Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Mehrebenensystem Landesverfassungen

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Maximilian.Petras in Abschnitt Review Max

Review Max

Bearbeiten

Wunderbar, vielen Dank für dieses Kapitel - damit sind wir insgesamt gut aufgestellt! Nikolas geht in seinem Beitrag auf die Enteignungs-Debatte in Berlin ein. Dort gibt es nämlich gerade keinen Art. 15 GG. Hier könnte sich ein kurzer Link anbieten. Ansonsten nur Kleinigkeiten im Text, siehe Kommentare.

LG, --Maximilian.Petras 11:33, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Review Dana

Bearbeiten

Ihr Lieben, Kleinigkeiten habe ich wiederum direkt im Text geändert. Ansonsten habe ich nur Minikommentare. Vielleicht der wichtigste:

  • Beim Lesen habe ich die sozialen Grundrechte sehr vermisst. Sie kommen erst recht zum Ende des Beitrags, nehmen dann aber in der Zusammenfassung wiederum einen prominenten Satz ein. Vielleicht in der Einleitung schon mit einem Satz die sozialen Grundrechte ansprechen?

Der Beitrag gefällt mir gut! Vielen Dank --DanaValentiner 20:13, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Peer Review Julian

Bearbeiten
  • Welche Kernmessage habt Ihr aus dem Text/dem Fall mitgenommen (ein Satz)? Die Landesverfassungen weisen im Vergleich zum Grundgesetz sehr verschiedene grundrechtliche Schutzniveaus auf; einige Verfassungen gehen deutlich weiter, andere bleiben hinter den Grundrechten des GG zurück.
  • Was hat euch gut am Text gefallen? Der Text ist gut geschrieben und auch nicht zu ausufernd.
  • Wo seht ihr Verbesserungspotenzial? Eigentlich aus meiner Sicht soweit gut.
  • Welche weiteren Aspekte könnten noch ergänzt werden? Man könnte allenfalls überlegen, die Liste der "interessanten" weiter gehenden Grundrechtsverbürgungen der Bundesländer zu erweitern (vgl. Kommentar, in dem es um die Verf. v. Berlin geht). Rechtspolitisch ist aber auch Bayern mit seiner Gemeinwohlzentrierung im Wirtschaftsverständnis interessant. Auch könnte man bei so einem etwas prüfungsferneren Thema sich die Freiheit nehmen, mehr auf die historischen Hintergründe einzugehen, z.B. dass einige Verfassungen lange vor dem GG konzipiert wurden, Süddt. Konstitutionalismus als Ausgangspunkt etc.

Weitere Hinweise finden sich als Kommentare im Quelltext.

-- 2A02:810D:8140:B58:F840:2BA0:901F:1E9F 20:50, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Rückmeldung von Alexander

Bearbeiten

Danke für deine ergänzenden Hinweise! Mir wird im dritten/vierten Sprint sicher nicht langweilig werden :)

Zurück zur Seite „OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Mehrebenensystem Landesverfassungen“.