Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Rechtswidrigkeit

Rechtfertigungstatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz

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Notwehr (§ 15 OWiG)

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Rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG)

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Übersicht weiterer Rechtfertigungstatbestände (nicht abschließend)

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Rechtfertigender Notstand nach den §§ 228, 904 BGB)

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Aggressiver Notstand nach § 904 BGB

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Defensiver Notstand nach § 228 BGB

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Einwilligung

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Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO

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Amtsrechte und Dienstpflichten: Behördliche Erlaubnis und Handeln auf Grund dienstlicher Weisung

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Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG

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Selbsthilferechte nach dem BGB (z. B. §§ 859, 860, 861 BGB)

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Theoretische Diskussion: Die Rechtswidrigkeit als negatives Spiegelbild der Tatbestandsmäßigkeit im Gesamtunrechtstatbestand

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