Autor: Manuel Richter

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A. Allgemeines Bearbeiten

§ 222 StGB ist ein sowohl in der Praxis (insb. im Straßenverkehr) als auch in der Klausur häufig anzutreffendes Delikt. Spezifische Probleme ergeben sich im Rahmen des § 222 StGB nicht. In der Klausur dient der Tatbestand vielmehr regelmäßig dazu, Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere der Fahrlässigkeitsdelikte, abzuprüfen, sodass insoweit auf die hierzu einschlägige Literatur verwiesen werden kann.[1]

Die im Vorkapitel (→ 1. Kapitel: Straftaten gegen das Leben) erläuterten Grundsätze der Tötungsdelikte (Beginn und Ende des Lebens, Absolutheit des Lebensschutzes) gelten natürlich auch im Rahmen des § 222 StGB.

B. Konkurrenzen Bearbeiten

§ 222 StGB verdrängt § 229 StGB, da die fahrlässige Körperverletzung ein notwendiges Durchgangsstadium der fahrlässigen Tötung darstellt und damit subsidiär ist. § 222 StGB wird hingegen im Wege der Spezialität durch erfolgsqualifizierte Delikte verdrängt, deren schwere Folge in der (leichtfertigen oder sonst fahrlässigen) Herbeiführung des Todes liegt (zB §§ 227, 239 Abs. 4, 251, 315d Abs. 5 StGB). Sie sind nämlich insoweit spezieller, als sie eine besondere, gefahrspezifische Verknüpfung zwischen der Begehung des Grunddelikts und der fahrlässigen Herbeiführung des Todes darstellen.

Vollendete vorsätzliche Tötungsdelikte schließen hingegen bereits den Tatbestand des § 222 StGB aus, sodass sich insoweit keine Konkurrenzfragen stellen. Denn nach hM stehen Vorsatz und Fahrlässigkeit in einem Exklusivitätsverhältnis. Nach Bejahung eines vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikts sollte § 222 StGB in der Klausur daher nicht mehr angesprochen werden.

C. Prozessuales Bearbeiten

Bei § 222 StGB ist eine Nebenklage durch die Eltern, Kinder, Geschwister bzw. die Ehegatt:in oder Lebenspartner:in möglich (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO).

D. Prüfungsschema Bearbeiten

I. Tatbestand

1. Taterfolg: Tod eines Menschen

2. Tathandlung

3. Kausalität

4. Objektive Fahrlässigkeit (= objektive Sorgfaltspflichtverletzung und objektive Vorhersehbarkeit)

5. Objektive Zurechnung (insb. Pflichtenwidrigkeitszusammenhang)

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

1. Schuldfähigkeit

2. Subjektive Fahrlässigkeit (= subjektive Sorgfaltspflichtverletzung und subjektive Vorhersehbarkeit)

3. Entschuldigungsgründe

Dieser Text wurde von der Initiative für eine offene Rechtswissenschaft OpenRewi erstellt. Wir setzen uns dafür ein, Open Educational Ressources für alle zugänglich zu machen. Folge uns bei Twitter oder trage dich auf unseren Newsletter ein.

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Inhaltsverzeichnis des Buches Bearbeiten

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Einführung zum Besonderen Teil

Erster Teil: Nichtvermögensdelikte

1. Kapitel: Straftaten gegen das Leben

§ 1: Mord und Totschlag, §§ 211, 212

§ 2: Tötung auf Verlangen, § 216

§ 3: Fahrlässige Tötung, § 222

§ 4: Aussetzung, § 221


2. Kapitel: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

§ 5: Einfache Körperverletzung, § 223

§ 6: Gefährliche und schwere Körperverletzung, §§ 224, 226

§ 7: Fahrlässige Körperverletzung, § 229

§ 8: Körperverletzung mit Todesfolge, § 227

§ 9: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231

§ 10: Körperverletzung im Amt, § 340


3. Kapitel: Straftaten gegen die persönliche Freiheit

§ 11: Nötigung, § 240

§ 12: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, §§ 113 ff.

§ 13: Freiheitsberaubung, § 239

§ 14: Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme, §§ 239a, 239b


4. Kapitel: Urkundendelikte

§ 15: Urkundenfälschung, § 267

§ 16: Fälschung technischer Aufzeichnungen und beweiserheblicher Daten, §§ 268, 269

§ 17: Mittelbare Falschbeurkundung, § 271

§ 18: Urkundenunterdrückung, § 274


5. Kapitel: Straßenverkehrsdelikte

§ 19: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b

§ 20: Gefährdung des Straßenverkehrs, §§ 315c, 315d

§ 21: Trunkenheit im Verkehr, § 316

§ 22: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142


6. Kapitel: Brandstiftungsdelikte

§ 23: Einfache Brandstiftung, § 306

§ 24: Schwere und besonders schwere Brandstiftung, §§ 306a, 306b

§ 25: Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c

§ 26: Fahrlässige Brandstiftung, § 306d

§ 27: Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306f


7. Kapitel: Beleidigungsdelikte

§ 28: Beleidigung, § 185

§ 29: Üble Nachrede, § 186

§ 30: Verleumdung, § 187


8. Kapitel: Straftaten gegen die Rechtspflege

§ 31: Aussagedelikte, §§ 153ff

§ 32: Falsche Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat, §§ 164, 145d

§ 33: Strafvereitelung und Strafvereitelung im Amt, §§ 258, 258a


Zweiter Teil: Eigentums- und Vermögensdelikte

9. Kapitel: Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Unterschlagung

§ 34: Sachbeschädigung, §§ 303 ff.

§ 35: Hausfriedensbruch, § 123

§ 36: Einfacher Diebstahl, § 242

§ 37: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243

§ 38: Qualifikationen des Diebstahls, §§ 244, 244a

§ 39: Unterschlagung, § 246


10. Kapitel: Betrug und Untreue

§ 40: Betrug, § 263

§ 41: Computerbetrug, § 263a

§ 42: Untreue, § 266

§ 43: Weitere examensrelevante Delikte des 22. Abschnitts, §§ 266b, 265a, 265


11. Kapitel: Raub und Räuberischer Diebstahl

§ 44: Einfacher Raub, § 249

§ 45: Schwerer Raub, § 250

§ 46: Raub mit Todesfolge, § 251

§ 47: Räuberischer Diebstahl, § 252

§ 48: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a


12. Kapitel: Erpressung und Räuberische Erpressung

§ 49: Erpressung, § 253

§ 50: Räuberische Erpressung, § 255


13. Kapitel: Anschlussstraftaten

§ 51: Begünstigung, § 257

§ 52: Hehlerei, § 259

§ 53: Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, § 261


Fußnoten Bearbeiten

  1. Beispielsweise Kretschmer, Jura 2000, 267; Laue, JA 2000, 666; Mitsch, JuS 2001, 105; Beck, JA 2009, 111 und 268; Kaspar, JuS 2012, 16 und 112; Rostalski, JuS 2021, 827.