Das Mirakel des Heiligen Kreuzes zu Elspe: Die Bruderschaft des Heiligen Kreuzes zu Elspe


Die Bruderschaft des Heiligen Kreuzes zu Elspe

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Hierzu schreibt Brill: Geschichte der Pfarrei Elspe:

„Wenn wir einen Abschnitt überschrieben haben „Die Hilfsgeistlichen“, so soll das nur eine zusammenfassende Bezeichnung sein. Die Vikare waren in den früherern Jahrhunderten nicht einfach Hilfsgeistliche im heutigen Sinne, sie hatten eine festere und selbstständigere Stellung.
Einen Hilfspriester besass der Pfarrer von Elspe bereits, als 1447 die erste Vikarie gegründet wurde in seinem Kaplan, wie die Urkunde erkennen lässt.
Der Kaplan wohnte gewöhnlich beim Pfarrer im Hause und wurde von ihm beköstigt.


  • Der Elsper Pfarrer Hunold von Plettenberg spricht 1446 von einem Priester Bernd Otterbeyn, der vorzeiten sein Kaplan gewesen sei.

Pfarrer Becker sagt 1644, er müsse allein auf seine Kosten einen Kaplan unterhalten. Wenn er einmal über Nacht auswärts bleibe, sei der Kaplan im Hause.

  • Dem Pfarrer Jodok Schotteler wird 1682 vom Generalvikar Anethan aufgegeben, binnen sechs Monaten wieder einen Kaplan einzustellen, wie das von „Alters her“ bestanden hat.
  • Während die Gründung der Elsper Pfarrstelle für uns im Dunkel der Vorzeit liegt, da wir nur den Zeitpunkt, das Jahr 1000, vermuten können, sind wir über die Entstehung der Vikarien unterrichtet.
  • Die erste Vikarie trat 1447 ins Dasein.

Die Urkunde darüber berichtet, dass „de ratlude und dat gemeyne kerspel to Elspe Gode deme almechtigen Marie syner leyven mauder und allen godes hiligen to love und eren allen gelowigen seilen to troste und deme vorgeschrivenen gemeyne kerspele to nutte und sellicheit met unser hir nachgeschrievenen willen gunst rade und gutdunken gesatet und verfeuget hebbet Eyne vicarie yn der vorgesachteten kerken to Elspe to ewigen tyden vermyddes eynen Ersamen preister to verwarne mit godes deynste in mate man des overkomen ist.“

Die Urkunde darüber berichtet, dass die Ratsleute und das gemeine Kirchspiel von Elspe Gott dem Allmächtigen, Maria seiner lieben Mutter und allen Gottes Heiligen zu Lieben und Ehren, allen gläubige Seelen zum Troste und dem vorgeschriebenen gemeinen Kirchspiele zu Nutzen und Seeligkeit mit unserem hier nachgeschriebenem Willen und Gunst und gutdünken gesagt und verfüget habe, eine Vikarie in der vorgeannten Kirche zu Elspe für ewige Zeiten vermacht einem ehrsamen Priester zu verpflichten mit Gottesdiensten.

Die Vikarie soll also zur Ehre Gottes und der Heiligen, zum Troste aller gläubigen Seelen und zum geistigen Nutzen des Kirchspiels gestiftet werden. Zum Bestand dieser Vikarie heisst es weiter, 24 rheinische Gulden jährlicher Rente festgesetzt und vermacht worden. „da van dey vicarius sal leven und gode deynen“. Der Vikar soll näherhin gehalten sein, wöchentlich jeden Dienstag und Donnerstag eine Messe darzubringen sowie an allen Sonntagen und Festen. Er soll dem Pastor gehorsam sein „in allen mogeliken und redeliken saken“. Beichte zu hören und Sakramente zu spenden oder sich irgend ein Recht des Pfarrers zu nehmen, darf er sich nicht unterfangen.

In einigen Not- und Ausnahmefällen darf und soll er jedoch die Sakramente spenden, nämlich erstens, wenn es vorkäme, „dat eyn pastor ader syn cappelan nicht inheims weren und dan eyn mensche krangk worde“, und zweitens, „wan et pestilencie ader lantsterve weren dat eyn pastor und eyn cappelan dey twe deme kerspele nicht genauch daun und vollen warden konden“. Ferner ist der Fall gesetzt, „dat eyn pastor to Elspe neyen (keinen) cappelan hedde ader krigen konde so solde eme aver dey vicarius helpen eynen mant (monat) langk imme dey kost und nicht lenger“.

Wenn die Vikariestelle frei wird durch Tod oder sonstigen Abgang ihres Inhabers, sollen Ratleute und Kirchspiel einen ehrsamen und geeigneten Priester einträchtig dafür erküren und dem Pfarrer vorschlagen, der ihn belehnt und einsetzt. Können die Wähler sich nicht einigen, so soll die Mehrheit der Ratleute entscheiden. Diese Abmachungen wurden von Pfarrer Hunold von Plettenberg und dem Patronatsherrn Hedenrich von Plettenberg bestätigt und untersiegelt.

Wie hieß nun diese erste Vikarie? Das bleibt in dieser Schrift unklar. Sie soll Gott und der Mutter Gottes und allen Heiligen geweiht sein. H. Kampschulte in seinem Buche „Die westfälischen Kirchenpatrocinien“ zeigt, dass man bei der ersten Errichtung eines Altares bzw. einer geistlichen Stelle oft eine umfassende und allgemeine Benennung anwandte, dass aber bald ein bestimmter Patron hervortrat, den man vorher wohl schon im Sinne gehabt hatte. Bereits 1449 erscheint der Name Vikarie. Sie führt den Titel Johannes der Täufer. Im Jahre 1505 stoßen wir auf einmal auf den Namen Johannes Evangelist. Diese Verwechselung oder Änderung erklärt F.X. Schrader damit, dass die beiden Heiligen in früherer Zeit oft zusammen als Patrone vorgekommen und abwechselnd genannt seien.

Die Johannesvikarie macht 1449 von Hedenrich von Plettenberg eine Erwerbung. Er verkauft dem „hern Johanne Boilmann prester und regerer sent Johannes baptisten (Täufer) altars in der kerken to Elspe und synen nacomeligen eynen gulden geldes erfflikeer rente in den hoeff to borghusen mit all syn tobehorige“.

Von einer weiteren Aufbesserung der Johannesvikarie gibt Kunde ein Brief vom Jahre 1505, in dem die beiden Kirchenvormunde Heynemann Bose und Heynemann Demelen den Eheleuten Guntermann und Katharina v. Plettenberg das Wiederverkaufsrecht einräumen für eine Rente“ da sie „hebbet vorkofft erfflicke und jerlicke gulde und rente to behoff des ewighen altars Sunte Johannes ewangelisten in der kespel kerken to Elspe veyrteyn scheppel karns nyt namen vyff scheppel rogghen vyff scheppel gersten und veyr scheppel havern ut eren erve und gude to Meggen gelegen dar nutortyd upe sittet Hans Contzen son na ut wysunghe eynes hovetbreves uns dar up gegeven ys und besegelt“.

Johann Smed war damals Inhaber der Vikarie. Er besiegelte diese Urkunde mit.

Die Einkünfte der Johannesvikarie scheinen immer gering geblieben zu sein. Sie wird zudem in den Zeiten der Glaubensunruhen und des dreißigjährigen Krieges Verluste erlitten haben, weshalb sie auch um 1620, mit der Kreuzvikarie vereinigt wurde. Schrader nimmt für die Aussteuer der Johannesvikarie noch ein Zuwachs an unter dem Altaristen oder Vikar Johann Kayser, der 1454, 1456 und 1457 in Urkunden vorkomme.

Er sieht diesen als Nachfolger von Johann Boilmann an. Aber darin irrt er sich. Er übersieht nämlich oder weiß nicht, dass bereits am Sonntag nach Fronleichnam 1446 Pfarrer Hunoldt v. Plettenberg von Herrn Johann Kayser als seinem Vikar spricht, also ein Jahr vor Gründung der ersten Vikarie, wie wir es nannten.

Handelt es sich hier um den Marienaltar, von dem 1686 der frühere Elsper Vikar und derzeitige Förder Pfarrer Johannes Kumpff in einem Vermächtnis sagt, dass er „ab antiquo erectum et consecratum sed hactenus ommnio indotatum reperiatur“ d. h. vor alters errichtet und geweiht wurde, aber sich soweit gänzlich ohne Mitgift befindet? Oder war Johannes Kayser ein Vikar oder Geistlicher der Kreuzbruderschaft, geradeso wie der Priester Hermann von Leckenbert auch bereits dieser Bruderschaft nahe zu stehen scheint, als sie 1496 die Kreuzvikarie erstehen lässt, deren erster Vikar er wird? Die Fragen konnten wir bisher nicht lösen.

Dem Johannes Keyser bezeugt 1446 sein Pfarrer urkundlich, dass „dey grothe Rothger van Odingen“, der in seinem Kirchspiel verstorben ist, für die Dienste, die er zu seinen Lebzeiten von dem Kaplan Bernd Otterbyn empfangen, „mynen vicario H. Johan Keyser und synen nakomelingen to betterige syns in myne kerken myt eyme gudeken gelegen to Odinghen neden in dem dorppe begyfftiget hefft“.

Ein Teil dieses Gutes war 1435 von den Eheleuten Cord und Ilia Rump an den Großen Rötger verkauft worden. Im Jahre 1456 versichert der nunmehrige Benediktiner Bernard Otterbeyn noch einmal in einer lateinischen Urkunde, dass die Schenkung des sogenannten Großen Rötger an den Altaristen Johann Keyser, zur Aufbesserung seiner Stelle, der Wahrheit entspreche. Als nun „twydracht was tusschen dem pastore to Odingen up eyne ind heren Johan Keyser altaristen to Elspe up die syden“ um dieses Gütchen, wurden Rat und Bürgermeister zu Attendorn von beiden Parteien als Schiedsrichter angerufen. Sie stützten sich auf die obige und andere Aussagen des früheren Kaplans Otterbyn und sprachen dem Johann Kayser das Gut zu. Sie erklären : „Wy befynden dat die vurssagte groite Rotger van Odingen dat vurgesagte gudekein mit syner tobehoringe gegeven hebbe alleyne to dem cruzen ind altare to Elspe in der kerken gelegen die nu heren Johan Keyser hevet“. Aus letzterem scheint ziemlich deutlich hervorzugehen, dass Johann Kaiser, vor der förmlichen Stiftung der Kreuzvikarie schon als Kreuzvikar anzusehen ist.

Die regelrechte Begründung dieser Vikarie erfolgte im Jahre 1496. Sie wurde vorgenommen und dem Erzbischöflichen Offizial zu Werl, auf Begehren der Kreuzbruderschaft an der Pfarrkirche zu Elspe und ihres Priesters Hermann. Pfarrer Heinrich Vogt erklärte sein Einverständnis. Der schon vorhandenen Kreuzaltar wurde zu einem immerwährendem Beneficium, einer Vikarie erhoben. Als Stiftungsgrund wird angegeben die Förderung der Ehre Gottes und des Seelenheils der Pfarrkinder, die so besser dem heiligen Opfer und dem Gottesdienst beiwohnen können. Der neue Vikar soll verpflichtet sein, persönlich seiner Stelle vorzustehen, und an drei Wochentagen die hl. Messe darzubringen, nämlich sonntags für die Verstorbenen und die Eltern des genannten Priesters Hermann von Leckmart, mittwochs für die Verstorbenen, im besonderen für den früheren Elsper Vikar Wedekind v. Plettenberg und sein Geschlecht, freitags zu Ehren der bitteren Leiden des Herrn für die lebenden und verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft. Die Messen sollen an dem Kreuzaltare stattfinden. Ferner soll er an den hohen Festen in Roschett dem Gottesdienst und dem Chorgebet beiwohnen und dabei nur fehlen, wenn er vom Pfarrer oder dessen Vizekuraten die Erlaubnis erhalten hat. Beichten und Sakramentsspendung, sowie andere Rechte des Pfarrers oder seines Stellvertreters, darf er nur vollziehen mit ausdrücklichem Willen und Auftrag beider. Er kann auch nicht gegen Entgeld die Seelsorge in der Pfarrei oder das Amt des Kaplans übernehmen. Wenn aber das Bedürfnis es erheischt, soll er dem Pfarrer und dem Vizepfarrer in der Sakramentsspendung helfen und ihnen ein treuer Beistand sein. Das Patronatsrecht über die Vikarie soll für immer der Kreuzbruderschaft zustehen. Sie wählt mit Stimmenmehrheit den Vikar und schlägt ihn dem Pfarrer vor. Der Erkorene muss geeignet und untadelig sein und wenigstens binnen einem Jahre die Priesterweihe empfangen können. Wenn der Pfarrer ihn tauglich findet, belehnt er ihn mit der Vikarie und setzt ihn ein, wobei er ihm den Gehorsams- und Treueid abnimmt. Falls der Vikar drei Monate lang ununterbrochen, ohne ausdrückliche Erlaubnis sich von seiner Stelle entfernt, ist er ihrer verlustig, und soll ohne weiteres ein anderer gewählt und eingesetzt werden. Ebenso wird ihm die Stelle entzogen, wenn er sich einem anstößigen, unsittlichen Lebenswandel ergäbe. Er soll dann dreimal vom Pfarrer verwarnt werden, und wenn dieses nicht hilft gilt er ohne weitere Maßnahmen als abgesetzt. Zum ersten Vikar dieser neu errichteten Vikarie wird der Priester Hermann gemacht. Er geniest für sich das Vorrecht, dass er sich von der Pflicht zu den drei Messen, zur persönlichen Anwesenheit und von dem Verbot, die Kaplanei anzunehmen, befreit ist. Er hatte sich wohl um die Kreuzbruderschaft und die jetzige Gründung besonders verdient gemacht. Er darf auch als sein erster Nachfolger einen Verwandten namhaft machen, der aber wie auch die späteren an alle Pflichten und Vorbehalte gebunden ist.

Diesen Nachfolger bekam er auch in Johann von Leckenbert. Der Kreuzvikarie werden sodann nach der Stiftungsurkunde eine Reihe von Besitzstücken und Einkünften zum Unterhalte ihres Verwalters zugewiesen, die bereits zur Verfügung stehen und wohl schon zum Teil im Besitz der Bruderschaft waren. Es werden z.B. aufgezählt: Aus dem Hof Stekebroks in Deytmeke einen Malter Hartkorn, zwei Malter Hafer, zweieinhalb Gulden, ein Pfund Wachs und drei Hühner jährlich. Aus dem Hofe des Adolph in Vore ein Malter Hartfrucht und zwei Malter Hafer. Aus dem Hofe des Thyes Becker zu Elspe einen halben Gulden jährlich usw. ferner Renten aus Gütern zu Rumpes Varenbert, Overen Varenbert, Melbecke, Overen Melbecke, Attendorn, Niederen Marpe und Elspe. Von Elspe sind noch besonders interessant zwei Gulden jährlich „ex certa habitatione sive domo sanctae Crucis dicta Cluten“ d.h. aus einer gewissen Wohnung oder Behausung des Heiligen Kreuzes, die Cluten genannt wird. Dieses Cluten Gut (heute Görg) war 1485 von den Eheleuten Johann und Margareta von Oel der Kreuzbruderschaft zu einer Gebetsstiftung für ihre Familie geschenkt worden. Sie sagten in der Urkunde : „Ich Johann von Oel und ich Margareta syn elicke huysfrowe wy bekennet...... dat wy hebbet gegeven ind gevet unse deyl erves ind gudes to Elspe gelegen neyden in dem dorpe myt namen daer Goert Clute nu ter tyd uppe syttet ... to nutte ind behoeff der broderschop des hilligen cruces to Elspe erflfich ewelich ind ummermeir myt sodanem underscheide dat men sal gesetten in dat Register der vorgesagten broderschop ind bidden dan Almachtyghen got ind betrachten syn bytter Lyden vor uns vor unse seligen vadere und vor al dey van unsen geslechte gestorven synt“. Vielleicht stammt aus diesem Cluten Hof auch bei der Abfassung der Stiftungsurkunde über die Kreuzvikarie am Samstag den 16. Januar 1496, in Werl mitwirkende Thomas von Leba gen. Clute, ein Doktor der Rechte, Rechtsanwalt und Kleriker der Diözese Breslau. Nach Vorstehendem scheint es uns, das Cluten Haus der Kreuzbruderschaft als Versammlungsort gedient habe.

Von der Stiftungsurkunde wird schließlich noch bestimmt, das sie nebst den übrigen Briefschaften, welche die Kreuzvikarie betreffen in einem mit drei Schlössern versehenen festen Kasten an einem sicheren Ort oder in der Pfarrkirche aufbewahrt wird. Ein Schlüssel soll der Pastor besitzen, einen der Vikar und den dritten die Provisoren der Bruderschaft in Obhut haben, so daß sie nur zusammen den Kasten öffnen und zu den Urkunden und dem Gelde Zutritt haben. Schrader erwähnt hierzu, dass im Pfarrarchiv zu Kirchhundem noch ein solcher Kasten aus alter Zeit zu sehen ist. In Elspe ist solch ein fester Kasten, reichlich mit Eisen beschlagen, aber nur mit einem Schloss, aus dem Jahre 1730. Außerdem befindet sich hier noch ein Kasten ganz aus Eisen.

Die Kreuzvikarie, welche mit einer besseren Aussteuer begann als die Johannesvikarie, vermehrte ihren Besitz auch stärker; ohne Zweifel, weil von ihrem Symbol, dem Heiligen Kreuz ein stärkerer Einfluss ausging.

Am 13. Januar 1499 verkaufen die Eheleute Guntermann du Katharina v. Plettenberg dem ersten Kreuzvikar Hermann von Leckenbert eine Kornrente aus ihrem Gute zu Meggen. Im Jahre 1501 verkauft demselben der Johann, Sohn des seligen Gord Vogedes zu Elspe, seine Hausstätte mit Garten. Hennrich von Oill verpfändet dem Vikar Johann von Leckenbert 1561 zwei Malter Hafer aus seinem Valberter Zehnten für 54 Taler, die jener ihm geliehen hat. Im Jahre 1631 erfahren wir durch die Aussage der Anna Bockes zu Elspe das Scheffers Haus Eigentum der Kreuzvikarie ist. Um 1630 wird ein „Verzeichnis der landereyen zu Beckers hauß zu Melbecke der vikarien zu Elspe gehorig“ aufgestellt. Diese ist die Kreuzvikarie. Im Jahre 1644 verpachtet Joh. Berndt Vogt v. Elspe an den Kreuzvikar Jobst Schotteler auf acht Jahre einen Garten, den seine Vorgänger schon benutzt haben. Der Pachtpreis ist „wie von alters jahrlich eine ganß“.

Der Kreuzvikar Johannes Kumpf erscheint 1656 als Besitzer von Schulten Gut zu Deitmecke, welches er auf acht Jahre an die Wittib Margareta Krußhaar daselbst ausgibt.