Betriebswirtschaft/ Ressourcen-Management/ Personalentwicklung und Human Resources
Das PersonalwesenBearbeiten
Die Stammdaten im PersonalwesenBearbeiten
- Personalakte
Die PersonalmaßnahmenBearbeiten
Die EinstellungBearbeiten
- Bewerbungshandbuch
- Arbeitsvertrag siehe oben im Kapitel Vertragswesen
- Arbeitsrecht
- Gehalt
Nach erfolgreicher Einstellung ist der Arbeitnehmer, sofern es sich um einen sozialvericherungspflichtig Beschäftigen handelt ( Gleitzonenjob oder höher ), vom Arbeitgeber rententechnisch bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers anzumelden. Hierzu muß der Arbeitgeber sich die Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers geben lassen und ein Formular "Meldung zur Sozialversicherung" an die Krankenkasse senden. Diese Meldungen lassen sich mittlerweile aber auch in elektronischer Form durchführen.
Im Regelfall wird dabei auch die Betriebsnummer des Arbeitgebers mitgegeben. Diese erteilt erstmalig, bei Firmengründung, der Betriebsnummernservice des Arbeitsamtes.
Die VersetzungBearbeiten
- Versetzung