Betriebswirtschaft/ Versicherungen

(Kapitel 6 aus Betriebswirtschaft)

Unterschied: Individual- und Sozialversicherung Bearbeiten

Individualversicherung

Sozialversicherung

  • auf freiwilliger Basis (ausgenommen zB: Haftpflichtversicherung)
  • Die Leistungen sind individuell vereinbar.
  • Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Risiko, weil die Prämie alle Kosten decken muss.
  • Individualversicherungen sind im Privatrecht geregelt. (Versicherungsvertragsgesetz Vers.VG, Versicherungsaufsichtsgesetz VAG)
  • Jeder ist gesetzlich zur Sozialversicherung verpflichtet.
  • Die Leistungen sind für alle gleich.
  • Die Beiträge sind von sozialen Grundsätzen abhängig (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat zahlen Beiträge/Zuschüsse).
  • Die Sozialversicherung unterliegt öffentlichem Recht.

Die Versicherungen werden von der Versicherungsaufsichtsbehörde überwacht. Dabei wird kontrolliert:

  • die Zulassung neuer Unternehmen (Rechtsform: AG oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)
  • die Einhaltung der Versicherungsbedingungen
  • die Veranlagung des Vermögens

==Der Versicherungsvertrag==

Bis zu 5 verschiedene Personen können an einem Versicherungsvertrag beteiligt sein.
Erklärung am Beispiel der Lebensversicherung:
Der Versicherungsnehmer schließt mit dem Versicherer (= Versicherung) den Vertrag ab und schuldet die Prämie. Wenn der Versicherte stirbt, kassiert der Begünstigte die Versicherungssumme. Außerdem kann sich die Versicherung bei einer zweiten Versicherung rückversichern. Diese Versicherung ist der fünfte Beteiligte, der Rückversicherer

Damit es zum Versicherungsvertrag kommt, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Durch die Zusendung der Versicherungspolizze nimmt die Versicherung den Antrag an.

Verpflichtungen aus dem Vertrag Bearbeiten

Pflichten des Versicherten

  1. Pflicht zur Prämienzahlung: Die Zahlung hat meist im Vorhinein zu erfolgen.
  2. Anzeigepflicht: Jede Änderung des Risikos und jeder Versicherungsfall muss gemeldet werden.
  3. Mitteilungspflicht: Wenn der Versicherte das Gleiche Risiko bei einer weiteren Versicherung versichert, muss er dies mitteilen.
  4. Rettungspflicht: Im Schadensfall muss der Versicherte alles tun um den Schaden klein zu halten.
  5. Auskunftspflicht: Beim Eintreten des Versicherungsfalles muss der Versicherte Auskunft erteilen.

Pflichten der Versicherung
Die Versicherung muss die vereinbarte Leistung erbringen, außer wenn

  1. die erste Prämie zum Zeitpunkt des Schadens noch nicht bezahlt wurde (Ausnahme: Wenn die Versicherung eine vorläufige Deckungszulage erteilt hat),
  2. der Versicherten den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, oder wenn
  3. er nichts gegen den Eintritt des Schadens unternommen hat.

Versicherungsarten Bearbeiten

Grundsätzlich gibt es zwei Versicherungszweige:

  1. die Personenversicherung zB: Lebens- und Krankenversicherung
  2. die Vermögensversicherung zB: Diebstahl- und Feuerversicherung

Personenversicherungen Bearbeiten

Krankenversicherung Bearbeiten

Man kann sich entweder gegen die Kosten der Krankheit oder gegen den Einkommensverlust bei Krankheit versichern.

Unfallversicherung Bearbeiten

Grundsätzlich gilt das selbe, wie bei der Krankenversicherung. Zusätzlich kann man Zahlungen im Fall der Invalidität/im Todesfall vereinbaren.

Lebensversicherung Bearbeiten

Es gibt drei Möglichkeiten, die natürlich kombiniert werden können. Die Versicherung zahlt eine bestimmte Summe/eine monatliche Rente beim
  • Ablauf der Versicherungsdauer
  • Erreichen des vereinbarten Alters --> "Erlebensversicherung"
  • Tod --> "Ablebensversicherung"

Vermögensversicherungen Bearbeiten

Sachversicherung Bearbeiten

Alle Güter können versichert werden, dabei gilt die Spezialität der Gefahrendeckung (dh: Es sind nur die Risiken gedeckt, die ausdrücklich im Versicherungsvertrag aufscheinen.)
Bsp: Glasbruch-, Feuer- und Kaskoversicherung

Transportversicherung Bearbeiten

Hier gilt die Universalität der Gefahrendeckung dh: Es sind alle Risiken des Transportes abgedeckt.

Versicherung gegen Aufwendungen Bearbeiten

va. Haftpflichtversicherung dh: Alle Schäden, für die der Versicherte von Gesetzes wegen haftet, sind gedeckt.
Bsp: Kfz-Haftpflichtversicherung, berufliche Haftpflichtversicherungen

Versicherung gegen Ertragsentgang Bearbeiten

Die Versicherung ersetzt den Ausfall des Einkommens.

Bündelversicherung Bearbeiten

Sie bietet Ermäßigungen bei der Prämie durch die Kombination von mehreren Versicherungen zu einem Bündel.

Formen der Individualversicherung Bearbeiten

Summenversicherung Bearbeiten

Im Versicherungsfall wird die gesamte Versicherungssumme unabhängig von der Höhe des Schadens ausbezahlt.
Bsp: Lebensversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Schadensversicherung Bearbeiten

Hier ist die Entschädigung von der Höhe des Schadens abhängig, die Zahlungen sind mit der Versicherungssumme nach oben begrenzt.

Erstrisikoversicherung Bearbeiten

Der Schaden wird bis zur Versicherungssumme bezahlt, den Rest muss der Versicherte selbst tragen.

Vollwertversicherung Bearbeiten

Die Entschädigung ist von der Versicherungssumme und vom Versicherungswert (Wert des versicherten Gegenstandes) abhängig. Es gibt zwei Formen:
  • Neuwertversicherung: Mit der Entschädigung kann der Gegenstand neu angeschafft/wiederhergestellt werden.
  • Zeitwertversicherung: Es wird nur der Wert des Gutes am Schadenstag ersetzt.