Raumplanung und Kostengruppen 100-300
Hier geht es um die Prozesse, die vor der Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) stattfinden, damit du weißt, wie die grundlegenden Bauabläufe aussehen. Damit soll das Buch dir nicht nur aufzeigen, was bereits alles geschehen ist bevor du einen Auftrag erhältst, sondern auch, wem du alles Zuarbeit leistest und warum es daher wichtig, ist eine qualitativ hochwertige Planung abzuliefern.
000 Raumplanung Bearbeiten
Flächenplanung Bearbeiten
Rechtsnormen: Grundstücksnutzung (BauNVO), Landwirtschaftsanpassung (LwAnpG), Flurbereinigung (FlurbG), Baugesetz (BauGB), Vermessung (BFR Verm für öffentliche), Kampfmittelräumung (BFR KMR für öffentliche)
Durch die Bauleitplanung regelt die Gemeinde (Stadt oder Kreis), wie ihre Grundstücksflächen einzusetzen sind. Den ersten Part macht der Flächennutzungsplan aus. Dieser zeigt im Grunde die Bodennutzung an. Im zweiten Part, dem Bebauungsplan, werden die Anforderungen an das Gebäude gestellt. Die tatsächlich geplanten Inhalte des Gebäudes werden später im Baugenehmigungsverfahren der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorgelegt. Beide Bauleitpläne sind außerdem Teil der Stadtplanung.
Flächennutzungsplanung Bearbeiten
Hier kann jede Kommune selbst wählen, welchen Inhalt sie zur Darstellung als sinnvoll erachtet.
Bebauungsplanung Bearbeiten
Baugenehmigung Bearbeiten
Durch Stellung des Bauantrags durch den Kunden bzw. einem im seinem Namen agierenden Architekten oder Ingenieur bei der kommunalen Unteren Bauaufsichsbehörde prüft diese die eingesendeten Unterlagen in einem ersten Durchlauf auf generelle Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Zeitlich gesehen ist hier oft noch kein Fachplaner notwendig. Erst im zweiten Durchlauf, nach Beendigung der Genehmigungsplanung (LP4), gleicht die Bauaufsicht die Unterlagen mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ab. Dadurch können Mängel bei der Planung noch frühzeitig korrigiert werden.
Bauordnung Bearbeiten
Um im Nachhinein oder noch während der Bauphase gegen Verstöße vorzugehen, hat die Obere Bauaufsicht weisende Befugnisse. Sie kann verhängen, dass der Bau eingestellt, ein Teil beseitigt oder die Nutzung vollständig untersagt wird.
100 Grundstück Bearbeiten
Die Kostengruppe 110 Grundstückswert bezieht sich auf den Kaufwert des Grundstücks. Darauf folgen die 120 Grundstücksnebenkosten, wozu unter anderem die 121 Vermessung gehört, die das Liegenschaftinformationssystem Außenanlagen (LISA) pflegt. Mit 130 Freimachen wird das Grundstück von rechtlichen Altlasten befreit.
200 Herrichten und Erschließen Bearbeiten
210 Herrichten Bearbeiten
211 Sicherungsmaßnahmen
212 Abbruchmaßnahmen
213 Altlastenbeseitigung
214 Herrichten der Geländeoberfläche
220 Öffentliche Erschließung Bearbeiten
230 Nicht Öffentliche Erschließung Bearbeiten
240 Ausgleichsabgaben Bearbeiten
250 Übergangsmaßnahmen Bearbeiten
300 Baukonstruktion Bearbeiten
310 Baugrube Bearbeiten
320 Gründung Bearbeiten
321 Baugrundverbesserung Bearbeiten
322 Flachgründung Bearbeiten
323 Tiefgründung Bearbeiten
324 Unterböden und Bodenplatten Bearbeiten
325 Bodenbeläge Bearbeiten
326 Bauwerksabdichtung Bearbeiten
Rechtsnorm: Bewertung von Hochwasserrisiken (2007/60/EG), Hochwasserschutzgesetz II (BMUV)
Hilfe: Hochwasserschutzfibel (FIB)
Bei der Bauabdichtung für die Gründung werden Vorsorgen getroffen, um Wasser vom Bauwerk fernzuhalten.
327 Dränagen Bearbeiten
330 Außenwände Bearbeiten
Herstellung Bearbeiten
Errichtung Bearbeiten
Wärmeeigenschaften
Beim Mauerwerk gegen Außenluft unterscheidet man zwischen Dämmung an der Außenseite und jener auf der Innenseite. Ersteres führt zu
334 Außentüren und Außenfenster Bearbeiten
Fugendurchlasskoeffizient (DIN 18055)
Die Türen
Die Fenster sind mindestens doppelverglast auszuführen. Zwischen den Gläsern ist Luft oder bei moderneren Edelgase wie Argon, Krypton oder Xenon mit noch geringerer Wärmeleitfähigkeit.
340 Innenwände Bearbeiten
350 Decken Bearbeiten
360 Dächer Bearbeiten
370 Baukonstruktive Einbauten Bearbeiten
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen Bearbeiten
Durchbrüche, Schlitze und andere Aussparungen Bearbeiten
Regel: Betone (1045), Mauerwerk (DIN 1053)
Durchbrüche werden nur diejenigen Durchführungen genannt, die durch festes Gestein oder Beton entstehen. Löcher oder Aussparungen werden sie genannt bei Gipsplatten oder Holz, wie sie z.B. in Vorwänden für Schalter, Dosen und Rohrdurchführungen, aber auch zur Befestigung von Sanitärobjekten Verwendung finden. Durchbrüche können also nicht durch einfaches Sägen entstehen, sondern werden im Nachhinein von einem Gelehrten mit Spezialwerkzeug hergestellt, oder bereits vorher beim Gießen des Betons mitausgespart. Das Rohr oder die Kabel müssen dabei entweder durch ein Leerrohr geführt, oder mit einem dafür vorgesehenen Schlauch umwickelt werden, denn sie dürfen oft nicht in Kontakt mit dem Auffüllmaterial stehen. Besondere Brandschutzanforderungen gelten, dazu findet man wie bei anderen Bauteilen auch eine Zulassungsnummer auf den Herstellerseiten. Hier steht auch ob und unter welchen Bedingungen die Durchführung erfolgen darf.
Objektplanung Bearbeiten
Grundflächen und Rauminhalte DIN 277