Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Sonderkonstellationen: Unterlassung, Versuch, Irrtum
Unterlassung (§ 8 OWiG)
BearbeitenAllgemeines
BearbeitenÄnderungen im Objektiven Tatbestand
BearbeitenVersuch und Rücktritt (§ 13 OWiG)
BearbeitenAllgemeines: Sanktionsgrund und Stufen der Deliktsverwirklichung
BearbeitenTatentschluss
BearbeitenUnmittelbares Ansetzen (§ 13 Abs. 1 HS. 2 OWiG)
BearbeitenRücktritt vom Versuch (§ 13 Abs. 3 OWiG)
BearbeitenIrrtümer
BearbeitenTatbestandsirrtum und Irrtum über die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (§ 11 Abs. 1 OWiG)
BearbeitenVerbotsirrtum (§ 11 Abs. 2 OWiG)
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