Behandlung von Free and Open Source Software im deutschen Steuerrecht/ Einkommensteuer/ Zusammenfassung

Einkommensteuerlich hat der Einsatz von FOSS im Unternehmen den Vorteil der sofortigen Abzugsfähigkeit der Anschaffungsnebenkosten. Jedoch sind Zuwendungen an FOSS-Projekte, mit Ausnahme derer die gemeinnützige Körperschaften deutschen Rechts sind, nur sehr eingeschränkt gegeben. Wer direkt fördern will, sollte es über Codespenden tun oder eine einzelvertragliche Regelung (Subscription) mit dem Projekt treffen, d. h. einen Dienstvertrag über Pflege und Wartung direkt mit Projektbeteiligten abschließen.