Datenschutz/ DS-GVO/ Allgemeine Bestimmungen/ Begriffe/ Verarbeitung

Definition (Artikel 4 Nummer 2 DS-GVO)

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Vorgang und Vorgangsreihe Bearbeiten

Nicht-automatisierte Verfahren Bearbeiten

Automatisierte Verfahren Bearbeiten

Beispiele der Vorgänge Bearbeiten

Erheben Bearbeiten

Erfassen Bearbeiten

Organisation Bearbeiten

Ordnen Bearbeiten

Speicherung Bearbeiten

Anpassung oder Veränderung Bearbeiten

Auslesen Bearbeiten

Abfragen Bearbeiten

Verwendung Bearbeiten

Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung Bearbeiten

Abgleich oder Verknüpfung Bearbeiten

Einschränkung Bearbeiten

Löschen Bearbeiten

Vernichtung Bearbeiten