Autorinnen: Johanna Mantel, Natalie Tsomaia

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Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen


Lösungsvorschlag: Liana Gelashvili sucht Schutz


Sachverhalt

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Eine junge Frau kommt in die Beratung in Berlin. Sie heißt Liana Gelashvili und erzählt, dass sie vor ein paar Tagen, kurz nach ihrer Einreise nach Deutschland, eine Dienststelle der Bundespolizei in Brandenburg aufgesucht und dort Asyl beantragt habe. Sie habe geltend gemacht, dass ihr aufgrund ihrer oppositionellen Haltung in Georgien Verfolgung drohe. Die Bundespolizei habe sie mittels einer dolmetschenden Person zu ihrer Identität befragt. Sie habe angegeben, dass sie Staatsangehörige Georgiens sei, aber keine Reise- oder Identitätsdokumente dabeihabe. Diese seien ihr bereits in Georgien von einer Person abgenommen worden, die ihre Flucht nach Deutschland organisiert habe.

Frau Gelashvili erklärt weiter, die Polizei habe ihre Angaben aus der Befragung notiert, Passfotos von ihr gemacht und ihr Fingerabdrücke abgenommen und ihr dann gesagt, sie solle sich zur nahegelegenen Aufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt begeben, um dort einen Asylantrag zu stellen. Von der Polizei habe sie nur einen „Brief“ erhalten, in dem ihr Passfoto angebracht ist und in dem steht, dass sie nach Eisenhüttenstadt soll. Sie sei allerdings direkt nach Berlin gefahren, da sie hier Freundinnen habe, bei denen sie vorübergehend bleiben könne.

Fallfragen - Fall

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1. Frau Gelashvili fragt, wieso sie noch einen Asylantrag stellen muss, wenn sie bereits bei der Polizei Asyl beantragt hat und ob sie nun sofort nach Eisenhüttenstadt muss oder sich die Zeit nehmen kann, um erst einmal anzukommen.

2. Auch will sie wissen, wieso sie von der Polizei kein „grünes ID-Dokument“, sondern nur ein „Papier“, das ihr Passfoto enthält, bekommen hat. Zudem fragt sie, ob sie verpflichtet ist, sich bei der Botschaft Georgiens in Berlin einen neuen Pass zu beschaffen.

3. Sie fragt außerdem, ob sie nun Sozialleistungen erhalten könne.

Abwandlung

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Inzwischen ist Liana Gelashvili in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. Dort wurde ihr im Rahmen der Anhörung ihr Mobiltelefon abgenommen, anhand der von ihr angegebenen Zugangsdaten ausgelesen und wieder ausgehändigt. Im Rahmen der Anhörung hatte sie ihre Geburtsurkunde vorgelegt.

Fallfragen - Abwandlung

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Frau Gelashvili ist empört, dass ihr in der Anhörung ihr Mobiltelefon abgenommen wurde. Sie fragt, ob die Behörde dies machen durfte und ob sie die Aushändigung hätte verweigern können. Da dies nun schon erfolgt sei, fragt sie ob und wie sie dagegen vorgehen kann, dass die Behörde die Daten auf ihrem Telefon nutzt und ob ein solches Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.


Bearbeitungshinweis: Ob Liana Gelashvili Schutz zuzuerkennen ist, soll in diesem Fall nicht geprüft werden. Auch die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung soll von der Prüfung ausgeschlossen werden. Schließlich soll auch die Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Datenauswertung nicht geprüft werden.


Dieser Text wurde von der Initiative für eine offene Rechtswissenschaft OpenRewi erstellt. Wir setzen uns dafür ein, Open Educational Ressources für alle zugänglich zu machen. Folge uns bei Twitter oder trage dich auf unseren Newsletter ein.

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Inhaltsverzeichnis des Buches

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§ 1 Nationales Asylverfahrensrecht

§ 2 Asylverfahrensrecht im europäischen Kontext

§ 3 Materielles Asylrecht

§ 4 Entscheidungsmöglichkeiten des BAMF und der Asylprozess

§ 5 Rechte und Pflichten nach Schutzzuerkennung

§ 6 Rechtsstellung nach Antragsablehnung und Aufenthaltssicherung

§ 7 Sozialleistungen im Flüchtlingskontext

§ 8 Nicht-humanitäres Aufenthaltsrecht

Fußnoten

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