Adventskalender 2007: Türchen 19
Nachgereicht
BearbeitenEine kleine Zusammenstellung aus den WikiNews.
- Freitag, 14. Dezember 2007
Marco ist frei
BearbeitenDer 17-jährige Marco aus Uelzen wird nach acht Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Dem Schüler aus Niedersachsen wird vorgeworfen, die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess wird in Antalya am 1. April 2008 fortgesetzt.
Veröffentlicht: 22:14, 14. Dez. 2007 (CET)
Beginn:Antalya Türkei 14.12.2007
- Der 17-jährige Marco aus Uelzen wird nach acht Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Das entschied das Gericht in Antalya am Freitag. Er saß 247 Tage im Gefängnis. Dem Schüler aus Niedersachsen wird vorgeworfen, die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Der Junge darf nach Deutschland fliegen und kann Weihnachten bei seiner Familie verbringen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier begrüßten die Freilassung von Marco. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es noch weitere Informationen benötige und unter diesen Umständen eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht angemessen sei. Marco wurde am 12. April 2007 in Side festgenommen, nachdem die Eltern von Charlotte Anzeige gegen ihn erhoben hatten. Der Prozess wird in Antalya am 1. April 2008 fortgesetzt.
Themenverwandte Artikel
BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.spiegel.de (Der Spiegel (Zeitschrift) : ‚Mein Sohn ist frei, mein Sohn ist frei!‘(14.12.2007)
- http://www.spiegel.de www.spiegel.de] (Der Spiegel (Zeitschrift) : Marco frei – Prozess geht weiter (14.12.2007)
Kommentar
BearbeitenSo sehr es auch zu begrüßen ist, dass gegen Sexualstraftäter verschärft vorgegangen wird (vgl. Artikel in den WikiNews) bleibt doch zu hoffen, dass die Untersuchungshaft des 17 jährigen Marco nur eine überzogene Reaktion auf an und für sich leidvolle Umstände war. --mjchael 11:04, 18. Dez. 2007 (CET)
- Ich gebe zu Bedenken, dass beide gemachten Aussagen nicht zu einander passen. Zum einen soll das Sexualstrafrecht geschärft werden, zum anderen soll ein 17jähriger, der mit einer 13jährigen rummacht, nicht bestraft werden, weil es "normal" sei.
- Die Schärfung des Sexualstrafrechts sieht ua. vor, dass § 182 I StGB wie folgt neu gefasst wird:
- Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird [...] bestraft.
- Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
- Theoretisch ist durch die Änderung möglich, dass sich beispielsweise ein 17jähriger strafbar macht, weil er mit seiner ebenfalls 17jährigen Freundin ins Kino geht und sie sich danach verführen lässt, weil sie meint eine "Gegenleistung" zu schulden oder ähnliches. Kurioser wird es, wenn man das gleiche Szenario annimmt, jedoch die Altergrenze verschiebt. Der Junge ist nicht 17, sondern 15 und das Mädchen meint, ihm eine Gegenleistung zu schulden. Wie gerechtfertigt ist ein solches Strafgesetz? Dies kann man nicht damit abtun, dass so etwas nicht bestraft werden soll oder dass diese Fälle nicht gemeint sind. Wenn es nicht so gemeint ist, dann darf man es auch nicht so hinschreiben. Nicht der Gesetzgeber, sondern der Richter entscheidet, ob das Verhalten unter die Norm fällt. Und wenn der Wortlaut eindeutig ist, kann er nichts machen, er muss den Willen des Gesetzgebers, der gerade in dem Gesetz zum Ausdruck kommt, befolgen. Gesetzesbegründungen hin oder her.
- Zu der Untersuchungshaft des Marco kann ich nur sagen, dass es eine lediglich aufgebauschte, medienpolitsche Diskussion ist, die im sogenannten "Sommerloch" ihren Anfang fand. In Deutschland wäre ihm Ähnliches widerfahren, hätte er mit einer 13jährigen "rumgemacht". Auch die Untersuchungshaft ist nichts Ungewöhnliches. Er ist kein türkischer Staatsängehöriger gewesen, sodass erhöhte Fluchtgefahr bestand. In Deutschland ist das genauso. Die Gefahr, dass der Verdächtige flüchtet und nicht mehr greifbar ist für eine Bestrafung, ist bei Inländern geringer als bei Ausländern. Insofern ist nichts an der Entscheidung auszusetzen. Lediglich bei der Länge könnte man zweifeln. Im Übrigen ist das Sexualstrafrecht der Türkei lediglich mit leichten Änderungen von Deutschland übernommen worden. Wer sich also über das dortige Sexualstrafrecht aufregt, sollte lieber erst einmal in das eigene Land schauen.
- -- heuler06 13:12, 19. Dez. 2007 (CET)
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