Betriebswirtschaft/ Versicherungen
(Kapitel 6 aus Betriebswirtschaft)
Unterschied: Individual- und Sozialversicherung
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Individualversicherung |
Sozialversicherung |
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Die Versicherungen werden von der Versicherungsaufsichtsbehörde überwacht. Dabei wird kontrolliert:
- die Zulassung neuer Unternehmen (Rechtsform: AG oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)
- die Einhaltung der Versicherungsbedingungen
- die Veranlagung des Vermögens
==Der Versicherungsvertrag==
Bis zu 5 verschiedene Personen können an einem Versicherungsvertrag beteiligt sein.
Erklärung am Beispiel der Lebensversicherung:
Der Versicherungsnehmer schließt mit dem Versicherer (= Versicherung) den Vertrag ab und schuldet die Prämie. Wenn der Versicherte stirbt, kassiert der Begünstigte die Versicherungssumme. Außerdem kann sich die Versicherung bei einer zweiten Versicherung rückversichern. Diese Versicherung ist der fünfte Beteiligte, der Rückversicherer
Damit es zum Versicherungsvertrag kommt, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Durch die Zusendung der Versicherungspolizze nimmt die Versicherung den Antrag an.
Verpflichtungen aus dem Vertrag
BearbeitenPflichten des Versicherten
- Pflicht zur Prämienzahlung: Die Zahlung hat meist im Vorhinein zu erfolgen.
- Anzeigepflicht: Jede Änderung des Risikos und jeder Versicherungsfall muss gemeldet werden.
- Mitteilungspflicht: Wenn der Versicherte das Gleiche Risiko bei einer weiteren Versicherung versichert, muss er dies mitteilen.
- Rettungspflicht: Im Schadensfall muss der Versicherte alles tun um den Schaden klein zu halten.
- Auskunftspflicht: Beim Eintreten des Versicherungsfalles muss der Versicherte Auskunft erteilen.
Pflichten der Versicherung
Die Versicherung muss die vereinbarte Leistung erbringen, außer wenn
- die erste Prämie zum Zeitpunkt des Schadens noch nicht bezahlt wurde (Ausnahme: Wenn die Versicherung eine vorläufige Deckungszulage erteilt hat),
- der Versicherten den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, oder wenn
- er nichts gegen den Eintritt des Schadens unternommen hat.
Versicherungsarten
BearbeitenGrundsätzlich gibt es zwei Versicherungszweige:
- die Personenversicherung zB: Lebens- und Krankenversicherung
- die Vermögensversicherung zB: Diebstahl- und Feuerversicherung
Personenversicherungen
BearbeitenKrankenversicherung
Bearbeiten- Man kann sich entweder gegen die Kosten der Krankheit oder gegen den Einkommensverlust bei Krankheit versichern.
Unfallversicherung
Bearbeiten- Grundsätzlich gilt das selbe, wie bei der Krankenversicherung. Zusätzlich kann man Zahlungen im Fall der Invalidität/im Todesfall vereinbaren.
Lebensversicherung
Bearbeiten- Es gibt drei Möglichkeiten, die natürlich kombiniert werden können. Die Versicherung zahlt eine bestimmte Summe/eine monatliche Rente beim
- Ablauf der Versicherungsdauer
- Erreichen des vereinbarten Alters --> "Erlebensversicherung"
- Tod --> "Ablebensversicherung"
Vermögensversicherungen
BearbeitenSachversicherung
Bearbeiten- Alle Güter können versichert werden, dabei gilt die Spezialität der Gefahrendeckung (dh: Es sind nur die Risiken gedeckt, die ausdrücklich im Versicherungsvertrag aufscheinen.)
- Bsp: Glasbruch-, Feuer- und Kaskoversicherung
Transportversicherung
Bearbeiten- Hier gilt die Universalität der Gefahrendeckung dh: Es sind alle Risiken des Transportes abgedeckt.
Versicherung gegen Aufwendungen
Bearbeiten- va. Haftpflichtversicherung dh: Alle Schäden, für die der Versicherte von Gesetzes wegen haftet, sind gedeckt.
- Bsp: Kfz-Haftpflichtversicherung, berufliche Haftpflichtversicherungen
Versicherung gegen Ertragsentgang
Bearbeiten- Die Versicherung ersetzt den Ausfall des Einkommens.
Bündelversicherung
Bearbeiten- Sie bietet Ermäßigungen bei der Prämie durch die Kombination von mehreren Versicherungen zu einem Bündel.
Formen der Individualversicherung
BearbeitenSummenversicherung
BearbeitenIm Versicherungsfall wird die gesamte Versicherungssumme unabhängig von der Höhe des Schadens ausbezahlt.
Bsp: Lebensversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Schadensversicherung
BearbeitenHier ist die Entschädigung von der Höhe des Schadens abhängig, die Zahlungen sind mit der Versicherungssumme nach oben begrenzt.
Erstrisikoversicherung
Bearbeiten- Der Schaden wird bis zur Versicherungssumme bezahlt, den Rest muss der Versicherte selbst tragen.
Vollwertversicherung
Bearbeiten- Die Entschädigung ist von der Versicherungssumme und vom Versicherungswert (Wert des versicherten Gegenstandes) abhängig. Es gibt zwei Formen:
- Neuwertversicherung: Mit der Entschädigung kann der Gegenstand neu angeschafft/wiederhergestellt werden.
- Zeitwertversicherung: Es wird nur der Wert des Gutes am Schadenstag ersetzt.