Diskussion:Juristische Falllösungstechnik

So, jetzt habe ich natürlich doch schon ein wenig geändert und gelesen, ich (Raoul) hoffe, die Änderungen finden Deine Zustimmung.

Wie wäre es mit:

Drei Fällen, an denen man Deine Ausführungen festmacht. Ich habe gelernt, dass sich Dinge am praktischen Beispiel immer besser machen. Man könnte einen Ziv, ÖffR und Strafrecht Fall bilden. Alles ganz leiste Schulfälle, nur eben, um die Systematik besser zu transportieren. Das von mir, viele Grüße aus Berlin. -- DerRaoul 11:16, 20. Jun 2006 (UTC)

Hallo, ich (Raoul) bin auf Dein Projekt gestossen. Bei jurawiki.de gibt es etwas ganz ähnliches. Hier habe ich auch ne Menge am Text gearbeitet. Ich kopiere Dir den Text mal rein, ich will an Deinem Projekt nicht so viel allein rumfummeln. -- DerRaoul 10:35, 20. Jun 2006 (UTC)


http://www.jurawiki.de/JuristischesDenkenUndArbeiten#head-d3a10c92145f36fc41e896759eb7299d5eb67a2e

G) Klausur-Technik

Bei juristischen Arbeiten ist zwischen Gutachten (meist 1. Examen) und Urteil (meist 2. Examen) zu unterscheiden. Daneben stehen praktische Arbeiten (Rechtsanwaltsgutachten, Vertragsausarbeitung (z.B. AGBs), Aktenvermerk oder richterliche Gutachten). Vermehrt werden an den Universitäten auch Sachfragen gestellt, in Bayern gibt es diese zum Teil in den Staatsprüfungen (z.B.: Stellen sie die Entwicklung des BGB dar).

Der Student an der Uni hat es zumeist mit dem Gutachten zu tun.

Der wesentliche Unterschied zum Urteil besteht darin, dass beim Gutachten das Ergebnis erst am Ende feststeht; beim Urteil die zuvor gefällte Entscheidung nachträglich begründet wird.

Beim Strafrecht wird dies besonders deutlich:

Gutachten: Der Täter KÖNNTE sich gemäß § 242 StGB strafbar gemacht haben, WENN ...

Urteil: Der Täter HAT einen Diebstahl gemäß § 242 StGB verwirklicht, WEIL ...

Eigentlich ist das Urteil daher ein umgedrehtes Gutachten. Beachtet aber, dass im Urteil (im Gegensatz zum Gutachten) nur zur Falllösung wesentliches dargestellt werden darf (vgl. § 313 ZPO). Der Student wundert sich immer, warum in einer Entscheidung nicht alle Tatbestandsmerkmale/Voraussetzungen geprüft werden, das ist der Grund hierfür.

Besonders diese Grundunterscheidung fällt jüngeren Studenten zum Teil schwer, man muss sie mühsam erlernen und stets beachten (Als Referendar darf man das dann alles wieder über Bord werfen... Wie das eben so ist... ).

Der Inhalt eines Gutachtens

Sachverhalt erfassen/verstehen

In jeder Anleitung wird dieser Punkt besonders hervorgehoben, in der Realität leider viel zu oft nicht beachtet (natürlich auch von mir). Selbst im Examen passieren einem so schlimme (und vermeidbare) Fehler.

In einem Gutachten untersucht man stets EINEN konkreten Fall, eben nicht allgemeine Fälle oder Probleme (die man zuvor nachgearbeitet hat).

Natürlich möchte man all sein Wissen abladen (gerade wenn man meint den Fall zu kennen) doch dies ist das Fatale: Alles nicht Gefragte ist falsch! Wirklich, es dient eben nicht zur Lösung DEINES Falles, sondern zur Lösung eines anderen - aber nicht gefragten - Falles. Dies wird sehr unterschätzt; der geneigte Leser der Arbeit will eben nicht seitenweise, ungefragte Erörterungen lesen, so toll und richtig diese sein mögen (er hat 50 Arbeiten auf dem Tisch und will zur Frau+Fernseher, so sieht die Realität aus).

Einige Beispiele die schon den Bearbeitervermerk betreffen:

Im Strafrecht ist im Bearbeitervermerk oft die Prüfung auf die Strafbarkeit nach dem StGB begrenzt, dies bedeutet zwangsläufig, dass die Prüfung von Ordnungswidirgkeiten oder nebenstrafrechtlichen Normen falsch ist, son interessant sie auch sein mögen.

Im öffentlichen Recht kann im Bearbeitervermerk die Prüfung der Klage auf die Begründetheit begrenzt sein, jegliche Ausführung zur Zulässigkeit ist damit falsch, auch wenn sie ansonsten noch so richtig wäre.

Im Zivilrecht ist die Fragestellung oft auf bestimmte Personen beschränkt (z.B.: Prüfen Sie die Ansprüche des A), jede Anspruchsprüfung anderer Beteiligter ist somit auch überflüssig und damit falsch.

Ein inhaltliches Beispiel aus dem öffentlichen Recht (durch eine glückliche Fügung bin ich an die Original-JPA-Lösung gekommen, was mir sehr geholfen hat):

Gestellt war ein Subventionsfall, der altbekannt aussah. In der Zulässigkeit der verwaltungsrechtlichen Klage kam man natürlich auf den Punkt "Zwei-Stufen-Theorie" zu sprechen, wo bei jeder Arbeit die gleichen Stichworte auftauchten, und das Problem mehr oder weniger richtig geschildert war. In dem konkreten Fall lag aber ein sog. verlorener Zuschuss vor (sprich das Geld wurde nicht zurückgefordert). In der JPA-Lösung war ausdrücklich angemerkt, dass gute Bearbeiterinnen die BVerwG Entscheidung kennen, die in diesem Fall stets von einer öff-r Streitigkeit ausgehen, und es daher auf die Problematik der 2-Stufentheorie überhaupt nicht ankommt.

Löst auch kurz inhaltlich vom Problem. Unabhängig ob Ihr die Entscheidung gut oder schlecht findet, dies ist eine sehr beliebte Vorgehensweise vom JPA. Ein alter Hut kommt dran; es kommt aber im konkreten Fall gar nicht auf den Streitstand an, sondern man streift das Problem nur kurz und sagt dann, dass es auf diese Entscheidung in DIESEM Fall nicht ankommt. Das sieht sehr elegant aus, kostet wenig Zeit, und der geneigte Leser muss bei Euch nicht das Gesabbel über die 2-Stufentheorie lesen (denn das schreiben 90 % der Bearbeiter). Er freut sich - kommt früher zum Fernseher - und belohnt Euch mit Punkten.

Den Sachverhalt richtig zu verstehen und zu erfassen ist von entscheidener Bedeutung (wobei hier der Übergang zur Lösung bereits fließend ist).

Klausur gliedern

Nachdem man den Fall verstanden hat, kann/sollte man an die Lösung herangehen. Die Gliederung muss die vollständige Lösung des Falles enthalten, darf weder zu lang noch zu kurz sein. Ich würde dazu raten, später (beim schreiben) nicht mehr von der einmal erstellten Gliederung abzuweichen, man vertut sich nur (so ging es mir zumindest).

Der Obersatz

in Bearbeitung

Ein Gutachten - JEDES Gutachten - beginnt mit einem Obersatz, und der beantwortet die grundlegene Frage: Worum geht's hier eigentlich? Er nennt die Anspruchsgrundlage und leitet die Prüfung ein.

Im Strafrecht nennt der Obersatz Täter, Tathandlung, Taterfolg und das zu prüfende Delikt.

Die Anspruchsgrundlage

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§194 Abs.1 BGB). Eine Anspruchsgrundlage besteht aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge: Wenn der Tatbestand erfüllt ist, greift die Rechtsfolge.

Tatbestandsmerkmale

Der Stil eines Gutachtens

in Bearbeitung

Klausur schreiben

Wenn man mit der Gliederung fertig ist, geht es eigentlich nur noch an das Schreiben der Klausur, denn - wenn man obige Schritte beachtet hat - ist dies eine reine Schreibarbeit. Für die große Denkarbeit, nicht mehr nötig ist.

Zeiteinteilung

Dies ist einer der schwierigen und umstrittenen Punkte.

Ich habe mich immer an Folgendes gehalten:

3 Stunden denken, 2 Stunden schreiben.

In den "Denkstunden" muss der komplette Fall verstanden und die gesamte Gliederung erstellt werden (meine Gliederung war oft umfangreicher, als die tatsächliche Lösung). Anschließend schreibt man seine Lösung nur noch auf. Wenn die Gliederung wirklich gut ist, ist dies reine Schreibarbeit. Meine Erfahrung war die, dass eine kürzeren Arbeiten, stets die besten waren, meine Traumleistung im 1. Examen 17 Seiten = 18 Punkte. Besonders im Strafrecht ergab bei mir stets, viele Seiten = erbärmliche Punkte.

Fazit

Anleitungen und Tipps für Klausuren sind immer Ansichtssache: das richtige Rezept ist Dein (hoffentlich erfolgreicher) Weg. Probiere möglichst viele Taktiken aus und schreibe so viele Klausuren (ehrlich!) und betrachte nüchtern Deine Ergebnisse.

Bei den Klausuren rate ich zu echten Uni-Klausuren. Mit Rep-Klausuren habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, da die Sachverhalte irgendwie gekünstelt waren und doch Problemkreise abgefragt wurden, wie dies beim JPA in Berlin zumindest nicht war. Gegen Lösung und Korrektur hatte ich nie Einwände, aber mir haben die nicht so viel gebracht. Am besten ihr besorgt Euch echte Examenstexte, schreibt in Eurer AG und korriegiert dann selbst die Klausuren. Dabei lernt man wirklich sehr, sehr viel. Und das JPA widerholt sich durchaus, da sitzen eben Leute die immer nur Klausuren stellen, insofern...

Wenn Du gleich losschreiben willst/musst, dann tue es, es sind Deine Klausuren und Deine Punkte.


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