Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Rechtsstaatsprinzip/ Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes
Die Bearbeitung stellt lediglich ein erstes Grundgerüst. Aufgrund der umfangreichen Überschneidung mit dem Artikel aus dem Grundrechtbuch versuche ich es eher kurz zu halten. Dabei bin ich mir aber auch noch nicht sicher an welchen Stellen vielleicht ein wenig mehr sinnvoll wäre und wo nicht. Die Quellen sind leider eher dürftig, da es für mich den Anschein hatte, dass sehr viele Entscheidungen zu dem Bereich weder beim BVerfG noch bei Servat zugänglich sind, weshalb ich dann über juris zitiert habe.
Hallo Johannes!
Ich hatte mir deinen Text für die vergangene Feedback-Runde gewählt und bin bisher nicht dazu gekommen, dir zu schreiben. Ein großes „Sorry“ erst einmal dafür!
Wenn ich dich richtig verstehe, siehst du deine Bearbeitung als ein erstes „Grundgerüst“ und suchst daher in erster Linie Feedback dazu, wo du deinen Text weiter ausbauen solltest, welche Stellen eher kurz gehalten werden können und wie du mit den Überschneidungen mit dem entsprechenden Artikel aus dem GR-Lehrbuch umgehen kannst. Beim Durcharbeiten habe ich daher vor allem auf diese Aspekte geachtet.
Deine Bedenken hinsichtlich einer inhaltlichen „Dopplung“ mit den Ausführungen aus dem GR-Lehrbuch kann ich sehr gut nachvollziehen. Könnte dem durch die Perspektive begegnet werden, aus der das Thema heraus betrachtet wird? Inhaltliche Überschneidungen ließen sich zwar auch so nicht gänzlich vermeiden. Eventuell wäre aber der Perspektivenwechsel gerade für die Lernenden gewinnbringend? Statt der „grundrechtlichen Anspruchsperspektive“ würde hier dann aus der Perspektive des dahinterstehenden Staatsstrukturprinzips und des damit einhergehenden „Regelungsauftrags“ für den Gesetzgeber geschrieben werden.
Eine andere Idee (wahlweise auch ergänzend) wäre, den Fokus über den allgemeinen Justizgewährungsanspruch zu erweitern und sich an dem Begriff des „effektiven Rechtsschutzes“ zu orientieren. Hier könnten die Aspekte des Zugangs zum Rechtsweg und der Verpflichtung zu einer gerichtlichen Entscheidung „in Zeit“ ausführlicher betrachtet werden, als dies im GR-Lehrbuch geschehen ist. Denkbar wäre aber auch, die Regelung des Art. 47 GRCh („Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH in Vergleich zu ziehen. Was hältst du davon?
Mir sind noch andere Themenbereiche eingefallen, die sich mit „effektivem Rechtsschutz“ assoziieren ließen. Vllt. dienen sie dir als Anregung für deine weitere Bearbeitung; ich verwende mal Schlagworte: gerichtliche Kontrolldichte, Evidenzkontrolle, Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum, effektiver Rechtsschutz und hoheitliche Geheimhaltung (In-Camera-Verfahren).
Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas weiterhelfen.
Beste Grüße
Hagen -- Hagen Lohmann 14:34, 3. Aug. 2021 (CEST)
Überarbeitung 1.9.21
BearbeitenIch habe versucht das strukturelle Element auszunehmen und damit etwas die Perspektive auf das Staatsrecht zu lenken. Bei der weiteren Recherche bin ich lediglich auf besonders spezielle Konstellationen gestoßen, die ich in Anbetracht der Zielgruppe auch nicht als weiterführendes Wissen hinzugefügt habe. (Rechtsprechung des EGMR etc) Der Aufbau mit lediglich A und keinem B gefällt mir noch nicht, aber gerade fällt mir auch keine andere Lösung ein.
Lieber Johannes, ich würde die Überschrift bei A einfach entfernen und die Überschriften I, II und III durch A B und C ersetzen, denn die Überschrift, die du derzeit bei A hast, ist ja auch nicht elementar. Ggf. sind die bisherigen Überschriften dann noch geringfügig anzupassen. Deinen Beitrag finde ich sonst gut, auch was die Länge angeht. Die von Hagen aufgeworfenen Beispiele finde ich gut, kann aber verstehen, wenn du sagst, dass es sich dabei eher um Spezialwissen handelt, was für unsere Zielgruppe nicht besonders von Interesse ist. Kleine Änderungen habe ich im Text bereits vorgenommen und ansonsten noch Kommentare eingefügt. LG -- LouisaLinke 10:57, 21. Sep. 2021 (CEST)
Neue Überschrift
BearbeitenHier könnte als neuer Name auch Effektiver Rechtsschutz durch allgemeine Justizgewährung oder so ähnlich genommen werden. --JohannesSiegel 18:11, 15. Okt. 2021 (CEST)
Großes Review Verfahren
BearbeitenLieber Johannes,
der Beitrag hat mir sehr gut gefallen, habe eigentlich nur eine Bitte: Kannst du noch unter A. eine schöne Herleitung für die Studierenden formulieren?
Ich habe außerdem alle Rn bei juris mit Fundstellen über die NJW u.ä. ersetzt. Ich hoffe, das war so in deinem Interesse.
Liebe Grüße, Valentina (27.10.)
Einarbeitung Feedback
BearbeitenVielen Dank für das Feedback. Ich habe zwar den Kasten gelöscht, da ich es unter Klausurtaktik nicht sauber hinbekommen habe. Dennoch hoffe ich, dass die kurze Erklärung noch einmal die Herleitung erklärt. Mehr wäre dann wohl auch zuviel (Andere Lehrbücher haben zu dem Thema vielleicht 3 Sätze ohne Nachweis oder einfach nichts). --JohannesSiegel 16:54, 19. Nov. 2021 (CET)