Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungstatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz Bearbeiten
Notwehr (§ 15 OWiG) Bearbeiten
Rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG) Bearbeiten
Übersicht weiterer Rechtfertigungstatbestände (nicht abschließend) Bearbeiten
Rechtfertigender Notstand nach den §§ 228, 904 BGB) Bearbeiten
Aggressiver Notstand nach § 904 BGB Bearbeiten
Defensiver Notstand nach § 228 BGB Bearbeiten
Einwilligung Bearbeiten
Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO Bearbeiten
Amtsrechte und Dienstpflichten: Behördliche Erlaubnis und Handeln auf Grund dienstlicher Weisung Bearbeiten
Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG Bearbeiten
Selbsthilferechte nach dem BGB (z. B. §§ 859, 860, 861 BGB) Bearbeiten
Theoretische Diskussion: Die Rechtswidrigkeit als negatives Spiegelbild der Tatbestandsmäßigkeit im Gesamtunrechtstatbestand Bearbeiten
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