Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungstatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz
BearbeitenNotwehr (§ 15 OWiG)
BearbeitenRechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG)
BearbeitenÜbersicht weiterer Rechtfertigungstatbestände (nicht abschließend)
BearbeitenRechtfertigender Notstand nach den §§ 228, 904 BGB)
BearbeitenAggressiver Notstand nach § 904 BGB
BearbeitenDefensiver Notstand nach § 228 BGB
BearbeitenEinwilligung
BearbeitenFestnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO
BearbeitenAmtsrechte und Dienstpflichten: Behördliche Erlaubnis und Handeln auf Grund dienstlicher Weisung
BearbeitenWiderstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG
BearbeitenSelbsthilferechte nach dem BGB (z. B. §§ 859, 860, 861 BGB)
BearbeitenTheoretische Diskussion: Die Rechtswidrigkeit als negatives Spiegelbild der Tatbestandsmäßigkeit im Gesamtunrechtstatbestand
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