Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Rechtswidrigkeit

Rechtfertigungstatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz Bearbeiten

Notwehr (§ 15 OWiG) Bearbeiten

Rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG) Bearbeiten

Übersicht weiterer Rechtfertigungstatbestände (nicht abschließend) Bearbeiten

Rechtfertigender Notstand nach den §§ 228, 904 BGB) Bearbeiten

Aggressiver Notstand nach § 904 BGB Bearbeiten

Defensiver Notstand nach § 228 BGB Bearbeiten

Einwilligung Bearbeiten

Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO Bearbeiten

Amtsrechte und Dienstpflichten: Behördliche Erlaubnis und Handeln auf Grund dienstlicher Weisung Bearbeiten

Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG Bearbeiten

Selbsthilferechte nach dem BGB (z. B. §§ 859, 860, 861 BGB) Bearbeiten

Theoretische Diskussion: Die Rechtswidrigkeit als negatives Spiegelbild der Tatbestandsmäßigkeit im Gesamtunrechtstatbestand Bearbeiten

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Quellen Bearbeiten