Eigentumsgarantie des Grundgesetzes/ 15. Unheilbarkeit der verfassungswidrigen Enteignung.
Eine den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht entsprechende Enteignung wird nicht dadurch rechtmäßig, dass ein finanzieller Ausgleich für den Vermögensverlust geleistet wird (56, 249, 261 ).