Gesundheitspolitik: Stichworte

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 Kontrahierungszwang im Gesundheitswesen Bearbeiten

    • Gesetzliche Krankenkassen (GKV) müssen jeden Beitrittswilligen aufnehmen, um die Ablehnung des Beitritts kranker Personen zu vermeiden,
      • Grundlage § 5 SGB V.
    • Private Krankenversicherungen müssen berechtigte Beitrittswillige in den Basistarif aufnehmen.
      • Grundlage § 5 SGB V.
    • Private Krankenversicherungen müssen Kinder von Versicherten bei Geburt ohne Ausschlüsse und Zuschläge in einen Tarif aufnehmen, der dem des versicherten Elternteils entspricht.
      • Grundlage § 5 SGB V.
    • Die Krankenkassen müssen mit allen in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen Krankenhäusern Vergütungsverträge abschließen.
  •   Krankenhausplan
  •   Krankenhaus
    • Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung, in der durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.

medizinische Grundversorgung Bearbeiten

    • Ein Landkreis hat in Deutschland unter anderem die Aufgabe , die medizinische Grundversorgung bereitzustellen. Wie ist in diesem Zusammenhang der Begriff Grundversorgung definiert und wie kann ein Landkreis dieser Pflicht genüge leisten ?
      • Literatur: Lenk, C.: „Worin könnte eine ‘medizinische Grundversorgung’ bestehen? Überlegungen aus medizinethischer Perspektive.” In: Rauprich, O.; Marckmann, G.; Vollmann, J. (Hrsg.): “Gleichheit und Gerechtigkeit in der modernen Medizin.” Mentis Verlag, Paderborn 2005d: 247-266.

Heil- und Hilfsmittel Bearbeiten

  • Was versteht man unter Heil- und Hilfsmitteln?
    • Siehe    Heilmittel Heilmittel sind
      • Maßnahmen der physikalischen Therapie,
      • der podologischen Therapie, Fußpflege und Fußbehandlung
      • der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie
      • Maßnahmen der Ergotherapie.
    • siehe   Hilfsmittel (Rehabilitation) Dazu gehören beispielsweise
      • Sehhilfen,
      • Hörhilfen,
      • Körperersatzstücke,
      • orthopädische Anfertigungen,
      • Rollstühle,
      • Blindenstöcke,
      • Gehhilfen

Fast alle medizinischen Hilfsmittel sind gleichzeitig auch Medizinprodukte entsprechend dem Medizinprodukte-Gesetz


  • Wie werden sie bezahlt ?

Angeblich erhalten nur 40 % der gesetzlich Krankenversicherten medizinisch notwendige Heil- bzw. Hilfsmittel.

  • Worauf beruht diese Aussage ?
  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Verordnung von HuH ?

Sachverständigenrat im deutschen Gesundheitswesen Bearbeiten

Siehe   Sachverständigenrat_zur_Begutachtung_der_Entwicklung_im_Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat erstellt im Abstand von zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen.

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates: Bearbeiten

  • § 142 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V)
  • Errichtungserlass.

Mitglieder: Bearbeiten

Notarztbezahlung in Bayern Bearbeiten

Statistik Bearbeiten

  • Rund 3.000 Medizinerinnen und Mediziner in Bayern fahren Notarzt.
  • ca 1000 Einsätze /Tag in Bayern
  • Es gibt 226 Notarztstandorte in Bayern
  • Abrechnung der Notärzte über die KV

Bisher Bearbeiten

bis Ende 2014 wurden vor allem die tatsächlichen Einsätze bezahlt , für einen Einsatz konnte man bis zu 111 Euro erhalten. Die Wartezeit wurde mit Stundensätzen zwischen 4 Euro und 18 Euro bezahlt.

Ab 2015 Bearbeiten

Die Bezahlung pro Einsatz wird reduziert, dafür wird die Bezahlung für die Wartezeit verbessert. Das kommt den Notärzten auf dem Land zu gute. Insgesamt sind die Vergütungen um 5 bis 7 % im Jahr gestiegen.

Pflegeschlüssel Für wieviel Patienten ist eine Nachtwache im Altersheim zuständig ? Bearbeiten

Bisher war nicht festgelegt, für wieviele Patienten eine Nachtwache im Altersheim zuständig ist. Jetzt hat die bayerische Gesundheitsministerin Huml einen festen Schlüssel festgelegt. Zitat Huml "Spätestens ab Mitte dieses Jahres 2015 muss sichergestellt sein, dass als Nachtwache mindestens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 Bewohner anwesend ist." Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat eine entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen.

Siehe http://www.stmgp.bayern.de/aktuell/presse/detailansicht.htm?ID=BTB5ZwrxX0ic%2BqHQuT6ssQ%3D%3D

Das Problem stellt sich nicht nur in Altersheimen sondern auch in Krankenhäusern, außerdem ist es nicht nur im Nachtdienst sondern auch im Tagdienst wichtig.