hin zur Jugend. Dabei galt es als selbstverständlich, die Bibel immer im Sinne der Kirche zu verstehen; kritische Zweifel in dieser Hinsicht gab es höchstens in Fachkreisen. An dieser Stelle hatte es die historisch-kritische Methode schwer, weil die päpstliche Bibelkommission genau vorgab, was nicht gelehrt werden durfte. Ein Schritt zur Befreiung der historisch-kritischen Methode erfolgte im Jahr 1943 durch Papst Pius XII. in dessen Enzyklika Divino afflante Spiritu (lat.: Durch Eingebung göttlichen Geistes), in der er zur Anwendung der historisch-kritischen Methode – allerdings nur mit Einschränkungen – aufforderte.

Ein weiterer Aspekt ist der Begriff der Tradition im Beziehungsdreieck aus Tradition, Schrift und Offenbarung. Im 19. Jahrhundert verstand die katholische Tübinger Schule Tradition als organisches Geschehen, das auf aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen eingeht und dank des Heiligen Geistes dennoch beim unveräußerlichen Ursprung bleibt. Dies führte dazu, dass man sich von der sola scriptura (lat.: Allein die Schrift) der Reformation immer mehr entfernte und sich lediglich auf die Heilige Schrift stützte. Wichtige Marksteine dieser Entwicklung waren im Jahr 1854 das Dogma der Unbefleckten Empfängnis durch Papst Pius IX. sowie im Jahr 1950 das Dogma der Leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel durch Papst Pius XII., von denen im einführenden Teil dieses Wikibooks bereits die Rede war. In diesem Gegensatz zwischen sola scriptura einerseits und der lebendigen Tradition andererseits sah Joseph Ratzinger einen Berührungspunkt, der die Diskussion zum Thema antreiben sollte: In der Frage nach »der Tradition« hatte eine Verlagerung von der Frage nach Inhalten zur Frage nach den Kriterien der kirchlichen Lehre stattgefunden.

Während der zweiten Sitzungsperiode der zentralen Vorbereitungskommission wurde am 10. November 1961 über eine Textvorlage von Kardinal Alfredo Ottaviani über die Quellen der Offenbarung (De fontibus revelationis; lat.: Über die Quellen der Offenbarung) diskutiert. In dieser Textvorlage vertrat Kardinal Ottaviani in der Frage nach dem Verhältnis zwischen Schrift und Tradition die Meinung, dass zur Erkenntnis von Offenbarungsinhalten die Tradition genauso wie die Schrift genüge. Dies würde nach Einschätzung von Karim Schelkens die Bedeutung der Heiligen Schrift wie auch ihrer Exegese herabsetzen; dem Schema zufolge könne sich die Offenbarung im Geiste des Ersten Vatikanischen Konzils in satzhafte Wahrheiten fassen lassen, wobei der in Christus geschehene Offenbarungsanteil vernachlässigt wäre.[38] Kardinal König sprach sich unter anderem einerseits für eine stärkere Betonung der Heiligen Schrift aus und kritisierte andererseits die Skepsis des Heiligen Offiziums der modernen Bibelexegese gegenüber. Diese bräuchte stattdessen jetzt im Konzil Unterstützung.

Im Folgenden äußerte sich Döpfner auf einer Grundlage von Dogmatiker Michael Schmaus zum Thema. Als Mitglied von De fontibus (lat.: Über die Quellen), der entsprechenden Unterkommission der Theologischen Kommission, war er mit der Entstehungsgeschichte der Vorlage engstens vertraut. Diese erschien ihm aus sich heraus wenig verständlich, weil »zu knapp«[39] Ferner mache die Vorlage »vielfach den Eindruck eines Lehrbuchs«[40]. Dennoch berücksichtige die Vorlage das Verkündigungsmoment ganz im Sinne der von Papst Johannes XXIII. geforderten pastoralen Zielsetzung des Konzils.[41]

Döpfner lobte zunächst den Wert der beim Schema geleisteten Arbeit, fügte aber sogleich seinen Wunsch nach ausgezeichneten Exegeten hinzu, die sich einerseits mit der Materie auskennen und andererseits in der Kirche wohlfühlen sollten. Dies begründete er mit der Verkündigung und Liturgie, also der pastoral wichtigen Wertschätzung des Wortes Gottes. Jedoch könne es in der Praxis bei Verständnis und Auslegung der Schrift zu Problemen kommen; bei Exegeten, Amtsträgern sowie Laien gäbe es große Erschütterungen des Glaubens. Da hier der Text nicht genügend Hilfestellung biete, fügte Döpfner Verbesserungen an:

Döpfner widersprach der Feststellung des Textes, die Offenbarungen der Schrift könnten ausschließlich durch die Tradition verstanden werden; der gewöhnlichen Erfahrung nach könnten sowohl Exegeten als auch Laien dies auch ohne Tradition. Döpfner zufolge sei immer zu hinterfragen, wie das lebendige Lehramt der Kirche selbst zu seinem Verständnis der Offenbarung gelange, vor allem jener Offenbarung, die höchstens indirekt in der Schrift enthalten sei. Dies geschehe weniger durch direkte Geistesinspiration statt vielmehr durch Theologen, deren Methoden auch das Lehramt nutzen solle.

Für die Nummern 20 bis 22 der Vorlage in Bezug auf die Irrtumslosigkeit der Schrift, deren Probleme seiner Meinung nach den Exegeten und deren Kritikpunkten viel Angriffsfläche boten, schlug Döpfner mehrere Präzisierungen im Text vor, die die historisch-kritische Methode der Exegese auch im Lehramt berücksichtigen.

In Bezug auf Nr. 28 der Vorlage, die eine Erkenntnis durch Theologen wie Nichttheologen generell verneint, wollte Döpfner diese Erkenntnis auf die authentische Auslegung beschränken.

Zum Schluss mahnte er – da sich wahrscheinlich auch andere Kommissionen als die Theologische Kommission mit der Schrift beschäftigten – die Übereinstimmung aller Schemata in Bezug auf die Bedeutung der Heiligen Schrift an. Dadurch sprach er die Beschwerden seiner deutschen Amtskollegen Stohr, Keller und Jaeger an, die schon im Frühjahr 1961 den schlechten Austausch der Kommissionen untereinander und speziell mit der Theologischen Kommission beklagt hatten.

Nach Döpfners Wortmeldung kam es durch Augustin Beas Stellungnahme zum Schema sowie Ottavianis rechtfertigende Einwürfe zu einem der denkwürdigsten Rededuelle in der Vorbereitungszeit. Durch die Redebeiträge der beiden Kontrahenten zeigten sich klare Grenzlinien unter den Teilnehmern, die auch im Abstimmungsergebnis deutlich wurden. Da Döpfner die Trauerfeierlichkeiten für den überraschend verstorbenen Münsteraner Bischof Michael Keller leitete und daher nicht an der zweiten Kommissions-Sessio teilnehmen konnte, erstatteten ihm Abtprimus P. Benno Gut OSB sowie zwei Tage später Augustin Bea Bericht. Beide hielten die Sitzungsergebnisse für wenig zufriedenstellend. Bea zufolge wurde mit großer Mehrheit eine Neubearbeitung gefordert, während Gut die Abstimmung mit Blick auf den Konflikt zwischen Bea und Ottaviani für alles andere als klar hielt. Döpfner reagierte dankbar auf Beas Angebot, ihm bei einem Dokument zum Wort Gottes behilflich zu sein, das für eine bessere exegetische Grundlage sorgen sollte.

Giuseppe Roggieri zieht für die Diskussion um das Offenbarungsschema in der ersten Sitzungsperiode einen Bogen zwischen den so unterschiedlichen Diskussionsverläufen um das Liturgieschema einerseits und das Offenbarungsschema andererseits. Die Diskussion um das Liturgieschema hätte demnach eine »pastoral-innovative Vorbereitungsrolle«[42] gehabt; der große Zusammenstoß wäre nur aufgeschoben gewesen.

Auf der ersten Anima-Konferenz am 10. Oktober 1962 kurz vor der Eröffnung der Kirchenversammlung lieferte Joseph Ratzinger eine Fundamentalkritik am Schema, wobei er sich nicht von konziliären Autoritäten schrecken ließ, sondern sich ausschließlich auf Sachargumente bezog. Nach Ansicht von Kirchenhistoriker Hubert Jedin war bei Döpfner in den zwei Wochen vor Beginn der Debatte am 14. November 1962 der Bann für eine mögliche Ablehnung des Textes gebrochen.[43] Auf der Debatte selbst vom 14. bis zum 21. November 1962 zeigte sich die Skepsis dem Schema gegenüber »wegen seines neuscholastischen Offenbarungs- und Traditionsbegriffs, seines supranaturalistischen Inspirationsverständnis sowie seiner ablehnenden Haltung gegenüber der modernen Bibelwissenschaft«[44].

In der ersten Sitzungsperiode des Konzils empfohlen Joseph Ratzinger und Karl Rahner, das umstrittene Offenbarungsschema zu verwerfen, und wurden mit einem neuen Entwurf beauftragt. Döpfner hielt sich in dieser Phase der Diskussion zurück, vielleicht, weil er diesen Part bei Ratzinger und Rahner in guten Händen wusste, vielleicht, weil er bereits in der zentralen Vorbereitungskommission ausführlich Kritik geübt hatte. Stattdessen konzentrierte er sich zu diesem Zeitpunkt darauf, die Theologische Kommission (und damit auch unverhohlen Ottaviani) für ihre Ignoranz gegenüber den Änderungswünschen im Zusammenhang mit dem Schema zu kritisieren. Bereits in der zentralen Vorbereitungskommission sei ein einseitiger Einfluss spürbar gewesen. Auf einem beigefügten Notizzettel im in den Acta Synodalia überlieferten Manuskript ist Döpfners Vorwurf der Weltfremdheit enthalten. Der Kommission sei die Reinheit des Glaubens und damit die Gefahr von Irrtümern wichtiger als die praktischen Probleme und Schwierigkeiten der Theologen, Pfarrer, Alumnen und Gläubigen. Erfolgreich wies er daraufhin, dass es besser sei, ein unausgegorenes Schema abzulehnen und mit einem neuen Ausgangspunkt einen Konsens zu erzielen. Der angegriffene Ottaviani konterte, Döpfner habe nicht mit Absicht, sondern lediglich aus Unkenntnis falsche Informationen gestreut, und bestritt die von Döpfner behauptete Möglichkeit, Schemata abzulehnen. Es stärkte Döpfner und seinen Gleichgesinnten den Rücken, als der zum Präsidium gehörende Erzbischof von Sydney, Norman Thomas Gilroy, von einem Konzilsvater darum gebeten wurde, auf can. 33, Abschnitt 1, hinzuweisen, das jedem Teilnehmer das Recht einräumte, für die Annahme oder Ablehnung eines Schemas zu stimmen, woraufhin Gilroy insistierte: »Ich lenke die Aufmerksamkeit auf das Wort Ablehnung[45] Die Abstimmung am 20. November 1962 erbrachte nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit für einen Abbruch des Schemas, so dass Papst Johannes XXIII. eine gemischte Kommission unter der Leitung der Kardinäle Bea und Ottaviani mit einer Neufassung des Schemas beauftragte.

In der Neuaufnahme der Diskussion um das Offenbarungsschema in der dritten Sitzungsperiode des Konzils kam Ratzinger am 28. September 1963 laut Döpfners Notizen zu dem Schluss, dass auf Grund des Offenbarungsverständnisses im Schema die Frage, ob die Heilige Schrift alles für das Heil Notwendige beinhalte, überholt sei. Döpfners Notizen zufolge hat er damit anscheinend eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Periti bereinigt, nachdem Schmaus eine diesbezügliche Formulierung immer noch für missverständlich gehalten hatte.[46] Die deutschen und die skandinavischen Bischöfe betrauten Döpfner mit einer Wortmeldung zum Schema. In den Augen der Periti war es durch seine eindeutigen Verbesserungen besonders zur Frage des Wesens der Offenbarung, der Heiligen Schrift, der Tradition und zur Rolle der Schrift im Leben der Kirche im Vergleich zum vorherigen Schema in genere (lat.: im Allgemeinen) zustimmungswürdig. In den über 20 Emendationes genannten Verbesserungsvorschlägen am Ende des Textes fügte Gruber Markierungen hinzu, mit denen im Nachhinein nachvollzogen werden konnte, inwieweit die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden. Mit 9 Emendationes wurde knapp die Hälfte nicht berücksichtigt, sechs nur zum Teil und zwei sollten eventuell nochmals hervorgebracht werden.

In der 91. Generalkongregation am 30. September 1964 lobte Döpfner das Schema, welches das Wesen der Offenbarung nun deutlicher ausführte. Ebenso lobte Döpfner die Abschnitte zur Bestimmung des Verhältnisses zur Schrift und Tradition, das nach all den Streitigkeiten nun »genau und fruchtbar beschrieben werden«[47] könne. Im zweiten Teil kündigte er an, weitere Verbesserungsvorschläge schriftlich nachreichen zu wollen.

Zähmung des kurialen Einflusses

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Nach der ersten hitzigen Diskussionsphase über das Offenbarungsschema im November 1962 mit Pattsituation sowie Beschluss zur Neufassung folgte eine einmütige Diskussionsphase mit einer Debatte über die sozialen Kommunikationsmittel und zu den Ostkirchen. Döpfner verfolgte in dieser ruhigen Phase der Diskussion das Projekt der Verbesserung der Konzilsarbeit sowie der Modifikation der Geschäftsordnung. Dies beinhaltete das Ziel, einen Abbruch der Generaldebatte zu ermöglichen, den Stoff zu reduzieren sowie ein Koordinierungsgremium für die Intersessio einzurichten.

Ende November 1962 entstandene Materialien und Korrespondenzen belegen Döpfners Rolle als treibende Kraft in dieser Hinsicht.[48] Gegen Ende der ersten Sitzungsperiode wünschten sich zwar einige Konzilsväter ein effektiveres Arbeiten und machten entsprechende Eingaben.[49][50] Der einzige jedoch, der so frühzeitig die Fäden in die Hand nahm wie Döpfner, war Kardinal Lercaro mit seinem Berater Giuseppe Dossetti.

Döpfner sagte sofort zu, als Kirchenhistoriker Hubert Jedin anbot, den Kontakt zu Dossetti herzustellen. Auf diese Weise fertigten Jedin und Dossetti auf Döpfners Bitte vom 26. November 1962 hin einen Entwurf zur Verbesserung der Geschäftsordnung an. Hier entwickelte Dossetti die Idee zur Einrichtung einer Koordinierungskommission. Da er aber wünschte, die Konzilsväter miteinzubeziehen, ging er noch weiter und schlug eine mit der zentralen Vorbereitungskommission vergleichbare Deputiertenversammlung vor. Diese sollte nach Dossettis Vorstellung 40 Mitglieder umfassen. Von diesen 40 Mitgliedern sollten Zweidrittel gewählt und ein Drittel ernannt werden. Jedin leitete den Entwurf am 29. November 1962 an Döpfner weiter.[51][52] Dieser hatte es eilig und besprach schon am Morgen des nächsten Tages den dreizehnseitigen Text mit Dossetti. Über den wichtigsten Punkt, die Koordinierungskommission, wollte er bis Mittag ein Promemoria auf Latein, das er am Nachmittag dem Sekretariat für Außergewöhnliche Angelegenheiten sowie dem Papst persönlich vorlegen wollte.[53]

Die Vorlage an das Sekretariat erfolgte jedoch nicht, da die bisherigen Überlegungen inzwischen dazu führten, dass die Einrichtung einer Koordinierungskommission beschlossen wurde und das Promemoria somit von den aktuellen Entwicklungen überholt wurde. Weitere Besprechungen von Jedin und Dossetti mit Döpfner und später mit Gruber begründeten Döpfners Vorschläge zu Verbesserungen der Geschäftsordnung.

Zur gleichen Zeit widmete sich Döpfner der Diskussion des für den Konzilsverlauf wegweisenden Kirchenschemas De ecclesia, dessen Entwurf inzwischen mit Verzögerung vorgelegt wurde.

Die Koordinierungskommission in der Intersessio

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Mit der Anpassung der Geschäftsordnung und der Einrichtung der Koordinierungskommission entsprach Papst Johannes XXIII. den Anliegen vieler Konzilsväter. Stephan Mokry spricht in diesen beiden Punkten Döpfner einen großen Einfluss zu.[54] Ebenso stimmt Mokry mit Kirchenhistoriker Giuseppe Alberigo darin überein, dass die Koordinierungskommission dem Zweck diente, den Einfluss der Kurie – und insbesondere Ottavianis – zu zähmen.[55][56] Als Mitglied der Koordinierungskommission war Döpfner für die beiden das Bischofsamt betreffenden Dokumente De episcopis et dioeceseon regimine und De cura animarum sowie für das Ordensschema De religiosis zuständig. In seinem Dankesschreiben an Papst Johannes XXIII. für die Einrichtung der Kommission machte er auch einige Bemerkungen über die Zukunft des Konzils. So riet er beispielsweise von einer zu langen Konzilsdauer und damit einer zu langen Trennung der Ortsbischöfe von ihren Kirchen ab; weniger wichtige Themen könne man nachkonziliaren Kommissionen überlassen.

Kardinalstaatssekretär Amleto Giovanni Cicognani, der im Jahr 1961 Nachfolger des verstorbenen Tardini geworden war, gab der Koordinierungskommission bewusst den Arbeitsauftrag, keine neuen Texte zu entwerfen, sondern bestehende zu verbessern oder bei Bedarf zu verwerfen. Im Hinblick auf die nachkonziliare Arbeit war es Döpfners Bestreben, seine Überzeugungen und Grundaussagen in den Konzilstexten zu fixieren, um – da eine weitere Beinahekatastrophe wie beim Offenbarungsschema (mehr dazu siehe das Kapitel über das Offenbarungsschema De fontibus revelationis) nicht völlig auszuschließen war – das bisher Erreichte nach Möglichkeit zu bewahren. Gleichzeitig wäre der Einfluss der Kurie bei Ausarbeitung der Texte durch vom Konzil autorisierte Kommissionen gedämmt.

Die Koordinierungskommission widmete sich schließlich der Arbeit am Ordensschema, dem Offenbarungsschema (das von De fontibus relevationis in De relevatione divina umbenannt wurde), dem Schema De deposito fidei (das überarbeitet und als Steinbruch für andere Texte verwendet werden sollte) und dem Schema über Keuschheit, Jungfräulichkeit, Ehe und Familie (für das Verbesserungsvorschläge von Francis Spellman eingearbeitet wurden) und dem Kirchenschema (bei dem Döpfner sich erst spät in die erwartungsgemäß lebhafte Diskussion einschaltete). Beim Kirchenschema zeigte sich, dass Döpfner und Suenens einer Meinung waren.

Am vierten Sitzungstag am 24. Januar 1963 empfing Papst Johannes XXIII. Döpfner und Suenens zu Kardinalsaudienzen und bezeichnete beide als wichtige und starke Säulen der Kirche. Döpfner trat für ein Konzilsende im Januar 1963, einen Beginn mit dem Kirchenschema und die Entfaltung der Lehre vom Bischofsamt sowie die Möglichkeit, ein Schema komplett abzulehnen, ein. Ferner sprach Döpfner die Themen des ständig verheirateten Diakonats, der Mischehen und das Zölibat an. Er warnte vor einer „rigorosen Behandlung“ durch das Konzil. Auf der Koordinierungskommission selbst schlug Döpfner unter anderem die Ergänzung des Schemas De ecclesia um ein Marienkapitel vor. Auch bei der Diskussion um das Klerikerschema wandte Döpfner sich gegen eine allzu ausschweifende und zeitintensive Ausarbeitung.

In seinem ersten Auftritt als Relator am fünften Sitzungstag (25. Januar 1963) trat Döpfner erneut für eine nachkonziliare Erarbeitung von Exhortationen, Instruktionen oder Direktarien ein. Dabei setzte er sich jedoch gleichzeitig für die Konzilsautorität ein, um der Kurie nicht zu viel Deutungshoheit zu überlassen. Diskutiert wurde über das Schema De statibus perfectionis adquirendae. In seiner Funktion als Relator betreute Döpfner das Ordensschema sowie die Schemen De episcopis und De cura animarum.

Der Döpfnerplan

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Papst Paul VI. (1970)

Am 3. Juni 1963 starb Papst Johannes XXIII. Die Befürworter des Konzils sorgten sich, ob der neue Papst dieses fortführen würde. Laut kanonischem Recht gilt ein Konzil beim Tod des Papstes als abgebrochen, außer, der neue Papst bestimmt seine Fortsetzung. Döpfner teilte die Befürchtungen des kitischen Patriarchen Maximos IV. Sayegh, die Kurie könnte die Papstwahl zu ihren Gunsten beeinflussen wollen. Der Patriarch hielt Lercaro oder Montini für die geeigneten Kandidaten, um das Konzil im Sinne des verstorbenen Papstes weiterzuführen. Kardinal Giovanni Battista Montini wurde im Konklave 1963, zu dessen Teilnehmern Kardinal Döpfner gehörte, als Papst Paul VI. zum neuen Papst gewählt.

Giovanni Battista Montini wurde am 26. September 1897 italienischen Gemeinde Concesio bei Brescia geboren. Er entstammte dem lombardischen Landadel. Seine Eltern waren der Rechtsanwalt, Zeitungsverleger und Politiker Giorgio Montini sowie dessen Ehefrau Giuditta Montini, geb. Alghisi.

Nach Theologiestudium und Priesterweihe wirkte er von 1922 bis 1954 im vatikanischen Staatssekretariat. Als er im Jahr 1952 die Kardinalswürde zunächst ablehnte, wurde er zum Pro-Staatssekretär ernannt. Im Jahr 1952 wurde er von Papst Pius XII. zum Erzbischof von Mailand sowie im Jahr 1958 von Papst Johannes XXIII. zum Kardinal ernannt.

Unter Papst Johannes XXIII. wurde er hinter den Kulissen des Konzils zu einer prägenden Persönlichkeit. Er schaffte es, den Konzilsteilnehmern das Gefühl der Orientierungslosigkeit zu nehmen, nachdem Papst Johannes XXIII. dem Konzil bewusst keine Richtung vorgegeben hatte. Als dessen Nachfolger sollte er das Konzil schließlich auch zu Ende führen.

Als Papst initiierte er selbst mehrere Reformen. So schaffte er beispielsweise bei der Umgestaltung des Heiligen Offiziums den Index librorum prohibitorum (lat.: Verzeichnis der verbotenen Bücher) ab. Unter ihm entstand auch die heutige päpstliche Tradition, regelmäßige Auslandsreisen zu unternehmen. Er war auch der erste Papst, der das Heilige Land besuchte.

Bekannt wurde seine im Jahr 1968 veröffentlichte Enzyklika Humanae Vitae (lat.: Über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens). Die Enzyklika, in der er sich gegen Empfängnisverhütung aussprach, brachte ihm in der Öffentlichkeit den Spitznamen Pillen-Paule ein. Kardinal Döpfner sah sich nicht im Stande, der Enzyklika vollumfänglich zu folgen. Er reagierte diplomatisch mit der Konigssteiner Erklärung, in der er betonte, die Verantwortung für die Anwendung von Empfängnisverhütung liege bei den Ehepartnern. Seinem freundschaftlichen Verhältnis zu Papst Paul VI. tat dies keinen Abbruch.

Am 6. August 1978 starb der gesundheitlich angeschlagene Papst Paul VI. in der päpstlichen Sommerresidenz Castel Gandolfo. Im Dreipäpstejahr 1978 traten die beiden Nachfolger von Papst Paul VI. schon durch ihre Papstnamenswahl in die Tradition der beiden Konzilspäpste. Im August 1978 war dies Albino Luciani – bis dahin Patriarch von Venedig – als Johannes Paul I. sowie – im Oktober 1978 – der bisherige Krakauer Erzbischof Karol Józef Wojtyła als Johannes Paul II., der erste Slawe auf dem Papstthron.

Kehren wir nun wieder zum Zeitpunkt der Wahl von Papst Paul VI. während des Konzils zurück. Noch am Tag seiner Krönung am 30. Juni 1963 beauftragte Paul VI. Döpfner in einer Privataudienz mit einem Gutachten über die Weiterarbeit des Konzils. In diesem Gutachten (später als Döpfnerplan bekannt) ging Döpfner auf folgende Punkte ein:

  • So begrüßte er die Fortführung der Linie des verstorbenen Johannes XXIII. durch den neuen Papst. Döpfner drückte den Wunsch aus, Paul VI. möge die zurückhaltende Linie seines Vorgängers fortsetzen. Sollte der Papst eingreifen müssen, möge er dies in enger Verbindung mit dem Bischofskollegium tun.
  • Weiterhin betonte Döpfner die Bedeutung einer festen und klaren Kirchenführung unter anderem auch im Hinblick auf den Kommunismus.
  • Da die Welt immer mehr zusammenwächst, sollten Fragen behandelt werden, die alle Völker betreffen.
  • Weitere Einzelthemen waren beispielsweise die Kontinuität des Konzils, die Erneuerung der Kirche und die Ökumene.
  • Es folgten organisatorische Vorschläge für einen besseren und strafferen Konzilsablauf. Ferner wünschte er auch die Berufung sachkundiger Laien als Periti zum Konzil.
 
Tiara von Papst Paul VI. (1970)

Auch wenn nicht alle Details des Döpfnerplans umgesetzt werden konnten, waren Döpfners Vorschläge von enormer Bedeutung. Seinem Konzilsplan legte Döpfner am 19. Juli 1963 seine Überlegungen zur Papstkrönung bei. Für die Krönungsfeier empfahl er Änderungen bei Formulierungen wie „Vater der Könige und Fürsten“ oder „Lenker der Welt“, die seiner Meinung nach ins hohe Mittelalter hineinversetzten. Auch empfahl er einen Verzicht auf die Papstkrone, die Tiara. Klaus Wittstadt wirft die Frage auf, inwieweit es an Döpfners Einfluss lag, dass Paul VI. die Tiara verkaufte und den Erlös unter den Armen verteilen ließ.[57] Sein Nachfolger Johannes Paul I. war der erste Papst, der ohne Tiara gekrönt wurde.

Döpfner als Moderator des Konzils

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Im Jahr 1963 wurde Döpfner von Papst Paul VI. zu einem der insgesamt vier Moderatoren des Konzils bestellt. Die weiteren Moderatoren waren:

  • Krikor Bedros XV. Agagianian, Patriarch von Kilikien der armenisch-katholischen Kirche und Kurienkardinal,
  • Giacomo Lercaro, Erzbischof von Bologna und Kardinal sowie
  • Léon-Joseph Suenens, Erzbischof von Mecheln bzw. Mecheln-Brüssel und Kardinal.

Die vier Kardinäle hatten die rein organisatorische Leitung des Konzils sowie eine führende Funktion beim theologischen und geistigen Inhalt des Konzils inne. In den 36 von Döpfner moderierten Generalkongregationen setzte er konsequent seine Forderung nach einer straffen Ausführung des Konzils durch. In seinen eigenen Aufzeichnungen zum Konzil sah er am 30. September 1963 seinen Kurs in der inhaltlichen Position von Paul VI. bestätigt. Dieser hatte am Tag zuvor in seiner Eröffnungsansprache die Hauptaufgaben des Konzils erläutert. Dementsprechend sollte die zweite Sitzungsrunde Aspekte wie die Erneuerung der Kirche und das Verhältnis zu Nichtkatholiken behandeln. Diese Entwicklung setzte sich auch im weiteren Verlauf fort.


Priesterbildung

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Seit Mitte des 19. Jahrhunderts fand das Theologiestudium in Priesterseminaren statt; ein Studium an der Universität gab es nur selten. Um zu verhindern, dass sich die Priesterausbildung durch Wissenschaft und Forschung der Gegenwart zu einem in sich abgeschlossenen Mikrokosmos entwickelte, widmete sich Döpfner in der dritten Sitzungsperiode des Konzils dem Schema zur Priesterausbildung.

Das ursprüngliche Schema war weder zu Konzilsbeginn im Jahr 1962 noch in diesem aktuelle Stadium fertig; ein weiteres Schema von 1963 war inzwischen Makulatur geworden. Döpfner übersandte zunächst dem Jesuiten Franz von Tattenbach die Unterlagen zu den Priesterschemata, worauf sich dieser besonders enttäuscht von De Institutionibus zeigte. Für ihn war es ein geschicktes und glattes Machwerk, das Verbesserungen schwer machte.

Daraufhin versammelte Döpfner am 6. Mai 1964 Franz von Tattenbach, Wulf, Klemens Tillmann und Michael Höck als Experten im erzbischöflichen Palais; ihre Beiträge wurden von Gruber koordiniert. Wulfs daraufhin erarbeiteter Entwurf für Döpfners Intervention in der 122. Generalkongregation am 14. November 1964 behandelte

  • die Frage nach der Weckung und Förderung von Priesterberufungen,
  • die Familie als Grundlage für die Weckung von Priesterberufungen,
  • die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Priesterausbildung und
  • eine bessere Vorbereitung der Priesteraspiranten auf den Dialog mit der Welt.

Bei seiner Intervention am 14. November 1964 ließ Döpfner im ersten Abschnitt des Gutachtens von ursprünglich 10 Punkten nur noch sechs übrig. So strich Döpfner die Nr. 4 über die passende Größe der Seminarien sowie die Nr. 5 bis 8 über eine spirituelle Bildung der Alumnen und zeitgemäße didaktische Methoden. Diese Punkte betrafen bereits von den Bischöfen selbst vertretetene Kompetenzen. Dafür betonte Döpfner die Orientierung der Ausbildung an der persönlichen Reife, den pratkischen Erfordernissen und das Studium der Heiligen Schrift.

Im zweiten Hauptabschnitt wandte Döpfner sich den Verbesserungsvorschlägen zu. Für ihn stand hinter jeder Berufung der Herr selbst. Im zweiten Punkt betonte Döpfner die Bedeutung der Familie für die Berufung zum Priester. Dies hatte für ihn auch eine persönliche Bedeutung, da die eigene Familie für ihn einer seiner wichtigsten Bezugspunkte im Leben war. Drittens mahnte er, Ehelosigkeit und Keuschheit nicht nur negativ darzustellen. Unter dem Punkt vier übte er noch Kritik; das Verhältnis zwischen Amtsträgern und Laien sei im Schema noch nicht ausreichend dargestellt und müsse noch ausführlicher erläutert werden.

Beim Schema über die Ehe war durch die Endphase des Konzils am Ende der dritten Sitzungsperiode klar, dass es kein eigenständiges Dokument mehr geben würde. Die ursprünglich sechs Einzeldokumente waren im Verlauf zu einem einzelnen Dokument von lediglich zwei Seiten vereint worden. Nach der Kritik der Väter wurde der Text am 14. Oktober 1964 etwa um das Dreifache erweitert; inzwischen waren von der Kongregation für Sakramente neue Gesetze zur Mischehe erlassen worden, die nun in den Text eingearbeitet wurden. Dieser Text bildete am 20. November 1964 die Diskussionsgrundlage.

Zum Thema der Ehe als Keimzelle der christlichen Gesellschaftsordnung konnte Döpfner in seiner Intervention Erfahrungen aus seiner Zeit als Bischof in Würzburg und Berlin einbringen. Zu dieser Intervention ist auch mehr Redaktionsmaterial erhalten als zu Döpfners vorherigen Interventionen.

In einem Memorandum vom 26. September 1964 schilderte Klaus Mörsdorf in fünf Punkten seine Bedenken gegen eine Aufhebung der Formpflicht für Mischehen. Unter anderem sei der katholische Partner beispielsweise bei der Kindererziehung benachteiligt. Und auch Protestanten lehnten, so Mörsdorf, Mischehen vehement ab. Eine Aufhebung der Formpflicht würde Mörsdorf zufolge zu einer Anerkennung der Eheschließung vor dem Staat führen.

Ein auf den 22. Oktober 1964 datierter Text von Jaeger geht auf den Aspekt der Kindererziehung ein. So geht er in diesem Zusammenhang auf die Frage ein, wann von einer Mischehe dispensiert werden könne.

In seiner am 20. November 1964 gekürzt vorgetragenen Intervention betonte Döpfner die Notwendigkeit eines liberaleren Umgangs in der Mischehenfrage. Man solle Ehepaaren die Beschwernisse im Zusammenhang mit den Mischehen möglichst lindern. Da es sich nicht um göttliches, sondern um kirchliches Recht handle, ließe dieses sich auch ändern. Am Thema der Mischehe werde auch nicht die ganze Ökumene scheitern. Dieser Standpunkt zur Mischehe deutet auf einen Wandlungsprozess bei Döpfner hin, nachdem dieser zehn Jahre zuvor in seiner Zeit als Würzburger Bischof die konfessionelle Durchmischung und damit auch die Mischehe als größte Gefahr für die katholische Kirche betrachtet hatte.

Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes

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Besonders am Herzen lag Döpfner die Arbeit an der Pastoralkonstitution Gaudium et spes (lat.: Freude und Hoffnung), die das Verhältnis der Kirche zur Welt behandelte. Döpfner betonte in dem Schema die Bedeutung des Dialoges der Kirche mit der Welt. Die Kirche habe Döpfner zufolge Symbolcharakter auch für Bereiche des Lebens, die nicht direkt mit der Kirche zu tun haben. Die Pastoralkonstitution öffne die Türen für einen fruchtbaren Dialog, da sie sich mit den aktuellen Problemen der Menschen befasse.

Gaudium et spes kam in der dritten Sitzungsperiode zunächst als Schema XIII zur Sprache und beruhte auf einem Plan von Suenens vom Sommer 1962. Die pastoralen Implikationen von Gaudium et spes ließen ein Anliegen erkennen, für das sich die deutschen Bischöfe bereits bei ihrer Versammlung am 27. April 1960 und auch danach mehrmals ausgesprochen hatten. Döpfner selbst äußerte sich zum Schema am 20. Oktober 1964 im Namen der deutschsprachigen sowie der schwedischen Konzilsväter. Zur Vorbereitung ihrer Intervention entwarfen die deutschen Bischöfe ihre Vorschläge ab dem 21. September 1964 unter Mitwirkung von Professor Johannes Hirschmann. Noch am selben Tag entstand eine erste sechsseitige Grundlage mit dem Titel Animadversiones examinatae a Patribus conciliaribus linguae Germanicae et Scandiae ad Schema 'De Ecclesia in mundo huius temporis'. (lat.: Von den deutsch- und skandinavischsprachigen Konzilsvätern geprüfte Animadversiones zum Schema 'Über die Kirche in der Welt der heutigen Zeit'.). Im daraus entwickelten Entwurf Grubers setzte Döpfner weitere Akzente. Dies bezog sich auf die Punkte:

  • Im Zusammenhang mit der fortgeschrittenen Diskussion um De Ecclesia sowie mit Ecclesiam suam (lat.: Seine Kirche), der Antrittsenzyklika von Papst Paul VI. vom 6. August 1964, wollte Döpfner Gaudium et spes in einen größeren ekklesiologischen Zusammenhang setzen. In diesem Sinne ging es ihm auch um den Dialog mit den Kirchenfernen im Zusammenhang mit der Sendung der Kirche als Heilssendung zu allen Menschen in Analogie zur Sendung Christi.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt Döpfners war, die richtige Sprache für Gaudium et spes zu finden, um die Adressaten des Dokuments zu erreichen.
  • Schließlich sprach sich Döpfner dafür aus, das Konzil solle unmissverständliche Normen im Zusammenhang mit den alltäglichen Problemen von Kirche und Gläubigen setzen. Die konziliare Behandlung solle dem Schema »größeres Gewicht« geben sowie die »Fragen u. Aufgaben tiefer in das Bewusstsein u. Lebenskraft der ganzen Kirche« senken.

Döpfner intervenierte in der 105. Generalkongregation am 20. Oktober 1964 zu Gaudium et spes. Hierbei folgte er fast vollständig Grubers Entwurf und sprach sich für Gaudium et spes aus. Trotzdem sah er noch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf. So wollte er beispielsweise die Behandlung von Atheismus und Materialismus fundierter und nachdrücklicher im Schema verankert wissen. Döpfner war hiermit der erste, der diese Themen im Konzil zur Sprache brachte. Zu einer weiteren Ausarbeitung des guten Ansatzes des Schemas bat Döpfner um mehr Bearbeitungszeit.

Zu Beginn der vierten Konzilsperiode wurde das Schema diskutiert, dessen Erarbeitung und damit auch das Schema selbst von Zeitmangel gekennzeichnet war. Zunächst wurde Franz Hengsbach als führender Bearbeiter des Schemas mit der Intervention betraut, doch ging dieser Part dann – vielleicht der Kontinuität wegen – an Döpfner. Aus Hengsbachs handschriftlichen Anmerkungen im Manuskript Animadversiones propositae nomine Conferentiae Episcoporum linguae Germanicae at Scandae ad Schema Constitutionis Pastoralis „De Ecclesia in mundo huius temporis“ (lat.: Im Namen der Konferenz der deutsch- und skandinavischsprachigen Bischöfe vorgeschlagene Animadversiones zum Schema der Pastoralkonstitution „Über die Kirche in der Welt der heutigen Zeit“) wird ersichtlich, dass man Döpfner und Gruber einen großen Handlungsspielraum bei der Formulierung des Textes überließ.

Die Konzilsväter zeigten sich grundsätzlich zufrieden mit den Verbesserungen an Gaudium et spes gegenüber der dritten Sitzungsperiode, sahen aber noch Verbesserungsbedarf im Schema. Gelobt wurden die bessere Anlage des Schemas und der Versuch, eine zum Thema des Schemas passendere Sprache zu verwenden. Gelobt wurde auch, dass der erste Teil des Schemas nun auf der Dogmatik aufgebaut war sowie nun auch Ausführungen zu den Menschenrechten enthielt. Ebenso fand es bei den Konzilsvätern Zustimmung, dass die von ihnen gewünschten Anhänge in das Schema aufgenommen wurden.

Trotzdem wurde von den Konzilsvätern die vorsichtige Hoffnung geäußert, das Schema könne rechtzeitig vor Ende der laufenden Konzilsperiode noch weiter verbessert werden. So wurde moniert, dass der Text etwas wahllos Themen wie Natur, Übernatur und Erlösung sowie Geschichtlichkeit des Menschen behandle. Sie empfahlen, die Kreuzestheologie im Text als konzeptionelle Mitte zu etablieren. Ferner wurde beispielsweise die Gefahr einer zu großen Vereinfachung gesehen. Es müsse genauer darauf eingegangen werden, was Kirche und Laien zur positiven Entwicklung der Welt beitragen könnten; im Bereich von Politik und Wirtschaft müsse mehr auf die Laien gehört werden. Sprachlich müsste sich das Schema noch stärker auf die Menschen ohne Glauben ausrichten.

Döpfner und Gruber erarbeiteten einen Entwurf mit Material von Hengsberg und Rahner für Döpfners Intervention in der 133. Generalkongregation am 22. September 1965. Döpfner wies auf den großen Zeitdruck im Zusammenhang mit dem Schema hin; es gäbe daher zu seinem Bedauern keine Gelegenheit, die Laien um Rat zu fragen. Er gestand ein, dass der Text noch Verbesserungspotential hatte, bat aber darum, die Neuartigkeit des Textes nicht zu übersehen.

Gilles Routhier schilderte später die unterschiedliche Bewertung des Schemas durch die deutschen und die französischen Bischöfe. Demnach hätten die deutschen Konzilsväter das Schema relativieren und seine Umsetzung im besten Falle einer Enzyklika überlassen wollen. Für Döpfner wäre eine Enzyklika allerdings nur dann eine Alternative gewesen, falls eine Überarbeitung der strittigen Passagen von Gaudium et spes gescheitert wäre. Es gilt Klaus Wittstadt zufolge als großes Verdienst Döpfners, die anfänglichen Bedenken der Bischöfe gegenüber der Pastoralkonstitution zerstreut zu haben.[58] Stephan Mokry widerspricht Routhiers Fokussierung auf Döpfners Feststellung, »das Schema [bleibe] auch nach Veränderungen und Verbesserungen schwach und voller Unvollkommenheiten«[59] und sieht es in diesem Zusammenhang als großes Verdienst Döpfners an, den Charakter des Neuanfangs in Gaudium et spes betont zu haben.[60]

Leben und Dienst der Priester

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Wie schon bei den Priesterschemata vertraute Döpfner auch bei dem Schema zum Leben und Dienst der Priester auf die Expertise von Wulf. In seinem ersten Entwurf billigte Wulf das Schema und lobte die Logik des Textes, die einigermaßen entschlackte Sprache sowie die sachgemäße Verwendung von Bibelzitaten. Zwecks Wahrnehmung der modernen Welt schlug Wulf im zweiten Abschnitt beispielsweise vor, der Text solle die Frage des Zölibats offener behandeln. Unter Einbezug der Schrift solle stärker die Eigenheit des Zölibats als Geschenk und göttliche Gabe hervorgehoben werden. Dennoch habe der Zölibat speziell in der lateinischen Kirche immer noch auch den Charakter einer disziplinarischen Maßnahme. Ferner müsse das Verhältnis des Priesters zur Welt betrachtet, der Austausch zwischen Priestern und Gläubigen verbessert werden.

Im ersten Abschnitt des zweiten Entwurfs sind neue Schwerpunktsetzungen beim Thema Zölibat zu erkennen. Der zweite Abschnitt behandelt das Verhältnis der Priester zur Welt. Der dritte Abschnitt benennt zwar die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Zölibat, stellt aber sicher, das Gott es als Gottesgeschenk ausreichend vielen Männern gewähren werde. Die diesbezüglichen Umformulierungen waren nötig geworden, nachdem Papst Paul VI. die Diskussionen um eine Lockerung der Zölibatsdisziplin beruhigen wollte. Daraufhin hatte die Pariser Zeitung Le Monde die Intervention des Brasilianischen Episkopats für eine Lockerung des Zölibats abgedruckt. In seiner Intervention ließ Döpfner das Thema Zölibat komplett fallen, um Papst Paul VI. nicht zu kompromittieren.

Zunächst lobte Döpfner in seiner letzten Konzilsintervention während der vierten Sitzungsperiode des Konzils in der 150. Generalkongregation am 15. Oktober 1965 die bereits erfolgten Verbesserungen am Text. Er betonte auch die Betrachtung des Priestertums unter dem Blickwinkel der drei Ämter Christi. Andererseits kritisierte er, dass die Priester als geistige Krone ihrer Bischöfe angesehen wurden oder in letztlich ganz banalen Aspekten im Leben und Wirken eines Priesters religiöse Beweggründe gesehen wurden. Ferner kritisierte Döpfner die unverhältnismäßig häufigen Wiederholungen im Text. Im zweiten Teil seiner Intervention ging Döpfner auf die Herausforderungen ein, vor die eine moderne, sich schnell verändernde Welt den Priester stellt. Der Fortschritt könne den einzelnen Priester überfordern oder zu Depressionen oder gar Glaubenszweifeln führen.

In der zweiten Novemberhälfte 1965 wurde über die noch verbliebenen Texte abgestimmt wie die Offenbarungskonstitution, das Laiendekret, das Missionsdekret, die Pastoralkonstitution und die Erklärung zur Religionsfreiheit.

Nach dem Konzil

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Pressekonferenz am 10. Dezember 1965

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Am 10. Dezember 1965 gab Döpfner – zwei Tage nach Ende des Konzils und einen Tag nach seiner Rückkehr nach München – eine Pressekonferenz, in deren Rahmen er ausführlich zum Konzil Stellung bezog.

In der ersten, 45 Minuten währenden Hälfte der Pressekonferenz gab er eine Bilanz zum Konzil ab und ging dabei auf folgende Fragen ein:

1. Was wurde auf dem Konzil erreicht?

Zunächst betonte Döpfner den prozesshaften Charakter des Konzils, indem er darauf hinwies, dass nicht vorauszusehen war, welche Ergebnisse nach den Jahren des Konzils zustandekommen würden. Eines der Ergebnisse war, dass sich der Kontakt der Bischöfe einerseits untereinander und andererseits auch dem Papst, aber auch der Welt gegenüber gebessert habe.

Als nächstes ging Döpfner einzeln auf die 16 Dokumente ein, die auf dem Konzil verabschiedet wurden. In diesem Zusammenhang sei für ihn beispielsweise die Pastoralkonstitution Gaudium et spes ein »kühner und zugleich demütiger Versuch«[61] des Dialogs. Döpfner erwies sich am Ende des Konzils als klarer Befürworter der Konstitution, die seiner Meinung nach wahrscheinlich die größten Auswirkungen haben könnte. In Bezug auf Dignitatis humanae war für Döpfner die Erklärung der Religionsfreiheit zweifelsfrei ein »für die Glaubwürdigkeit der Kirche wichtiges Dokument«[61].

2. Was ist das wesentliche Ergebnis des Konzils?

Angesichts des inhaltlichen Umfangs des Konzils sei die Konzentration auf das Wesentliche oder – wie Döpfner es nannte, »das Gelbe vom Ei«[62][63] nicht einfach. Wesentlich sei, so Döpfner, der Charakter des Konzils als Pastoralkonzil. Er befürwortete den Aggiornamento-Gedanken von Papst Johannes XXIII. und verwahrte sich gegen Vorwürfe, die Anpassung der Kirche an die aktuelle Zeit sei nur Taktik. Er nannte den in diesem Zusammenhang nötigen Prozess als »dramatisches Ringen«[64] zugunsten einer fruchtbaren Polarität.

3. Was wurde nicht erreicht?

Selbstverständlich sei nicht alles erreicht worden. Es seien noch Themen offen geblieben wie zum Beispiel Themen zur Ehe oder zur politischen Ethik. Döpfner bewertete dies positiv als Zeichen der Bescheidenheit für eine Kirche, die auf der Suche sei. So trete nach dem Konzil keine »triumphale Selbstzufriedenheit«[64] ein.

4. Was ist jetzt zu tun?

Wie Döpfner betonte, stehe nun in allen Bereichen die Umsetzung des Konzils an. In diesem Zusammenhang gelte das Motto Das Konzil ist beendet – Das Konzil beginnt.


Im zweiten Teil der Pressekonferenz beantwortete Döpfner 50 Minuten lang Fragen der anwesenden Journalisten. In diesem Zusammenhang sagte er, Papst Paul VI. werde in Bezug auf die Kirchenreform sicher Maßnahmen im Sinne des Konzils einleiten. Es werde aber Pannen geben. Zudem deutete Döpfner die kurialen Probleme an, als er sagte, Papst Paul VI. sei auf das vorhandene Personal angewiesen. In Bezug auf die Ortskirchen aus Afrika, Asien und Südamerika betonte Döpfner, dass das breite Spektrum, das durch die Vertreter aus diesen Erdteilen zustande kam, ein wesentliches Charakteristikum des Konzils gewesen sei.

Auf die Frage nach dem Laienapostolat im Erzbistum München und Freising antwortete Döpfner lediglich, er habe für seine Diözese klare Vorstellungen, ging aber auf diese nicht näher ein.

Die Frage, ob die angestrebte Aussöhnung mit Polen eine bischöfliche Taktik sei, um einen Papstbesuch in Polen zu ermöglichen, wurde von Döpfner klar verneint. Seiner Meinung nach wäre ein Papstbesuch in Polen einerseits eine Aufwertung des Regimes, andererseits aber auch eine Stärkung des polnischen Katholizismus, die es aus Sicht des kommunistischen Regimes zu verhindern galt.

Dies war nicht das erste Mal, dass das Thema der Aussöhnung mit Polen nach dem Zweiten Weltkrieg Döpfner beschäftigte. So war er auch in seiner Berliner Hedwigspredigt vom 16. Oktober 1960 auf diese Thematik eingegangen. So mahnte er, das deutsche Volk dürfe nicht die Augen vor dem beschämenden Unrecht verschließen, das das polnische Volk erleiden musste, und niemals vergessen, welches Unrecht zu sühnen ist. Döpfner betonte den Willen beider Völker zum Frieden; Krieg war für ihn als Mittel einer Neuordnung des Verhältnisses zwischen beiden Völkern ausgeschlossen. Die Berliner Hedwigspredigt fand viel Aufmerksamkeit und Zustimmung sowohl in Deutschland, aber auch in Polen. Gleichzeitig zeigte sich Döpfner erschrocken über einige Reaktionen, in denen sich der Nationalismus einiger Deutscher äußerte.

Was die Themen Geburtenkontrolle und Mischehen anging, sei nach dem Zwischenstand durch das Konzil, so Döpfner auf der Pressekonferenz, nun Papst Paul VI. zuständig; eine vom Papst eingesetzte Kommission aus Kirchenmännern, Laien und Ehepaaren werde nun zum Thema Geburtenregelung beraten.

Gegen Ende der Pressekonferenz kam im Zusammenhang mit der UdSSR die Frage auf, warum keine konkrete Verurteilung des Kommunismus vorgenommen wurde. Döpfner verwies auf die Linie des Konzils, womit er wohl das Bemühen meinte, konkrete Verurteilungen zu vermeiden. Andererseits wies er darauf hin, dass auch russische Bischöfe die Möglichkeit zur Teilnahme am Konzil hatten.

Im Zusammenhang mit der Erklärung Nostra aetate, die eine neue Grundlage für das Verhältnis der katholischen Kirche zum Judentum schuf, wurde Döpfner auf den Vorwurf des Antisemitismus der katholischen Kirche angesprochen. Döpfner räumte einerseits ein, dass der alte Katechismus überarbeitungsbedürftig sei, verwies darüber hinaus aber lediglich auf die Undifferenziertheit in der öffentlichen Diskussion.

Würzburger Synode

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Der Würzburger Dom
 
Die deutsche Sonderbriefmarke (1972) zur Synode zeigt das Stadtsiegel Würzburgs von 1237 bis 1560 mit dem Dom
 
Kilian, Kolonat und Totnan (Kopien der Riemenschneider-Holzfiguren von Heinz Schiestl in der Würzburger Neumünster-Kirche

Nach der Beendigung des Zweiten Vatikanischen Konzils ging es nun darum, dessen Beschlüsse auch in die Praxis umzusetzen. Zu diesem Zweck eröffnete Kardinal Döpfner mit der konstitutionierenden Vollversammlung am 3. Januar 1971 im Würzburger Kiliansdom die Würzburger Synode und leitete sie als deren Präsident.

Es ist hoffentlich nicht übertrieben, zu sagen, dass ein historisch bedeutendes Ereignis an einem Ort mit Geschichte stattfand. Die Bauarbeiten an dem heutigen Domgebäude begannen im Jahr 1040 unter Bischof Bruno und endeten im Jahr 1075 unter Bischof Adalbero. Der heutige Dombau ersetzte zwei Vorgängerbauten aus den Jahren 787 beziehungsweise 855, die beide durch Feuer ganz oder teilweise zerstört worden waren. Mit der Doppelturmfassade und einer Gesamtlänge von 105 Metern gilt der Würzburger Dom als die viertgrößte romanische Basilika Deutschlands. Ursprünglich unter einem Salvator-Patrozinium entstanden, war der Dom zunächst – von 855 bis etwa 1000 – dem hl. Kilian und danach – von etwa 1000 biss 1967 – dem Apostel Andreas geweiht. Ein Großteil der Gemälde- und Altarinnenausstattung des Doms wurde während des Bombenangriffs auf Würzburg am 16. März 1945 zerstört; große Teile des Doms wie vor allem die Nordmauer stürzten ein. Der Dom wurde bis zum Jahr 1967 unter Dombaumeister Hans Schädel wiederaufgebaut. Am 6. Mai 1967 weihten Kardinal Döpfner und Nuntius Corrado Baffile den neuen Hochaltar sowie vier Nebenaltäre.

Seit dem 6. Mai 1967 ist der Dom den Frankenaposteln Kilian Kolonat und Totnan geweiht. Der iro-schottische Missionsbischof Kilian gelangte im Jahr 686 n. Chr. mit seinen irischen Gefährten Kolonat und Totnan nach Würzburg. Hier erlitten sie im Jahr 689 den Märtyrertod, nachdem Kilian den fränkischen Herzog Gosbert gedrängt haben soll, die Ehe mit seiner Frau Gailana aufzulösen. Diese war die Witwe von Gosberts verstorbenen Bruder, womit die Ehe zwischen Gosbert und Gailana gegen das Kirchenrecht verstieß. Je nach Überlieferung kommen einerseits der Herzog, andererseits Gailana als Verantwortliche für die Ermordung in Frage. Während Döpfners Amtszeit als Bischof von Würzburg fand im Jahr 1952 die 1200-Jahr-Feier zur Wiederauffindung der Gebeine der drei Frankenapostel durch Bischof Burkard statt. Aus diesem Anlass wurden die Gebeine bereits im Jahr 1949 aus dem nahegelegenen Gerolzhofen, wo sie während des Zweiten Weltkrieges untergebracht waren, nach Würzburg zurückgebracht.

Die Umsetzung der Konzilsbeschlüsse im Rahmen der Würzburger Synode fiel in eine Zeit, in der, wie Karl Gabriel es beschreibt, eine neue Phase in der Geschichte der Religion und des Christentums in der Bundesrepublik[65] begann. Es war die Zeit der Studentenbewegung, die zu einer Zeit der stärkeren Politisierung einer Gesellschaft führte, die sich zuvor während der Adenauer-Ära lediglich am wachsenden Wirtschaftswachstum interessiert gezeigt hatte. Die Frage nach der Rolle und Autorität der Kirche in einer sich verändernden Gesellschaft mit sich verändernden Werten stand im Raum. Hinzu kamen mehrere innerkirchliche Konflikte wie beispielsweise jener um Hubert Halbfas. Dabei ging es um Halbfas' Buch Fundamentalkatechetik aus dem Jahr 1968. In diesem postulierte Halbfas, Religionsunterricht habe keinen Glaubensanspruch zu vertreten, sondern Texte und Dokumente aller Religionen zu interpretieren. Nach wachsenden Protesten entzog Döpfner ihm die Lehrerlaubnis. Zensurmaßnahmen gegen die durch das Konzil erreichte Freiheit der Theologie machten die Situation nicht leichter.

So wurde auf der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. bis 27. Februar 1969 in Bad Honnef die Einberufung der Synode beschlossen. Der Anstoß hierzu war interessanterweise durch nichtorganisierte, von keiner offiziellen Institution repräsentierten Teilnehmern des 82. Katholikentages im Jahr 1968 erfolgt, der vom 4. bis 8. September dieses Jahres in Essen stattfand. Zu Beginn der Synode wurde beschlossen, Kardinal Döpfner als Präsidenten vier Vizepräsidenten an die Seite zu stellen, und zwar:

  • einen Bischof (gewählt wurde Dr. Bernhard Stein, Bischof von Trier)
  • einen Priester (gewählt wurde Pfarrer Dr. Harry Fischer aus Hamburg)
  • eine Frau (gewählt wurde Dr. Hanna-Renate Laurien, Ministerialdirigentin aus Nackenheim)
  • und ein männlicher Laie (gewählt wurde Dr. Bernhard Servatius, Rechtsanwalt aus Hamburg)

Nach dem Konzil würdigte Pater Karl Rahner Kardinal Döpfner, dem später auch die Gesamtausgabe der Synodentexte gewidmet wurde, als Seele der Synode[66]. Vizepräsident Dr. Servatius lobte unter anderem Döpfners Arbeitseifer, seine Kommunikationsfähigkeiten, seine Fähigkeit, Unterlegene zu versöhnen, und den unterfränkischen Humor, den sich Döpfner trotz aller Widrigkeiten bewahrte.[67] Kardinal Döpfner selbst war im Nachgang der Synode erfreut darüber, dass diese in „seinem“ Dom stattgefunden hatte.

Bereits bei der Eröffnung der Synode arbeitete Döpfner drei Grundhaltungen heraus, und zwar:[68]

  • die Demut und damit den bewussten Verzicht darauf, vor den Augen anderer als groß und wichtig erscheinen zu wollen.
  • den Sanftmut und damit die Milde, sich nicht mit Härte durchsetzen zu wollen.
  • und den Langmut und damit die innere Weiträumigkeit des Herzens, einen verengten Horizont in kleinlicher Selbstsucht zu meiden und auf Gottes Willen zu schauen.

Im Sinne des Aggiornamento von Papst Johannes XXIII. war es Döpfner wichtig, zu jeder Zeit die Botschaft Christi zu verkünden und den Menschen so einen Zugang zum Glauben zu ermöglichen.[69] Ebenso betonte er die Aspekte der grundlegenden Elemente der kirchlichen Erneuerung, um Kirche in dieser Zeit zu verwirklichen.[70] In diesem Zusammenhang ging er während der Synode auch mehrfach auf die Geschichtlichkeit der Kirche ein. So ging es ihm nicht lediglich darum, die Kirche aus taktischen Gründen dem Zeitgeist anzupassen. Deswegen warnte er davor – bei aller berechtigten Öffnung der Kirche den aktuellen Problemen der Menschen gegenüber –, die Vergangenheit hochnäsig zu verurteilen und die Gegenwart zu verherrlichen[71].

Dreißig Jahre nach der Kriegskapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 zum Ende des Zweiten Weltkriegs hin betonte Döpfner im Mai 1975 während der Synode die Wichtigkeit einer Aussöhnung mit Polen. Gleichzeitig drückte er seine Hoffnung auf einen Ausgleich durch die Bundesregierung mit den von den KZ-Gräueln betroffenen osteuropäischen Ländern aus.

Weitere Punkte Döpfners waren unter anderem die Hoffnung auf eine Einigung Europas, die Situation in der DDR, der Schutz des ungeborenen Lebens und der Verlust von Grundwerten wie Leben, Ehe und Familie.

Unter dem Eindruck verschiedener päpstlicher Sozialenzykliken betonte Döpfner während der Synode – bestärkt durch das Zweite Vatikanische Konzil – die katholische Soziallehre. Bei den betreffenden Sozialenzykliken handelte es sich um:

  • Rerum novarum (lat.: Geist der Neuerung, 1891). In dieser Enzyklika betonte Papst Leo XIII. das Recht des Arbeiters auf gerechte Entlohnung und Privateigentum sowie die Rolle von Religion und Kirche bei der Lösung der Arbeiterfrage. Die Enzylika gilt als die Mutter aller Sozialenzykliken.
  • Quadragesimo anno (lat.: Im vierzigsten Jahr, 1931). Diese Enzyklika wurde von Papst Pius XI. zum vierzigsten Jahrestag von Rerum novarum veröffentlicht. Über die Arbeiterfrage hinausgehend, behandelt die Enzyklika die gesellschaftliche Ordnung insgesamt und betont das Subsidiaritätsprinzip.
  • Mater et Magistra (lat.: Mutter und Lehrmeisterin, 1961). Papst Johannes XXIII. veröffentlichte diese Enzyklika zum 70. Jahrestag von Rerum novarum. Sie bezeichnet die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin aller Völker und entwickelt Rerum novarum weiter.
  • und Populorum progressio (lat.: Entwicklung der Völker, 1967). Diese Enzyklika von Papst Paul VI. ergänzt Mater et Magistra von Papst Johannes XXIII. sowie dessen Enzyklika Pacem in terris (lat.: Frieden auf Erden) von 1963. In Populorum progressio erweitert Paul VI. den kirchlichen Friedensauftrag um das Engagement für den Ausgleich zwischen Nord und Süd.

In diesem Zusammenhang mit der katholischen Soziallehre sah Döpfner die Bildungsgerechtigkeit noch nicht verwirklicht und kinderreiche Familien, Minderheiten, sowie Randgruppen benachteiligt. Ebenso warnte er davor, die Würde des Menschen einer Überbetonung von Erfolg und Leistung zu opfern. Dies seien, wie auch der Schutz des ungeborenen Lebens, Grundwerte, bei denen die Kirche wachsam sein müsse. Dies treffe auch bei der Diskussion um die direkte Sterbehilfe zu.

Bronzetür am Petersdom

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Der Petersdom

Im September 1977 wurde am Petersdom eine neue, vom Künstler Luciano Minguzzi gestaltete Bronzetür eingeweiht.[72] Ein Teil der Tür galt dem Zweiten Vatikanischen Konzil und stellte seine vier Moderatoren Krikor Bedros XV. Agagianian, Julius Döpfner, Giacomo Lercaro und Léon-Joseph Suenens sowie die beiden Päpste Johannes XXIII. und Paul VI. dar.[72] Kurz nach der Einweihung wurde die Tafel mit den vier Moderatoren – angeblich aus künstlerischen Gründen – durch eine neue gleichformatige Tafel mit drei Moderatoren ersetzt.[72] Den Darstellungen fehlt laut Einschätzung von Stadt- und Kreisheimatpfleger Werner Eberth eine Ähnlichkeit mit ihren realen Vorbildern.[72] Allerdings gibt es, so Eberth, andere Merkmale, die vermuten lassen, dass Döpfners Darstellung entfernt wurde.[72] Vor allem in Deutschland stieß es auf Befremden, dass einer der führenden Konzilsmoderatoren von der Platte entfernt wurde.[72] In einem Beitrag in der „Deutschen Tagespost“ vom 9. März 1979 kommt Hendrik van Bergh zu dem Schluss, dass die fehlende Ähnlichkeit der Dargestellten mit den Moderatoren darauf schließen lasse, dass nicht die Moderatoren dargestellt wurden, sondern Kardinäle, die die Konzilsväter repräsentieren sollten.[72]

Literatur

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  • Renzi Allegri: Papst Johannes XXIII. – »Papst kann jeder werden. Der beste Beweis bin ich.« – Ein Lebensbild, Verlag Neue Stadt, München Zürich Wien 2012 (2. Auflage der Neuausgabe), ISBN 978-3-87996-761-2
  • Franz Xaver Bischof, Manfred Weitlauff (Hrsg.): Stephan Mokry: Kardinal Julius Döpfner und das Zweite Vatikanum – Ein Beitrag zur Biografie und Konzilsgeschichte. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-17026704-6 (Zugleich Dissertation, Ludwig-Maximilians-Universität München, 2013/2014).
  • Werner Eberth: Julius Kardinal Döpfner zum 100. Geburtstag – "Des ist unnr Kardinal (4. Band der Beiträge zur Geschichte von Hausen und Kleinbrach), Theresienbrunnen-Verlag, Bad Kissingen 2013
  • Werner Eberth: Julius Kardinal Döpfner (1913–1976), Band 2 – Eine Nachlese zu seinem 100. Geburtstag 2013 (gleichzeitig Band 5 der Beiträge zur Geschichte von Hausen und Kleinbrach), Theresienbrunnen-Verlag, Bad Kissingen 2015
  • Jörg Ernesti: Paul VI. – Die Biografie, Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2015 (Erweiterte Neuausgabe des 2012 unter dem Titel Paul VI. Der vergessene Papst erschienenen Werkes), ISBN 978-3-451-35703-9
  • Peter Hebblethwaite: Johannes XXIII. – Das Leben des Angelo Roncalli, Benziger Verlag, Zürich Einsiedeln Köln 1986, ISBN 3-545-25060-1
  • Peter Hebblewaithe: Paul VI – The First Modern Pope, Paulist Press New York/Mahwah, First Published in Great Britain in 1993 by HarperCollinsReligions, ISBN 0-8091-0461-X (Auf Englisch)
  • Michael Hesemann: Der Papst, der Hitler trotzte – Die Wahrheit über Pius XII., Sankt-Ulrich-Verlag, Augsburg 2008, ISBN 978-3-86744-064-6.
  • Otto Hermann Pesch: Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte – Verlauf – Ergebnisse – Wirkungsgeschichte, 4.Auflage, Verlagsgemeinschaft topos plus, Kevelaer 2012, ISBN 978-3-8367-0393-3
  • Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium – Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, 1. Auflage (35. Auflage des Gesamtwerkes), Verlag Werder GmbH, Freiburg im Breisgau 1966, ISBN 978-3-451-29991-9
  • Martha Schad: Gottes mächtige Dienerin, Schwester Pascalina und Papst Pius XII. Herbig, München 2007, ISBN 978-3-7766-2531-8.
  • Klaus Wittstadt: Julius Kardinal Döpfner (1913–1976) – Anwalt Gottes und der Menschen. Don Bosco, München 2001, ISBN 978-3-7698-1124-7.
  • Hubert Wolf: Der Unfehlbare – Pius IX. und die Erfindung des Katholizismus im 19. Jahrhundert – Biografie, Verlag C.H.Beck oHG, München 2020 (3. durchgesehene Auflage 2020), ISBN 978-3-406-75575-0

Einzelnachweise

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  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Mokry, 2016, S. 231–234
  2. Pesch, 2012, S. 144–145
  3. 3,0 3,1 Hebblewaite, 1986, S. 360–361
  4. 4,0 4,1 https://katholisch.de/artikel/50251-dokumente-zeigen-korrekturbedarf-bei-ratzingers-autobiographie
  5. „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019“; abgerufen am 22. Januar 2022
  6. 6,0 6,1 6,2 Eberth, 2013, S. 250
  7. Wittstadt, 2001, S. 169
  8. Wittstadt, 2001, S. 170
  9. 9,0 9,1 Pesch, 2012, S. 69–71
  10. Acta et Documenta Concilii Oecumeni Vaticani II, II/2.2, Seite 64
  11. Döpfner an Johann Wagner, 17. März 1962, in Reiner Kaczynski: Art. Bugnini, Annibale, in: Quisinsky/walter (Hs.): Personenlexikon, Freiburg, Br. – Basel – Wien, 2. durchgesehene Aufl. 2013, 65, Nr. 97 208
  12. Mokry, 2016, S. 360–361
  13. Hebblethwaite, 1986, S. 510
  14. Wittstadt, 2001, S. 189–190
  15. Mokry, 2016, S. 396
  16. Acta et Documenta Concilii Oecumenici Vaticani II, II/2.3, S. 1006
  17. Günther Wassilowsky: Universales Heilssakrament Kirche. Karl Rahners Beitrag zur Ekklesiologie des II. Vatikanums (IST 59), Innsbruck – Wien 2001, S. 193
  18. Giuseppe Ruggieri: Der schwierige Abschied von der kontroverstheologisch geprägten Ekklesiologie, in: Albergio/Wittstadt (Hg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Band 2, Mainz – Leuven 2000 S. 386/Anm. 81
  19. Acta Synodalia Concilii Oecumenici Vaticani II, I/1, S. 185
  20. Norbert Trippen: Die Erneuerung des Ständigen Diakonats im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils, S. 90, in: Josef Plöger, Hermann Weber (Hg.): Der Diakon. Wiederentdeckung und Erneuerung seines Dienstes, Freiburg/Br. – Basel – Wien ²1981, S. 83–103
  21. Luitpold Dorn, Wolfgang Seibel: Tagebuch des Konzils. Die Arbeit der 3. Session, Nürnberg 1965, S. 112
  22. EAM JKD KA4055-4f.
  23. Norbert Trippen: Josef Kardinal Frings (1887–1978), Bd. 2: Sein Wirken für die Weltkirche und seine letzten Bischofsjahre, (VZKG.F 104), Paderborn u. a. 2005, S. 378–383
  24. Kleineidam: Vom Alltag des Konzils (Konzilstagebuch, Privatarchiv Prof. Josef Pilvousek)., Eintrag 5. November 1963, S. 50
  25. Acgta Synodalia Concilii Oecumenici Vaticani II, II/4, S. 712
  26. Norman Tanner: Kirche in der Welt. Ecclesia ad extra, in Giuseppe Alberigo/Günther Wassilowsky (Hg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Ostfildern – Leuven, S. 424
  27. Norman Tanner: Kirche in der Welt. Ecclesia ad extra, in Giuseppe Alberigo/Günther Wassilowsky (Hg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Ostfildern – Leuven, S. 401
  28. EAM JKD KA 4598
  29. EAM JKD KA 4561-1
  30. Karrer an Döpfner, Luzern 30. März 1959, und dazugehöriges Exposé Zum Ökumenischen Konzil [hs. Döpfner: Überlegungen von Otto Karrer] (ms. 19 S.), in DAB V/7-11-1
  31. Exposé Karrers Zum Ökumenischen Konzil, DAB V/7-11-6
  32. Mokry, 2016, S. 158.
  33. Joel Davis: The Confessional Peace in Light of the Ochsenfurt Sugar Factory Incident in June 1953. In: JFLF 65 (2005), S. 307–323.
  34. Karl Forster: Julius Kardinal Döpfner. In: Männer des Konzils, Würzburg 1965, S. 63.
  35. Eberth, 2015, S. 81–84.
  36. Wittstadt,2001, S. 101f.
  37. Mokry, 2016, S. 183–193
  38. Helmut Hoping: Kommentar zur Dogmatischen Konstitution über die göttliche Öffenbarung ‚Dei Verbum‘, in: Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hg.): Herders Theologischer Kommentar Zum Zweiten Vatikanischen Konzil, 5 Bände, 2004–2006, Bd. 3, Freiburg/Br. – Basel – Wien 2005, S. 695–831, S. 720f.
  39. Michael Schmaus: Bemerkungen zu der ‚Constitutio De fontibus revelationibus‘, hs. Ergänzung Grubers: „Nov. 1961“. EAM JKD KA 2838
  40. Michael Schmaus: Bemerkungen zu der ‚Constitutio De fontibus revelationibus‘, hs. Ergänzung Grubers: „Nov. 1961“. EAM JKD KA 2838-1
  41. Neuner: Michael Schmaus und der Neubeginn der Theologie, S. 30ß
  42. Giuseppe Ruggieri: Der erste Konflikt in Fragen der Lehre, in: Giueseppe Alberigo, Klaus Wittstadt (Hg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Bd. 2, Mainz – Leuven 2000, S. 273–314, S. 274
  43. Hubert Jedin: Lebensbericht (VKZG.Q 35), Mainz 1984, S. 197–219, S. 207
  44. Helmut Hoping: Kommentar zur Dogmatischen Konstitution über die göttliche Öffenbarung ‚Dei Verbum‘, in: Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hg.): Herders Theologischer Kommentar Zum Zweiten Vatikanischen Konzil, 5 Bände, 2004–2006, Bd. 3, Freiburg/Br. – Basel – Wien 2005, S. 695–831, S. 725
  45. Acta Synodalia Concilii Oecumenici Vaticani II, I/3, S. 132
  46. Döpfner: Konzilstagebuch Nr. 6 Eintrag 28. September 1964, in Guido Treffler (Bearb.): Julius Kardinal Döpfner: Konzilstagebücher. Briefe und Notizen zum zweiten Vatikanischen Konzil (Schriften des Archivs des Erzbistums München und Freising 9), Regensburg 2006, S. 36
  47. Acta Synodalia Concilii Oecumenici Vaticani III/3, S. 145
  48. Mokry, S. 405–406
  49. Jan Grootaers: Zwischen den Sitzungsperioden. Die „Zweite Vorbereitung“ des Konzils und ihre Gegner, S. 585, Anm. 336, in: Giuseppe Alberigo, Klaus Wittstadt (Hg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Band 2, Mainz – Leuven 2000, S. 421–617
  50. Giuseppe Alberigo: Dinamiche e procedere nel Vaticaon II. Verso la revisione del Regolamento del Concilio (1962–1963), S. 120, Anm. 14, in: CrSt (1992), S. 114–164
  51. Hubert Jedin: Lebensbericht (VKZG.Q 35), Mainz 1984, S. 197–219, S. 208
  52. Giuseppe Alberigo: Dinamiche e procedere nel Vaticaon II. Verso la revisione del Regolamento del Concilio (1962–1963), S. 120, in: CrSt (1992), S. 114–164
  53. Hubert Jedin: Lebensbericht (VKZG.Q 35), Mainz 1984, S. 197–219, S. 209
  54. Mokry, 2016, S. 424
  55. Mokry, 2016, S. 425
  56. Giuseppe Alberigo: Dinamiche e procedure nel Vaticano II. Verso la revisione del Rigolamento del Concilio (1962–1963), in:CrSt (1992) (S. 115–164), S. 119 und 121
  57. Wittstadt, 2001, S. 206
  58. Wittstadt, 2001, S. 210
  59. Acta Synodalia Concilii Oecumenici Vaticani II, IV/2, 29
  60. Mokry, 2016, S. 522
  61. 61,0 61,1 zitiert nach Mokry, S. 528
  62. Mokry, 2016, S. 529
  63. Gruber: Kardinal Julius Döpfner. Um Gottes und der Menschen willen leben. Erinnerungen eines Begleiters, S. 259, in: BABKG 46 (2001), S. 257–275
  64. 64,0 64,1 zitiert nach Mokry, 2016, S. 529
  65. zitiert nach Wittstadt, 2001, S. 252
  66. zitiert nach Wittstadt, 2001, S. 257
  67. Synode, Amtliche Mitteilungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, S. 8–75, S. 71
  68. Synode, Amtliche Mitteilungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, S. 2–71, S. 7
  69. Synode, Amtliche Mitteilungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, S. 1–72, S. 12
  70. Synode, Amtliche Mitteilungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, S. 8–73, S. 21
  71. zitiert nach Wittstadt, 2001, S. 259–260
  72. 72,0 72,1 72,2 72,3 72,4 72,5 72,6 Eberth, 2013, S. 253-257

Projektdefinition

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  • Zielgruppe: "Alle Interessierten"
  • Lernziele: "Julius Döpfner, Zweites Vatikanisches Konzil, Kirchengeschichte"