Beweisarchiv: Geometrie: Schwerpunktsätze von Leibniz

Die beiden Schwerpunktsätze von GOTTFRIED WILHELM LEIBNIZ der euklidischen Geometrie geben eine allgemeine Formel an, welche erlaubt, in der Ebene bzw. im Raum für einen gegebenen Punkt und ein gegebenes Vieleck (Dreieck bzw. Tetraeder) die Abstände des Punktes von den Eckpunkten in Beziehung zu setzen zu den Abständen der Eckpunkte vom Schwerpunkt des Vielecks.

Schwerpunktsatz von Leibniz für das Dreieck
Schwerpunktsatz von Leibniz für den Tetraeder

Im Einzelnen gilt dabei für einen beliebigen Punkt in der Ebene bzw. im Raum:

(1) Ist der geometrische Schwerpunkt eines Dreiecks mit den Eckpunkten , so ist
  .
(2) Ist der geometrische Schwerpunkt eines Tetraeders mit den Eckpunkten , so ist
  .

Die beiden Schwerpunktsätze erlauben eine naheliegende Verallgemeinerung, welche in jedem reellen Skalarproduktraum und insbesondere in jedem reellen Hilbertraum Gültigkeit hat. Wie sich zeigt, beruht diese Verallgemeinerung wesentlich auf der folgenden binomische Identitätsgleichung:

Formulierung der Verallgemeinerung Bearbeiten

Für eine natürliche Zahl   seien in einem reellen Skalarproduktraum       Punkte   gegeben.
Dabei habe der Punkt   in Bezug auf die Punkte   die affine Darstellung
 
mit
 
und
    .
Dann gilt die Identität :
(1)  
Ist insbesondere   der geometrische Schwerpunkt der Punkte  ,
ist also
    ,
so gilt sogar
(2)     .

Beweis Bearbeiten

Da die Behauptung translationsinvariant ist, kann man annehmen, dass   ist.

Da aus zudem (2) offenbar unmittelbar als Anwendung von (1) folgt, ist demnach allein zu zeigen:

(1*)  

Dies tut man, indem man von rechts nach links umformt.

So erhält man:

 

Hintergrundliteratur Bearbeiten

  • Heinrich Dörrie: Mathematische Miniaturen. Zweiter unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1943. Sändig (u.a.), Wiesbaden 1979, ISBN 3-500-21150-X.
  • Max Koecher, Aloys Krieg: Ebene Geometrie. 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Springer Verlag, Berlin (u.a.) 2000, ISBN 3-540-67643-0.

Einzelnachweise und Fußnoten Bearbeiten