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Bis zu 50.000 Euro Strafe wegen kopierter Magisterarbeit

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Einer Studentin der Erziehungswissenschaften an der Universität Münster, die eine aus dem Internet zusammenkopierte Magisterarbeit abgegeben hat, droht eine hohe Geldstrafe. Das NRW-Hochschulgesetz erlaubt eine Strafe von bis zu 50.000 Euro bei Täuschungsversuchen. In Kürze soll entschieden werde, ob die Studentin exmatrikuliert wird oder ob sie eine Strafe zahlen muss, zitiert der Focus den Studiendekan der Universität Münster, Hans- Joachim von Olberg.

In einem Rundschreiben hatte das Dekanat angekündigt, dass ein Plagiat als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 geahndet wird. Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden, so das Hochschulgesetz NRW (§92, 7).

Kommentare

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Diesem kommentierten Kommentar ist nichts mehr hinzuzufügen:

> Naja, "..., welche der Dame überhaupt erst das Studium ermöglicht hat"? Ich weiss nicht ob man das so sagen kann, es sei denn Du kennst Sie persönlich. (Es könnte ja auch sein, dass jemand kein Bafög bekommt und dafür hart Arbeiten muss, wodurch zusätzlicher Stress entsteht, und dazu die Deadline einhalten muss). Ich finde die Bestrafung in solch einer Höhe (wenns denn Durchkommt) eine passende Gelegenheit für die Unis etc. ihre Portokassen wieder aufzufüllen. Wenn man überlegt, jetzt nicht nur in diesem Fall, dass ein Studium ca. 80.000Euro kosten kann (wenn nicht noch mehr; Regionsabh. etc.), dann sollten die Verantwortlichen sich mal überlegen, wieviel Hartz4 Empfänger sie damit schaffen wollen. Denn von solchen Schulden kommt man nicht mehr so schnell runter. Schon gar nicht in ihrem Beruf.

Leider falsch. Die "Verantwortlichen" müssen sich da gar nichts überlegen. Wenn sie sich zur Hartz4 Empfängerin maturiert, ist sie selber schuld, nicht irgendwelche "Anderen". Sollte man nicht davon ausgehen können, daß Studenten bereits schon alt genug sind, Selbstverantwortung zu übernehmen?

> Ich finde man sollte, wie mein Vorgänger schon schrieb, Scheine aberkennen. Da der Prüfling ja relevante Themen aus speziellen Gebieten in seiner Arbeit hat, sollte man diese Scheine aberkennen. Zusätzlich könnte man eine Verwarnung mit Aktenvermerk aussprechen und bei wiederholtem Versuch eine Exmatrikulation durchführen.

Wieso das denn? Was soll da eine Verwarnung? Sie kann unmöglich anführen, nichts davon gewußt zu haben. Ganz einfach: Weg damit!!!!

> "Bezahlt werden kann so etwas zum Beispiel durch Arbeit, denn als kurz vorm Magister exmatrikulierter Student kann man sicherlich auch in anderen Berufszweigen oder Jobs sein Wissen einsetzen."

Welches Wissen denn? Das ist doch offensichtlich gar nicht vorhanden, sonst hätte sie sich ja nicht der Gefahr des Betrugs aussetzen müssen.

> Seh ich auch ein wenig anders. Bevor man eine Anstellung bekommt, wird erst ein Vorstellungsgespräch geführt. So kenn ich es zumindest. Und dort wird sicherlich auch gefragt, warum man das Studium beendet hat bzw. exmatrikuliert wurde (ok, könnte man lügen).

Nein, man kann nicht lügen, denn das wäre der nächste Betrugsversuch. Der übrigens ziemlich heftig bewertet wird. Ich würde einem solchen "Mitarbeiter" gegenüber Schadenersatz inrecht hoher Höhe geltend machen.

> Der Chef wird sich dann nur wundern, wenn es denn zur Anstellung kommt, wenn die Lohnpfändung ansteht und er die Gebühren als Arbeitgeber tragen darf. Ok, nimmt man dann einen Job als Putzfrau oder einen anderen Beruf, den man nicht unbedingt gelernt haben muss, dann kriegste ersten die Schulden nicht weg und zweitens wirste auch keine Anstellung kriegen, weil Du wahrscheinlich als Überqualifiziert eingestuft wirst.

Wen interessiert, wie jemand seine Schulden wieder wegbekommt?

> Alles in allem ist das nur eine Methode um Leute in den Ruin zu treiben. Die Bürokraten sollten sich selber mal in solchen Situationen befinden und die Härte der Strafe der jeweiligen Situation anpassen und nicht immer alles in eine Schublade packen.

Die Bürokraten befinden sich aber nicht in der Situation, da sie in der Regel Menschen sind, die sich keines Betruges schuldig gemacht haben. Wieso sollten sie deswegen "benachteiligt" sein?