Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Kompetenz und Verfahren/ Rechtsverordnungen

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von LouisaLinke

Lieber Ammar,

mir gefällt dein Text wirklich gut. Es ist alles drin, was in ein RVO-Kapitel reingehört und der Schreibstil ist auch ansprechend, finde ich. Ich habe dir unten einige kleine Verbesserungsvorschläge aufgeschrieben, aber die meisten davon sind einfach Geschmackssache.

Lieber Jan-Louis, danke dir für das sehr ausführliche und vor allem hilfreiche Feedback! Ich habe das meiste eben umgesetzt und antworte dir im folgenden Text immer eingerückt / kursiv auf die einzelnen Punkte (vereinzelt mit Rückfrage(n). --Ammar Bustami 01:00, 2. Okt. 2021 (CEST) Beantworten

Der einzige etwas grundlegendere Punkt, den ich anzumerken habe ist, dass das Kapitel ziemlich lang ist. Ich weiß nicht, ob es in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung von Rechtsverordnungen im Staatsorganisationsrecht (insb. für Erstsemesterstudierende) steht. Du könntest daher überlegen, einige Dinge in "Vertiefungsboxen" zu stecken, die aktuell noch im normalen Fließtext sind (z.B., dass "Verkehrsverordnungen" der Zustimmung des Bundesrats bedürfen). An anderen Stellen könntest du auch mit Verweisen auf die "allgemeinen" Kapitel arbeiten und so etwas Platz sparen. Aber auch das ist natürlich nur eine Anregung.

Sehr guter Hinweis, danke dir! Ich habe mal tatsächlich versucht, alle Abschnitte nochmal darauf "Kontrolle zu lesen" und einiges noch ins "Examenswissen" verbannt. Was die Verlinkungen auf allgemeine Teile angeht, war ich mir unsicher: Tue das zum einen ja schon recht viel; zum anderen hatte ich das Gefühl, dass bei weiteren Kürzungen der Text in sich vielleicht nicht mehr so verständlich ist. --Ammar Bustami 01:00, 2. Okt. 2021 (CEST) Beantworten

Generell denke ich, dass wir uns noch einmal zusammensetzen müssen, um die Doppelungen in unseren Kapiteln zu beseitigen. Aber das kriegen wir schon hin. Insgesamt jedenfalls super Text!

Folgende Anregungen hätte ich noch:

A. Beim Prüfungsschema von Verordnungen könntest du darüber nachdenken, die Ermächtigungsgrundlage noch mehr in das Schema einzuarbeiten, sodass es keinen zweischrittigen Prüfungsaufbau, sondern einen einschrittigen mit drei Unterpunkten gibt:

"I. Ermächtigungsgrundlage -> ggf. Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der EGL II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Ermächtigungsrahmen 2. Sonstiges Recht"

Dieser Ansatz hat mE zwei Vorteile. Einerseits bereitet er die Studierenden schon einmal auf die verwaltungsrechtliche Prüfungsreihenfolge vor. Andererseits macht er deutlich, dass auf die Verfassungsmäßigkeit der EGL nicht zwingend eingegangen werden muss. Mir wurde im Studium immer gesagt, dass man das nur tun soll, wenn im Sachverhalt Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit gegeben sind. Aber Schemata sind natürlich immer Geschmackssache.

Danke für die Anregung, über die ich bei der Überarbeitung nochmal nachgedacht habe. Ich tendiere letztlich trotzdem zu dem bisherigen Aufbau; vor allem weil es mir wichtig erscheint, gerade beim (verfassungsrechtlichen) Fokus auf die Ermächtigungsgrundlage zu verdeutlichen, dass darin im Grunde die "normale" VMK-Prüfung steckt. Außerdem würden sonst mE die Besonderheiten der Prüfungspunkte "Ermächtigungsadressaten" sowie der Fokus auf Parlamentsvorbehalt/Bestimmtheit verloren gehen. Ich habe allerdings einen kleinen Hinweis direkt am Anfang bei dem Prüfungsschema eingebaut (in kursiv 2. Zeile) sowie einen Klausurtaktik-Kasten mit entsprechendem Hinweis direkt am Anfang von B. ergänzt. Was meinst du dazu? --Ammar Bustami 01:00, 2. Okt. 2021 (CEST) Beantworten

B. Der Begriff "(legislative) Verordnungen" erscheint mir missverständlich. Ist das ein terminus technicus? Falls ja, würde ich vielleicht anmerken, dass der Begriff missverständlich ist, weil die VO letztlich ja gerade nicht von der Legislative ausgeht. Und auch die Gegenüberstellung der "Administrativen VO" verstehe ich nicht so Recht, denn auch dort brauchen wir ja ein legislatives Ermächtigungsgesetz. Vielleicht könnte man nach "Gubernativer" und "Administrativer Verordnung" unterscheiden?

Sind eigentlich wohl Fachbegriffe (benutzt zB Gröpl), aber ich habe es mal ein wenig umgebaut /umformuliert, damit es hoffentlich weniger verwirrt. Danke für den Hinweis! --Ammar Bustami 01:00, 2. Okt. 2021 (CEST) Beantworten

C. Ich würde ggf. § 5 IfSG als Beispiel für eine Verordnungsermächtigung herausnehmen, weil die Vorschrift nach wohl h.M. verfassungswidrig ist. Daher taugt sie vllt. nicht als "Paradebeispiel" für eine Ermächtigungsgrundlage.

Danke für den Hinweis! Ich habe mir dazu nochmal durchgelesen, was du geschrieben hast und hätte eine Rückfrage dazu: Bezieht sich die Verfassungswidrigkeit wirklich auf ALLE Fälle des § 5 II IfSG (oder nur konkret auf § 5 II 1 Nr. 4 lit. f IfSG)? Und wenn ich es (auch deinen Text dazu) richtig verstehe, so ist doch aber die JETZIGE Regelung des § 5 II 1 Nr. 4 lit. f nach Änderung vom 29.3.2021 verfassungsgemäß oder nicht (nur auf die verlinke ich ja)? --Ammar Bustami 01:00, 2. Okt. 2021 (CEST) Beantworten

D. Da Julian es im Kapitel über den Parlamentsvorbehalt ablehnt, die Wesentlichkeitstheorie auf alle gesellschaftlich umstrittenen Fragen zu erstrecken, sollten wir das hier vllt. auch so handhaben. Aber vllt. sprichst du dich da nochmal mit Julian ab.

E. Ich stelle mich im Kapitel über die Wesentlichkeitstheorie auf den Standpunkt, dass schon der Parlamentsvorbehalt selbst (und nicht erst das Bestimmtheitsgebot) eine hinreichend bestimmte Regelung verlangt. Ich glaube, ich hatte auch ein BVerfG-Zitat gefunden, das das bestätigt. Hier sollten wir uns noch einmal absprechen, damit wir einander nicht widersprechen.

Das hab ich mir nochmal angeschaut und ja, da sollten wir generell nochmal (auch mit Jaschar) drüber reden denke ich. Das können wir ja dann in einem machen, um Dopplungen und Widersprüche zu beseitigen. --Ammar Bustami 01:00, 2. Okt. 2021 (CEST) Beantworten

F. Cool, dass du den Klima-Beschluss des BVerfG eingearbeitet hast! Ich würde allerdings vllt. noch einen Satz mehr dazu schreiben, weil ja nicht alle Studierenden total in der Materie stehen. Also vllt. noch ein Satz, damit sie einordnen können, dass es sich um Emissionsreduktionsmengen handelt, die von der Bundesregierung beschlossen wurden, um die Klimaziele erreichen zu können o.Ä.

G. Zweiter Klausurtaktik-Balken: Du sagst hier es wäre falsch, für das Bestimmtheitsgebot – auch losgelöst von Rechtsverordnungen – auf Art. 80 I 2 GG zu verweisen. Das könnte ggf. dahingehend missverstanden werden, dass es generell unzulässig ist, beim Bestimmtheitsgebot auf Art. 80 I 2 GG zu verweisen. Daher würde ich das Wort "auch" vllt. löschen.

H. Vielleicht könntest du bei den Rechtsfolgen noch einen Link zum "Nichtigkeitsdogma" setzen. Das war so ein Begriff, der mir im Studium erst Recht spät über den Weg gelaufen ist, den ich aber für sehr hilfreich halte. Ich habe ihn im Rechtsstaatskapitel einmal verwendet.

I. Die Ausführungen zu den Rechtsfolgen halte ich für sehr gelungen! Ich kann mir aber vorstellen, dass sie gerade für Erst-Semester-Studierende überfordernd sein können, weil sie noch kein verwaltungsprozessuales Vorwissen haben. Eine Möglichkeit, es darzustellen könnte darin liegen (1.) klarzustellen, dass jeder Verstoß gegen ein Außenrechtsnorm zur Nichtigkeit der Norm führt (Nichtigkeitsdogma). Eine andere Frage (2.) ist aber, welches Gericht diese Nichtigkeit feststellen kann. Diesen zweiten Balken könnte man dann in eine "Examenswissen-Box" stecken, um klarzustellen, dass Erstis das nicht können müssen.

Sehr gute Hinweise, danke! Ich habe das jetzt zum einen mal sowieso etwas übersichtlicher strukturiert, und zum anderen die komplizierten Absätze am Ende tatsächlich ins Examenswissen geschoben. Alles andere würde ich persönlich tatsächlich auch für Erst-/Zweitsemester-Wissen halten. --Ammar Bustami 01:00, 2. Okt. 2021 (CEST) Beantworten

Lieber Ammar, vielen Dank für deinen sehr gelungenen Beitrag. Kleinere Änderungen habe ich im text direkt geändert. Ansonsten verweise ich auf meine wenigen kommentare. Bei BVerfG-Entscheidungen bitte ein Az raussuchen und u.a. ergänzen. Ansonsten merkt man, dass du schon Erfahrungen im Grundrechte-projekt sammeln konntest. LG --LouisaLinke 09:05, 5. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Liebe Louisa,
danke dir für dein Feedback, das ich nun insgesamt versucht habe komplett umzusetzen. Dadurch konnte ich die allermeisten Kommentare löschen. Es wären nur die folgenden Punkte noch offen. Wenn ich diesbezüglich aber nichts mehr von dir / euch höre, würde ich die einfach zum Ende der Deadline so lassen und die restlichen Kommentare auch noch rauslöschen:
  1. Antwortkommentar (@Louisa) zum Prüfungschema am Anfang des Kapitels in Reaktion auf deine Vorschläge.

->Ich habe noch eine Anmerkung hinterlassen. --LouisaLinke 12:51, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten

  1. Ein offener Kommentar an Jan-Louis zu § 5 IfSG, der sich dazu bisher leider noch nicht gemeldet hat. Ich versuche mal noch eine Rückmeldung von ihm dazu zu bekommen, würde es aber ansonsten auch einfach so lassen wie jetzt.

->Ok, ich hoffe, dass er sich noch meldet. --LouisaLinke 12:51, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten

  1. Auch noch nicht ganz klar ist, ob die Verweise auf das Bestimmtheits- sowie das Parlamentsvorbehaltskapitel letztlich alle so stimmen werden, weil dort meines Wissens nach evtl. noch Änderungen anstehen... Es steht jetzt aber bei mir so, dass es im Zweifel so bleiben könnte, ich hoffe nur, es kommt dann nicht zu zu vielen Dopplungen.

->Am besten schauen die Autor:innen der anderen beiträge nochmal drauf. --LouisaLinke 12:51, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten

  1. Ein Kommentar zur Erinnerung/Gedankenstütze für mich für später (ggf. nach Neuauflage des Grundrechte-Fallbuchs): Kann der drin bleiben?

-> Soweit ich das gesehen habe, werden die nicht mit exportiert. Aber bitte (sollte das Buch als Print erscheinen) im Text prüfen. --LouisaLinke 12:51, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten

  1. Kurz vor der Deadline sollte ich vermutlich nochmal die Verweise und Links auf die verschiedenen IfSG-Normen auf die Aktualität hin überprüfen.

-> Das wäre top. --LouisaLinke 12:51, 11. Nov. 2021 (CET) Liebe GrüßeBeantworten

Liebe Grüße Ammar Bustami 22:48, 10. Nov. 2021 (CET)Beantworten
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