Internes Rechnungswesen: Grundlagen: Einzahlungen, Einnahmen, Erträge



Grundlegende Definitionen und Erläuterungen Bearbeiten

Aufwand: Die in einer Abrechnungsperiode verbrauchten Güter und Dienstleistungen (ausschließlich in Aufwandskonten der Buchhaltung gebucht).

Ertrag: Der in Geld bewertete Wertzugang einer Abrechnungsperiode (ausschließlich in Ertragskonten der Buchhaltung gebucht).

Unternehmensergebnis = Erträge - Aufwendungen


Kosten: Der Teil des in einer Periode eingetretenen Werteverzehrs, der bei der Erstellung der Betriebsleistungen angefallen ist, stellt Kosten dar (Verbrauch von Rohstoffen).

Leistungen: Der aus der Betriebsleistung resultierende Zugang (Verkauf von Fertigerzeugnissen) stellt Leistungen dar.

Betriebsergebnis = Leistung - Kosten


Die Unterschiede zwischen den Begriffspaaren Aufwand/Ertrag und Kosten/Leistungen liegen in der Abgrenzung des Betriebes vom Unternehmen. Das Unternehmen umfasst alle Aufwendungen und Erträge, die in einer Abrechnungsperiode angefallen sind. Dazu zählen beispielsweise auch Kursgewinne für Aktien, Mieteinnahmen (obwohl das Unternehmen im Ganzen mit der Vermietung von Immobilien nichts zu tun hat) oder auch Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen aus dem Anlagevermögen. Wenn wir uns nun die Definition des Wortes "Betrieb" anschauen, dann lesen wir da, dass das der Ort der Leistungserstellung ist. Da liegt dann auch schon der einzige Unterschied. Alle Aufwendungen und Erträge, die mit der Leistungserstellung des Betriebes in direktem Zusammenhang stehen bzw. unmittelbar durch diese verursacht werden, stellen gleichzeitig Kosten und Leistungen dar.

Schauen wir uns die drei Beispiele aus dem vorherigen Abschnitt also einmal unter diesen Gesichtspunkten an:

- Kursgewinne aus Aktien --> Ist es unser Betriebsziel, mit Aktien zu handeln? Nein, dann stellen diese Gewinne zwar Erträge, jedoch keine Leistungen dar. Handeln wir allerdings als Broker mit Aktien, dann wären diese Gewinne sowohl Erträge als auch Leistungen.

- Mieteinnahmen --> Handelt es sich bei den Mieteinnahmen lediglich um die Einnahmen aus einem selbst nicht mehr genutzen Lagerhaus und unser Betriebsziel ist beispielsweise die Herstellung von Sportgeräten, dann stellt auch dieser Ertrag keine Leistung dar. Umgekehrt wäre es bei der hauptsächlichen Betätigung im Bereich der Immobilienvermietung.

- Vermögensverlust --> Wir verkaufen eine Produktionsmaschine. Der Verkaufserlös liegt unter dem Buchwert. Diese Differenz stellt den Verlust dar. Hier erfolgt die Abgrenzung auf Grund des außergewöhnlichen Charakters. Wir verkaufen unser Produktionsanlagen nicht regelmäßig, denn bei diesem Betriebsziel könnten wir ja bald nicht mehr produzieren. Zusätzlich handelt es sich um eine außerordentliche Aktion, die wir, wäre sie betrieblich, noch auf den entsprechenden Zeitraum (bspw. 12 Monate) aufteilen müssten.


Das Hauptziel in der Abgrenzung von Unternehmen und Betrieb ist die Aussonderung von kalkulationsirrelevanten Werten. Zahlen Sie denn weniger für einen Mercedes der A-Klasse, weil Mercedes mit den gehaltenen Aktien anderer Unternehmen hohe Gewinne erzielt? Nein. Und genau darum geht es. Am Ende dieses Wikibooks sollen Sie in der Lage sein, notwendige Informationen für eine Kalkulation von den unwichtigen trennen zu können.