Benutzer:Raimund Barkam/ Umsatzsteuer: Allgemeines

Umsatzsteuer (UST) Bearbeiten

Beim Umsatz von Waren fallen Steuern an, die an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Steuern für den Umsatz (Einkauf+Verkauf) von Waren und auch Angebote von Dienstleistungen werden Umsatzsteuern genannt.

Vorsteuer (VST) Bearbeiten

Beim Einkauf von Waren auf Ziel (Wareneinkauf)=WEK wird die Umsatzsteuer als Vorsteuer (VST) bezeichnet und dieses buchhalterisch wie folgt erfaßt; Auf der Sollseite als WEK + Vorsteuer an (auf der Habenseite) Verbindlichkeiten. Beim Wareneinkauf auf Ziel handelt es sich um eine Aktiv/Passiv-Mehrung.

Mehrwertsteuer (MWST) Bearbeiten

Beim Verkauf von Waren auf Ziel (Warenverkauf)=WVK wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer (Mwst) bezeichnet und dieses buchhalterisch wie folgt erfaßt; Auf der Sollseite als Forderungen a.L.L. an (auf der Habenseite) Warenverkauf (WVK) + (auf der Habenseite) Mehrwertsteuer (Mwst). Beim Warenverkauf auf Ziel handelt es sich um einen Aktiv-Tausch, da Anlagevermögen (Waren) gemäß Lagerbestand in Umlaufvermögen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) umgewandelt wird.

Zahllast Bearbeiten

Von Zahllast ist die Rede, wenn bei Umsatzsteuern aufgrund von Warenlieferungen (MWST)

                                  die Umsatzsteuer aufgrund von Warenverkäufen (Mwst)
                             ./.  die Umsatzsteuer aufgrund von Warenlieferungen (VST) abgezogen wird
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                             = Zahllast aus Warenumsätzen (UST-Steuer aus Verkauf-Einkauf)
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Vorsteuerüberhang Bearbeiten

Von Vorsteuerüberhang spricht man, wenn die Wareneinkäufe in Verbindung mit der Umsatzsteuer (Vorsteuer) insgesamt höher ist, als die Warenverkäufe in Verbindung mit der Umsatzsteuer (MWST).

                                  die Umsatzsteuer aufgrund von Wareneinkäufen (VST)= größer
                          als ./, die Umsatzsteuer aufgrund von Warenverkäufen (MWST)=kleiner ist.
                              ---------------------------------------------------------------
                              = Vorsteuerüberhang aus Warenumsätzen (UST aus Einkauf-Verkauf)
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