Sind Updates Pflicht bei Sicherheitssoftware?

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Ist ein Nutzer zur Installation von Updates verpflichtet?

  • Ja, im Rahmen der „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“.
  • Werden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich §9 BDSG: Personenbezogene Daten sind angemessen zu sichern.

Wenn das System infiziert ist, trägt der Besitzer des infizierten Systems nur dann keine Verantwortung für Folgeschäden bei Dritten, wenn er Sicherheitsmaßnahmen in zumutbarem Umfang getroffen hatte. Geschädigte können sich ihren Schaden vom Virenprogrammierer ersetzen lassen. Werden Sicherheitspflichten vernachlässigt, wird der nachlässige Nutzer gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig.

Wer Kenntnis von einem Schädlingsbefall hat und seinen PC nicht unverzüglich vom Internet trennt und dadurch anderen Schaden zufügt, kann sich wegen Beihilfe zur Computersabotage strafbar machen.

Seit 1.09.2009 müssen Firmen ihre Kunden benachrichtigen, wenn Kundendaten entwendet worden sind. Der Aufwand dafür ist nicht gering. Der Umsatzrückgang wegen Verärgerung der Kunden ist viel schwerwiegender.

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