Europarecht: Rechtsquellen


Primärrecht Bearbeiten

Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten. Die letzte große Reform stellt der Vertrag von Lissabon dar.

Vertrag über die Europäische Union (EUV) Bearbeiten

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Bearbeiten

Sekundärrecht Bearbeiten

Das Sekundärrecht leitet sich vom Primärrecht ab. Es handelt sich um die auf Grundlage von EUV und AEUV von den Organen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft erlassenen Rechtsakte.

Art. 288 AEUV zählt die möglichen Arten von Rechtsakten auf:

  • Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedsstaaten
  • Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten erst innerhalb einer bestimmten Frist in staatliches Recht umgesetzt werden. Sie sind nur was ihr Ziel angeht verbindlich, in welcher Form und mit welchen Mitteln die Mitgliedstaaten das Ziel umsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen
  • Beschlüsse sind verbindliche Regelung im Einzelfall und mit dem deutschen Verwaltungsakt vergleichbar, sie haben Wirkung nur gegenüber dem
  • Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich nicht verbindlich