Betriebswirtschaft/ Ressourcen-Management/ Personalentwicklung und Human Resources
Das Personalwesen
BearbeitenDie Stammdaten im Personalwesen
Bearbeiten- Personalakte
Die Personalmaßnahmen
BearbeitenDie Einstellung
Bearbeiten- Bewerbungshandbuch
- Arbeitsvertrag siehe oben im Kapitel Vertragswesen
- Arbeitsrecht
- Gehalt
Nach erfolgreicher Einstellung ist der Arbeitnehmer, sofern es sich um einen sozialvericherungspflichtig Beschäftigen handelt ( Gleitzonenjob oder höher ), vom Arbeitgeber rententechnisch bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers anzumelden. Hierzu muß der Arbeitgeber sich die Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers geben lassen und ein Formular "Meldung zur Sozialversicherung" an die Krankenkasse senden. Diese Meldungen lassen sich mittlerweile aber auch in elektronischer Form durchführen.
Im Regelfall wird dabei auch die Betriebsnummer des Arbeitgebers mitgegeben. Diese erteilt erstmalig, bei Firmengründung, der Betriebsnummernservice des Arbeitsamtes.
Die Versetzung
Bearbeiten- Versetzung